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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Hallo Nessio, Ich habe in letzter Zeit eine ähnliche Frage gehabt und auf eine etwas ungewöhnliche Regelung gestossen. In unserem Fall hat der Käufer angeboten, alle Kosten zu übernehmen, wenn wir bereit sind, den Verkaufspreis um einen bestimmten Betrag zu reduzieren. Der Betrag, den er abgezogen hat, entsprach ungefähr den Notar- und Grundbuchkosten. Wir haben uns darauf geeinigt, da das für uns weniger Aufwand bedeutete. Ich denke, man kann in diesem Bereich kreativ werden und individuelle Lösungen finden. Die Situation muss jedoch zuerst mit dem Käufer besprochen werden. Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  2. Hallo FWinkler, ich stimme mit nicola_padinatos überein, aber ich möchte noch ein paar Dinge hinzufügen. Der Steuerwert einer Liegenschaft ist normalerweise niedriger als der Verkehrswert (weil er nur den Wert der Gebäude und nicht des Landes berücksichtigt). Der Mietwert ist wichtig, da er einen Hinweis auf den potenziellen Cashflow des Grundstücks gibt. Der Ertragswert ist ebenfalls wichtig, da er einen Hinweis darauf gibt, wie rentabel das Grundstück sein könnte. Er kann auch verwendet werden, um den Kaufpreis von Immobilien zu bestimmen.
  3. Hoi miteinand, danke FWinkler für deine ausführliche Antwort auf das Thema Freihaltezone. Ich stimme zu, dass diese Zone öffentlich zugänglich gemacht wird und kein Bau darauf möglich ist. Ich persönlich kenne eine Freihaltezone in Affoltern am Albis, wo eine Parkanlage erstellt wird und weitere Nutzung für Stadtbewohner geplant ist. Solche Projekte für öffentliche Nutzung können den Lebensraum in der Stadt verbessern und dem Gemeinwohl dienen. Gruss, Swiss.Stephan
  4. Grüezi Nicola, vielen Dank für Deine schnelle Antwort auf meine Frage. Ich beschäftige mich zurzeit mit der Einholung der Zustimmung von Nachbarn in Bezug auf mögliche Baumassnahmen auf meinem Grundstück. Es scheint jedoch ein schwieriger Prozess zu sein und ich bin mir nicht sicher, wie ich am besten vorgehen soll. Aus diesem Grund habe ich mich an die Community gewendet, um zu sehen, ob jemand seine Erfahrungen teilen kann. Ich bin mir bewusst, dass es in der Regel keine einfache Aufgabe ist, die Zustimmung der Nachbarn zu erhalten. Die meisten Menschen sind sehr schützend, wenn es um ihr Eigentum geht, und können besorgt sein, wenn sie erfahren, dass ihre Nachbarn in der Nähe bauen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Besorgnis zu lindern und die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung zu erhöhen. Ein erster Schritt besteht darin, mit den Nachbarn im Vorfeld zu sprechen und sie über die geplante Baumassnahme zu informieren. Es ist wichtig, ihnen alle notwendigen Details und Pläne zur Verfügung zu stellen, damit sie sich ein klares Bild machen können. Wenn Nachbarn wissen, was Sie vorhaben und wie es sich auf sie auswirken wird, sind sie möglicherweise eher bereit, zuzustimmen. Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist die Gestaltung der Baumassnahme. Es ist wichtig, eine Architektur zu wählen, die gut in die Umgebung passt und nicht zu invasiv wirkt. Wenn die Nachbarn sehen, dass das Bauwerk ästhetisch ansprechend ist und gut in das umliegende Gebiet passt, sind sie wahrscheinlicher geneigt, zuzustimmen. Es gibt auch einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. In einigen Ländern benötigen Sie möglicherweise eine offizielle Genehmigung oder eine Zustimmung der Nachbarn, um bestimmte Arten von Baumassnahmen durchzuführen. Es ist wichtig, sich an die lokalen Gesetze und Vorschriften zu halten und sicherzustellen, dass Sie diesbezüglich alles in