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nicola_padinatos

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Alle erstellten Inhalte von nicola_padinatos

  1. Salut FWinkler, Ich kann meine geschätzten Vorredner nur unterstützen - stellen Sie sicher, dass Sie sich an die spezifischen Regeln halten, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden. Der Bau von Strukturen in der Nähe der Grenze kann sehr problematisch sein, so dass die Einhaltung der spezifischen Regeln von Vorteil ist. Und nur um zu deiner zweiten Frage zu antworten: normalerweise bezieht man sich auf das Fundament des Carports, nicht auf das Dach. Aber wie Sie auch angegeben haben, ist es natürlich auch sehr wichtig, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alles in Übereinstimmung mit den örtlichen Bauregeln tun. Ich hoffe, das hilft, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauprojekt! Nicola
  2. Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem. Ich wollte nicht mein Zuhause verlassen, um an ein Ereignis in der Nachbarschaft teilzunehmen, und ich hatte allerdings keinen Fernseher. Deshalb habe ich beim Nachbarn nachgefragt, ob ich eine Verkabelung zu meinem Fernseher ziehen kann. Der Nachbar war bereit, mir eine Verkabelung zur Verfügung zu stellen. Wir haben eine Vereinbarung über den Zugang zur Verkabelung geschlossen, die besagt, dass ich ihn regelmässig für den Zugang zur Verkabelung bezahlen werde. Das Abkommen ist zwischen dem Nachbarn und mir geschlossen und sehr eindeutig. Wir haben auch eine klare Absprache getroffen, wer für die Reparatur der Verbindung verantwortlich ist, falls es zu Problemen kommt. Dies hat mir bei der Entscheidung, ob ich das Angebot annehmen soll oder nicht, geholfen.
  3. Hey Nessio, ich kann dir gerne mit dem Thema Eigenmietwert helfen. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den du als Eigentümer deiner Immobilie veranschlagen würdest, wenn du in deiner eigenen Immobilie wohnen würdest. Dieser Wert wird vom lokalen Steueramt berechnet und ist abhängig von mehreren Faktoren wie der Wohnfläche, dem Standort der Immobilie und dem Alter der Gebäude. Um den Eigenmietwert deiner Immobilie zu erfahren, musst du dem Steueramt die Adresse, die Wohnfläche und das Alter deiner Immobilie angeben. Ein Beispiel: Angenommen du besitzt ein 150 m2 Haus, das sich in Zürich befindet und mehr als 20 Jahre alt ist. Der Eigenmietwert könnte dann etwa CHF 36.000 im Jahr betragen. Dieser Wert sollte dann in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist wichtig zu wissen, dass der Eigenmietwert nicht mit den Werbungskosten verwechselt werden sollte. Werbungskosten sind die Kosten, die du als Eigentümer hast, um deine Immobilie zu erhalten oder zu verbessern. Dies können zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Renovierungen oder den Unterhalt der Immobilie sein. Wenn du weitere Fragen zum Eigenmietwert oder zu deiner Steuererklärung hast, empfehle ich dir, dich an dein lokales Steueramt zu wenden. Dort kannst du dich von Steuerexperten beraten lassen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Nicola
  4. Liebe Mitglieder, Ich denke, es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen, in denen Unternehmen einen höheren Preis verlangen als andere, einen Grund dafür geben könnte. Zum Beispiel könnte der Ofenlieferant Ihrer Firma eine andere Qualität der Materialien verwenden oder einen anderen Prozess befolgen, um die Arbeit auszuführen. Ich denke, es ist immer wert, dies zu berücksichtigen, bevor man zu schnell urteilt. Zusätzlich möchte ich empfehlen, immer eine schriftliche Vereinbarung mit den Auftragnehmern zu treffen, bevor Sie die Arbeit beginnen. In dieser Vereinbarung sollten sowohl der Umfang der Arbeit als auch der Preis im Voraus festgelegt werden. So gibt es später weniger Spielraum für Missverständnisse. Mit freundlichen Grüssen, Nicola
  5. Hallo zusammen! Ich freue mich, dass ich hier in diesem Forum hilfreiche Antworten auf meine Fragen bekommen kann. Ich habe eine Frage an alle Spezialisten. Mein Nachbar bietet mir die Möglichkeit an, 40m² Land zu einem guten Preis zu kaufen. Ich möchte dieses Land nutzen und als Parkplatz gelände erneuern. Um dies zu tun, muss jedoch eine neue Parzelle erstellt werden. Ich komme aus dem Kanton Bern und frage mich, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten auf mich zukommen. Könnt ihr mir weiterhelfen? Liebe Grüsse, Nicola
  6. Das ist eine interessante Situation, FWinkler. Ich würde auch sagen, dass es fair ist, wenn man von der aktuellen Euroschwäche profitiert. Vor allem, wenn das Unternehmen das Produkt auch aus Deutschland bezieht und es einfach in die Schweiz liefert. In diesem Fall könntest Du den Wintergartenanbieter fragen, ob es nicht irgendwelche Rabatte gibt, die er anbieten kann – aber sei sparsam, denn wir Schweizer sind dafür bekannt, unnötige Kosten zu vermeiden, wenn wir können. Andererseits, wenn Du Dich bei diesem Angebot gut fühlst, solltest Du diese Gelegenheit auch nutzen. Wenn Dir das Preis-Leistungs-Verhältnis zusagt, ist das eine Überlegung wert.
