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nicola_padinatos

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Alle erstellten Inhalte von nicola_padinatos

  1. Hallo Stephan, Ich denke, dass es eine gute Idee wäre, eine Liste der Mängel zu erstellen. Dazu empfehle ich dir, eine Kopie deines Gebäudeplans zu haben und ihn mit deiner Mängelliste zu verbinden, wenn du sie an den GU sendest. Auf diese Weise kann der GU leicht erkennen, wo die Probleme bestehen, und es wird schneller und einfacher sein, eine Lösung zu finden. Ich hoffe, das hilft. Beste Grüsse, Nicola
  2. Ich würde mich auf jeden Fall für eine variable Hypothek entscheiden. Was die genauen Zinsraten sind, hängt natürlich von mehreren Faktoren ab, aber hier würde ich mich auf die Entscheidung des Finanzexperten verlassen, dem ich vertraue. Bei vielen Banken besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus fester und variabler Hypothek abzuschliessen.
  3. Hallo Nessio, ich habe ebenfalls Erfahrungen mit dem Hauseigentümerverband zur Erneuerung meines Hypothekarkredits gemacht. Sie haben mir einen sehr guten Zinssatz und eine kurze Vertragsdauer angeboten. Die Prozesse waren effizient und die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit. Eine meiner Empfehlungen wäre auch, bei anderen Finanzinstituten nach Angebote zu fragen und diese Konditionen mit dem Hauseigentümerverband zu vergleichen. Danach kann man selbst entscheiden, welches Angebot am besten geeignet ist.
  4. Ich ziehe bald in mein neues Haus und möchte ein Budget für die Nebenkosten erstellen. Ich weiss, dass es schwer ist, das pauschal zu sagen, aber man kann von 1% des Anlagepreises ausgehen. Ich frage mich, welche Kosten auf mich zukommen werden, wenn ich das Haus erstmal bewohne. Ich möchte nicht vom ersten Rechnungsschock getroffen werden und mich im Voraus gut vorbereiten. Die Kosten, die ich auf meiner Liste habe, sind Strom, Wasser und Abwasser. Jedoch würde ich gerne von erfahrenen Hausbesitzern erfahren, welche weiteren Nebenkosten anfallen können, bevor ich ins kalte Wasser springe. Mein Haus ist 20 Jahre alt und befindet sich in Utzenstorf (Bern). Der Zustand des Hauses kann als gut betrachtet werden. Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
  5. Hallo zusammen, Ich wollte meine Erfahrungen bezüglich der amtlichen Vermessung nach Fertigstellung teilen. Nachdem unser Hausbau abgeschlossen und abgenommen wurde, erhielt ich ein Schreiben des Geometer-Büros. Die Gemeinde forderte die Nachführung der amtlichen Vermessung, obwohl sich seit der Abnahme des Schnurgerüsts nichts veränderte. Bei mir blieb die Frage: Ist das wirklich notwendig? Erst nach einem Gespräch mit meinem Nachbarn konnte ich ein besseres Verständnis für diese Forderung entwickeln. Anscheinend gibt es oft verschobene Grenzen oder minimale Veränderungen, die unbemerkt bleiben können. Eine aktualisierte amtliche Vermessung stellt sicher, dass das Grundstück korrekt eingetragen ist. Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Und was habt ihr dafür noch etwa bezahlt? Viele Grüsse, Nicola
  6. Hey Nessio, Gleichzeitig mit dem Immobilienmakler würde ich an deiner Stelle auch den Notar kontaktieren, der die Übertragungsurkunde aufsetzen wird. Wenn ihr einen gemeinsamen Termin findet, dann kann der Kaufprozess schneller vorangehen. Das kann auch die Möglichkeit bieten, den Kaufvertrag inklusive Notar innerhalb kürzester Zeit zu unterzeichnen. Viele Grüsse und viel Glück! Nicola
  7. Guten Tag zusammen, Ich plane derzeit ein Bauvorhaben und habe eine Frage: Aufgrund einer Aufschüttung wird mein Grundstück eine Böschung entlang der Strasse haben, welche ich gerne vermeiden würde. Da stellt sich die Frage, ob ich eine Betonmauer direkt an den Gehsteig bauen kann oder ob ich eine Böschung haben muss. Gibt es hierfür gesetzliche Bestimmungen oder kann ich frei entscheiden? Freue mich auf eure Antworten! Nico
  8. Hey Stephan, Nicola hier. Es ist verständlich, dass man bei der Steuererklärung unsicher ist. Ich schliesse mich Nessio an und denke, dass es sinnvoll ist, deine tatsächlichen Kosten anzugeben. Wenn du deine Steuererklärung online einreichst, leitet dich das Formular durch den Prozess, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Informationen eingibst. Ausserdem kannst du eine Kopie deiner Steuererklärung speichern, um sie später leicht abrufen zu können.