Ordnung bringen, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Es hilft auch, eine offene und kommunikative Beziehung zu den Nachbarn zu pflegen. Fragen Sie sie, ob sie Bedenken haben oder möchten, dass bestimmte Aspekte des Baus berücksichtigt werden. Wenn Sie in der Lage sind, ihre Sorgen zu lindern und eine positive Beziehung aufzubauen, sind sie möglicherweise mehr geneigt, zuzustimmen. Ich hoffe, dass diese Tipps hilfreich sind und dass Sie in der Lage sind, die Zustimmung Ihrer Nachbarn zu erhalten. Denken Sie daran, dass es ein schwieriger Prozess sein kann und dass Geduld und Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg sind. Liebe Grüsse, Stephan
  5. Hallo Nessio, Es gibt ein paar Dinge, die du ausprobieren könntest: Kommunikation mit dem GU: Versuche, mit dem GU zu sprechen und ihnen zu erklären, warum es für dich wichtig ist, deinen Stein-Garten zu behalten. Möglicherweise haben sie eine andere Lösung oder einen Kompromissvorschlag, den sie dir anbieten können. Verbote: Wenn der GU weiterhin Pflanzen auf deinem Grundstück setzen möchte, auch wenn du es nicht möchtest, könnte ein Schreiben helfen, in dem du klarmachst, dass du ihnen das Betreten deines Grundstücks ohne deine ausdrückliche Einwilligung untersagst. Wenn der GU das Verbot missachtet, könntest Du rechtliche Schritte einleiten. Beachte jedoch, dass dies zu zusätzlichen Spannungen mit dem GU führen und die Zusammenarbeit an anderen Fragen erschweren könnte. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  6. Hallo zusammen! Es geht um die Rechnung des Baumeisters, die liegt rund 12% über der Offerte und wir haben nie eine Information erhalten, dass die Kosten höher ausfallen werden. Grund für die Überschreitung sind massive Differenzen bei den verbauten Mengen. Wir haben einen Architekten, der die Pläne gemacht hat, er sagt dazu: "Das war ja auch nur eine Normofferte. Da muss man mit Abweichungen rechnen!" Aber was ist denn überhaupt eine "Normofferte"? Die Rechnung weist Überschreitungen von mehr als 33% in einigen Bereichen auf, in anderen hingegen war weniger Material notwendig. Zudem haben wir eine Rechnung eines Sanitär/Spengler-Unternehmens, bei welcher die Kosten um 25% überschritten wurden. Wir haben diese bereits bezahlt, da das Unternehmen sagte, es habe Leistungen erbracht, welche nicht offeriert waren. Eine Situation, die mich misstrauisch macht, da nicht alle Dinge im Voraus gelistet wurden. Letztlich haben wir also eine nennenswerte Summe mehr ausgegeben, als ursprünglich geplant war. Kennt jemand diese Normofferten? Ich würde mich über Beispiele und Einsichten freuen. Herzliche Grüsse, Stephan
  7. Liebe Nessio, es freut mich zu hören, dass ihr einen Umbau plant und auch einen Wetterschutz oder gar einen Wintergarten in Betracht zieht. Als selbstständiger Handwerker kann ich dir ein paar Einblicke und Tipps dazu geben. Ein Wintergarten ist im Gegensatz zu einem Wetterschutz ein fester Anbau an einem Haus, der sehr oft aus einer verglasten Konstruktion besteht. Die Verglasung ist dabei fest und bietet daher auch einen erhöhten Kälteschutz. Oftmals möchte man mit einem Wintergarten den Wohnraum verlängern und einen Platz schaffen, der besonders in der kalten Jahreszeit nutzbar ist und ein gewisses Garten-Flair ins Haus bringt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei dieser Variante die Elemente Wind und Regen vollständig ausser Acht gelassen werden können und somit auch das Hinaussetzen von Pflanzen und Möbelstücken erleichtern. Ein Wetterschutz hingegen dient ausschliesslich dem Schutz vor starkem Wind und Niederschlag. Diese Konstruktionen sind in der Regel flexibler als kühlesierte Wintergärten, da sie aus robusten