Ich sehe das so:
1. Wenns nen Vertrag gibt, sind die Kündigungsfristen sicher darin festgelegt - Vertrag prüfen ob das zulässig ist. Ich denke das sollte es normalerweise geben.
2. Wenns keinen expliziten Vertrag gibt, würde das wohl unter das Auftragsrecht fallen, dann wäre das m.E. auch zulässig, wenn die Verwaltung einfach kündigt. Weil der Auftraggeber, die Stockwerkeigentümergemeinschaft, darf das auch.
3. Wenn ja die neue Verwaltung schon feststeht, dann fragt doch die einfach an, ob sie einspringen können. Ne Verwaltung ist ja kein extrem dynamisches Business, da gibts meiner Meinung nach fast nichts, was jetzt unbedingt über Nacht geregelt werden müsste, und trotzdem lassen sich viele Sachen auch sehr kurzfristig machen (also z.B. laufende Unterhaltsarbeiten können auch overnight gemacht werden).
3 wäre sicher der einfachste Weg, weil das Ganze vor Gericht zu diskutieren geht ja sicher länger...