  9. Hey Swiss.Stephan, nice, dass du dieses Thema ansprichst, weil ich mich auch damit beschäftige. Eine Möglichkeit besteht darin, sich für eine Vorab-Bewilligung von Hypotheken zu bewerben. Damit könnte man das Baugesuch einreichen, ohne sich um die Hypothek sorgen zu müssen, da das Darlehen bereits bewilligt wurde. Achte jedoch darauf, dass die Vorab-Bewilligung eine begrenzte Zeitspanne hat, normalerweise zwischen 3 und 6 Monaten. Ich hoffe, das hilft!
  10. Hi Nessio, Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Kauf deiner Wohnung! Zu deiner ersten Frage: es ist leider nicht möglich, die Gebote der anderen Käufer einzusehen, da eine solche Transparenz nicht vorgesehen ist. Es kommt jedoch häufig vor, dass Käufer über den Makler miteinander kommunizieren und sich austauschen - man kann also durch Gespräche mit dem Makler möglicherweise ein besseres Verständnis dafür bekommen, was andere Käufer zu zahlen bereit sind. Allerdings ist das natürlich keine Garantie, dass das tatsächlich auch der Fall ist. Was die zweite Frage angeht, möchte ich meine Erfahrung als Banker teilen. Wenn das Stockwerkeigentum in einem Mehrfamilienhaus liegt oder wenn es Kontakt mit anderen Eigentumswohnungen hat, gibt es normalerweise eine Verwaltungsgesellschaft, die für die Gebäude und alle gemeinsamen Elemente verantwortlich ist. Sie wird eine Unterhaltsumlage bestimmen, und auch die Grundsteuer und die Bewirtschaftungskosten werden auf Wohnungsebene verteilt. Wenn Sie ein solches Objekt kaufen, sollten Sie somit Probleme mit der Gebäudehülle und anderen gemeinsamen Elementen vermeiden, da die Verwaltungsgesellschaft die Verantwortung und Haftung übernimmt. Nicola Padinatos
  11. Als ich vor kurzem mit meiner Ehepartnerin diskutierte, ob wir eine Immobilie kaufen sollten, kam die Frage auf, wie das Eigentum verteilt werden sollte. Bis dahin dachte ich, dass ein Kauf zu 50/50 erfolgen sollte, aber anscheinend gibt es auch andere Optionen. Meinem Bankberater zufolge gibt es Fälle, in denen das Eigentum 95/5 aufgeteilt wird. Ich frage mich, welche Option die beste ist. Zur Verdeutlichung: Wir sind seit einem Jahr verheiratet und das gesamte Kapital für den Kauf würde von mir kommen. Natürlich würden die Amortisationszahlungen gemeinsam erfolgen. Nun frage ich mich, ob es im Falle einer Scheidung angemessen wäre, das Eigentum auch zu 95/5 zu verteilen. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht oder eine Meinung dazu?
  12. Ich stimme Nessio zu, dass ihr noch einmal überlegen solltet, ob es diplomatisch ist, das Gespräch zu suchen. Der Nachbar könnte wirklich legitime Anliegen haben, und Ihr könntet in der Lage sein, diese Fragen zu lösen, indem ihr eure Pläne modifiziert, ohne das gesamte Projekt komplett neu zu gestalten. Ich habe eine ähnliche Situation erlebt, als ich selbst gebaut habe. Derjenige, der behauptet hat, dass er ein Problem hat, hat schliesslich zugestimmt, als wir ihm erklärt haben, welche Entscheidungen wir getroffen hatten und warum wir diese Entscheidungen getroffen haben.