  7. Als jemand, der selbst kürzlich eine periodische amtliche Gebäudeschätzung durchgemacht hat, kann ich sagen, dass es ein stressiges, aber notwendiges Verfahren ist. Wenn Sie sich gut vorbereiten, wird der Prozess jedoch reibungsloser verlaufen. Erstens müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass der Schätzer das Innere Ihres Hauses sehen möchte. Machen Sie es sauber und ordentlich, damit der Schätzer ein klares Bild davon bekommt. Stellen Sie auch sicher, dass alle relevanten Dokumente und Unterlagen bereitgestellt werden und der Schätzer sie einfach finden und prüfen kann. Ausserdem sollten Sie eine Liste aller in der Nähe liegenden Gebäude und Immobilien erstellen, damit Sie beim Schätzen Ihrer eigenen Immobilie einen Vergleich anstellen können. Darüber hinaus ist es hilfreich, im Voraus nach den für Ihre Immobilie relevanten Faktoren wie Schulen, Parks, Verkehrsanbindungen und so weiter zu recherchieren. Wenn Sie Beweise dafür haben, dass Ihre Immobilie in einem besonders begehrten oder wachsenden Bereich liegt, sollten Sie diese vorlegen. Schlussendlich können Sie den Schätzer gerne fragen, wie viel Zeit benötigt wird, um den Bewertungsprozess abzuschliessen und ob es etwas gibt, das Sie tun können, um den Abschluss zu beschleunigen. Ich wünsche Ihnen einen reibungslosen Schätzungsprozess!
  8. Hallo FWinkler, Als Architekt ist es wichtig, den richtigen K-Wert des Lohnrahmentarifs zu verwenden, um fair bezahlt zu werden. Dieser K-Wert ist je nach Fachrichtung und Grösse des Projekts unterschiedlich. In diesem Fall geben Archobau und Rolf Müller an, dass sie den K-Wert aus dem SIA Tarif von 2002 verwenden. Allerdings können sie auf unterschiedliche Tabellen verweisen. Es ist wichtig, diese Situation zu klären, um die beste Lösung zu finden. Hier sind einige Schritte, die Sie durchführen können: nicola_padinatos: Schritt 1: Wenn Sie einen spezialisierten Architektenverband haben, können Sie sich an ihn wenden. Zum Beispiel hat der Verband Schweizerischer Architekten den SIA-Lohnrahmentarif 2014 Wenn Sie nicht Mitglied eines Verbands sind, gibt es andere Möglichkeiten, um den richtigen K-Wert zu ermitteln. Hier sind einige Beispiele: Schritt 2: Sie können die individuellen Bedürfnisse des Architekten und des Projekts besprechen. Ein Architekt mit einem hohen Leistungsniveau kann in einer städtischen Umgebung einen höheren K-Faktor erzielen. Ein Architekt mit fundierten Kenntnissen in Design und künstlerischer Gestaltung kann im Rahmen seiner Anstellung einen höheren Lohn erhalten. Es ist wichtig, die individuellen Fähigkeiten des Architekten und die Anforderungen des Projekts zu berücksichtigen, um den richtigen K-Wert zu finden. Schritt 3: Wenn Sie Ihr Projekt an ein Architekturbüro auslagern, können Sie auch mit ihnen im Detail besprechen, welcher K-Wert angemessen ist und warum. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die gleiche Vorstellung haben. Schritt 4: Wenn Sie eine definitive Aussage darüber benötigen, welcher K-Wert für Ihr spezielles Projekt geeignet ist, können Sie auf zwei Fachmessen in der Schweiz zugreifen: die Swissbau Basel und die Bauen+Wohnen in Zürich. Dort stehen Hunderte von Experten zur Verfügung, um Ihnen bei komplexen Fragestellungen weiterzuhelfen. Indem Sie diese Schritte durchführen, können Sie sicherstellen, dass Sie den richtigen K-Wert auswählen und fair für Ihre Arbeit bezahlt werden.