Materialien wie Aluminium oder Kunststoff bestehen und oft auch einfach wieder abzubauen sind. Es gibt verschiedene Arten von Wetterschutzsystemen wie z.B. Terrassenüberdachungen, Markisen oder Schiebeelemente. Diese können auch individuell angefertigt werden, sind jedoch nicht so stark isoliert wie Wintergärten und dienen eher als "Notbehelf" in Sachen Wetterschutz. Es ist wichtig, dass ihr euch klarwerdet, wofür ihr den zusätzlichen Platz im Garten nutzen wollt, bevor ihr eine Entscheidung über den Bau treffen könnt. Wenn es lediglich um den Schutz vor Niederschlag und Wind geht, ist ein Wetterschutz die richtige Wahl, wenn ihr den Platz jedoch als zusätzlichen Wohnraum im Haus nutzen wollt, ist ein Wintergarten immer die bessere Wahl. Auch das verarbeitete Material des Anbaus spielt eine wichtige Rolle in der Entscheidungsfindung. Während Wintergärten oder Glasanbauten meist aus Holz oder Aluminium bestehen, gibt es bei Wetterschutzsystemen auch Konstruktionen aus Kunststoff sowie Stahlrohr und Aluminiummarkisen. Zusammengefasst kann man sagen, dass ein Wintergarten ein fester Anbau aus Glas ist, der dem ganzen Haus zusätzlichen Wohnraum beschert. Ein Wetterschutz hingegen bietet einen flexiblen Schutz vor Wind und Regen und kann auch als zusätzliche Unterstützung des Hauses genutzt werden. Ich hoffe, dass ich dir bei deiner Entscheidungsfindung weiterhelfen konnte. Wenn du noch weitere Fragen hast oder eine Beratung durch einen Fachmann benötigt, stehe ich dir gerne jederzeit zur Verfügung. Herzliche Grüsse, Swiss.Stephan
  8. Sehr geehrter Herr Nicola Padinatos, ich habe Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Werbetafeln des Architekten erhalten und möchte Ihnen hiermit einige weitere Informationen dazu geben. Wenn der Architekt plant, Leuchtreklamen anzubringen, gelten andere Vorschriften als bei feststehenden Werbetafeln. In diesem Fall fallen die Werbetafeln unter das Elektrogesetz und müssen den entsprechenden Normen entsprechen. Es kann also notwendig sein, dass elektrische Anlagen von einem Installateur geprüft werden müssen. Bei feststehenden Werbetafeln hingegen gibt es kein spezielles Gesetz, das beachtet werden muss. Unabhängig davon müssen für beide Arten von Werbetafeln Baubewilligungen vorhanden sein. Ihr Mitspracherecht ist hier also gegeben. Ein Beispiel wäre, wenn die Werbetafeln in einer historischen Altstadt angebracht werden sollen. In diesem Fall müssen besondere Vorschriften beachtet werden, um das historische Stadtbild zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lage der Werbetafeln. Wenn der Architekt plant, die Tafeln an einer öffentlichen Strasse anzubringen, muss er auch die Genehmigung der Gemeinde oder des Strassenmeisters einholen. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Meinung der Anwohner einzuholen. Ein Beispiel wäre, wenn Anwohner sich beschweren, dass die Leuchtreklame zu hell ist und ihre Nachtruhe stört. Letztendlich kann auch die Grösse und Position der Werbetafeln wichtige Faktoren sein. Wenn die Tafeln zu gross sind, können sie zu einer optischen Beeinträchtigung der Umgebung führen. Wenn sie zu nah an Gebäuden angebracht sind, können sie den Zugang zu Fenstern oder Balkonen versperren. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung der Angelegenheit. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  9. Grüezi miteinander, Ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft, wie viele von Ihnen auch, und wir haben gemeinsame Strassen, Wege und Grünflächen. Kürzlich hat ein Mitbewohner den Antrag gestellt, eine dieser Grünflächen für gemeinsame Gestaltung und Pflege freizugeben. Meinungen gesucht! Ich bin mir nicht sicher, welche Stimmenmehrheit in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist. Wisst ihr da mehr? Im gemeinsamen Regelwerk habe ich dazu nichts finden können, aber ich vermute, dass bei einer Nutzungseinigung (nicht nur Gestaltung und Pflege) eine Einstimmigkeit erforderlich ist. Stimmt das? Ich bin gespannt auf eure Antworten. Freundliche Grüsse, Swiss.Stephan
