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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Hey Leute, ich habe im Internet eine Webseite gefunden, auf der sie Mietkauf bei Immobilien anbieten. Ich habe zuvor noch nie davon gehört und ich frage mich, ob es eine gute Finanzierungsmöglichkeit für den Kauf einer Immobilie ist. Die Webseite heisst BFTS-Mietkauf. Ich habe bereits recherchiert, aber man findet nicht viele Hinweise dazu. Könnt ihr mir sagen, ob ihr schon Erfahrungen mit Mietkauf gemacht habt? Oder würdet ihr eher eine "normale" Kauf-Finanzierung empfehlen? Ich plane, in nächster Zeit eine Immobilie in der Schweiz zu kaufen, also wäre es toll, eure Meinungen dazu zu hören. Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüsse, Stephan
  2. Hallo FWinkler, Beantworten möchte ich deine Frage, ob du die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen sollst. Dies ist möglich und wird als "Grundpfandrecht" bezeichnet. Dies bietet eine Methode zur Bereitstellung von Sicherheiten für Steuerschulden, erfüllt jedoch nicht die Kernvoraussetzung einer herkömmlichen Hypothek. Insbesondere fehlt die Liquidität. Sobald du die Steuern bezahlt hast, wird dieses Grundpfandrecht gelöscht. Falls du dies jedoch mit der Bank besprechen möchtest, solltest du wissen, dass nicht alle Banken dieses Grundpfandrecht akzeptieren. Ich hoffe, ich konnte deine Frage klären und es hat dir weitergeholfen.
  3. Guten Tag an alle! Ich bin Stephan und möchte Ihre Meinung zu einer Situation hören, die ich mit unserem TU im Zusammenhang mit Bauplänen und Zahlungen habe. Hier ist, was passiert ist: Unser TU hat uns einen Vertragsentwurf mit folgenden Zahlungskonditionen zugestellt: Unterzeichnung des Werkvertrags: 10% (externer Verkäufer erhält seine Provision) Baubeginn: 25% Fertigstellung UG: 20% Fertigstellung Rohbau: 20% Fertigstellung Ausbau: 20% Hausübergabe Bezug: 5% Ich bin jedoch nicht ganz einverstanden und habe den folgenden Vorschlag erarbeitet: Unterzeichnung des Werkvertrags: 5% Baubeginn: 10% Fertigstellung UG: 10% Fertigstellung Rohbau: 25% Fertigstellung Innenausbau: 45% Abschluss der Garantiearbeiten: 5% Die Bausumme beträgt etwa 615.000 CHF. Was denkt ihr? Ist das fair? Kann ich mit dem ursprünglichen Plan einverstanden sein? Ich bin auf eure Meinungen gespannt. Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare. Beste Grüsse, Stephan
  4. Hallo Nicola, Es ist eine gute Frage, ob ein Haus innerhalb dieses Budgets gebaut werden kann. Meiner Meinung nach ist es absolut möglich, ein solches Haus zu bauen, aber es erfordert einige Überlegungen und Entscheidungen im Verlauf des Bauprozesses, um sicherzustellen, dass das Budget eingehalten wird und Sie die gewünschte Qualität erhalten. Ein Einfamilienhaus zu bauen, kann aus Holz oder Massivbauweise durchgeführt werden. Ich würde Ihnen empfehlen, den Materialaufwand zu bedenken, da Holzhäuser in der Regel günstiger sind als Massivbauweisen - vor allem, wenn das Holz aus der Umgebung stammt. Allerdings kann aufgrund dieser Materialkosten die Konstruktion nicht so stark sein wie bei einem Massivhaus. Es ist jedoch möglich, dies durch qualitativ hochwertige Bauteile und eine solide Konstruktion auszugleichen. Es ist auch wichtig, einen Architekten zu finden, der in der Lage ist, Ihre Anforderungen zu verstehen und in ein realisierbares Konzept umzusetzen. Ein guter Architekt kann Ihnen bei der Wahl der richtigen Materialien und beim Einsatz von Arbeitskräften