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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Ich denke, es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Bei uns standen auch Mehrkosten im Vertrag, und wir mussten 30% anbezahlen. Das Geld hatten wir leider nicht auf einmal und wir mussten das mit der Bank abklären. Es war kein Problem für uns, eine Lösung mit der Bank zu finden, um die Anzahlung zu finanzieren. Vielleicht hilft euch das als Option weiter, anstatt sofort zu bezahlen. Es ist immer besser, sowas vorab mit dem Vertragspartner abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Guten Tag zusammen, Ich möchte heute meine Erfahrungen mit einem Aushubunternehmen aus Bern mit euch teilen. Via Renovero habe ich dieses Unternehmen gefunden, um eine schnelle Erledigung des Baugrubenaushubs und des Kanalanschlusses zu gewährleisten. Das Unternehmen gab uns ein Angebot, welches auf den ersten Blick passte. Doch nachdem wir den Werkvertrag gelesen haben, wurden wir stutzig. Es forderte eine 50%ige Anzahlung vor Arbeitsbeginn und beinhaltete Bedingungen, die uns Angst machen. Durch unsere anfängliche Verhandlung des Werkvertrags hielten wir die Arbeiten auf, weil das Unternehmen auf eine Anzahlung bestand. Wir haben letztendlich abgelehnt, den Vertrag zu unterzeichnen, aber das Unternehmen hat trotzdem seine Baumaschinen auf unserer Baustelle abgeladen. Sie fordern nun eine Zahlung für die Transportkosten, da sie glauben, dass zwischen uns ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde. Möchte jemand seine Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall teilen? Wie soll ich vorgehen? Freundliche Grüsse, Stephan
  3. Hi Nicola, es kann vorkommen, dass man einen Arbeitsplatz in seinen eigenen vier Wänden einrichten möchte. In diesem Fall kann es sich lohnen, ein Büro in einer Wohnimmobilie einzurichten. Hierzu müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Zunächst einmal ist es wichtig, die nötigen Genehmigungen von der Baubehörde einzuholen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Umbau den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Baubehörde wird Ihnen eine Checkliste mit allen Informationen geben, die Sie benötigen, um die Erlaubnis einzuholen. Es ist jedoch auch wichtig, über die Kosten des Umbaus nachzudenken. Die Kosten variieren je nach Grösse des Büros, dem Zustand der anderen Räume und dem Verfahren, das Sie wählen. Wenn Sie sich beispielsweise für eine aufwendige Sanierung entscheiden, kann der Umbau wesentlich teurer sein als wenn Sie nur kleinere Veränderungen vornehmen möchten. Um die Kosten besser einschätzen zu können, empfehle ich Ihnen, sich an einen Experten zu wenden. Ein Architekt oder ein Bauingenieur kann Ihnen genauere Informationen über die möglichen Kosten geben und Ihnen helfen, eine genaue Kalkulation zu erstellen. Denken Sie auch daran, dass neben den reinen Umbaukosten noch weitere Kosten anfallen können, wie zum Beispiel die Kosten für die notwendigen Genehmigungen. Neben den Kosten sollten Sie auch darüber nachdenken, wie Sie das Büro gestalten möchten. Für ein perfektes Homeoffice sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie das Büro aussehen und welche Einrichtungselemente Sie benötigen. Hierbei sollten Sie auch beachten, dass das Büro in eine Wohnimmobilie integriert werden muss und deshalb nicht unbedingt wie ein herkömmliches Büro aussehen sollte. Kreative Ideen sind hier gefragt, um zum Beispiel Schreibtisch und Ablageflächen harmonisch in das Wohngefühl zu integrieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Steuern und Abgaben. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Ihrer Wohnimmobilie einrichten, müssen Sie die geltenden Vorschriften beachten. So kann es unter Umständen sein, dass Sie eine gewerbe- oder betriebswirtschaftliche Anmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt oder Finanzamt vornehmen müssen. Auch die Absetzbarkeit von Kosten sollte hierbei nicht ausser Acht gelassen werden. Insgesamt kann das Einrichten eines Büros in einer Wohnimmobilie eine gute Möglichkeit sein, um den Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände zu verlegen. Allerdings sollten Sie neben den oben genannten Aspekten auch noch weitere Punkte beachten, wie zum Beispiel den Lärmschutz oder mögliche rechtliche Fragen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Stephan