  13. Hallo Nessio, herzlichen Dank für deine Erklärung zur zweiten Hypothek. Eine Faustregel für den Zinssatz gibt es leider nicht, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt. Hier sind einige Beispiele: Kreditwürdigkeit: Wenn du eine gute Bonität hast, also ein regelmässiges Einkommen und keine negativen Schufa-Einträge, kann der Zinssatz niedriger ausfallen. Lage des Objekts: Je beliebter die Lage des Objekts ist, desto niedriger kann der Zinssatz ausfallen. Verwendungszweck: Wenn du die zweite Hypothek für Renovierungsarbeiten oder energetische Sanierungen nutzen möchtest, gibt es oft spezielle Förderprogramme mit niedrigeren Zinssätzen. Dauer der Zinsbindung: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz. Eine kurze Zinsbindung kann aber auch riskant sein, wenn die Zinsen in Zukunft steigen. Banken und Angebote vergleichen: Die Zinssätze können bei verschiedenen Banken stark variieren, daher lohnt es sich, Angebote zu vergleichen und mit dem zuständigen Berater zu sprechen. Die durchschnittlichen Zinssätze für eine zweite Hypothek liegen derzeit zwischen 2,5% und 4%, aber wie gesagt, das kann stark variieren. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Nicola Padinatos
  14. Grüss dich Stephan, Meine Schwester hatte leider ein ähnliches Problem wie du und war sehr gestresst darüber. Allerdings würde ich an deiner Stelle nicht nur auf die Einsprache deines Nachbarn achten, sondern auch die Details der Detailerschliessung sorgfältig prüfen, falls dies noch nicht der Fall ist. Einzelheiten wie die Steigung der Strasse, die Grösse des Ölauffangbeckens usw. sollten berücksichtigt werden, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Nicola Padinatos
  15. Hallo FWinkler, Ich empfehle dir, diese Frage zu stellen, bevor du etwas unterschreibst. Beim Verpfänden von Pensionskassengeldern können bestimmte Hindernisse auftreten, insbesondere wenn es um den Verkauf deines Hauses geht. Es gibt einen Unterschied zu verschiedenen Situationen, in denen deine Immobilie verkauft wird. Wenn der Verkauf aus Rentengründen erfolgt, haben die verpfändeten Gelder Vorrang vor anderen Gläubigern. Wenn du jedoch aus anderen Gründen verkaufst, wie zum Beispiel einem Umzug, zur Weitergabe an Familienmitglieder oder bei einer Scheidung, kann es sein, dass die Verpfändung keinen Schutz bietet und die Pensionskassenverwaltung einem Verkauf zustimmen muss. Zur Beantwortung deiner Frage: Eine Verpfändung der Pensionskassengelder ist ein Verfahren, bei dem das Eigentum an deinen Kassengeldern an eine Bank zur Sicherung eines Kredits übertragen wird. Der Kreditgeber (in diesem Fall die Bank) hat das Recht, die verpfändeten Gelder in Anspruch zu nehmen, wenn du den Kredit nicht zurückzahlst. Die Höhe des Kredits hängt von der Höhe des verpfändeten Betrags ab und davon, wie hoch dein Einkommen und deine Kreditwürdigkeit sind. Beste Grüsse, Nicola Padinatos
  16. Ich denke, dass die Höhe des zurückzubehaltenden Eigenkapitals sehr stark von der persönlichen finanziellen Situation abhängt. Wenn man ein hohes und stabiles Einkommen hat und in einer beruflichen Position arbeitet, die sicher ist, kann man meiner Meinung nach auch weniger zurückbehalten. Wenn man jedoch selbstständig ist oder in einem unstabilen Umfeld arbeitet, würde ich empfehlen, mehr Geld zurückzulegen.
