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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Guten Tag Nessio, normalerweise kann eine Neuschätzung der Gebäudeversicherung Auswirkungen auf den Eigenmietwert und somit auch auf deine Steuern haben. Doch in der Regel übernimmt die Steuerbehörde nicht einfach die Einschätzungen der Gebäudeversicherung, sondern führt selbständig eine Bewertung durch. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde die eingeschätzten Werte der Gebäudeversicherung überprüft und gegebenenfalls anpasst. Es ist also möglich, dass bei der Überprüfung der Steuerbehörde ein höherer oder niedrigerer Wert ermittelt wird als bei der Gebäudeversicherung. Ein Beispiel: Wenn die Gebäudeversicherung den Wert deines Hauses auf 500'000 CHF schätzt, aber die Steuerbehörde es auf 450'000 CHF bewertet, würde dein Eigenmietwert und somit deine Steuern entsprechend angepasst werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wenn die Steuerbehörde einen niedrigeren Wert feststellt, deine Steuern sinken könnten. In jedem Fall empfehle ich dir, deine Steuererklärung fristgerecht einzureichen, damit die Steuerbehörde die Bewertung durchführen kann. Auch wenn die Steuerbehörde selbständig bewertet, kann sie im Zweifelsfall zusätzliche Informationen anfordern, um eine korrekte Bewertung vorzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine Erläuterung der Werte der Gebäudeversicherung oder grundlegende Informationen zum Zustand des Gebäudes. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und stehe dir bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  2. Grüezi miteinander! Swiss.Stephan hier. Mein neues Grundstück grenzt an eine Parzelle mit Haus und einem Pferdestall, in dem sich zwei Pferde befinden. Der Miststock ist zwar vollständig auf seiner Parzelle, jedoch reicht er bis an unsere Grenze. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Nachbarn eine Lösung finden können, aber welche Vorschriften gibt es dafür? Bisher hat sich niemand für Abstandsregelungen interessiert, da das ganze Land vor seinem Stall nicht bebaut war. Ich bin gespannt auf eure Antworten. Besten Dank im Voraus.
  3. Ich habe ein ähnliches Problem erlebt, als ich einen Baumeister für ein Bauprojekt beauftragte. Der Baumeister war nicht bereit, die Ausmass- und Regierapporte herauszugeben und ich musste lange kämpfen, um sie zu bekommen. Die Ausmass- und Regierapporte sind sehr wichtige Dokumente, da sie dokumentieren, welche Arbeiten ausgeführt wurden und wie viel davon fertiggestellt wurde. Ohne diese Dokumente kann es schwierig sein, den Fortschritt des Bauprojekts zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Arbeitsschritte korrekt ausgeführt wurden. Ich versuchte, mit dem Baumeister zu sprechen und bat ihn höflich um Herausgabe der Papiere, aber er weigerte sich beharrlich. Ich liess ihm schliesslich eine schriftliche Aufforderung zukommen, in der ich ihn auf den Vertrag hinwies und Vertragsstrafen erwähnte. Vertragsstrafen sind Geldbussen, die dem Baumeister auferlegt werden können, wenn er nicht seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Glücklicherweise war diese schriftliche Aufforderung erfolgreich und ich bekam schliesslich die Ausmass- und Regierapporte. Wenn du in einer ähnlichen Situation bist und der Vertrag des Baumeisters die Herausgabe der Papiere vorsieht, solltest du beharrlich bleiben. Eine schriftliche Aufforderung kann helfen, den Druck auf den Baumeister zu erhöhen und ihm klarmachen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn du eine Anhörung hast, solltest du auch den Richter bitten, den Baumeister aufzufordern, die Ausmass- und Regierapporte herauszugeben. Der Richter hat die Macht, eine Anordnung zu erlassen, die den Baumeister verpflichtet, die Papiere herauszugeben. Sollte der Baumeister sich immer noch weigern, hast du jetzt auch noch mehr Beweismaterial, um deinen Fall zu untermauern. Insgesamt ist es wichtig, dass du deine vertraglichen Rechte als Kunde wahrnimmst und sicherstellst, dass der Baumeister seine Verpflichtungen erfüllt. Die Herausgabe der Ausmass- und Regierapporte kann für den Baufortschritt und die Qualitätssicherung des Projekts von entscheidender Bedeutung sein. Wenn der Baumeister sich weigert, diese Papiere herauszugeben, solltest du alle rechtlichen Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass du sie bekommst.