helfen. Zum Beispiel kann ein Architekt Ihnen dabei helfen, die Anzahl und Art von Fenstern zu optimieren, um maximale Belichtung zu erreichen, ohne unnötige Kosten für den Einkauf und Einbau neuer Fenster zu verursachen. Die Kosten für die Baueingabegebühr und die Anschlüsse von Wasser, Strom und Abwasser sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Nebenkosten können oft über 10% des Gesamtbudgets verschlingen. Eine gute Möglichkeit, um diesen Kosten zu begegnen, ist es, in einem frühen Stadium einen erfahrenen Bauleiter einzustellen, der die erforderlichen Schritte unternimmt, um eine teure Umleitung von Strom- und Wasserleitungen zu vermeiden, bevor der Bau beginnt. Insgesamt halte ich es für möglich, ein Haus des gewünschten Standards innerhalb des Budgets zu bauen, vorausgesetzt, dass die oben genannten Faktoren durch eine gründliche Planung und ein erfahrenes Bauteam berücksichtigt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
  5. Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Antworten und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich besitze eine Eigentumswohnung und frage mich, welche Versicherung in dem Fall einspringt, wenn Wasser aus meiner Wohnung austritt und die Nachbarswohnung beschädigt. Soweit ich weiss, wird im Normalfall zwischen Feuer- und Wasserschäden unterschieden. Die Gebäudeversicherung des Aargauischen Versicherungsamts deckt Wasser- und Brandschäden von aussen, aber ich weiss nicht, ob sie für solche Schäden aufkommt, die in meiner Wohnung entstehen und zu Schäden in der unteren Wohnung führen. Meine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung sagt, dass diese Situation nicht gedeckt ist. Ich bin also ratlos, und frage mich, welche Versicherung in solchen Fällen einspringt. Wisst ihr mehr darüber? Ich wäre überdankbar, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet. Viele Grüsse, Stephan
  6. Hallo zusammen, Ich möchte mit unserem Architekten zusammen das Projekt auf dem LandB realisieren, welches wir von unserem bereits im Besitz befindlichen LandA aus erwerben wollen. Ich frage mich nun, was der sicherste Ablauf des Landverkaufs und -kaufs ist. Sollen wir zuerst LandA an den Architekten verkaufen, Zahlung abwarten, dann Offerte von der Bank und anschliessend den Kaufvertrag von LandB unterzeichnen? Oder gibt es vielleicht andere, bessere Varianten, um kein Risiko einzugehen? Ich bin in Sachen Finanzen vorsichtig geworden und würde mich über eure Meinungen, Erfahrungen und Tipps freuen. Viele Grüsse, Stephan
  7. Hi Nessio, es ist grossartig, dass du dich um deine Finanzen kümmerst. Wenn du darüber nachdenkst, deine Hypothek zu kündigen oder zu ändern, solltest du auch die aktuell niedrigen Zinssätze beachten. Eine Möglichkeit, um Geld zu sparen, ist, eine Festhypothek abzuschliessen. Das hilft dir, die Zinsen für eine bestimmte Zeit zu fixieren, damit die Rückzahlungsbeträge stabil bleiben. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Option für dich am besten ist, könnte es sich lohnen, mit einem Experten zu sprechen. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
  8. Hallo zusammen, ich habe kürzlich eine neue Einrichtung und Platzierung meiner Möbel in meinem Wohnzimmer vorgenommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich keine Ahnung habe, welcher Abstand zwischen den Sitzplätzen einzuhalten ist, damit der Lärm von einem Sitzplatz den anderen nicht stört. Kann mir jemand weiterhelfen? Viele Grüsse, Stephan