  4. Ich kann verstehen, wie unangenehm die ganze Situation für dich sein muss. Ich hoffe, dass du eine Lösung finden wirst, die dir gerecht wird. Da der GU seine Pflichten nicht erfüllt hat, sollte er sich dafür verantwortlich zeigen und den Schaden bezahlen, den er angerichtet hat. Gehe ins Gespräch mit dem GU, falls es möglich ist, verweise auf den Vertrag, um deine Argumentation zu unterstützen. Vielleicht kannst du immer noch eine Vereinbarung treffen, wie eine Teilzahlung oder eine zusätzliche Leistung. Jedoch solltest du auch prüfen, ob du juristische Schritte einleiten solltest, falls das Ganze zu keinem Ergebnis führt. Eine Beratung durch einen Anwalt kann hier sehr hilfreich sein. Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung deines Problems. Stephan
  5. Hallo Nicola, Ich stimme FWinkler zu und denke auch, dass die Kosten für die Einrichtung normalerweise nicht im Preis inbegriffen sind. Um dies zu verdeutlichen, nimm zum Beispiel die Küche. Es ist üblich, dass das Haus ohne eine Kücheneinrichtung verkauft wird, und es ist an Ihnen, eine Küche nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget zu kaufen und einzurichten. Was die Bodenbeläge anbelangt, so schlagen die Standardkosten normalerweise nur etwas vor, was anderen Kunden gefällt. Es empfiehlt sich jedoch, sie entsprechend Ihren Bedürfnissen anzupassen, da Sie sonst möglicherweise noch mehr Geld ausgeben müssen, um sie später auszutauschen. Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter bei Ihrer Entscheidung. Beste Grüsse, Stephan
  6. Guten Tag meine lieben Forumsmitglieder, Ich bin Stephan und ich habe ein Fertighaus gefunden, das eine Garage im Keller enthält. Allerdings habe ich noch einige Bedenken, was die Zufahrt zu meiner Garage angeht. Ich frage mich, wie lange sie mindestens sein sollte, um eine Höhendifferenz von 2.5 m zu überbrücken. Und ausserdem würde ich gerne wissen, wie viel es kosten würde, eine 3 m breite asphaltierte Strasse, die links und rechts mit Granit Böschungssteine versehen ist, zu bauen. Ich würde mich sehr freuen, von euch zu hören. Vielen Dank im Voraus! Beste Grüsse, Stephan
  7. Es ist eine gute Sache, einen unabhängigen Gutachter zu finden, um grössere Mängel frühzeitig zu erkennen. Aber ich denke, es ist auch sehr wichtig, einen kompetenten Bauleiter zu haben, mit dem Sie den Bauprozess Schritt für Schritt planen können. Ich empfehle, dass Sie bereits in der Planungsphase ein Team von Gutachtern einbeziehen, um Sie bei der Bewertung des Projekts und bei der Vorabnahme des Hauses zu unterstützen. Eine Möglichkeit besteht darin, sich an den Verband des Elementbauweisen zu wenden, um eine Liste von empfohlenen Gutachtern zu erhalten. Es gibt viele erfahrene Bauleiter, die in der Lage sind, den Bauprozess komplett zu durchlaufen, und Ihnen dabei helfen können, unvorhergesehene Probleme zu lösen und die Qualität Ihres Projekts zu gewährleisten. Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter. Viel Glück bei Ihrem Projekt! Freundliche Grüsse, Stephan
  8. FWinkler, du erwähntest, dass du dich zwischen zwei Banken entscheiden musst. Vor dieser Entscheidung kannst du auch den Zinssatz für eine variable Hypothek in Betracht ziehen. Es kann sein, dass es weniger verlockend erscheint, aber du solltest auch bedenken, dass ein variabler Satz in der Regel billiger ist als ein Fixzins. Eine andere Option wäre, Ihre Hausbank zu fragen, was sie zu bieten hat. Die Bank gibt normalerweise bessere Angebote an langjährige Kunden. Ich denke, das sind einige Optionen, die du in Betracht ziehen solltest.