  17. Als Nachbar hat man nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass von den eigenen Bäumen keine Gefahr ausgeht. Dabei sollte regelmässig der Zustand des Baumbestandes überwacht und gegebenenfalls Massnahmen ergriffen werden. Sofern diese Pflicht verletzt wird und Schäden entstehen, können die Nachbarn auf Schadensersatz haftbar gemacht werden. Ein Beispiel für eine potenzielle Gefahr durch den Baumbestand im eigenen Garten wäre das Wachstum eines Baumes in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze zum benachbarten Garten. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass herunterfallende Äste, abbrechende Zweige oder auch der gesamte Baum im Falle eines Sturmes auf das Nachbargrundstück fallen können. Nicht nur gesundheitliche Schäden, auch Sachschäden können hierdurch entstehen. Damit es erst nicht so weit kommen muss, empfiehlt es sich, die Nachbarn auf diese Gefahren aufmerksam zu machen. Im Idealfall sollte dies im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung geschehen. So könnten beispielsweise Abmachungen getroffen werden, dass der Baum bei Bedarf auf Kosten des Baumeigners beschnitten oder ganz entfernt wird. Wichtig ist dabei, dass man auf seine Nachbarn zugeht und sich um eine Einigung bemüht, bevor es zu Problemen kommt. Sollte dies nicht möglich sein, kann man sich auch an die zuständige Behörde wenden. In manchen Bundesländern gibt es beispielsweise Baumschutzsatzungen, die den Umgang mit Bäumen reglementieren. Hier kann man sich über etwaige Pflichten der Baumeigentümer und mögliche Vorgehensweisen bei Gefahren durch den Baumbestand informieren. Ein weiteres Beispiel wäre das Wachsen eines Baumes in unmittelbarer Nähe des eigenen Hausdaches. Auch hier besteht die Gefahr, dass herunterfallendes Geäst und Äste Schäden am Gebäude verursachen können. Um dies zu vermeiden, sollte der Baumbesitzer den Zustand des Baumes regelmässig überwachen und wenn nötig Baumpflegemassnahmen durchführen lassen. Generell gilt: Jeder Nachbar hat eine Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und sollte bestrebt sein, Gefahren durch den eigenen Baumbestand zu minimieren. Eine offene, konstruktive Kommunikation unter Nachbarn sollte dabei immer das Ziel sein.
  18. Hallo Stephan, Ich hatte eine ähnliche Frage, als ich neulich eine Offerte für eine Küche angefordert habe. Das Unternehmen hat mir eine Gebühr von 200 CHF in Rechnung gestellt, um die Offerte zu erstellen. Ich war zuerst überrascht, fand es aber schliesslich fair, weil sie mir eine sehr detaillierte und personalisierte Offerte geliefert haben. Also, ich denke, solange das Unternehmen die Kosten klar kommuniziert und eine hochwertige Offerte liefert, ist es okay, eine Gebühr zu erheben. Der Kunde sollte jedoch auch das Recht haben, die Gebühr zu verhandeln oder vom Endpreis abzuziehen, wenn er den Auftrag erteilt. Grüsse Nicola Padinatos
  19. Hi Nessio, Ich habe gehört, dass die Hypothekenzinsen in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch sind. Wusstest du, dass du bei manchen Banken sogar niedrigere Zinssätze erhalten könntest? Es ist zwar etwas aufwendiger, die besten Angebote zu finden, aber es lohnt sich, sich umzuschauen, bevor man sich für eine Hypothek entscheidet. Grüsse, Nicola Padinatos
  20. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Bauherrenhaftpflicht- und der Bauwesenversicherung gemacht, besonders mit der ersteren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, weil sie den Bauherren gegen Schäden absichert, die während des Baus an einem anderen Eigentum verursacht werden können. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass man diese Versicherung jemals in Anspruch nehmen muss, gibt sie einem die Sicherheit, alle Eventualitäten abgedeckt zu haben. Man sollte bedenken, dass es ohne diese Versicherung schwierig sein könnte, eine Baubewilligung zu erhalten. Die Kosten können je nach Versicherer und Deckungsumfang variieren, sind jedoch normalerweise moderat und lohnen sich definitiv. Die Bauwesenversicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die den Bauherren gegen Schäden wie Feuer, Sturm oder Diebstahl während der Bauphase schützt. Diese Versicherung kann für ein Jahr abgeschlossen werden und bietet Ihnen Schutz, bis der Bau vollständig abgeschlossen ist. Der Preis hängt von der Dauer und der Art der Deckung ab. Ich habe meine Versicherungen bei der GENERALI abgeschlossen. Wenn man beide Versicherungen zusammen abschliesst, erhält man einen Rabatt auf die Prämienzahlungen und es gibt auch Optionen für weitere Rabatte. Ich hoffe, das hilft. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an mich oder poste sie einfach hier.