  10. Hallo zusammen, ich frage mich, ob ich mein Vorsorgekonto 3a zur indirekten Amortisation meiner Hypothek verpfänden sollte. Konkret geht es mir darum zu erfahren, ob bei einer Verpfändung des Vorsorgekontos das geschätzte Alterguthaben oder nur der aktuelle Betrag als Eigenkapital berücksichtigt und für Sicherheitszwecke genutzt wird. Ich selbst habe dazu keine Erfahrungen und wollte gern eure Meinungen dazu hören. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan
  11. Hey Nessio, Das ist wirklich ein schwieriger Fall. Der Architekt hat natürlich Recht, dass es nicht unbedingt seine Aufgabe ist, für die Bewegung Ihrer Hecke zu sorgen. Aber ich denke, es gibt Möglichkeiten, den Verursacher des Schadens herauszufinden. Es geht nicht nur darum, Verantwortung für den Schaden zu übernehmen, sondern auch darum, sicherzustellen, dass so etwas nicht wieder passiert. Um den Schaden zu beheben, würde ich empfehlen, einen Fachmann hinzuzuziehen, der Ihre Hecke wieder in eine aufrechte Position bringt. Anschliessend sollten Sie mit Ihrem Nachbarn sprechen, um sicherzustellen, dass er in Zukunft sicherstellt, dass bei der Erdarbeiten mehr Sorgfalt angewendet wird, um Schäden zu vermeiden. " Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  12. Hallo FWinkler, Es ist bekannt, dass beim Hausbau oft unvorhergesehene Probleme auftreten können, die zu höheren Kosten führen können. Es kann jedoch auch sein, dass die Baufirma Ihnen zusätzliche Leistungen berechnet hat, die nicht in der ursprünglichen Offerte aufgeführt waren. Ich würde empfehlen, sich die detaillierte Aufstellung der Baunebenkosten nochmals genau anzusehen und mit der Baufirma zu sprechen, um Ihre Bedenken anzusprechen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie berechnet werden für, Leistungen die nicht aufgeführt wurden, müssen Sie das klären und sich notfalls in rechtlicher Hinsicht absichern. Freundliche Grüsse, Stephan
  13. Hi Nicola, Ich verstehe deine Sorgen! Für mein Haus hatte ich einen Kaufvertrag für das Grundstück und eine ungefähre Kostenschätzung für das Haus. Ich habe dann mein geplantes Budgetfixiert. Im vorliegenden Vertrag waren die Höhen des Landes jedoch nicht festgelegt worden. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass Mehrkosten anfallen könnten, sollten diese nicht bekannt gemacht werden. Ich glaube, du solltest nochmal mit Swisshaus sprechen und die notwendigen Informationen erhalten, bevor du eine Entscheidung triffst Ich wünsche dir alles Gute für deinen Bauprozess!
  14. Als Swiss.Stephan kann ich aus Erfahrung sagen, dass der Bau in Kernzonen mit massiven Auflagen ein Vermögen kosten kann. Doch es gibt eine Möglichkeit, Subventionen für Mehrkosten zu erhalten. Ich bin kein Experte, aber ich habe etwas recherchiert und einige Optionen gefunden, die ich gerne teilen würde. Es gibt einige Förderprogramme, die den Bau in Kernzonen unterstützen können, wie beispielsweise: Eine Unterstützung von bis zu 15% des anrechenbaren Aufwands im Rahmen des kantonalen Programms für Ortsbildschutz und Denkmalpflege Das Bundesinventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) fördert die Instandsetzung von historischen Verkehrswegen Das Bundesamt für Kultur bietet Unterstützung für kulturell wertvolle Projekte Ich hoffe, das hilft dir weiter! Vielleicht kann jemand anderes noch weitere Tipps geben.