  9. Guten Tag zusammen, ich habe folgende Situation: Beim Umbau eines Mehrfamilienhauses haben wir einige Arbeit an Subunternehmen weitergegeben, darunter Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektroarbeiten. Der Subunternehmer hat uns nur eine Offerte gestellt und aufgrund dieser Offerte mit den Arbeiten begonnen. Nach mehreren mündlichen sowie schriftlichen Abmahnungen haben wir endlich eine Auftragsbestätigung erhalten. Leider sind einige Leistungen nicht mehr enthalten, die in der ursprünglichen Offerte aufgelistet waren. Der Subunternehmer verlangt zudem immer mehr Geld für die gleiche Arbeit. Ich habe ihn von der Baustelle verbannt und bin nun auf der Suche nach einem Gutachter, der die ausgeführten Arbeiten einschätzen kann. Ich benötige eine saubere Abrechnung für seine Arbeitsleistung. Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar. Viele Grüsse, Stephan
  10. Hallo Zusammen, Als ich nach einer Finanzierung meiner Hypothek gesucht habe, bin ich auf die neue Eigenmittelverordnung der Schweizer Bankiervereinigung gestossen, die seit dem 1.07.2012 in Kraft ist. Diese besagt, dass mindestens 20% des Eigenkapitals bei jedem neuen Hypothekarvertrag eingebracht werden müssen, wovon mindestens 10% als Cash oder 3a-Konto und der restliche Anteil aus der 2. Säule bezogen oder verpfändet werden können. Mein konkretes Problem ist, dass ich nur 7% Cash und 13% aus der PK hätte. Mich würde interessieren, welche Banken diese Verordnung noch umgehen und eine Finanzierung in meinem Fall anbieten würden. Ich freue mich sehr auf eure Antworten und Erfahrungen. Grüsse, Stephan
  11. Hallo Nessio, Ihre Frage hat mich daran erinnert, dass ich eine ähnliche Erfahrung gemacht habe, aber nicht genau in Bezug auf Garantiefristen. Als ich mein Haus baute, hatte ich Probleme mit dem Mauerwerk. Ich fand heraus, dass es bestimmte Normen gibt, die von jedem Hausbauer eingehalten werden müssen, um solche Probleme zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf Feuchtigkeit und Schimmel. Vielleicht möchten Sie sich auch damit auseinandersetzen, falls Ihr Haus nicht entsprechend gebaut wurde. Ich hoffe, das hilft! Beste Grüsse, Stephan
  12. Hallo liebe haus-forum.ch Gemeinde, ich hatte vor Kurzem ein Problem: Wir haben uns dafür entschieden, ein Einfamilienhaus zu bauen. Da wir auch eine neue Küche benötigen, haben wir einige Termine mit einem Küchenbauer vereinbart. Wir haben unserem ersten Küchenbauer mitgeteilt, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben. Dieser behauptete, dass wir für seine Aufwendungen bezahlen müssen, um die Offerte zu erstellen. Aber ist das wirklich so? Ich bin verwirrt und suche nach klaren Antworten. Denn ich glaube, dass es Gesetze gibt, die die Kosten für eine Offerte regeln. Also, kann jemand von euch Experten oder jemand, der Erfahrung in dieser Branche hat, hier helfen? Dankeschön im Voraus, Stephan
  13. Hey Nessio, Ich freue mich, dass du mich zu diesem Thema angesprochen hast. Hypomat.ch ist eine sichere Online-Bank, auf deren Leistungen ich bereits zurückgegriffen habe. Ich war sehr zufrieden mit der Bank, da sie schnell und unkompliziert ist. Die mobilen Anwendungen und Online-Tools erleichtern das Bankgeschäft enorm und ich habe es sehr geschätzt, dass ich von zu Hause aus Geld überweisen konnte, ohne die Filiale besuchen zu müssen. Das ist vor allem in der heutigen Zeit ein grosser Vorteil, da wir viel unterwegs sind und unsere Zeit sinnvoll nutzen müssen. Was die Glarner Kantonalbank betrifft, so kann ich hierzu keine Erfahrungen teilen, da ich nicht mit dieser Bank gearbeitet habe. Allerdings weiss ich, dass sie eine sehr seriöse Bank sein soll, die im Kanton Glarus tätig ist. Wenn du weitere Fragen hast, helfe ich dir gerne weiter. Eine meiner Erfahrungen mit Hypomat.ch war, als ich dringend ein Darlehen benötigte. Ich wandte mich an die Bank und nach einer Überprüfung meiner finanziellen Situation, wurde das Geld innerhalb von 24 Stunden auf mein Konto überwiesen. Ich war wirklich beeindruckt von der schnellen und zuvorkommenden Serviceleistung, die ich erhalten hatte. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und professionell und ich konnte mich zu jeder Zeit auf ihre Hilfe verlassen. Ein weiterer Vorteil von Hypomat.ch ist die Möglichkeit, Online-Kontoauszüge anzufordern und auch direkt über das Online-Portal Ausgaben zu kategorisieren und abzurufen. Darüber hinaus bietet die Bank eine App, über die ich meine Finanzen jederzeit und von überall aus im Blick behalten kann. Insgesamt kann ich Hypomat.ch sehr empfehlen und bin der Überzeugung, dass sie eine tolle Vorteile bietet. Wenn du weitere Fragen oder Bedenken hast, lass es mich gerne wissen. Ich helfe dir gerne weiter. Beste Grüsse, Stephan
  14. Ich stecke aktuell mitten im Vorprojekt mit einem Architekten und wir besprechen die Kosten für das Bauvorhaben. Mein Architekt verwendet die alte Berechnungsmethode SIA 116 und rechnet mit 620 CHF/m3. Ich bin etwas verunsichert und frage mich, warum er nicht die neue SIA-Regelung verwendet. Kennt sich jemand damit aus? Ich habe versucht, im Internet nach der Antwort zu suchen, aber ich konnte keine klare Antwort auf meine Fragen finden. Was sind denn die Unterschiede zwischen den beiden Methoden und welche Vor- und Nachteile gibt es für uns? Wenn wir uns an dieser Stelle für die alte SIA 116 Methode entscheiden, welche Auswirkungen hätte das auf unser Budget? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, besonders da wir demnächst einen wichtigen Termin mit unserem Architekten haben, bei dem wir über das Budget sprechen wollen.
  15. Hallo Nicola, Ich stimme Nessio zu, die einzige Lösung in dieser Situation wäre, vom Vorvertrag zurückzutreten. Beziehe dich auf den Paragrafen 323 im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Wenn die Erfüllung des Vertrags für eine der Parteien unerreichbar ist, gibt es eine Möglichkeit zum Rücktritt. Der Baustopp wäre ein Beispiel dafür. Ich würde auch empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, falls es rechtliche Probleme geben sollte. Hoffentlich endet alles gut. Macht weiterhin Mut. Stephan
  16. Sehr geehrter FWinkler, es freut mich, Ihnen weitere Informationen zum Vorkaufsrecht geben zu können. Ein Vorkaufsrecht gibt dem Inhaber das Recht, bevorzugt eine Immobilie zu kaufen, wenn diese zum Verkauf steht. Das bedeutet, dass der Inhaber des Vorkaufsrechts ein Vorrecht auf den Kauf hat, bevor jemand anderes die Immobilie erwerben kann. Das Vorkaufsrecht kann in verschiedenen Situationen eingeräumt werden, zum Beispiel wenn das Grundstück in der Nähe eines anderen Grundstücks liegt, das bereits im Besitz des Vorkaufsberechtigten ist. Ein weiteres Beispiel ist, wenn der Vorkaufsberechtigte ein Interesse daran hat, eine Immobilie zu erwerben, die ihm persönlich wichtig ist, zum Beispiel weil sie ihm bereits gehört hat oder weil sie in der Nähe seines Wohnorts liegt. Es gibt einige Faktoren, die das Vorkaufsrecht beeinflussen können. Zum Beispiel kann das Vorkaufsrecht zeitlich begrenzt sein, wenn dies in einem Vertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Eigentümer vereinbart wird. In diesem Fall hat der Vorkaufsberechtigte nur eine bestimmte Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben und die Immobilie zu kaufen. Andernfalls erlischt das Vorkaufsrecht und der Eigentümer kann die Immobilie an jemand anderen verkaufen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass das Vorkaufsrecht nur dann Gültigkeit hat, wenn die Immobilie tatsächlich zum Verkauf steht. Wenn der Eigentümer nicht plant, die Immobilie zu verkaufen, kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden. Eine Situation, in der das Vorkaufsrecht relevant wird, ist, wenn der Besitzer einer Immobilie sie verkaufen möchte. Wenn es einen Vorkaufsberechtigten gibt, muss der