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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Hallo FWinkler, Um deine letzte Frage zu beantworten, die Grundsteuer ist im Rahmen der neuen Immobiliensteuerreform relevant. Die neuen Regeln gelten für alle Immobilien, die in der Gemeinde oder Stadt gelegen sind und nicht nur für bestimmte Arten von Immobilien. Die genauen Details sind noch nicht festgelegt worden, aber es wird wahrscheinlich eine Erhöhung der Steuersätze geben, um die Auswirkungen auf den Markt zu begrenzen. Auf jeden Fall ist es wichtig, sich über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Es ist auch immer eine gute Idee, sich von Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du die richtigen Entscheidungen triffst. Ich wünsche dir alles Gute mit deinem Kauf!
  2. Hallo Leute, ich habe einen anderen Aspekt über die Grundstückgewinnsteuer gelesen, den ich hier gerne erwähnen würde. Wussten Sie, dass Sie die Kosten für Renovierungen vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen können? Dies ist bekannt als "Abzug für Erneuerungen" und es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss die Renovierung innerhalb von fünf Jahren vor dem Verkauf stattgefunden haben und das Gebäude darf nicht bewohnt worden sein, während die Arbeiten ausgeführt wurden. Ich denke, es ist eine wertvolle Information für alle, die planen, eine Immobilie zu verkaufen und die Kosten für Renovierungen tragen mussten. Natürlich müssen Sie die genauen Bedingungen mit Ihrem Steuerberater besprechen, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und den Abzug erhalten können.
  3. Hallo zusammen, ich habe vor ein paar Tagen den Nachführungsgeometer bei uns vor Ort gehabt und jetzt eine Rechnung über fast CHF 1500 bekommen. Die Vor-Ort-Arbeiten kosten etwa CHF 600 und die Büroarbeiten etwa CHF 550. Mir kommt das alles ziemlich teuer vor, vor allem, da er gerade mal 45 Minuten bei uns waren. Ich habe ihn daraufhin kontaktiert und er hat versprochen, mir eine detaillierte Abrechnung gemäss der Gebührenordnung HO33 zuzusenden. Als Laie kann ich aber leider nicht beurteilen, ob alle aufgeführten Arbeiten wirklich notwendig waren. Ich denke, dass viele von euch schon Erfahrungen mit so etwas gemacht haben und wollte einfach mal fragen, ob ihr den Preis auch so hoch findet wie ich oder ob ich da einfach überreagiere. Viele Grüsse, Stephan
  4. Ich möchte hier schnell ein Thema ansprechen, das in Ihren Kommentaren nur kurz erwähnt wurde. Es geht um die Tatsache, dass der Architekt nur eine Offerte für ein wichtiges Projekt eingeholt hat. Ich finde, dass das ein grosser Fehler war und dass mehrere Offerten eingeholt werden sollten. Ich hatte Ähnliches durchgemacht, als mein Architekt nur eine Offerte für einen Bereich eingeholt hatte. Als das Projekt fortgeschritten war, hatte ich eine teure Überraschung erlebt. Ich musste mehr für eine wichtige Dienstleistung bezahlen, weil es keine andere Option gab. Mit mehreren Offerten hätten Sie einen preisgünstigeren Anbieter finden können. Das ist meine Empfehlung. Eine schnelle Google-Suche würde viele Firmen oder Anbieter für den benötigten Service in der Schweiz auflisten.
  5. Hi Nessio, Ich denke, es ist immer eine gute Idee, den Vertrag genau zu lesen und auch alle Fragen an die Bank zu stellen, bevor man ihn unterschreibt. Wie bereits erwähnt, gibt es normalerweise gute Gründe, warum eine Bank die Geschäftsbeziehung kündigt, aber es ist immer besser, auf der sicheren Seite zu sein und sich vorher zu informieren. Ich selbst hatte auch ein ähnliches Erlebnis, als meine Bank eine meiner geschäftlichen Beziehungen beendet hatte, aber sie hatte es mir gut erklärt und es gab auch keinen finanziellen Verlust. Wenn du Fragen an die Bank hast, solltest du sie kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten. Gruss, Stephan
  6. Das scheint mir eine wichtige Frage zu sein. Ich denke, es ist sicher, anzunehmen, dass die meisten von uns nicht wirklich wissen, was wir unterschreiben, wenn es um Verpfändungsverträge geht. Aber das ist auch nicht unbedingt unser Fehler. Die Verträge sind oft so kompliziert, dass sie selbst Experten Schwierigkeiten bereiten können. Eine Sache, die beim Verpfändungsvertrag zu beachten ist, ist, dass es sich um eine Absicherung gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit handelt. Wenn du also beispielsweise ein Geschäft besitzt und ein Darlehen aufnehmen möchtest, kann die Bank verlangen, dass du Sicherheiten stellst, um sicherzustellen, dass du das Darlehen zurückzahlen kannst. Ich denke, es lohnt sich, den Vertrag sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass du verstehst, was du unterschreibst.
