Sind Fenster nicht Sondernutzungsrecht?
Der jeweilige Eigentümer hat auch als einziger den Nutzen.
Einzige Vorraussetzung: das äusserliche Erscheinungsbild darf nicht verändert werden (resp. nur auf Antrag).
Kann Fenstersanierung überhaupt von der Gemeinschaft/Verwaltung angeordnet werden?
Ich zahl doch nicht für den mangelnden Unterhalt meiner Nachbarn.
Sonst müsste der Hauswart auch diese Fenster reinigen.
Genauso den Balkon, Sitzplatz, Terrasse, Fenster-, Sonnenstoren etc.