  15. Hey Nessio, ich habe vor kurzem mein Haus mit einem GU gebaut. Dabei wurde ich oft gefragt, ob eine Doppelbelastung entsteht, wenn man während der Bauphase noch in einem anderen Haus wohnt und es zusätzlich zur Finanzierung des neuen Hauses belastet. Ich persönlich würde sagen, dass dies stark vom individuellen Finanzierungsplan abhängt. Bei meinem GU war es so geregelt, dass ich in der Bauphase nur die Zinsen für die Hypothek zahlen musste. Gleichzeitig konnte ich jedoch noch in meinem alten Haus wohnen und von dessen Mieteinnahmen die Zinsen abdecken lassen. Dadurch wurde meine finanzielle Belastung minimiert. Es ist also wichtig, dass du dich mit deiner Bank über dein individuelles Finanzierungskonzept austauschst, um genaue Informationen über die anfallenden Kosten und Belastungen zu erhalten. Möglicherweise gibt es noch weitere Möglichkeiten, um im Rahmen der Bauphase deine Belastung zu minimieren. Bezüglich der Zahlung des GU habe ich einen speziellen Vertrag mit ihm abgeschlossen. In diesem war für jede Bauphase ein separat vereinbarter Preis festgelegt, der nach dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Phase fällig wurde. So wurde eine schrittweise Abwicklung der Zahlungen gewährleistet und ich konnte immer nachvollziehen, was bereits bezahlt wurde und was noch aussteht. Als Beispiel wurden 20% des vereinbarten Preises nach dem Bau der Bodenplatte und weitere 20% nach dem Abschluss des Dachstuhls bezahlt. Der Restbetrag wurde erst nach Fertigstellung des Hauses fällig. Natürlich kann dies aber von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt sein, weshalb es wichtig ist, hierauf genau zu achten und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Ich hoffe, ich konnte dir die Frage nach der Doppelbelastung und der Bezahlung des GU ein wenig näherbringen und stehe dir bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
  16. Lieber FWinkler, Ich sehe, dass du die Abnahme deines Eigenheims erwähnst, die auf Basis von SIA118 stattfindet. Es ist noch erwähnenswert, dass diese Norm keine spezifischen Anforderungen an die Luftqualität und Belüftung von Räumen deckt. Es lohnt sich jedoch immer, auch darauf zu achten, um die Lebensqualität und Energieeffizienz in deinem neuen Zuhause sicherzustellen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man bei der Belüftung von Wohnräumen vorgehen kann und ich empfehle dir auf jeden Fall, dich da einmal zu informieren oder mit deinem Architekten oder Bauleiter darüber zu sprechen. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  17. Hey FWinkler, ich kann auch verstehen, wie du dich fühlst. Ich denke jedoch, dass die Bank im Falle des Todes des Käufers die unwiderrufliche Bankgarantie nicht auszahlen würde. Der Kaufvertrag würde somit hinfällig werden und der Verkäufer müsste das Haus wieder auf den Markt bringen. Die BVG-Zahlung würde dann auch nicht erfolgen. Stephan
  18. Hallo zusammen, ich überlege, ob ich ein älteres Haus ohne Eigenkapital finanzieren kann. Ich habe ein Angebot erhalten, das Haus würde 40.000CHF kosten, ist allerdings sehr renovierungsbedürftig. Meine Familie kann mir hier aber sehr gut helfen und somit möchte ich zu 90% alles selbst reparieren. Das Haus hat eine Wohnfläche von 170 qm und ein Grundstück von 400 qm. Ich möchte insgesamt 110.000CHF aufnehmen, um alles renovieren und die Einrichtung kaufen zu können. Der Grund für den Kauf ist mein baldiger Nachwuchs und dass ich Platz benötige. Zu meiner aktuellen Situation: Ich bin 23 Jahre alt und mein Mann ist 24 Jahre alt. Mein Mann verdient 1.750 CHF und ich aktuell in Elternzeit mit Kindergeld in Höhe von ca. 860 CHF. Nach der Elternzeit werde ich wieder für 400 CHF arbeiten. In unserer aktuellen Wohnung zahlen wir 790 CHF inklusive Strom. Wir möchten nun einen Kredit von 110.000 CHF aufnehmen, den wir bei einer monatliche Rückzahlung von 600 CHF bei einem Zinssatz von 4,2 oder 4,3 zurückzahlen möchten. Die monatlichen Nebenkosten (Strom usw.) betragen ca. 250 CHF. Die Fenster sind aktuell dicht, es kann keine Zugluft eindringen. Was denkt ihr über unser Vorhaben? Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung. Viele Grüsse, Stephan