  7. Hi nicola_padinatos, vielleicht könnte es helfen, einen Kosteneinspracheliste zu erstellen, um die Differenz in den Kosten detailliert aufführen zu können. Beispielweise könntest du aufzählen, welche Materialien und Arbeitsstunden die Kostendifferenz verursacht haben, um ein besseres Bild von deinen Gesamtkosten zu vermitteln. Gib deinem GU eine Frist, um die Kostenübernahme zu klären. Falls keine Einigung zustanden kommt, würde ich mich ebenfalls an einen Anwalt wenden, sofern dies für dich finanziell machbar ist. Beste Grüsse Stephan
  8. Hallo zusammen, Wir haben kürzlich einen Namensschuldbrief über 380'000 CHF aufgenommen, um unsere Hypothek von 523'000 CHF zu decken. Unsere Bank muss den Schuldbrief nun erhöhen, um die volle Hypothekssumme abzudecken. Ich wüsste gerne, wie hoch mögliche Gebühren und Kosten dafür sind und ob die Erhöhung durch einen zweiten Schuldbrief erfolgt oder ob der bestehende Schuldbrief einfach erhöht werden kann. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Besten Dank im Voraus! Viele Grüsse, Stephan
  9. Hi FWinkler, es ist richtig, dass man bei den Abzügen zwischen pauschaler und tatsächlicher Aufstellung wählen kann. Hypothekenzinsen können dabei mit einer bestimmten Zinsberechnung abgezogen werden. Beachte jedoch, dass sich die Präferenz für die pauschale Abzugsvariante ändern kann. Wenn beispielsweise die kantonalen Steuern sinken, kann es günstiger sein, alle tatsächlichen Aufwendungen anzugeben. Informiere dich diesbezüglich gut und vergleiche am besten verschiedene Abzugsvarianten. Swiss.Stephan
  10. Liebe Community, Seit dem 29. Juni warten wir auf die Behebung der Mängel in unserem neu erworbenen Haus. Leider gab es im Dezember zwei vereinbarte Termine, bei denen nichts unternommen wurde. Ich frage mich, wie ich nun am besten vorgehen kann. Kann ich dem GU eine Frist setzen? Und wenn ja, was passiert, wenn diese Frist abläuft? Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar hilfreiche Tipps geben. Liebe Grüsse, Stephan
  11. Hallo Nessio, es freut mich zu hören, dass du eine ähnliche Strategie für den Kauf deines eigenen Hauses anwenden möchtest. Ich habe selbst auch gute Erfahrungen damit gemacht und möchte gerne ein paar weitere Ratschläge mit dir teilen. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Strategie ist es, eine Notfallreserve aufrechtzuerhalten, um sich in unvorhergesehenen Situationen abzusichern. Eine ausreichend grosse Notfallreserve gibt dir die notwendige Flexibilität und verhindert, dass du in Krisensituationen gezwungen bist, kostspielige Kredite aufnehmen oder Vermögenswerte verkaufen zu müssen. Ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung: Um das Eigenkapital für mein Haus zu beschaffen, habe ich insgesamt CHF 200.000 zur Verfügung gestellt. Davon habe ich CHF 100.000 in eine Einmaleinlage investiert und diese anschliessend verpfändet. Mit dem verbleibenden Geldbetrag habe ich weiter investiert, um eine Liquiditätsreserve aufzubauen. Die Verpfändung sichert mein Investment ab und gibt mir zusätzliche Sicherheit im Fall einer Kündigung meiner Hypothek. Dabei ist es wichtig, dass du eine ausreichend grosse Liquiditätsreserve aufbaust. Die benötigte Summe variiert je nach persönlicher Situation und Risikobereitschaft. Eine Tabelle als Orientierungshilfe: Monatliches Einkommen Notfallreserve 1.500 CHF mind. 3.000 CHF 2.500 CHF mind. 6.000 CHF 5.000 CHF mind. 10.000 CHF Bei der Höhe der Notfallreserve solltest du auch die monatlichen Fixkosten deiner Lebenssituation berücksichtigen. Um eine gezielte Liquiditätsreserve aufzubauen, solltest du Investitionsmöglichkeiten evaluieren, die eine hohe Rendite und niedriges Risiko versprechen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel ein Fondssparplan mit vermögensverwaltendem Ansatz. Dabei erfolgt eine intelligente Vermögensaufteilung in unterschiedliche Anlageklassen, um das Risiko zu minimieren und eine gute Rendite zu erzielen. Auch eine Lebensversicherung mit Sparanteil, bei der du monatlich Beiträge zahlst, kann eine solide Grundlage für eine Liquiditätsreserve darstellen. Ich hoffe, diese Informationen konnten dir weiterhelfen. Viel Erfolg beim Aufbau deiner Liquiditätsreserve! Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  12. Hallo FWinkler, Ich verstehe Ihre Sorge darüber, dass Sie kein Eigenkapital haben und trotzdem eine Hypothek aufnehmen möchten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt, eine Hypothek ohne Eigenkapital zu erhalten. Eine Möglichkeit ist, dass Sie sich an verschiedene Banken wenden, um zu sehen, welche Angebote sie Ihnen machen können. Es gibt heute einige Banken, die eine Hypothek ohne Eigenkapital anbieten. Jedoch müssen Sie beachten, dass die Zinssätze normalerweise höher sind als bei einer Hypothek mit Eigenkapital. Sie müssen auch bereit sein, höhere monatliche Ratenzahlungen zu akzeptieren. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Hypothek aufzunehmen, wenn Sie eine ausreichende Hypothekartragsfähigkeit haben, auch wenn Sie kein Eigenkapital haben. Das bedeutet, dass Ihre monatlichen Einkommen und Ausgaben in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen, damit die Bank Ihnen eine Hypothek gewähren kann. Eine Tragbarkeitsrechnung der Bank kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu bekommen und zu sehen, wie viel Sie sich leisten können. Die Bank könnte auch bereit sein, ihre Hypothek zu 100% zu leihen, wenn sie eine Hypothekartragsfähigkeit von mindestens 30% aufweisen. In diesem Fall wäre es jedoch ratsam, sich mit einem unabhängigen Finanzberater zu beraten und auch die spezifischen Bedingungen der Hypothek zu überprüfen. Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie möchten gerne eine Wohnung für CHF 500'000 kaufen, haben aber kein Eigenkapital. Sie können sich an verschiedene Banken wenden und sehen, welche Angebote sie Ihnen machen können. Eine Bank bietet Ihnen eine Hypothek ohne Eigenkapital an, jedoch mit einem Zinssatz von 3.5% und einer monatlichen Rate von CHF 2'500. Eine andere Bank bietet Ihnen eine Hypothek ohne Eigenkapital an, jedoch mit einem Zinssatz von 4% und einer monatlichen Rate von CHF 2'700. Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig prüfen und vergleichen, welche Option für Sie am besten geeignet ist. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie Ihre monatlichen Ausgaben senken, um Ihre Hypothekartragsfähigkeit zu erhöhen. Sie könnten beispielsweise Ihre Ausgaben für Freizeitaktivitäten reduzieren oder Ihre Versicherungsprämien überprüfen, um Geld zu sparen. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht nur auf eine einzige Bank beschränken, sondern verschiedene Angebote prüfen und vergleichen. Sie sollten auch die Bedingungen der Hypothek sorgfältig lesen und sicherstellen, dass Sie alle Konditionen verstehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  13. Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem ein kleines, renovierungsbedürftiges Eigenheim gekauft und plane nun ohne Architekten viel in Eigenleistung umzubauen. Mein Partner ist Zimmermann und hat bereits ein bisschen Erfahrung mit Umbauten. Ein Architekt kommt nicht in Frage und wir möchten selber planen und handwerkeln. Allerdings stellen sich nun viele rechtliche Fragen: Wie müssen wir vorgehen, wenn wir Freunde oder Bekannte anstellen möchten und ab welchem Betrag sind wir dazu verpflichtet? Wer zahlt die AHV? Müssen wir diese überhaupt zahlen? Wie ist die Unfalldeckung? Wenn unsere Freunde ohnehin bei ihrem Arbeitgeber angestellt sind, zahlen diese ja bereits betriebliche und nicht-betriebliche Unfälle. Reicht das oder müssen wir als Bauherrschaft eine zusätzliche Versicherung abschliessen? Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand Erfahrungen in diesem Bereich teilen könnte. Danke im Voraus! Liebe Grüsse, Stephan