  4. Ich und mein Partner arbeiten derzeit beide in Zürich und planen unser Eigenheim zu bauen. Da wir sehr flexibel mit dem Standort sind, denken wir über die Vor- und Nachteile verschiedener Kantone nach. Wir wissen, dass sich die Preise für Immobilien, Steuern und Eigenmietwert zwischen den verschiedenen Kantonen stark unterscheiden können. So wurde uns zum Beispiel abgeraten, in Zug wegen der sehr hohen Immobilienpreise und dem höheren Eigenmietwert unser Haus zu bauen, obwohl es dort Steuervorteile gibt. Wir haben gehört, dass der Kanton Aargau trotz höherer Steuern und einem höheren Eigenmietwert finanziell attraktiver sein könnte. Wir planen, in diesem Haus zu leben und wir sehen es nicht als wertsteigernde Kapitalanlage, obwohl wir natürlich nicht damit rechnen, dass der Wert des Hauses im Laufe der Zeit sinkt. Ich würde gerne eure Erfahrungen und Empfehlungen hören, welcher Kanton aus finanzieller Sicht am besten für den Hausbau ist.
  5. Hallo zusammen, ich bin Swiss.Stephan und habe eine Attika-Wohnung von 110m2. Ich beabsichtige, meine 30m2 grosse Terrasse zu verglasen. Ich habe bereits einen Plan-Offerte erhalten und möchte nun eine neue Wertquoten-Berechnung abstimmen, um die Auswirkungen dieser Veränderung zu ermitteln. Jetzt zu meiner Frage: Hatte jemand schon einmal eine solche Erfahrung? Wie viel kostet die Wertquoten-Berechnung? Die mir vorliegende Offerte in Höhe von über 1000 CHF scheint mir ziemlich hoch zu sein. Falls jemand von euch Erfahrung damit hat, würde ich mich freuen, von euch zu hören. Vielen Dank im Voraus.
  6. Hallo Nessio, ich habe deine Anfrage erhalten und möchte dir gerne weiterhelfen. Es geht um die Frage, ob es ein Problem darstellt, wenn die Pensionskasse den Betrag erst im Februar 2021 auszahlen kann, obwohl ihr die Anzahlung für eine Hypothek bereits im Januar 2021 tätigen müsst. Zuallererst möchte ich dir sagen, dass dies nicht zwangsläufig ein Problem darstellen muss. Denn der Zeitraum von nur einem Monat zwischen der Auszahlung der Pensionskasse und der Anzahlung für die Hypothek ist relativ kurz. Wenn ihr aber sicher gehen wollt, solltet ihr trotzdem einige Alternativen in Betracht ziehen. Zunächst einmal solltet ihr eure finanzielle Situation analysieren. Wie hoch ist der gesamte Betrag für die Hypothek und wie viel Geld habt ihr bereits gespart, um einen Teil davon zu finanzieren? Angenommen, ihr habt bereits ein gewisses Guthaben angespart und könnt damit einen Teil der Kosten decken. In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass die Bank euren Hypothekenantrag ablehnt. Denn je mehr Eigenkapital ihr habt, desto geringer fällt das Risiko für die Bank aus. Aber auch wenn ihr noch nicht genug gespart habt, gibt es noch Möglichkeiten, um euer Anliegen zu unterstützen. Eine Alternative wäre ein temporärer Privatkredit. Ein solcher Kredit kann über eine Privatkreditlinie beantragt werden und hilft dabei, einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überbrücken. Dies kann eine gute Option sein, um sicherzustellen, dass ihr in der Lage seid, die Anzahlung für die Hypothek zu leisten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aufnahme eines Kredits natürlich zusätzliche Kosten mit sich bringt, in Form von Zinsen und Rückzahlungen. Deshalb sollte man sich im Voraus gut überlegen, ob ein solcher Kredit wirklich notwendig ist und ob man in der Lage ist, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr eurem Bankberater Fragen stellen. Dieser kann euch weiterhelfen, indem er euch verschiedene Optionen aufzeigt und euch dabei unterstützt, eine informierte Entscheidung zu treffen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es kein Problem darstellen muss, wenn die Pensionskasse den Betrag erst im Februar 2021 auszahlen kann. Es gibt jedoch einige Alternativen, die ihr in Betracht ziehen könnt, wie etwa die Überbrückung mit einem temporären Privatkredit. Wichtig ist, dass ihr eure finanzielle Situation analysiert und eine Entscheidung trifft, die für euch am besten geeignet ist. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Beste Grüsse, Stephan