  9. Guten Tag FWinkler, Wenn Sie Ihre Auslandsimmobilie als Eigenkapital anrechnen möchten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Hier ist ein Beispiel: Ein Schweizer Bürger besitzt eine Immobilie in Frankreich und finanziert damit sein Haus in der Schweiz. Der Wert der französischen Immobilie beträgt 150,000 EUR, und der Wert des Hauses in der Schweiz beträgt 500,000 CHF. Da der Schweizer Franken stärker gegenüber dem Euro ist, beträgt der Gesamtwert der Immobilien 650,000 CHF. Der Schweizer kann die französische Immobilie als Eigenkapital angeben, indem er den Wert von 150,000 EUR in Schweizer Franken umrechnet und es zu dem Wert seines Hauses hinzufügt - 150,000 EUR entsprechen ungefähr 163,440 CHF. Damit ergibt sich ein Gesamtwert der Immobilien von 663,440 CHF. Kontaktieren Sie Ihre Bank jedoch unbedingt, damit sie Ihnen den bestmöglichen Rat geben kann. Ein Steuerberater wäre vielleicht auch eine Option. Beste Grüsse, Stephan
  10. Hallo zusammen, ich habe im letzten Jahr mit meinem Partner ein Einfamilienhaus gekauft und einen Architekten beauftragt, umfangreiche An- und Umbaumassnahmen zu planen. Wir hatten ein Finanzierungslimit von maximal SFr. 900'000 für die Renovierung festgelegt. Der Architekt hat jedoch in seiner ersten Kostenschätzung den Umbau mit dem Maximalbetrag beziffert. Er versicherte uns jedoch, dass dies eine konservative Schätzung sei und er noch genügend Luft für den Ausbau sehe. Nun liegt uns jedoch ein neuer Kostenvoranschlag vor, der sich um ca. 40% erhöht hat. Einige der Zusatzanforderungen waren bereits bei der ersten Schätzung enthalten oder ungeplant hinzugekommen. Diese Kostenüberschreitung hat uns und unser Vertrauen zum Architekten stark gestört. Jetzt überlegen wir, ob wir einen neuen Architekten beauftragen sollten. Würdet ihr in unserem Fall den Architekten wechseln? Müssen wir für die Leistungen des bisherigen Architekten bezahlen? Haftet der Architekt für Zinskosten, die durch die Verzögerung der Renovierung entstanden sind? Können wir dem neuen Architekten die Entwürfe des bisherigen Architekten vorlegen oder gibt es hier aufgrund von Urheberrechten und ähnlichem ein Risiko? Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten. Liebe Grüsse, Stephan
  11. Ich habe vor kurzem eine interessante Erfahrung gemacht. Vor einiger Zeit habe ich einen Riss an meiner Hausfassade bemerkt und dies meinem Handwerker, welcher die Arbeit ausgeführt hat, sofort mitgeteilt. Ich habe ihm eine angemessene Frist von einem Monat gegeben, um sich die Angelegenheit anzusehen und mir eine Antwort zu geben. Leider hat der Handwerker jedoch nicht reagiert und die Frist ist abgelaufen. Ich bin total verärgert und weiss nicht, wie ich vorgehen soll. Ich würde mich freuen, wenn jemand hierzu einige hilfreiche Informationen und Ratschläge hätte.
  12. Hi FWinkler, Ich bin Stephan und ich möchte mich der Frage "Was müssen wir beachten?" entziehen und eine weitere Überlegung zur Diskussion anführen. Bitte denkt daran, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Hypothekenanfrage auch ein Kaufvertrag oder eine Kaufvereinbarung bestehen muss. Daher müssen auch Anwaltshonorare, Grundbuchregistrierung und Notarkosten mit eingeplant werden. Diese können schnell auf bis zu 2% des Kaufpreises der Wohnung ansteigen. Es ist durchaus möglich, dass dies die Dinge ein wenig schwieriger machen könnte, aber es ist wichtig, sich im Voraus dessen bewusst zu werden und vorauszuplanen.