  14. Hi Nicola, Ihr solltet euch vorab auch darüber im Klaren sein, wie ihr mit anfallenden Betriebskosten umgeht. Sind diese auch geteilt oder sollte einer von euch beiden dafür aufkommen? Wer sollte sich um Instandhaltungsarbeiten kümmern? Solche Fragen sind in einem schriftlichen Vertrag auch wichtig zu klären, um mögliche Schwierigkeiten später zu vermeiden. Ich wünsche euch viel Erfolg bei eurem Bauvorhaben! Swiss.Stephan
  15. Hallo Nicola, Zusätzlich zur Antwort von FWinkler würde ich noch ergänzen, dass die PK-Gelder im Falle einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens nicht einfach aufgeteilt werden können. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den anderen Ehepartner ausbezahlt werden muss. Auch deshalb ist es wichtig, dass man sich vorher ausreichnd über die Risiken informiert und gut beraten lässt. Beste Grüsse, Stephan
  16. Ich hatte ein ähnliches Problem bei meiner Trennung und kann das Gefühl völlig nachempfinden. Ich denke, die Berechnung der Wertsteigerungsanteile ist sehr kompliziert und es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Swiss.Stephan, in Ihrem Fall scheint das Baurecht ein wichtiger Faktor zu sein. Hierbei handelt es sich um einen komplizierten Aspekt und ich würde empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um eine klare Antwort zu erhalten. Eine Möglichkeit besteht darin, den spezifischen Mehrwert zwischen Ihrem ursprünglichen Beitrag und der aktuellen Steigerung des Wertes aufzuschlüsseln. Zum Beispiel: Wenn wir sagen, dass Ihr Grundstück einen Wert von 500'000 CHF hatte und das Haus selbst einen Wert von 400'000 CHF hatte, als Sie beide das Eigentum erworben haben. Nun, sagen wir, dass das Haus und das Grundstück zusammen 2 Millionen CHF wert sind, aber das eigentliche Grundstück einen Wert von 800'000 CHF und das Haus einen Wert von 1,2 Millionen CHF hat, während der Verkehrswert des Hauses und des Grundstücks insgesamt 2 Millionen CHF beträgt. In diesem Fall hätte das Grundstück eine Wertsteigerung von 300'000 CHF erfahren, während das Haus nur um 800'000 CHF gestiegen ist. Hier kann ein Anwalt helfen zu prüfen, ob die Wertsteigerung von Ihrem Eigentum getrennt werden kann. Ich würde empfehlen, sich mit Ihrem Partner zu einigen, ob Sie sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie beide die gleiche Beratung erhalten und dass Ihre Interessen vertreten werden.
  17. Hi Nessio, Unabhängig vom Zahlungsplan kann das auch ein positiver Faktor in Bezug auf deine Finanzen sein. Wenn du schnell einziehst, solltest du die Wohnung auch schon bald mieten oder verkaufen können. So kannst du dir deine derzeitige Mietzahlung abziehen und deine Hypothekenzahlung wird auch geringer sein. Du solltest auch prüfen, ob du nicht von einem Bundesgerichtsurteil aus 2018 profitieren kannst, in dem festgelegt wurde, dass bei gewissen Bauprojekten der Verkäufer die Tragstruktur-, Installations- und Haustechnikkosten übernehmen muss. Das könnte dir helfen, einige Tausend CHF zu sparen. Viele Grüsse, Stephan
  18. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die GEAK-Software von Experten, die nicht an dem Projekt arbeiten, oft kritisiert wird. Ich denke jedoch, dass sie zwar nicht perfekt ist, aber in Bezug auf ihre Bewertungen für Gebäude sehr Professionell und präzise ist. Ich bin der Meinung, dass es besser wäre, praktische Beispiele anzunehmen und konstruktiv zusammenzuarbeiten, um die Software zu verbessern und negative Erfahrungen zu vermeiden.
