Finanzen & Recht
Ein Modellhaus in den Händen einer älteren Dame.

Haus vererben? Darauf müssen Sie achten!  

Wer ein Haus vererben möchte, sollte sich vorher umfassend informieren. In unserem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, damit Sie in Ihrer Nachlassplanung alles richtig machen!

11 April 2019

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament regelt die gesetzliche Erbfolge Ihren Nachlass. Während die im Zivilgesetzbuch geregelten Erbfälle für viele Situationen angemessen sind, ist die gesetzliche Erbfolge für viele Familien dennoch unbefriedigend. Das liegt zum Beispiel daran, dass unverheiratete Lebenspartner bei gesetzlicher Erbfolge leer ausgehen.

Wer mit der gesetzlichen Erbfolge unzufrieden ist, muss ein Testament (oder einen Erbvertrag) aufsetzen, z.B. mit einem Anwalt.

Schweizer Erbrecht

Das Erbrecht in der Schweiz gibt dem Erblasser viele Freiheiten. Bis auf den Pflichtteil können Sie Ihren Nachlass so vererben, wie Sie möchten – vorausgesetzt Sie verfügen beim Verfassen Ihrer letztwilligen Verfügung (Testament) oder Ihres Erbvertrags eine uneingeschränkte Urteilsfähigkeit. Eine „gerechte“ Verteilung spielt keine Rolle: Sie können einem Kind zum Beispiel ein teures Haus vererben und dem anderen Kind lediglich den gesetzlichen Pflichtteil.

Erbteilungsvertrag

Die meisten Erblasser wünschen sich trotzdem eine gerechte Aufteilung Ihrer Erbschaft. Wenn Sie einem Nachkommen das Haus als Alleineigentum vererben, bietet sich ein Erbteilungsvertrag an. Dieser Vertrag wird von der Erbengemeinschaft aufgesetzt und regelt, wie der Erbe der Liegenschaft die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlt – sofern die Immobilie mehr wert ist als dem Erbe zusteht. Solche Ausgleichszahlungen können sehr hoch ausfallen, weil das Haus meist den grössten Wertanteil eines Nachlasses ausmacht.

Wichtig: Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn ein Verstorbener mehrere Personen als Erbe bestimmt.

Haus an Erbengemeinschaft vererben

Statt einem einzelnen Erben können Sie Ihr Haus an eine Erbengemeinschaft vererben. Ob das eine gute Idee ist, sollten Sie sich jedoch genau überlegen – denn im Gegensatz zum Geldvermögen lässt sich eine Immobilie nur schwer aufteilen. Ausserdem müssen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft eine einvernehmliche Lösung finden. Eine Mehrheitsentscheidung ist nicht ausreichend!

Vor- und Nacherben

Mit Vor- und Nacherben können sie festlegen, wer Ihr Haus nach dem Tod Ihres Erbnehmers erbt. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Ihre Liegenschaft an Ihre Tochter vererben möchten – aber nicht möchten, dass der Ehepartner Ihrer Tochter das Haus erbt, wenn Ihrer Tochter etwas zustösst. Dann könnten Sie Ihre Tochter als Vorerbin bestimmen und eine andere Person als Nacherbe.

Erbe besprechen

Das Vererben von Immobilien sollte wohl überlegt sein. Beachten Sie Ihre Familienkonstellation und finden Sie heraus, welche Erbnehmer überhaupt Interesse an Ihrer Liegenschaft oder Wohnung haben. Vielleicht will das Objekt gar niemand übernehmen? Bevor Sie mit der Nachlassplanung beginnen, sollten Sie mit Ihrer Familie sprechen und die Wünsche Ihrer Nachkommen beachten.

Tipp: Um die Planung einer gerechten Verteilung Ihres Erbes zu vereinfachen, können Sie die wichtigsten Vermögenswerte untereinander auflisten.

Erbschaftssteuer

Wer ein Haus erbt muss in der Schweiz häufig eine Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Steuer kann je nach Kanton sehr unterschiedlich ausfallen und erfolgt entweder auf den einzelnen Erbteil (Erbanfallsteuer) oder auf die gesamte Erbschaft (Nachlasssteuer). Im Gegensatz zur Nachlasssteuer berücksichtigt die Erbanfallsteuer den Verwandtschaftsgrad: Je näher der Erbnehmer dem Erblasser ist, desto geringer der Steuersatz. Berücksichtigen Sie das, wenn Sie Ihr Haus vererben!

Wichtig: Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sind in allen Kantonen (bis auf Solothurn) von der Steuer freigestellt. In vielen Kantonen müssen ausserdem die Kinder und Enkel des Erblassers keine Erbschaftsteuer zahlen.

Steuerlast reduzieren

Mit einer überlegten Nachlassplanung können Sie die Steuerlast auf Immobilien reduzieren. Sie können die Liegenschaft zum Beispiel mit einer Hypothek belasten, wenn die Steuersätze im Kanton der Liegenschaft höher als im Wohnsitzkanton sind. Der Kanton Bern beachtet beim Besteuern ausserdem den amtlichen Wert der Liegenschaft, der häufig viel niedriger als der tatsächliche Verkehrswert ist. In Schwyz und Obwalden sind Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich steuerfrei.

Schenkung

Wer die Erbschaftssteuer sparen möchte, denkt bei Liegenschaften häufig an eine Schenkung. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Immobilienwert unter der Steuerfreigrenze liegt – ansonsten wird in allen Kantonen, ausser Luzern, eine Schenkungssteuer statt Erbschaftssteuer fällig. In Luzern werden Schenkungen stattdessen zum versteuernden Erbteil des Erbens dazugerechnet.

Tipp: Eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Verkauf der Immobilie verhindern möchten – zum Beispiel weil sich die Erbgemeinschaft nicht einigen kann. Ausserdem sichern Sie sich mit einer Schenkung ein lebenslanges Recht auf unentgeltliches Wohnen in der verschenkten Immobilie.

Erbvorzug

Ein Erbvorzug ist einer Schenkung sehr ähnlich. Im Gegensatz zur Schenkung wird ein Erbvorzug bei der Erbteilung jedoch auf den Erbteil angerechnet – es besteht Ausgleichspflicht gemäss Art. 626 ff. ZGB. Wenn sich der Immobilienwert seit Zeitpunkt des Erbvorzugs bis zum tatsächlichen Tod des Erblassers erhöht hat, wird für die Ausgleichszahlungen die Wertsteigerung berücksichtigt.

Wichtig: Ein Erbvorzug gehört zu den freiwilligen Zuwendungen unter Lebenden und somit zu den steuerbaren Schenkungen.

Professionelle Beratung

Eine Nachlassplanung ist eine komplexe Angelegenheit. Daher kann eine professionelle Beratung (zum Beispiel durch einen Anwalt) sinnvoll sein. So können Sie erb- und güterrechtliche Fragen klären und garantieren, dass Ihre letztwillige Verfügung tatsächlich umsetzbar ist. Bei steuerlichen Aspekten der Erbschaft kann der Gang zum Anwalt ebenfalls grosse Ärgernisse vermeiden. Auf Plattformen wie z.B. gryps.ch können Sie bequem Offerten von Anwälten einholen.

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Artikelbild © solerf / 123rf.com

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