  7. Guten Tag Nicola, Ich habe vor kurzem ein Haus gekauft und kann dir aus meinen Erfahrungen folgenden Tipp geben: Achte darauf, dass du die Finanzierung sicherstellen kannst, bevor du die Absichtserklärung unterschreibst. Du solltest sicherstellen, dass du das Haus wirklich kaufen kannst, bevor du irgendwelche Reservationsgebühren oder Anzahlungen leistest. Ich hoffe, das hilft dir weiter! Beste Grüsse, Stephan
  8. Hallo FWinkler, Ich möchte auch meine Erfahrung mit Ihnen teilen. Die gute Nachricht ist, dass es für Ihr Problem eine einfachere Lösung gibt als die Vermutung, dass Sie die Vermögenswerte übertragenen müssen. Banken bieten in der Regel einen sogenannten "Todesfallschutz" für die von Ihnen aufgenommene Hypothek an. Was letztendlich passiert, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab, häufig lässt es sich jedoch so zusammenfassen: Im Falle Ihres Ablebens wird das Haus entweder zu Marktwert oder zum ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Der erhaltene Betrag wird für die Ablösung der Hypothek verwendet. Der verbleibende Betrag wird verwendet, um die Stiftung zu gründen. Aus Sicht der Bank ist dies eine Win-Win-Lösung. Sie hat die Gewissheit, dass der Kredit letztendlich zurückgezahlt wird, ohne den Hinterbliebenen finanziell zu benachteiligen. Das Haus geht nicht in Zwangsversteigerung und die Stiftung wird gegründet, um gemeinnützige Projekte zu fördern. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  9. Hi Nessio, Es ist definitiv empfehlenswert einen Architekten zur Hilfe zu nehmen. Ein Architekt weiss genau, was bei einem Bauantrag alles beachtet werden muss, kann Ihnen bei der Kostenaufstellung behilflich sein und auch bei der Suche nach einem passenden Bauunternehmen helfen. Auch kann er Ihnen bei der Planung des Hauses mit Rat und Tat zur Seite stehen, genau das Haus zu gestalten, von dem Sie schon immer geträumt haben. Mit freundlichen Grüssen,Swiss.Stephan
  10. Habe heute in der HEV Zeitung gelesen, dass eine allgemeine Pflicht für den Energieausweis (GEAK-Ausweis) in der Schweiz eingeführt wird. Ich habe daraufhin eine Online-Abfrage auf der GEAK-Website gemacht und habe festgestellt, dass die Ergebnisse nicht mit der Realität übereinstimmen. Ich habe eine Verbrauchszahl erhalten, die fast die Hälfte meines tatsächlichen Verbrauchs ausmacht. Des Weiteren werden der Stromverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes berechnet, was ich nicht verstehe. Der Stromverbrauch hängt doch von den Aktivitäten des Gebäudenutzers ab, oder nicht? Auch das Verfahren für die Berechnung der Energieeffizienz scheint nicht konkret definiert zu sein. Was denkt ihr über die Einführung dieser Vorschrift und was sind eure Erfahrungen? Viele Grüsse, Stephan
  11. Hallo Nessio, Ich denke, dass die Entscheidung zwischen der Amortisation durch Auszahlung von flüssigem Geld aus Säule 2 und 3 oder der Verwendung von Säule 3a zur Tilgung eine Frage der persönlichen Präferenz ist und von den individuellen Umständen abhängt. Wenn eure Priorität darin besteht, die Säule 2 und 3 als flüssiges Geld zu behalten, ist euer Ansatz sicherlich die beste Wahl. Dies gibt euch die Flexibilität, das Geld für andere Zwecke zu verwenden und gegebenenfalls schnell darauf zuzugreifen. Aber, es gibt auch eine andere Option, bei der ihr Säule 3a zur Tilgung nutzen könnt. Diese Option bietet indirekte Vorteile wie die Steuerersparnis, die über das gesamte Leben weitergehen können. Wenn ihr plant habt, im Rentenalter sowieso in diesem Haus zu leben, könnt ihr diese Option in Erwägung ziehen. Lasst uns ein Beispiel betrachten: Wenn ihr 100.000 CHF aus der 3. Säule amortisiert, zahlt ihr weniger Einkommenssteuer, da das steuerbare Einkommen sinkt. Wenn ihr jedoch das Geld nur in Inkrementen von CHF 6'750 zurückzahlt (und somit jedes Jahr die gesetzlichen Bedingungen erfüllt), würden die Steuern nur CHF 2'350 betragen, wodurch ihr mehr als CHF 24'000 an Steuern einsparen könntet. Wenn ihr euch jedoch entscheidet, das Geld sofort auszubezahlen, würde dies eine Steuerlast von CHF 27.000 verursachen, die über das gesamte Leben anfallen würde. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder individuelle Umstände hat und dass es möglicherweise andere Faktoren gibt, die in eurer Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel kann die Nutzung von Säule 3a für die Tilgung dazu führen, dass weniger Geld für andere Zwecke zur Verfügung steht und dass die steuerlichen Vorteile erst später im Leben genutzt werden können. Ich hoffe, ich konnte euch helfen, die Vor- und Nachteile der beiden Optionen besser zu verstehen. Liebe Grüsse, Swiss.Stephan
  12. Lieber Nessio, ich kann mir vorstellen, dass diese Situation sehr beunruhigend ist. Als Beweismaterial solltet ihr so viele Dokumente wie möglich sammeln, um eure Forderungen gegen den Architekten zu stützen. Sammelt alles, was mit dem Gebäudebau im Zusammenhang steht, wie schriftliche Vereinbarungen, E-Mails, Briefe, Abrechnungen usw. Dabei könnten auch Fotos der fehlerhaften Konstruktionen hilfreich sein, falls es später um Nachbesserungen geht. Dein Architekt hatte keine Grundlage das geistige Eigentumre zu beanspruchen, da die Idee des Gebäudes von dir stammt. Solange dies kein Vertragspunkt war, konnte er keine Rechte geltend machen. Klärt die Angelegenheit schnellstmöglich mit einem Rechtsexperten, damit ihr Klarheit habt, wie es weiter gehen soll. Viel Glück! Stephan
  13. Guten Tag, Nessio, Ich habe vor einiger Zeit auf ähnliche Weise eine Wohnung genutzt, um eine neue Wohnung zu finanzieren. Ich habe meine Wohnung schätzen lassen und konnte daraufhin eine Hypothek von einer Bank erhalten, bei der die Wohnung als Sicherheit hinterlegt wurde. Dies hat in meinem Fall sehr gut funktioniert und ich denke, dass es auch für dich eine Option sein könnte. Es gibt jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere deine Kreditwürdigkeit. Wenn dein Kreditbericht und deine finanzielle Situation gut sind, sollte das kein Problem darstellen. Es ist jedoch ratsam, mit verschiedenen Banken zu sprechen, um ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und herauszufinden, welche Optionen am besten zu deiner Situation passen. Um dies näher zu erläutern, möchte ich dir ein konkretes Beispiel geben. Eine Freundin von mir besass ein kleines Apartment in der Stadt, das sie verkaufen wollte, um eine grössere Wohnung ausserhalb der Stadt zu kaufen. Aufgrund der steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt hatte sie jedoch Schwierigkeiten, ein geeignetes Objekt zu finden. Sie entschied sich schliesslich, ihr Apartment als Sicherheit für eine Hypothek zu nutzen und konnte dadurch mehr Geld leihen, als sie mit einem regulären Kredit hätte erhalten können. Mit dem zusätzlichen Kapital war sie in der Lage, eine grössere Wohnung zu finanzieren und ihren Traum von einem geräumigen Zuhause ausserhalb der Stadt zu verwirklichen. Wie du siehst, kann die Verwendung einer Wohnung als Sicherheit für eine Hypothek ein sinnvoller Weg sein, um den Kauf einer neuen Wohnung zu finanzieren. Es ist jedoch wichtig, sich vorab gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren und eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Situation vorzunehmen. Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Erfahrung und meinem Beispiel weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach deiner neuen Wohnung. Mit freundlichen Grüssen, Swiss.Stephan
  14. Ich denke, die Einschränkungen hängen von der jeweiligen Gemeinde ab. In meiner Gemeinde ist es beispielsweise weniger streng als in Zürich oder Horgen, aber immer noch ziemlich reglementiert. Es hängt wirklich von der Gemeinde ab, aber im Allgemeinen ist dieser Artikel 33 in vielen Gemeinden zumindest eine Orientierungshilfe für Bauherren.