  13. Hallo FWinkler, Wenn du ein Bauprojekt planst, ist es wichtig, die Kosten genau zu kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier sind einige Faktoren, die bei der Kostenkalkulation berücksichtigt werden sollten: Vorplanung durch den Architekten: Bevor du mit dem Bau beginnen kannst, musst du einen Architekten beauftragen, der dir helfen wird, das Design und die Pläne des Gebäudes zu entwerfen. Je nach Grösse des Projekts und Komplexität des Designs kann die Vorplanung 5-10% der Gesamtkosten ausmachen. Dieser Schritt ist jedoch sehr wichtig, da er sicherstellt, dass das Gebäude den örtlichen Baugesetzen entspricht und der Bau reibungslos verläuft. Baukosten: Die Baukosten machen in der Regel den grössten Teil der Gesamtkosten aus und umfassen Materialien, Arbeitskosten und andere direkt mit dem Bau verbundene Ausgaben. Die genaue Höhe der Baukosten hängt von Faktoren wie der Grösse des Gebäudes, der Wahl der Materialien und der Komplexität des Designs ab. Schätzungsweise machen die Baukosten etwa 60-70% der Gesamtkosten aus. Projektkosten: Projektkosten sind alle Kosten, die nicht direkt mit dem Bau verbunden sind, aber dennoch notwendig sind, um das Projekt erfolgreich abzuschliessen. Dazu gehören beispielsweise Marketingkosten, Finanzierungskosten und Kosten für juristische Beratung. Die genaue Höhe der Projektkosten hängt auch hier von verschiedenen Faktoren ab und beträgt etwa 10-15% der Gesamtkosten. Baunebenkosten: Baunebenkosten sind weitere Ausgaben, die mit dem Bau verbunden sind, aber nicht direkt mit dem Bau selbst zu tun haben. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Planungen und Genehmigungen, Versicherungen oder die Erschliessung von Grundstücken. Schätzungsweise machen die Baunebenkosten etwa 10-15% der Gesamtkosten aus. Um ein Beispiel zu geben, wenn dein Bauprojekt insgesamt 1 Million CHF kostet, könnte die Kostenkalkulation wie folgt aussehen: Vorplanung durch den Architekten: 50'000 - 100'000 CHF Baukosten: 600'000 - 700'000 CHF Projektkosten: 100'000 - 150'000 CHF Baunebenkosten: 100'000 - 150'000 CHF Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur Schätzungen sind und die tatsächlichen Kosten je nach deinem Projekt und deinen Bedürfnissen variieren können. Es ist auch wichtig, ein gewisses Budget für unvorhergesehene Kostenreserven einzuplanen, um sicherzustellen, dass du finanziell abgesichert bist, falls unvorhergesehene Probleme auftreten. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir dabei, die Kosten deines Bauprojekts genauer zu kalkulieren. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  14. Grüezi Zusammen, Ich plane den Kauf eines Hauses im Wert von 880'000 CHF und frage mich, wie viel Eigenkapital ich brauche. Ich habe im Moment ein Vermögen von insgesamt 260'000 CHF (190'000 CHF PK-Gelder und 70'000 CHF auf dem Bankkonto). Laut der Migros Bank muss mein Eigenkapital jedoch mindestens 10 % des Kaufpreises betragen ("Die Eigenmittel (ohne Gelder aus der 2. Säule) müssen mindestens 10%"), was bei mir leider nicht der Fall ist. Die 20 %-Regel würde ich erfüllen, aber nicht die 10 %-Regel. Meine Frage ist nun, ob das bei jeder Bank so ist? Ich kann dazu keine klare Aussage finden. Habt ihr Erfahrungen in dieser Angelegenheit? Wie viel Eigenkapital habt ihr bei eurem Hauskauf eingesetzt? Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüsse, Stephan
