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Kleines Modellhaus auf einem Tisch neben einem Haustürschlüssel.

Der BETTERHOMES-Faktencheck – neues Erbrecht in der Schweiz

27 April 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Damit reduzieren sich die gesetzlichen Pflichtteile und die frei verfügbare Quote wird angehoben. Regelt man das Erbe mittels Erbvertrags oder Testament, ermöglicht das revidierte Erbrecht eine freie Verfügbarkeit über mindestens die Hälfte des Vermögens. Ausserdem erhalten Erblasser*innen deutlich grössere Spielräume bei der Nachlassverteilung. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn grosse Vermögenswerte wie Immobilien vermacht werden sollen. Die wichtigsten Fakten zum Thema erklären die Experten von BETTERHOMES in diesem Beitrag.

Veränderungen bei den Pflichtteilen

Zu den wichtigsten Veränderungen der Erbrechtsnovellierung gehören die tieferen Pflichtteile. Dabei handelt es sich um die Mindestanteile des Nachlassvermögens, die für die Erb*innen vorgesehen sind. Erblasser*innen dürfen auch mit einem Testament nur über den Teil ihres Erbes frei verfügen, für den kein Pflichtteilschutz besteht.

Konkret bedeutet das, dass sich der Pflichtanteil für Nachkommen von 0.75 auf 0.5 des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert und dass der Pflichtteil für Eltern abgeschafft wird. Der Pflichtteil für den Ehepartner oder die Ehepartnerin bleibt gleich. Er beträgt auch in Zukunft 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs. Durch diese Änderungen erhöht sich die freie Quote in jedem Erbfall auf mindestens 50 Prozent. Das bedeutet, dass Erblasser*innen die Hälfte ihres Vermögens frei verteilen können.

Gibt es weder Testament noch Nachlassregelung, ändert sich nichts an der Verteilung des Erbes. Die gesetzlichen Erbteile bleiben gleich.

Auswirkungen der tieferen Pflichtteile für den Nachlass von Paaren

Die tieferen Pflichtteile vergrössern die Flexibilität von Erblasser*innen. Das gilt vor allem dann, wenn sie Kinder haben. Verfügen verheiratete Paare neu über eine grössere freie Quote, kann die Ehepartnerin oder der Ehepartner besser abgesichert werden. Auch die Berücksichtigung von Stiefkindern ist möglich.

Unverheiratete Paare mit Kindern sind insofern von den tieferen Pflichtteilen betroffen, als dass sie 50 Prozent des Erbes frei verteilen können. Bisher war die Verteilung nur zu einem Viertel möglich. Durch die Änderung können beispielsweise Konkubinatspartner*innen besser begünstigt werden. Durch die Abschaffung der Pflichtteile für die Eltern ist es für unverheiratete Paare ohne Kinder sogar möglich, über den gesamten Nachlass frei zu verfügen.

Zu beachten ist dabei, dass das Konkubinat auch weiterhin nicht im Erbrecht geregelt ist. Für Partner*innen gibt es keinen Pflichtteilschutz. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil. Wird der Nachlass nicht geregelt, besteht also kein Anspruch auf das Erbe. Auch unter steuertechnischen Gesichtspunkten hat die Revision keine Auswirkungen. Abhängig vom Kanton gibt es bei Erbschaften der Konkubinatspartnerin oder des Konkubinatpartners eine hohe Steuerlast.

Eine aktive Regelung des eigenen Nachlasses lohnt sich

Es ist grundsätzlich sinnvoll, den Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag zu regeln – vor allem, wenn es um grosse Vermögenswerte wie Immobilien geht. Damit kann das Erbe nach den eigenen Wünschen verteilt werden, die Aufteilung des Erbes erleichtert sich und mögliche Konflikte werden schon im Voraus vermieden.

Wollen sich unverheiratete Paare gegenseitig einen Nachlass vererben, ist es von grösster Bedeutung, dass Partner*innen so weit wie möglich begünstigt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Partnerin oder der Partner leer ausgeht. Dann fliesst das gesamte Erbe den gesetzlichen Erben zu.

Regelmässige Überprüfung von Testament oder Erbvertrag wichtig

Plant man seinen Nachlass aktiv, kann man ihn schnell an Veränderungen der familiären oder gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. So kann man etwa Ergänzungen bei den bestehenden Regeln vornehmen oder die Begünstigtenliste anpassen. Auch die Ersetzung von problematischen oder veralteten Formulierungen im Testament oder Erbvertrag ist eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit.

Über BETTERHOMES

BETTERHOMES steht für Erfolg in der Immobilienvermittlung zu fairen Konditionen und konnte sich mit der Idee der Immobilienfairmittlung® – einer innovativen Kombination aus neuster Technologie und lokaler Expertise – zum grössten unabhängigen Immobilienmakler im Heimmarkt Schweiz etablieren und ist ebenso erfolgreich in Deutschland wie auch Österreich tätig. Das Unternehmen garantiert Immobilienanbieter*innen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis einer Maklerdienstleistung und bietet Immobiliensuchenden ein möglichst grosses und attraktives Immobilienangebot.

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