  15. Hallo Nessio, Ich kann FWinklers Rat nur unterstützen. Ein Grundbuchauszug ist wirklich sinnvoll. Ausserdem könnt ihr auch eine Kontrolle bei der Verkäuferseite machen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung könnt ihr euch absichern, dass alle offenen Rechnungen zum Zeitpunkt des Verkaufs beglichen werden. Das mag zwar etwas aufwendiger sein, gibt euch aber eine zusätzliche Sicherheit. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüsse, Stephan
  16. Grüezi Nicola! Deine Bedenken sind berechtigt. Auch bei schlechtem Wetter sollte man auf Aussentreppen sicher auftreten können. Zur Absicherung solcher Situationen gibt es verschiedene Optionen. Meine Empfehlung wäre rutschfeste Platten (im Fachjargon: Antirutsch-Trittstufen) zu verwenden. Diese Platten bestehen aus Stahl, Aluminium oder Holz und sind an der Oberfläche sehr rauen, sodass man sicheren Halt hat. Den Vorschriften höherer Körperschaften beachten wir uns sicherlich auch, aber wir nicht länger mit den strengen Vorschriften marginalsierter Gruppen leben, sondern für die Sicherheit aller garantieren. Ich denke diese Option könnte dir weiterhelfen. Grüezi, Stephan
  17. Es kommt hier auch auf den Umfang des Anbaus an, falls es zum Beispiel nur eine kleine Ecke oder nur ein Raum ist, kann es gut sein, dass nur dieser Teil geschätzt wird. Aber wenn der Anbau eine erhebliche Fläche oder hohe Baukosten in Anspruch genommen hat, ist es möglich, dass das ganze Haus geschätzt wird. Ein Beispiel wäre z.B. wenn man einen Wintergarten anbaut, der sich über die gesamte Länge eines Gebäudes erstreckt und bis in drei Etagen reicht und für den Sie CHF 100.000 ausgegeben haben. Das Steueramt betrachtet den Wintergarten dann als wesentlichen Bestandteil des Gebäudes und bewertet die damit verbundene Erhebung des Hauswerts nach der Schätzungsmethode.