  21. Hallo zusammen, ich bin Nicola Padinatos und vor sieben Jahren haben wir an einem sehr guten Standort ein altes Haus für einen Preis gekauft, der dem Wert des Baulandes entsprach. Wir haben zwar jedes Jahr abbezahlt, sind aber immer noch nahe an den 80% des damaligen Kaufpreises. Da wir noch drei andere vermietete Objekte haben, bei denen die Rückzahlungen verteilt sind und die Belastung unseres selbst bewohnten Hauses dadurch nicht so stark reduziert wird, überlegen wir uns, das alte Haus abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen, der uns etwa 800' - 900' CHF kosten wird. Ich habe dazu ein paar Fragen: Muss ich für das Projekt wiederum 20 % der Baukosten als Eigenkapital einbringen? Muss durch den Abriss des alten Gebäudes vielleicht sogar etwas zurückbezahlt werden? Brauche ich eventuell weniger als 20 %, da eine neue Wertermittlung am Ende mehr als die Gestehungskosten von 1'900' CHF ergibt? Kann ich die Einkommen aus den vermieteten Immobilien in die Berechnung der Tragbarkeit irgendwie einfliessen lassen? Diese wurden ja logischerweise schon für die Finanzierung der vermieteten Objekte berücksichtigt. Ich bin gespannt auf eure Gedanken und Erfahrungen und danke euch im Voraus.
  22. Hey Swiss.Stephan, eine Offerte ist in der Regel ein verbindliches Angebot, für das ein Handwerker geradesteht, es sei denn bestimmte Vorbehalte und Bedingungen wurden gemacht. Beispielsweise könnte eine Offerte eine bestimmte Laufzeit oder eine Bindung an eine Bedingung enthalten. Normalerweise ist eine Schätzung jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Offerte - sie dient eher dazu, eine Vorstellung über die zu erwartenden Kosten zu geben. Wenn also keine Offerte vorliegt, wird es schwierig, eine rechtlich verbindliche Zahlungsaufforderung anzufechten. Aber ich empfehle, den Grund für die zusätzlichen Kosten zu erfragen und eine Einigung mit dem Handwerker zu finden, falls möglich. Letztendlich lautet das Hauptprinzip: Verhandeln, Verhandeln, Verhandeln.
  23. Hallo FWinkler, ich hatte einmal eine ähnliche Erfahrung und meine mündliche Hypothekszusage wurde von der Bank nicht eingehalten. Es stellte sich heraus, dass das Gespräch eher wie ein Vorab-Check war und sie sich später entschieden, mir doch keine Hypothek zu gewähren. Aber das scheint bei jeder Bank unterschiedlich zu sein. Achte einfach darauf, dass du alle notwendigen Unterlagen richtig eingereicht hast und dass dein Dossier genügend stark ist, damit sie dich nicht "ablehnen" können, nachdem sie dein komplettes Dossier überprüft haben. Ich drücke dir die Daumen!
  24. Ich benötige Empfehlungen zur Versicherung meines neuen Hauses. Mein Versicherungsberater kommt heute vorbei und ich möchte sicherstellen, dass ich alles abgedeckt habe. Ist eine Gebäudeversicherung ausreichend, oder sollte ich auch eine Hausratversicherung abschliessen? Wie hoch sollte ich das Gebäude und meine Wertsachen versichern? Ich freue mich über Ratschläge und Tipps. Danke im Voraus! Liebe Grüsse, Nicola Padinatos
  25. Hallo zusammen, ich frage mich, ob jemand bereits Erfahrungen mit der Finanzierung einer ETW über money-net.ch gemacht hat. Ich habe die aktuellen Hypozinsen auf Comparis gecheckt und bin auf diese Option gestossen. Interessehalber würde ich gerne mehr darüber erfahren, werde allerdings wie immer meine Hausbank kontaktieren, um weitere Optionen zu besprechen. Es geht immerhin um eine ziemlich grosse Summe und ich würde gerne wissen, ob jemand gute oder schlechte Erfahrungen mit money-net.ch gemacht hat, bevor ich weitere Schritte unternehme. Ich danke schon jetzt für Eure Ratschläge. Nicola Padinatos
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