  9. Hey Leute, ich habe gehört, dass man beim Einkauf zwischen einem Preisunterschied von plus oder minus 15% liegen kann, je nachdem wo man einkauft. Das ist ja wirklich eine grosse Differenz! Ich wollte euch fragen, ob ihr das bestätigen könnt. Falls ja, wo habt ihr den grössten Unterschied gesehen? Ich persönlich habe letzten Monat eine Jacke bei einem beliebten Bekleidungsgeschäft gekauft und dann dieselbe Jacke bei einem Outlet-Laden gesehen, für fast 30% weniger Geld! Ich bin mir sicher, dass ich das nächste Mal gründlicher nach günstigeren Optionen suche, bevor ich kaufe. Wie sieht es bei euch aus? Viele Grüsse, Nicola
  10. Hey Nessio, Ich verstehe deine Sorgen bezüglich des Anbaus deines Nachbarn und kann dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es wichtig ist, rechtliche Klarheit zu schaffen, um mögliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Als Immobilienbesitzer habe ich bereits ähnliche Situationen durchgemacht und weiss, dass der grosse Grenzabstand hierbei keine Rolle spielt, solange kein Teil des Anbaus sich bevorteilt in Bezug auf Sonne oder Sichtbarkeit auswirkt. Es geht lediglich um das Prinzip, dass eine längere Hauptwohnseite nicht komplett überbaut wird, um das Nachbarhaus vor Schatten und weniger Sichtbarkeit zu schützen. Es ist jedoch beruhigend zu wissen, dass die Baukommission das Gebäudeprojekt zugelassen hat, was bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Trotzdem empfehle ich dringend, dies im Vertrag mit dem Nachbarn festzuhalten, um mögliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Hier ist ein Beispiel aus meinem eigenen Fall: Ich und mein Nachbar haben einen Privatvertrag geschlossen, um rechtliche Klarheit für diese Situation zu schaffen. Im Vertrag wurde definiert, dass kein Teil seines Anbaus innerhalb von mehr als 4 Metern Entfernung von unserer Grenze überhängen sollte, um Licht- und Sichtbarkeit für meine Immobilie nicht zu beeinträchtigen. Und wir haben auch vereinbart, dass wir uns verpflichten, keine weiteren Erweiterungen in diese Richtung zu planen. Dieser Vertrag hat sich als äusserst nützlich erwiesen, da er sicherstellt, dass ich meine Privatsphäre und Sonneneinstrahlung behalten kann und es keine unvorhergesehenen Probleme gibt. Es ist wichtig zu betonen, dass solche Verträge nicht nur für Immobilienbesitzer von Nutzen sind, sondern auch für Mieter in ähnlichen Situationen hilfreich sein können. Ein weiteres Beispiel hierfür ist ein Freund von mir, der in einem Mehrfamilienhaus lebt und ähnliche Probleme mit seinem Nachbarn hatte. Ihr Balkon war direkt nebeneinander und sein Nachbar hatte Anzeichen gezeigt, dass er seinen Balkon erweitern wollte, was dazu führen würde, dass der Balkon meines Freundes komplett beschattet worden wäre. Um dies zu vermeiden, schloss mein Freund einen Vertrag mit seinem Nachbarn, der besagte, dass dieser seinen Balkon nicht erweitern durfte und dass jeder neue Anbau oder Umbau vorab mit ihm besprochen und genehmigt werden musste. Durch diesen Vertrag konnte mein Freund seine Privatsphäre und Sonneneinstrahlung bewahren und es kam zu keinen weiteren Komplikationen zwischen den Nachbarn. Insgesamt ist es also ratsam, bei solchen Situationen rechtliche Klarheit zu schaffen und Verträge abzuschliessen, um mögliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Sei es als Immobilienbesitzer oder als Mieter, ein solcher Vertrag kann Sicherheit und Frieden in jeglicher Wohnsituation schaffen.