  15. Guten Tag Nicola, Ich wollte nur hinzufügen, dass viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung für Festhypotheken erheben, wenn man versucht, aus dem Darlehensvertrag auszusteigen. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich diese Entschädigung offenbar auf das im Vertrag festgelegte Maximum beschränken sollte. Auf jeden Fall sollten Sie das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag genau lesen, um mehr über die genauen Bedingungen zu erfahren. Viele Grüsse, Stephan
  16. Hey Nessio, Ich stimme FWinkler zu, dass du mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital haben solltest. Aber es gibt noch andere Faktoren zu berücksichtigen, z. B. wie viel du für Hypothekenzinsen ausgeben möchtest und wie viel du bereit bist, während des Hauskaufs zu opfern. Als Faustregel gilt: Deine monatlichen Hypothekenzahlungen sollten nicht mehr als 30% deines Einkommens betragen. Du solltest auch bedenken, dass beim Hauskauf zusätzliche Kosten wie Notargebühren und Steuern anfallen. Es ist wichtig, all diese Faktoren im Voraus zu berücksichtigen. Viele Grüsse, Stephan
  17. Lieber Nicola, Das ist wirklich schade, was Ihnen da passiert ist. Ich kann mir gut vorstellen, wie frustrierend es ist, wenn man seine Meinung bezüglich der Einrichtung der Wohnung ändern muss, insbesondere wenn man so viel Geld dafür bezahlt hat. Ich würde empfehlen, den Architekten auf jeden Fall für seine Versäumnisse haftbar zu machen und das Ihnen entstandene Unbehagen ihm gegenüber zu betonen. Eine mögliche Entschädigung für Sie wäre eine Kostensenkung bei zukünftigen Ablösungen oder eine Gutschrift von einem gewissen Betrag für zukünftige Arbeiten, wie zum Beispiel eine Renovierung. Es ist der erste Schritt, den Generalunternehmer über Ihre Forderungen zu informieren. Wenn dies nicht funktioniert, schlage ich vor, einen Anwalt zu beauftragen, um eine geeignete Lösung zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass dies bald behoben wird. Beste Grüsse, Stephan
  18. Hallo Nessio, Ich stimme nicola_padinatos zu. Du solltest auch einen Vertrag mit einem Bauingenieur abschliessen, wenn Dein Bau grosse Auswirkungen auf die Statik des Hauses hat. Auch der Einsatz von Maschinen auf der Baustelle muss eventuell von einer externen Firma oder einem Bauunternehmer organisiert werden. Ich habe vor ein paar Jahren eine Baueingabe gemacht und fand die Erfahrung sehr informativ. Beste Grüsse, Stephan
  19. Grüezi Nessio, Ich bin kein Experte auf dem Gebiet der Hypothekarfinanzierung. Aber ich weiss, dass es in der Schweiz eine ziemlich lange Tradition der Pensionskasse gibt. Wenn du eine Pensionskasse hast oder in der Zukunft eine gründen möchtest, kannst du erwägen, einen Teil deines Hypothekarkredits über die Pensionskasse zu finanzieren. In diesem Fall musst du nur die Zinsen an den Hypothekendienst zahlen, aber es gibt keine Pensionskassenbeiträge oder Steuern auf diese Zinsen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Stephan
  20. Hallo Nessio, Ich hatte ein ähnliches Erlebnis und kann mich nur dem Antwortenden anschliessen. Mein Rat wäre, alle notwendigen Dokumente und Informationen zu sammeln, bevor du zur Diskussion gehst. Es könnte auch hilfreich sein, sich mit den anderen Betroffenen zusammenzutun und eine Interessengemeinschaft zu bilden, um gemeinsam gegen die Enteignung zu kämpfen. Eine Gruppe hat in der Vergangenheit oft mehr Durchsetzungsvermögen. Es zeigt auch, dass alle Betroffenen betroffen sind und sich wehren werden. Zuletzt möchte ich sagen, dass es sehr wichtig ist, informiert zu bleiben und sich an die lokalen und staatlichen Behörden zu wenden, da sie hierbei helfen können. Ich hoffe, mein Rat hilft dir weiter! Beste Grüsse, Stephan