  19. Hallo FWinkler, ich weiss nicht, ob ich Ihnen da helfen kann, aber ich habe kürzlich gehört, dass es in der Schweiz Regeln für die Tiefe des Fundaments gibt, wie z.B. die 1/3-2/3-Regelung. Diese Regel legt das Verhältnis von Tiefe und Breite des Fundaments fest und ist sehr spezifisch. Ich würde vorschlagen, dass du dich zuerst über diese Regel informierst und dann mit deinem Nachbarn sprichst, um sicherzustellen, dass alles korrekt durchgeführt wurde.
  20. Hallo FWinkler, Ich hoffe, du geniesst dein neues Zuhause. Wir als Familie sind auch gerade in unsere erste eigene Wohnung gezogen und haben uns für eine variable Hypothek bei UBS mit einem Basiszins von 1,4% entschieden. Allerdings sollten wir darauf hinweisen, dass spezifische Bedingungen gelten, wie beispielsweise das Monatsgehalt und ein Limit von 80%, die erfüllt werden müssen. Ein nützliches Tool, das uns bei der Entscheidung geholfen hat, war der Kreditvergleichsrechner von moneyland.ch. Mit seiner Hilfe konnten wir mehrere Angebote prüfen und uns letztendlich für das Beste entscheiden. Ich vermute, dass du eine Festhypothek bevorzugt hast, aber dennoch empfehle ich dir, verschiedene Banken und Broker zu überprüfen und ihre Konditionen zu vergleichen. Ein externer Berater könnte auch sehr hilfreich sein, um dir bei der Entscheidung zu helfen und um sicherzustellen, dass du das beste Angebot erhältst. Zum Beispiel könntest du mit deiner Hypothekenbank über bessere Preise verhandeln, indem du deine treuen Kunden-Status nutzt. Möglicherweise bieten sie dir dann eine bessere Kondition an. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass neben dem Zinssatz weitere Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel die Laufzeit und die Höhe der Rückzahlung können auch Auswirkungen auf deine Finanzen haben. Du solltest dir also Zeit nehmen, um alle diese Aspekte abzuwägen, bevor du eine endgültige Entscheidung triffst. Letztendlich hängt die Wahl deiner Hypothek davon ab, was am besten zu deinen Bedürfnissen und deiner finanziellen Situation passt. Wir hoffen jedoch, dass wir dir mit diesen Informationen helfen konnten, eine fundiertere Entscheidung zu treffen.
  21. Hallo FWinkler, Als Ergänzung zu den vorherigen beiden Antworten würde ich gerne einen Punkte erwähnen, auf den bisher noch nicht eingegangen wurde: Die Libor-Hypotheken haben in der Vergangenheit für einige Skandale gesorgt. Banken haben den Libor jahrelang manipuliert, um höhere Gewinne einzufahren. Daraufhin gab es viele Strafen und Klagen gegen die Banken, die sich an dieser Manipulation beteiligt haben. Die meisten Banken arbeiten heute zwar nach strengeren Regeln, um eine solche Manipulation zu verhindern. Aber wenn du dich aufgrund dieser Skandale unwohl mit der Idee einer Libor-Hypothek fühlst, solltest du die Finger davon lassen und dich für eine Festhypothek entscheiden. Beste Grüsse, Swiss.Stephan
  22. An FWinkler, Deine Fragen sind berechtigt und ich denke, dass du bisher schon gute Antworten auf sie erhalten hast. Aber ich habe eine weitere Anmerkung: Wenn du eine Schenkung von deiner Frau erhalten hast, solltest du dich darüber Gedanken machen, wie du mit dieser Schenkung umgehen möchtest. In der Schweiz gibt es unterschiedliche Steuervorschriften für Schenkungen von Ehegatten. Wenn du diese Regelungen kennen würdest, könntest du deine Steuern optimieren. Es ist zum Beispiel möglich, dass du eine Schenkungssteuer an das zuständige kantonale Steueramt zahlen musst, aber es gibt auch einen Freibetrag für Ehepartner. Es gibt aber auch andere Fälle, in denen eine Schenkung bedeutet, dass du eine Schuld gegenüber dem Schenkenden hast. In jedem Fall empfehle ich dir, dich gut zu informieren, um keine bösen Überraschungen zu riskieren. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte und wünsche dir alles Gute.