  18. Sehr geehrter FWinkler, es freut mich zu hören, dass Sie sich für eine Tranche entschieden haben. Aus meiner Erfahrung als Finanzberater kann ich Ihnen jedoch empfehlen, die jetzige Tranche zum jetzigen Zinssatz abzuschliessen. Warum? Nun, obwohl die Zinsen möglicherweise noch weiter sinken können, besteht auch die Möglichkeit, dass sie wieder steigen werden. Sie möchten nicht das Risiko eingehen, später höhere Zinsen zahlen zu müssen. Langfristige Zinsen sind im Moment sehr günstig. Wenn Sie es sich leisten können, würde ich Ihnen daher raten, die Tranche auf 20 Jahre zu verlängern. So haben Sie eine lange Laufzeit bei einem niedrigen Zinssatz und können sicher sein, dass die monatliche Belastung gering ist. Eine längere Laufzeit ist auch nützlich, wenn Sie später einen Kredit aufnehmen oder Ihre Finanzen neu organisieren müssen. Möchten Sie ein Beispiel? Ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung finanziert und eine ähnliche Situation durchgemacht. Ich habe damals die Entscheidung getroffen, eine längere Laufzeit zu wählen, um ein niedrigeres Zinsniveau zu sichern. Das hat sich am Ende ausgezahlt, denn ich bin immer noch in der Lage, die monatliche Belastung zu tragen, auch wenn ich jetzt eine Familie habe. Wie ich bereits erwähnt habe, sollten Sie sich keine allzu grossen Gedanken über die Zinssatzentwicklung machen. Es ist unmöglich vorherzusagen, wie sich die Zinsen in der Zukunft verändern werden. Ihr Durchschnittszins von 3,5% ist eine sehr realistische Einschätzung. Wenn Sie jedoch auf Nummer Sicher gehen möchten, ist es immer besser, eine Strategie zu haben, die auf einem realistischen Zinssatz basiert. So können Sie sichere Entscheidungen treffen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
  19. Hallo Nessio, ich kann deine Überlegung, zwei Schuldbriefe für dein neues Projekt zu erstellen, nachvollziehen. Jedoch würde ich dir davon abraten, da es in der Regel für die meisten Banken einfacher ist, nur eine Hypothek auszustellen. Das Verwalten von zwei Schuldbriefen kann zu Verwirrung führen und die Banken könnten Schwierigkeiten haben, die verschiedenen Bedingungen und Zahlungen zu verfolgen. Wenn du in der Zukunft einen Kreditgeberwechsel in Erwägung ziehst, könnte es kompliziert werden, wenn du zwei Schuldbriefe hast. Du müsstest möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, um aus einem der Schuldbriefe auszusteigen. Dies würde die flexiblen Konditionen des Schuldbriefs kompensieren. Lassen mich das anhand eines Beispiels verdeutlichen: Stell dir vor, dass du einen Schuldbrief für dein Haus und einen anderen Schuldbrief für dein Grundstück hast. Wenn du in der Zukunft dein Haus verkaufen und eine neue Hypothek für ein neues Haus aufnehmen möchtest, kann dies komplizierter werden, wenn du zwei Schuldbriefe hast. Du müsstest die Bedingungen und Zahlungen für beide Schuldbriefe bei verschiedenen Banken verwalten. Für dich könnte es auch schwieriger sein, dich für einen neuen Kreditgeber zu qualifizieren, da dies einen komplexeren Prozess darstellt als bei nur einer Hypothek. Mit einer Hypothek wäre das Verwalten einfacher, da du nur eine Zahlung für eine einzige Hypothek hättest, auch wenn das Grundstück und das Haus getrennt sind. Ein Kreditgeberwechsel wäre auch einfacher, da du nur die Bedingungen und Zahlungen für eine Hypothek verwalten müsstest. Ich hoffe, ich konnte dir bei deiner Entscheidung helfen. Viele Grüsse, Stephan
  20. Ich verstehe deinen Ärger, Nicola. Zu deinem spezifischen Fall gibt es einige Fakten, über die man bei Renovierungsprojekten Bescheid wissen sollte: Diese Art von Projekten geht oft über den geschätzten zeitlichen Rahmen und vorgesehenes Budget hinaus, daher ist es am besten, wenn man sich auf eine längere und teurere Bauphase vorbereitet. Baumaterialien werden oft zu einem höheren Preis verkauft, wenn man sie nicht in grösseren Mengen bestellt, daher ist es wichtig, die Materialbestellungen genau zu planen. Das Wichtigste ist, bei der Entstehung des Kostenvoranschlags so viele Informationen wie möglich zu sammeln, um sicherzustellen, dass alles abgedeckt ist und die Schätzung präziser ist. Ich hoffe es hilft etwas weiter! Beste Grüsse, Stephan