  21. Hey Nessio, Ich kann verstehen, dass du dir mit einem unvollständigen Vertrag unsicher fühlst. In meinem Architekturvertrag habe ich beispielsweise einen Abschnitt zu den Material- und Produktspezifikationen. Darin wird angegeben, welche Marke und welche Modelle für verschiedene Einrichtungselemente und Geräte verwendet werden sollen. Auch das gewünschte Erscheinungsbild des Hauses wird erwähnt, einschliesslich möglicher Farben und Texturen, die verwendet werden dürfen. Zusätzlich gibt es viele andere wichtige Dinge, die in einem Architekturvertrag stehen sollten, um sicherzustellen, dass alle Details abgedeckt sind. Einige davon sind: Der Umfang und die Dauer der Arbeit: In diesem Abschnitt sollte stehen, welche Aufgaben der Architekt durchführen wird und wie lange diese ca. dauern werden. Das Honorar des Architekten und der Ablauf der Zahlungen: Hier wird bestimmt, wie viel der Architekt für seine Arbeit bezahlt wird und in welchen Raten das Honorar fällig wird. Die notwendigen Genehmigungen und Genehmigungsverfahren: Der Vertrag sollte klarstellen, wer für die Beantragung und Einholung von Genehmigungen verantwortlich ist und welche Dokumente dafür benötigt werden. Schadenersatz und Haftungsfragen: Falls es zu Verzögerungen oder Mängeln am Haus kommt, sollte geklärt sein, wer dafür haftet und welche Schadenersatzansprüche bestehen. Der Prozess zur Änderung des Plans: Falls Änderungen am Plan erforderlich sind, sollte im Vertrag festgeschrieben sein, wie diese Änderungen vorgenommen werden können und welche zusätzlichen Kosten dabei entstehen können. Zeitrahmen und Fristen für Änderungen des Vertrags: Hier wird festgehalten, bis zu welchem Zeitpunkt Änderungen am Vertrag möglich sind und unter welchen Bedingungen eine solche Änderung vorgenommen werden kann. Garantien für Materialien und Arbeit: Der Architekt sollte garantieren, dass die verwendeten Materialien von guter Qualität sind und die geleistete Arbeit den Standards entspricht. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass der Vertrag alle notwendigen technischen Spezifikationen enthält, wie beispielsweise: Beschreibung der erforderlichen Massnahmen zur Erreichung der Energieeffizienzstandards Anforderungen an die Lüftungssysteme im Gebäude Installation von Sanitär- und Elektroinstallationen Brandschutzanforderungen Wenn diese Details nicht im Vertrag enthalten sind, können Probleme oder Verzögerungen auftreten, die vermieden werden könnten. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag sorgfältig zu lesen und bei Unklarheiten Rückfragen beim Architekten zu stellen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Details enthalten sind. Ich würde dich daher ermutigen, deinen Architekten direkt anzusprechen und zu fragen, ob er bereit ist, die fehlenden Details hinzuzufügen oder zu erklären, warum er sie nicht in den Vertrag aufgenommen hat. Es ist schliesslich wichtig, sicherzustellen, dass du alle notwendigen Informationen erhältst, damit der Hausbau reibungslos verläuft und dein Traumhaus entsteht. Viel Erfolg! Stephan
  22. Hallo Nessio, ich finde es bedauerlich, dass du vorher nicht über diese Einschränkung informiert wurdest. So etwas sollte eigentlich in jedem Kaufvertrag klar vermerkt sein. Apropos Verträge - seid ihr sicher, dass die Verkäufer berechtigt waren, derartige Einschränkungen zu machen, ohne dich darüber zu informieren? In vielen Fällen ist es schwierig, unbegründete Einschränkungen durchzusetzen. Ich hoffe wirklich für dich, dass die Sache gut ausgeht!