  23. Die Situation, in der sich FWinkler befindet, ist nicht einfach. Er hat Bilder von einer Wohnung gepostet und der GU (Hausverwaltung) möchte, dass diese Bilder gelöscht werden. Doch hat der GU wirklich das Recht dazu? Ich denke nicht. FWinkler hat keine Namen oder persönlichen Angaben preisgegeben und die Bilder sogar geschwärzt. Somit besteht keine Gefahr, dass die Privatsphäre von anderen Personen verletzt wird. Ein ähnlicher Fall ist mir auch schon passiert. Ich habe Bilder von meiner Wohnung in einem Forum gepostet, um ein Problem mit meiner Heizung zu zeigen. Doch mein Vermieter wollte, dass ich diese Bilder lösche. Nach einigen Diskussionen habe ich meine Bilder jedoch behalten dürfen, da ich im Recht war. Somit gilt auch für FWinkler: Er muss sich nicht von der GU einschüchtern lassen. Wenn die Bedrohungen weitergehen, dann sollte er die Nachrichten einfach ignorieren oder sich einen Anwalt nehmen, der ihn berät. Doch löschen würde ich die Beiträge auf keinen Fall, da somit weitere Probleme entstehen könnten. Es ist wichtig zu wissen, dass man als Poster von Bildern oder Beiträgen im Internet bestimmte Rechte hat. Zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung oder das Recht auf Information. Man muss jedoch auch die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre von anderen Personen berücksichtigen. In Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass ohne Einwilligung der abgebildeten Person keine Bilder veröffentlicht werden dürfen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person auf dem Bild namentlich genannt wird oder nicht. Doch FWinkler hat ja keine Personen auf den Bildern gezeigt, somit ist das Recht am eigenen Bild hier nicht relevant. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wenn zum Beispiel eine Person auf einem öffentlichen Platz fotografiert wird, dann darf dieses Bild veröffentlicht werden. Doch auch hier muss man darauf achten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Zusammenfassend kann man sagen, dass FWinkler sich keine Sorgen machen muss. Wenn er keine persönlichen Angaben preisgegeben hat und die Bilder nicht die Persönlichkeitsrechte von anderen Personen verletzen, dann kann er ruhig weiterhin seine Beiträge posten. Doch wenn er sich weiter bedroht fühlt, dann kann er sich an einen Anwalt wenden und sich beraten lassen.
  24. Grüezi Zusammen, Ich bin Swiss.Stephan und habe vor kurzem Bauland von der Gemeinde gekauft. Hier ist meine Situation: die Gemeinde benötigt einen Schutzraum unter meinem Haus zu bauen und will ihn gerne behalten. Ich bin damit einverstanden, weil es kosteneffizient ist, da ich dann keine Kosten für den Aushub und andere Prozesse habe. Ich frage mich nun, wie ich meinen Schutzraum in mein Eigentum integrieren kann. Baurecht ist ausgeschlossen, da das Eigentum nach 99 Jahren automatisch auf uns übergeht und eine STWEG (Stockwerkeigentum) scheint auch nicht möglich. Die Gemeinde schlägt eine Dienstbarkeit vor, jedoch bin ich mit steuerlichen Verpflichtungen (Erhöhung des Eigenmietwerts) konfrontiert, die mich abschrecken. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, eine Lösung für dieses Problem zu finden.
  25. Ich würde mich auf jeden Fall bereits jetzt umsehen und meine Angebote schon mal einholen. Man hat so auch dann ein bisschen mehr Zeit, um alles in Ruhe zu vergleichen und sich gegebenenfalls umzuschauen, was die Banken alles so anbieten. Viele Grüsse, Swiss.Stephan
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