Eigentümer das Vorkaufsrecht dem Vorkaufsberechtigten anbieten, bevor er die Immobilie an einen anderen Interessenten verkauft. Der Vorkaufsberechtigte hat dann das Vorrecht, die Immobilie zum gleichen Preis zu erwerben wie der andere Interessent. Eine Situation, in der ein Vorkaufsrecht praktisch sein kann, ist, wenn eine Familie in einem Mehrfamilienhaus wohnt und eine Wohnung verkauft wird. Die anderen Familienmitglieder, die in dem Haus wohnen, haben möglicherweise ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung, um sie im Familienbesitz zu halten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, das Konzept des Vorkaufsrechts besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  17. Grüezi zusammen! Ich hoffe, es geht allen gut. Ich habe vor kurzem festgestellt, dass ich zusätzlichen Wohnraum in meinem Haus brauche. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich das Haus aufstocken oder einen Ersatzneubau bauen soll. Das Haus ist von 1965, hat etwa 100m² Wohnfläche auf einer Ebene, ist unterkellert und hat ein grösseres Grundstück. Es besteht aus Doppelschalenmauerwerk ohne nennenswerte Dämmung und ist in der Energieeffizienzklasse G. Ausserdem benötigt das Haus eine neue Ölheizung und einen neuen Boiler. Ich habe die beiden Optionen, ein Aufstocken oder einen Ersatzneubau, mit einem Architekten besprochen. Ich war erstaunt zu erfahren, dass beide Varianten etwa gleich teuer sind. Das Aufstocken erfordert viele individuelle Arbeiten, aber der Ersatzneubau kann aufgrund des hohen Vorfertigungsgrads kostengünstiger sein. Der Ersatzneubau hat den Vorteil, dass er ein top-isoliertes Gebäude aus aufeinander abgestimmten Materialien ergibt, aber m.E. gibt es auch steuerliche Nachteile und den Nachteil des temporären Auszugs während der Bauzeit. Ich stehe zwischen den beiden Optionen und möchte gerne eure Meinung hören: Aufstocken oder Ersatzneubau - wo seht ihr die primären Vor- bzw. Nachteile? Gibt es einen Ansatz für einen systematischen Vergleich der div. Vor- und Nachteile?
  18. Liebe Community, Ich denke, ein weiteres Thema, das es zu berücksichtigen gilt, ist die Tatsache, dass einige Faktoren - wie beispielsweise kundenspezifische Bestellungen - nicht automatisch in den Verkaufspreis einbezogen werden. Daher solltet ihr unbedingt auf die Bezeichnungen achten, wenn ihr euer Haus kauft. Wenn zum Beispiel eine "Küche im Preis enthalten" ist, ist es wichtig, ob die Küche tatsächlich im Preis enthalten ist oder ob Kosten dafür separat berechnet werden. Dies kann den Gesamtpreis und damit auch die Mehrwertsteuern erheblich beeinflussen. Was denkt ihr? Grüsse, Stephan
  19. Seit Anfang 2020 belastet Crédit Agricole Schweiz ihre Hypothekennehmer unter Umständen mit CHF 10 pro Monat. Die Vertragsänderung erfolgte erst Ende Februar 2022. Ich finde, dass ist ein stolzer Betrag und es ist nicht in Ordnung, dass sie die Gebühren so lange belasten, ohne darauf hinzuweisen. Ich empfehle allen, die eine Hypothek bei Crédit Agricole Schweiz haben, sich an die Bank zu wenden und um Erlass der Gebühren zu bitten, bis sich die Hypothek das nächste Mal verlängert. Das kann viel Geld sparen. Es bleibt dem Kunden dann überlassen, entweder die Bank zu wechseln oder die neuen Vertragsbedingungen zu akzeptieren. Stephan
  20. Handwerker in der Schweiz haben normalerweise eine Frist von 1 bis 2 Jahren, um ihre Forderungen geltend zu machen. Wenn diese Frist verstrichen ist, verlieren sie normalerweise ihre Ansprüche. Das mag ungewöhnlich klingen, ist aber durchaus üblich. Doch in Ihrem Fall scheint es einen Streit zwischen dem Architekten und dem Fliesenleger zu geben, weshalb es zu einer Verzögerung gekommen ist. Hier empfehlen wir dringend, einen spezialisierten Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Rechte abzuklären. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Kunden, der fast drei Jahre nach Abschluss der Arbeiten eine Rechnung vom Elektriker erhielt. Der Kunde bestritt die Rechnung und reichte sie nicht ein. Der Elektriker machte nie wieder Forderungen geltend und nach fünf Jahren war die Forderung verjährt. Daher ist es wichtig, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen und zu klären, ob der Handwerker auf das Recht zur Forderung verzichtet, wenn er seine Ansprüche nicht innerhalb von 2 Jahren geltend macht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rechte von einem Anwalt für Baurecht abklären zu lassen. Vielleicht haben Sie Glück und müssen die Forderungen nicht bezahlen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Forderungen nicht verjährt sind und Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Um sich vor solchen Situationen zu schützen, sollten Sie bei der Auswahl von Handwerkern immer darauf achten, dass der Vertrag detaillierte Angaben zu den Bedingungen enthält, einschliesslich der Fristen für Forderungen oder Zahlungen. Ein gutes Beispiel für eine solche Vereinbarung wäre, dass Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten fällig sind. Bei verspäteten Zahlungen werden Verzugszinsen von 8 Prozent erhoben. Wenn Handwerker ihre Rechnung innerhalb von 2 Jahren nicht einreichen, verzichten sie auf das Recht zur Forderung. Eine solche Vereinbarung würde dem Handwerker eine angemessene Frist einräumen, um seine Ansprüche geltend zu machen, und dem Kunden klare Bedingungen für Zahlungen und Forderungen bieten. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch immer rechtzeitig mit einem Anwalt abstimmen, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
  21. Hallo Nicola, Wichtig ist auch zu beachten, dass die Stangen, die Sie verwenden, keinen Schaden am Boden verursachen, da es sich um fremdes Eigentum handeln kann. Am besten ist es, wenn die Stangen wieder entfernt werden, ohne dabei den Garten oder Boden zu beschädigen. Gruss, Stephan
  22. Guten Tag zusammen, Ich bin Swiss.Stephan und möchte gerne eine Diskussion über die Vor- und Nachteile von Schweizer Zinsusanz und internationaler Zinsusanz für Verträge von Festhypotheken starten. Die Schweizer Zinsusanz 360/360 wird von Schweizer Banken für Hypotheken- und Kreditverträge verwendet. Demgegenüber steht die internationale Zinsusanz, die auf effektiven Zinsen basiert und berechnet wird, indem der Zinssatz mit der genauen Anzahl von Tagen im Monat multipliziert wird, anschliessend durch 360 geteilt wird. Welche Art von Zinsusanz bevorzugen Sie für Festhypotheken-Verträge und warum? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Ich freue mich auf Ihre Kommentare. Beste Grüsse, Stephan
  23. Ich denke, es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen der Winterfestigkeit der Baustelle und den Kosten zu finden. Nessio, hast du dich informiert, wie man die Baustelle auf einem Budget winterfest machen kann? Eine Idee wäre eine Winterbaubelüftung, die dazu beitragen kann, die Luft zu erwärmen und Feuchtigkeit abzuführen. Das ist deutlich günstiger als eine Bauheizung und erfüllt denselben Zweck. Ich würde empfehlen, mit dem GU zu sprechen und nach Lösungen zu suchen. Schöne Grüsse, Stephan
  24. Grüezi miteinand, Wir haben in unserem Gebäude eine Austrocknung und unser GU behauptet, dass die Unterstützung der Austrocknung mit einer Bauheizung zu den Wintermassnahmen gehört, für die wir extra bezahlen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich stimmt, oder ob es eine Möglichkeit für den GU ist, uns die Kosten aufzubürden. Stephan
  25. FWinkler, Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Haus. Eine Alternative besteht darin, dass du den Sitzplatz in Übereinstimmung mit den Bauvorschriften des Kantons umgestaltest. Du könntest eine Mauer, einen Schacht oder ähnliches bauen. Wichtig ist, dass es mindestens 50 cm vom Bach entfernt ist. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
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