  23. Hallo Nessio, Ich kann deinem Anliegen vollständig nachvollziehen, insbesondere, weil ich selbst in einer ähnlichen Situation war. Ich stolperte auch über die Klauseln des Kaufvertrags, die sich auf öffentlich-rechtliche Einschränkungen bezogen. Sie können sehr unterschiedlich sein, angefangen von den Nutzungsbeschränkungen bis hin zu Brandbeschränkungen, baulichen Einschränkungen usw. Diese Einschränkungen können deine Pläne beeinträchtigen und/oder den Wert deines Hauses beeinflussen, insbesondere wenn sie sehr einschränkend sind. Aus diesem Grund sollte man sich immer über alle öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und möglichen Einschränkungen bei den zuständigen Behörden informieren. Falls du dir immer noch unsicher bist, würde ich dir raten, einen Anwalt zu konsultieren, da dieser die beste Person ist, um sicherzustellen, dass die Klauseln fair sind. Viel Glück bei deiner Suche! Stephan
  24. Hallo FWinkler, Vielen Dank, dass du dich bezüglich deiner Frage an mich gewandt hast. Ich kann absolut nachvollziehen, dass du dich überfordert fühlst und hoffe, dass ich dir weiterhelfen kann. Wie du bereits erwähnt hast, ist es sehr wichtig, dass du nur anteilmässig zahlst, wo die Leistungen noch nicht vollständig abgeschlossen wurden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du sicherstellen kannst, dass du nur den Betrag zahlst, der wirklich fällig ist. Zunächst solltest du den Generalunternehmer fragen, ob er dir eine Aufstellung der bereits erbrachten Leistungen, inklusive der noch ausstehenden, zur Verfügung stellen kann. So hast du einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge und kannst besser einschätzen, welcher Betrag wirklich fällig ist. Wenn du diese Aufstellung erhalten hast und feststellst, dass der Betrag korrekt ist, könntest du darüber nachdenken, ob du bestimmte Dinge, die noch nicht abgeschlossen wurden, selbst abschliesst. Indem du diese Aufgaben selbst übernimmst, könntest du Geld sparen und sicherstellen, dass die Arbeit ordnungsgemäss ausgeführt wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn du mit dem Generalunternehmer eine entsprechende Vereinbarung triffst. Es ist wichtig, dass du vor Beginn der Arbeit sicherstellst, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt um Rat fragen, um sicherzustellen, dass deine Interessen gewahrt werden. Ein Beispiel für eine Situation, in der du diese Methode anwenden könntest, wäre die Installation von Elektrik in einem Neu- oder Umbau. Wenn die Elektriker noch nicht in der Lage waren, die Arbeiten abzuschliessen, könntest du selbst die Lichtschalter, Steckdosen oder Lampen installieren, um die Gesamtkosten zu senken. Natürlich solltest du jedoch darauf achten, dass diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und keine Gefahr für dich oder andere darstellen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sehr wichtig ist, bei solchen Projekten eine genaue Aufstellung der bereits erbrachten Leistungen und der noch ausstehenden Arbeiten zu haben. Wenn du selbst in der Lage bist, einige dieser Aufgaben zu übernehmen, könntest du Geld sparen und sicherstellen, dass die Arbeit ordentlich ausgeführt wird. Allerdings solltest du auf jeden Fall sicherstellen, dass dies im Vertrag von beiden Seiten genehmigt wird und im Zweifel einen Anwalt um Rat fragen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Stephan
  25. Hallo zusammen, ich habe das Problem, dass ich meine UBS-Hypothek per August ablösen werde, allerdings mit hohen Strafgebühren. Ich habe bereits eine Schlussabrechnung erhalten, auf der die Hyposchuld, die Zinsen für das 2. Quartal und den Juli sowie die Strafgebühren aufgeführt sind. Ich benötigte die Abrechnung, um sie meinem Notar und der neuen Bank vorzulegen. Die neue Bank hat daraufhin ein Zahlungsversprechen gegeben. Allerdings will die UBS nun trotzdem noch die Hypozinsen bis Ende Juni belasten. Entsprechend stimmen weder die gesamten Kaufverträge noch das Zahlungsversprechen mehr. Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen der UBS korrekt ist und was ich dagegen tun kann. Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Liebe Grüsse, Stephan
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