Versicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflicht einfach erklärt

Wenn Sie einen Neu- oder Umbau planen, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ein absoluter Muss. Lesen Sie jetzt, warum die Versicherung Ihnen grosse Kosten sparen kann.

11 März 2019

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Mit einer solchen Versicherung schützen Sie sich während der gesamtem Bauphase gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das ist zum Beispiel bei Neubauten, Umbauten, Sanierungen oder Renovierungen sinnvoll.

Übrigens: Alle Bauherrenhaftpflichtversicherungen haben eine passive Rechtsschutzversicherung inklusive. Deshalb sind unbegründete oder übersetzte Forderungen gegen Sie als Bauherr nicht möglich.

Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?

Beim Hausbau lauern viele Gefahren: Unbeteiligte Personen können sich an der Baustelle verletzen, die Bauarbeiten können Nachbargebäude beschädigen oder Chemikalien laufen aus und verschmutzen das Grundwasser. Selbst wenn Sie keine Schuld trifft, müssen Sie als Bauherr für solche Schäden haften – vor allem bei Personenschäden kann das richtig teuer werden. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich ab und gehen kein Risiko ab.

Wichtig: In der Schweiz sind Bauherrenrisiken oft in der Privathaftpflichtversicherung enthalten – jedoch meist nur bis zu einer Gesamtbausumme von maximal 100’000 oder 200’000 Franken. Aufgrund der hohen Baukosten in der Schweiz reicht die Privathaftpflichtversicherung deshalb in den seltensten Fällen aus.

Was kostet eine solche Versicherung?

Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel Projektgrösse, Versicherungssumme, Selbstbehalt oder Risikofaktoren. Meist belaufen sich die Kosten der Versicherung auf ein Promille / ein Tausendstel der gesamten Baukosten: Wenn Sie zum Beispiel ein Eigenheim für 250’000 CHF bauen, kostet die Bauherrenhaftpflichtversicherung rund 200 oder 300 CHF. Im Vergleich zum Worst-Case-Szenario (Personenschäden) ist das ein sehr geringer Betrag.

Wichtig: Schliessen Sie Ihre Versicherung vor Baubeginn ab. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte sämtliche Schäden vom ersten Tag der Bauabnahme decken. So kann die Versicherung selbst bei Schäden greifen, die erst nach der Abnahme entdeckt werden – aber nur, wenn die Schadursache während der Bauphase entstanden ist. Offerten können Sie unverbindlich bei Plattformen wie z.B. gryps.ch einholen. 

Welche Versicherungen sind für Bauherren ausserdem sinnvoll?

Garantieversicherung

Nach Abnahme des Umbaus startet die Garantiezeit. Wenn in dieser Zeit Schäden entdeckt werden, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen – vor allem, wenn die Schuldfrage unklar ist. Eine Garantieversicherung vermeidet Streit, vermittelt zwischen Bauherr und Bauunternehmen und bietet beiden Parteien finanzielle Absicherung.

Bauzeitversicherung

Die Bauzeitversicherung (oder Rohbauversicherung) greift bei Feuer- und Elementarschäden während der Bauphase. Zum Beispiel, wenn durch einen starken Sturm Mauerwerk einstürzt. Durch die kantonale Gebäudeversicherung ist die Bauzeitversicherung vorgeschrieben.

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung (oder auch Bauleistungsversicherung) bietet zusätzlichen Schutz vor Schäden während der Bauphase. Die Versicherung greift zum Beispiel bei Diebstahl von Bauteilen oder Baustoffen, Vandalismus der Baustelle oder bei Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler.

Übrigens: Nach erfolgreichem Umbau müssen Sie wahrscheinlich die Gebäudeversicherung anpassen – schliesslich entsteht durch einen Umbau meist eine Wertsteigerung der Liegenschaft. Wenn Sie das nicht tun, bleiben Sie bei einem Schadenfall auf Kosten sitzen.

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[…] sind Schäden durch instabile Böden oder Schäden an Nachbarobjekten häufig, die Sie mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung decken […]

[…] wichtig ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Da Sie als Bauherr für sämtliche Schäden auf Ihrer Baustelle gegenüber Dritten haften, sollten […]