  21. Hey Nessio, Das klingt wirklich ärgerlich. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, mit dem Baumeister zu sprechen, um herauszufinden, was passiert ist, und sicherzustellen, dass alles im Budget bleibt. Möglicherweise war es ein Missverständnis oder ein unerwartetes Problem, aber entweder, jemand war nicht am Ball, oder es wurde Ihnen nicht vollständig erklärt, was vor sich geht. Ich hatte eine ähnliche Erfahrung mit einem Zahnarzt, der plötzlich zusätzliche Kosten ankündigte, die nicht im Voraus erwähnt wurden. Ich habe festgestellt, dass es hilfreich ist, mit ihnen darüber zu sprechen und sicherzustellen, dass ich alle Details verstehe. Swiss.Stephan
  22. Hey Nicola, ich kann Ihre Verwirrung über die Berechnung des Eigenmietwertes verstehen. Es gibt verschiedene Faktoren, die zu berücksichtigen sind, um den Wert korrekt zu ermitteln. Beispielsweise spielt der Zustand des Hauses eine Rolle. Ist es gut gepflegt oder in einem schlechten Zustand? Wenn das Haus älter ist, kann der Eigenmietwert niedriger sein als bei einem neuen Haus. Ein weiterer Faktor ist die Grösse des Hauses. Ein grösseres Haus mit mehr Zimmern und Annehmlichkeiten kann einen höheren Eigenmietwert haben als ein kleineres Haus, das weniger Platz bietet. Angenommen, Sie haben ein Haus, das Sie selbst bewohnen und das Sie vollständig abbezahlt haben. In diesem Fall ist Ihr innerer Zinssatz 0%, da Sie keine Kreditzinsen zahlen müssen. Ihr Eigenmietwert wäre somit auch 0 CHF. Wenn Sie jedoch einen Kredit aufgenommen haben, um das Haus zu kaufen, müssen Sie den Ausgleichszinssatz berücksichtigen. Der Ausgleichszinssatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, daher kann es schwierig sein, den genauen Betrag zu ermitteln. Als Faustregel gilt jedoch, dass der Eigenmietwert etwa 60% bis 70% der reinen Miete beträgt, die Sie zahlen würden, wenn Sie in einem ähnlichen Haus leben würden. Um den Eigenmietwert genauer zu bestimmen, müssen Sie auch den Wert des Hauses schätzen lassen. Dazu können Sie einen Immobilienexperten oder eine Schätzungsstelle beauftragen. Wenn Sie den Wert des Hauses kennen, können Sie den inneren Zinssatz berechnen und den Eigenmietwert bestimmen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Immobilienexperten zu wenden, die Ihnen bei der Berechnung des Eigenmietwertes helfen können. Beste Grüsse, Stephan
  23. Guten Morgen zusammen, Nächste Woche wird unser Haus amtlich bewertet und wir müssen BKP0 bis 5 inklusive Eigenleistung angeben. Ich frage mich, ob wir hier besser niedrigere oder höhere Angaben machen sollten. Wir haben in Elektro- und Gartenarbeiten viel Eigenleistung investiert, sodass hier Spielraum besteht. Allerdings geht es ja beim Eigenmietwert um eine realistische Schätzung. Was würdet ihr hier empfehlen? Liebe Grüsse, Stephan
  24. Hallo Nicola, ich kann mich Nessio nur anschliessen. Gute Erfahrungen in der Vergangenheit zählen. Eine andere Möglichkeit wäre, einen "Rabatt" auszuhandeln, wenn der Dienstleister bereit ist, sich an der Versicherungsprämie zu beteiligen. Zum Beispiel, wenn der Dienstleister bereit ist, 2%o zu zahlen, können Sie mit ihm verhandeln, ob er bereit ist, stattdessen 1%o zu zahlen, aber den Preis, den er für die Arbeit verlangt, um 1%o zu erhöhen. Beste Grüsse, Stephan
  25. Hallo Nicola, es ist durchaus üblich, einen Teil des Kaufpreises bis zur Mängelbeseitigung zurückzuhalten. Zu diesem Zweck kann ein Sperrkonto bei einer Bank eröffnet werden. Deine Bank kann dir hierbei behilflich sein. Gesetzlich gesehen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers möglich. Der Verkäufer muss die Mängel beseitigen, bevor der Käufer den vollständigen Kaufpreis zahlt. Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüsse, Stephan
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