  19. Hallo Nicola Padinatos, Wenn ich das richtig verstehe, befindet sich Dein Haus in der Schweiz? Wenn ja, solltest Du beachten, dass in der Schweiz nicht alle Renovierungsarbeiten von der Steuer absetzbar sind. In der Schweiz können nur Arbeiten an bestehenden Werten steuerlich abgesetzt werden. Der Grundstückswert, der durch die Renovierung gesteigert wird, kann nicht abgezogen werden. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan
  20. Hallo zusammen, ich hatte vor einem Jahr mein neues Haus bezogen, in einem Dorf, das von Einzel- und Mehrfamilienhäusern umgeben ist, aber auch von wenigen landwirtschaftlich genutzten Flächen. In einem dieser Felder werden Kühe gehalten, die den ganzen Tag lang ihre Glocken läuten lassen, sieben Tage in der Woche. Obwohl ich auf dem Lande gebaut habe, stören mich diese ständigen Geräusche, vor allem da andere Bauern im Dorf ihre Kühe ohne Glocken halten. Ich habe versucht, das Problem mit dem Landwirt zu besprechen, aber ohne Erfolg. Kennt jemand von euch ähnliche Erfahrungen? Wenn ja, wie habt ihr das Problem gelöst? Freundliche Grüsse, Swiss.Stephan
  21. Hi Nicola, eine Freundin von mir hat sich zuerst einmal an ihre Bank gewandt, um eine Bedarfsklärung durchzuführen. Dabei ging es darum abzuklären, wie teuer Schlüsselfertighäuser sind, und um eine Einschätzung zu bekommen, wieviel Eigenkapital sie benötigt. Der nächste Schritt war die aktive Suche nach einem Grundstück. Schön wäre es natürlich, wenn du zuerst reservieren und dann das Vorprojekt machen und die Hypothek aufnehmen kannst, aber das ist nicht immer möglich. Einige Banken bieten spezielle Baulandfinanzierungen an, sodass du das Bauland nicht erst kaufen musst, bevor du die Hypothek bekommst. Bei diesen Finanzierungen wird das benötigte Eigenkapital in der Regel in mehrere Tranchen aufgeteilt. Ich hoffe, dass dir das weiterhilft! Swiss.Stephan
  22. Hallo zusammen, Ich denke, es ist wichtig, das Wesen der Amortisation zu verstehen, bevor man sich entscheidet, ob man die Amortisation anzuwenden hat oder nicht. Im Wesentlichen ist eine Amortisation eine Möglichkeit, ein Vermögen aufzubauen, indem man periodisch einen Prozentsatz des Kapitals zurückzahlt, anstatt den gesamten Betrag auf einmal. Ich frage, ob es notwendig sei, zu amortisieren oder ob ein Verhandlungsspielraum besteht. Nun, es gibt keinen direkten Gesetz, der vorschreibt, dass man amortisieren muss, aber es gibt bestimmte Steuervorschriften, die die Amortisation als finanziell attraktiv erscheinen lassen. In der Regel lohnt es sich daher, sich mit einer Fachperson in Verbindung zu setzen, bevor man sich direkt dagegen entscheidet. Nun, wenn man das Geld indirekt über 3a amortisiert, gehört das Geld im Rentenalter tatsächlich der Bank. Es gibt jedoch auch eine direkte Amortisation, bei der das Geld am Ende des Amortisationszeitraums tatsächlich im Eigentum des Schuldners übergeht. Wenn ich ein Beispiel nennen darf, wenn ich ein Haus kaufe, das 1 Million CHF kostet, dann kann ich in 20 Jahren beispielsweise ein Drittel davon amortisieren und habe am Ende noch 650'000 CHF oder 660'000 CHF, je nachdem, ob ich indirekt oder direkt amortisiere. Auch wenn die Swiss-Steuerbehörde einen Anreiz für die Amortisation bietet, sollte man je nach individuellen Umständen entscheiden, ob es einen Sinn macht oder nicht. Viele Grüsse, Stephan
