Finanzen & Recht
Die Abschaffung des Eigenmietwerts spielt eine wichtige Rolle für die Zukunft der Schweizer.

Die Zukunft des Eigenmietwerts in der Schweiz

Für den Hauseigentümerverband ist es ein „historischer Meilenstein“, für Hauseigentümer bestenfalls ein wenig attraktiver Kompromiss. Der umstrittene Eigenmietwert soll in Kürze abgeschafft werden - und sorgt für Kontroversen. Erfahren Sie hier alles zur Zukunft des Eigenmietwerts in der Schweiz. 

14 September 2018

Der Eigenmietwert entspricht den theoretischen Mieteinnahmen, die Hauseigentümer versteuern müssen. Der Eigenmietwert, eine Schweizer Besonderheit im Mietrecht, stand schon lange unter Beschuss seitens der Kritiker. Diese sehen durch den Eigenmietwert Mieter im Nachteil gegenüber Vermietern. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts sollen zukünftig auch Steuerabzüge für Schuldzinsen, den Unterhalt und energiesparende Sanierungen wegfallen.

Was verändert sich für Hausbesitzer?

Zukünftig müssen Eigentümer von Immobilien kein fiktives Einkommen für selbst bewohnte Immobilien am Hauptwohnsitz mehr versteuern. Im gleichen Zuge entfallen Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer, beispielsweise für den Unterhalt der Gebäude oder Sanierungsmassnahmen. Das Problem dabei: Entfällt die steuerliche Entlastung für Eigentümer bei Renovierungsmassnahmen, dürften diese zukünftig weniger attraktiv sein. Das bedroht nicht nur die aussergewöhnlich guten Zustände der Immobilien in der Schweiz, sondern fördert unter Umständen auch zum Anstieg der Schwarzarbeit. Denn während es für das Einfordern von Steuerabzügen korrekte Rechnungen braucht, könnte die Versuchung, zukünftig in weniger preisintensive Schwarzarbeiter zu investieren, deutlich ansteigen.

Welche Bedeutung hat eigentlich der Eigenmietwert?

Beim Eigenmietwert handelt es sich um eine fiktive Mietzinseinnahme auf selbst bewohntes Wohneigentum. In der Schweiz sind rund 1,5 Millionen Eigentümer betroffen, die den Eigenmietwert als Einkommen versteuern müssen. Aus Ausgleich zu der Zahlung dürfen Eigentümer Unterhaltskosten und Hypothekenzinsen von der Steuerlast abziehen. So setzt das System des Eigenmietwerts ungewollt Anreize, Hypotheken nicht oder nur sehr langsam abzuzahlen.

Was ist der Sinn des Eigenmietwertes?

Ursprünglich wurde der Eigenmietwert eingeführt, um eine Gleichbehandlung von Eigentümern und Mietern zu gewährleisten. Prinzipiell also ein lobenswertes System. Allerdings – und das konnte bei der Einführung des Eigenmietwertes noch keiner ahnen – sind die Zinsen aktuell auf einem historischen Tief. Und gleichzeitig damit die Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer. Daher fühlen sich Wohneigentümer vom Eigenmietwert benachteiligt und fordern vehement die Abschaffung.

Das Vorhaben der WAK-S

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat in der Sitzung vom 20.08.2018 den Grundstock für eine Abschaffung des Eigenmietwerts gelegt. Laut Nationalrat Hans Egloff soll nach über 100 Jahren so „der ungerechten Besteuerung endlich ein Ende gesetzt werden“. Gemäss den festgelegten Eckpunkten soll kein Eigentümer mehr fiktive Einkommen versteuern müssen, gleichzeitig sollen aber auch alle bisherigen Abzugsmöglichkeiten entfallen. Für gewisse Massnahmen, beispielsweise im Rahmen der Denkmalpflege oder dem Umweltschutz, sollen aber durch die Kantone auch zukünftig noch gewisse Abzugsmöglichkeiten gegeben werden können.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts soll darüber hinaus auch nur für Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt sein.

Kritik an der Abschaffung

Beim Verband Suissetec, der mehr als 3500 Gebäudetechnik-Firmen vertritt, sieht man den Vorstoss der WAK-S deutlich kritischer. „Diese Lösung ist kein Kompromiss, sondern kurzsichtig und dumm“, so Suissetec-Direktor Hans Peter Kaufmann. Das grosse Problem sieht man bei dem Verband darin, dass Schuldzinsen nicht mehr steuerabzugsberechtigt sein werden. Wenn die Zinsen für Hypothekarzinsen steigen, wird dies zu massiven Problemen bei hoch verschuldeten Hausbesitzern führen. Auch Banken dürften mit der Abschaffung des Eigenmietwerts nicht sehr glücklich sein. Dürfen Hausbesitzer Schuldzinsen zukünftig nicht mehr von der Steuer abziehen, werden Hypotheken schneller zurückgezahlt. Dadurch sinken bei den Banken dann Zins- und Vermögensverwaltungserträge.

Fazit

Wie bei vielen systemrelevanten Vorgaben lässt sich auch über die Abschaffung des Eigenmietwertes trefflich streiten. Was die einen freut, ist für die anderen ein Desaster. Fakt ist: Das Ende des Eigenmietwertes ist durch den Beschluss der WAK-S so gut wie besiegelt. Was das nun für den einzelnen Hausbesitzer in Zukunft bedeutet, kann abschliessend erst beurteilt werden, wenn die entsprechenden Gesetze angepasst worden sind.

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