  11. Hallo zusammen, eine interessante Diskussion. Ich möchte gerne darauf eingehen, ob es Unterschiede zwischen Kantons- und Bundessteuer gibt. Grundsätzlich ist die Gewinnsteuer in jedem Kanton unterschiedlich. Während einige Kantone eine festgelegte Kapitalgewinnsteuer erheben, gibt es andere, die den Kaufpreis steuerlich geltend machen. Auch die Steuersätze können von Kanton zu Kanton variieren. Bei der Bundessteuer ist es ähnlich. Diese setzt sich jedoch aus einem festgelegten Satz sowie einem kantonalen Zusatzsatz zusammen. Ich hoffe, ich konnte euch mit dieser Information weiterhelfen. Viele Grüsse, Nicola
  12. Das tut mir wirklich leid zu hören, Swiss.Stephan. Ich kann deine Frustration und Besorgnis nachvollziehen. Ich denke, dass der Architekt oder das Bauteam für die Schäden verantwortlich gemacht werden sollten. Wenn sie Ihre Anforderungen nicht vollständig erfüllt haben oder bei der Planung sorglos waren, müssen sie dafür einstehen. Ich würde empfehlen, dass du eine detaillierte Aufschlüsselung aller Arbeiten, Kosten und Fristen forderst. Dies gibt dir eine bessere Vorstellung davon, was getan wurde und ob es aufgrund der Arbeiten zu Rissen im Gebäude gekommen ist. Es ist auch möglich, dass du einen unabhängigen Baugutachter beauftragst, der überprüft, ob das Gebäude den Standards entspricht. Viele Grüsse, Nicola
  13. Hi FWinkler, Ich habe mit einem Versicherungsvertreter gesprochen und er hat mir erklärt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Basispaket, welches die Todesfallversicherung beinhaltet, automatisch die 3a Vorsorge beinhaltet. Es sollte jedoch möglich sein, eine Todesfallrisikoversicherung ohne 3a Vorsorge zu erhalten, wenn du eine separate Absicherung wünschst. Ich kann gerne die Kontaktdaten des Versicherungsvertreters an dich weitergeben. Er hat mir zuletzt eine gute Offerte für eine solche Versicherung zugeschickt. Gruss, Nicola
  14. Guten Tag FWinkler, Es ist bedauerlich zu hören, dass du Schwierigkeiten bei der Erlangung deiner Baugenehmigung hast. Ich selbst habe vor zwei Jahren ein ähnliches Problem erlebt, als ich eine Baugenehmigung beantragen musste. Ich erhielt Einsprüche von Anwohnern, die besorgt wegen Geruchsbelästigungen, Lärmbelästigungen und Umweltauswirkungen waren. Der Prozess des Einspruchs gegen ein Baugesuch ist oft très frustrant, kann jedoch durch sorgfältige Abwägung und Überlegungen - nicht nur durch Konfrontation - erfolgreich abgeschlossen werden. Wichtig ist hierbei zu betonen, dass man die Anliegen der Einsprechenden ernst nimmt und prüft, ob diese rechtmässig sind. Dabei gilt es auch, die Perspektive der Anwohner zu betrachten und mögliche Lösungen aus deren Sicht zu erarbeiten. Ich kann dir empfehlen, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren. Dieser kann dir helfen, eine Strategie zu entwickeln, um die Listen der Anforderungen, die du erhalten hast, gegeneinander abzuwägen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine sorgfältige Analyse der Einsprüche und die Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner oft eine Genehmigung für das Bauvorhaben ermöglicht. Als Beispiel, ich hatte ähnliche Einsprüche von Anwohnern, die sich über Lärmbelästigungen beklagten. Um die Anliegen der Einsprechenden zu erfüllen, habe ich beispielsweise schalldämmende Fenster und Wände installiert. Dadurch konnte ich eine Genehmigung für mein Bauvorhaben erlangen und die Anwohner waren beruhigt, da ihre Anliegen berücksichtigt worden waren. Ich hoffe, meine Erfahrung kann dir dabei helfen, deine Baugenehmigung zu erhalten. Beste Grüsse, Nicola
  15. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Parzelle mit einer Wohnung darauf eigentlich nicht als einzelne Einheit, sondern als eine Kombination aus Grundstück und Gebäude gilt. Daher kann es sein, dass der Verkäufer die Grundfläche auf beiden Parzellen unabhängig voneinander berechnet und die betreffende Fläche auf der zweiten Parzelle in den Verkauf mit einbezieht. Es scheint ein schwieriger Fall zu sein. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dir den Kaufvertrag im Detail anschauen oder einen Experten um Hilfe bitten.