  23. Hallo zusammen, Ich stehe vor einer wichtigen Entscheidung und brauche eure Meinung. Ich möchte ein Haus bauen lassen, das insgesamt 1,1 Millionen kostet (inklusive Land von 280.000 CHF). Mein Eigenkapital beträgt 50% der benötigten Summe, während meine Frau den Rest finanziert. Insgesamt setzen wir 300.000 CHF ein. Um die restlichen 800.000 CHF finanzieren zu können, bin ich am Überlegen, ob ich meine 180.000 CHF Pensionskasse räumen soll oder nicht. Zurzeit besitze ich ausserdem 80.000 CHF auf Lohn- und Sparkonten, 15.000 CHF in Wertpapieren und 35.000 CHF auf meinem 3a-Konto. Mit einem jährlichen Einkommen von ca. 150.000 CHF möchte ich sicherstellen, dass ich das Haus langfristig finanzieren kann, ohne mich zu übernehmen. Mein Ziel ist es, eine monatliche Belastung von maximal 2.500 CHF zu erreichen. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich würde mich freuen, eure Meinung zu hören oder ob jemand einen professionellen Berater empfehlen kann. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
  24. Hallo Nicola, Der Prozentsatz des Eigenkapitals variiert je nach Bank und Art des Immobilienkaufs. Insgesamt gilt: Je mehr Eigenkapital, desto besser dein Finanzierungsspielraum. Wenn du ein Haus oder eine Wohnung kaufst und vermietest, geltest du bei Banken oft als risikofreudiger als beispielsweise bei Kauf eines Eigenheims. Einige Banken bevorzugen es, bei einer Anschlussfinanzierung ihren Kunden zunächst eine höhere Eigenkapitalrate abzuverlangen. Bist du jedoch seit einigen Jahren treuer Kunde, so kann es Passieren, dass du auch ohne entsprechende Quote einen lukrativen Zinssatz erhältst. Wenn du also weniger als 20% Eigenkapital hast, solltest du nicht direkt abschrecken oder den Kauf aufgeben, sondern verschiedene Angebote einholen und Zinsen vergleichen. Und natürlich solltest du dir bewusst sein, dass bei geringerem Eigenkapitalbetrag die Abzahlungsraten und der Zinssatz höher ausfallen können. Liebe Grüsse, Stephan
  25. Hallo FWinkler, Ich freue mich zu hören, dass Du planst, Deine Fähigkeiten in der Verwaltung von Stockwerkeigentum einzusetzen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dies eine anspruchsvolle aber auch lohnende Tätigkeit ist. Um Deine Rolle als Finanzverwalter:in erfolgreich ausüben zu können, empfehle ich Dir, Dich mit den anderen Eigentümer:innen zu treffen. In einem solchen Treffen können alle Erwartungen und Bedürfnisse besprochen werden. Du solltest dabei nicht nur Deine Rolle und Zuständigkeiten klären, sondern auch die Erwartungen aller Parteien berücksichtigen. Auf diese Weise wird eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und die Zusammenarbeit gestärkt. Um über Deine Vergütung zu sprechen, empfehle ich eine monatliche Pauschale zu vereinbaren, die alle Aufgaben abdeckt. Eine Pauschale von CHF 50 bis CHF 150 pro Einheit pro Monat wäre angemessen, je nachdem wie aufwendig die Verwaltung ist. Wichtig ist, dass die Eigentümer:innen transparent über die Kosten informiert werden und diese nachvollziehen können. Ich empfehle Dir daher, eine tabellarische Übersicht mit den Aufgaben, Kosten und der monatlichen Pauschale zu erstellen und diese den Eigentümer:innen zur Verfügung zu stellen. Bezüglich der Software gibt es viele Optionen auf dem Markt. Ich empfehle Dir jedoch, Dich mit der Softwareverwaltung und Buchhaltung von Bexio vertraut zu machen. Diese Software ermöglicht es, die Buchhaltung zu vereinfachen und zu automatisieren, sowie die Zahlungen und Rechnungen im Auge zu behalten. Sie bietet auch eine mobile App, mit der man alle wichtigen Informationen jederzeit und überall einsehen kann. Darüber hinaus bietet Bexio Schulungen und Support an, um sicherzustellen, dass Du die Software optimal nutzen kannst. Letztendlich ist es wichtig, dass Du Deine Rolle als Finanzverwalter:in proaktiv und professionell ausübst. Dies umfasst nicht nur eine klare Kommunikation mit den Eigentümer:innen, sondern auch eine ordnungsgemässe Buchhaltung und Transparenz bei den Kosten. Ich bin mir sicher, dass Du mit Deinem Engagement und den Tipps erfolgreich sein wirst. Ich wünsche Dir alles Gute auf Deinem Weg als Finanzverwalter:in! Beste Grüsse, Swiss.Stephan
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