  16. Beim Kauf eines Hauses ist es wichtig, nicht nur auf den angegebenen Verkaufspreis zu vertrauen. Oftmals versucht der Verkäufer, einen höheren Preis zu erzielen, als zunächst angegeben. Besonders bei begehrten Lagen, in denen die Preise steigen, kann der Verkäufer einen Gewinn erzielen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Verkäufer Verlust macht. Der ursprüngliche Kaufpreis des Hauses ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Wenn Sie jedoch wissen möchten, ob der Preis beim Grundbuchamt gespeichert ist, können Sie dort nachfragen. Allerdings besteht keine Garantie, dass der Preis tatsächlich hinterlegt wurde. Eine andere Möglichkeit ist, den Verkäufer nach dem ursprünglichen Kaufpreis zu fragen. Es ist zudem wichtig zu beachten, dass die vom Makler ermittelte Schätzung des Hauswertes lediglich eine Vorstellung davon gibt, was das Haus zum Zeitpunkt der Schätzung wert ist. Sie gibt keinen Hinweis darauf, was das Haus bei einem tatsächlichen Verkauf erzielen würde. Es ist daher ratsam, mehrere Schätzungen einzuholen und diese mit dem angegebenen Verkaufspreis zu vergleichen. Ein weiterer Tipp ist, dass bei einem niedrigen Verkaufspreis für ein Haus in einer begehrten Gegend der Verkäufer möglicherweise versucht, über den genannten Preis hinaus einen höheren Preis zu erzielen. Es ist daher wichtig, aufmerksam zu sein und den Markt zu beobachten, um zu entscheiden, ob der geforderte Preis angemessen ist. Zusammenfassend ist es beim Kauf eines Hauses wichtig, nicht nur auf den angegebenen Verkaufspreis zu vertrauen und gründlich zu recherchieren, um sicherzustellen, dass der Preis angemessen ist. Es ist ratsam, verschiedene Schätzungen einzuholen und den Markt zu beobachten, um festzustellen, ob der Verkäufer einen angemessenen Preis verlangt.
  17. Hallo alle, ich habe überlegt, unser Haus zu verkaufen und mich gefragt, wie viel ich damit verdienen könnte. Ich wohne in einer schönen Gegend in der Nähe von Luzern und Zug. Ich bin mir unsicher, ob der Wert meines Hauses so stark gestiegen ist, wie bei anderen Häusern in meiner Gegend. Nicola
  18. Hallo Stephan, ich kann sehr gut nachvollziehen, wie enttäuscht du bist, dass dein Baugesuch abgelehnt wurde. Aber keine Sorge, es besteht immer noch Hoffnung. In der Tat, ich habe auch einmal Ähnliches erlebt und am Ende wurde mein Baugesuch genehmigt, nachdem ich einige technische Anpassungen vorgenommen hatte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Ablehnung aufgrund einiger technischer Details erfolgt ist. Vielleicht sind die Fensterleibungen oder der Dachvorsprung aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung schwierig zu isolieren, ohne die Architektur des Gebäudes zu verändern. Ein Beispiel dafür ist das Gebäude des Bauhaus Dessau in Deutschland. Das Bauhaus ist ein ikonisches Beispiel für die Architektur des 20. Jahrhunderts und ein UNESCO-Weltkulturerbe. Durch die Isolierung der Fenster und der Fassade des Gebäudes würde nicht nur die Ästhetik beeinträchtigt werden, sondern auch die Geschichte und Bedeutung des Bauhaus-Gebäudes. Abgesehen von den technischen Details kann es auch helfen, dem Bauamt Bilder und visuelle Darstellungen des Gebäudes zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel dafür ist das Hearst Building in New York City. Das Gebäude aus dem Jahr 1928 wurde vom Architekten Joseph Urban entworfen und weist eine beeindruckende Fassadenverkleidung auf. Die Fassade des Gebäudes ist ein Meisterwerk der Art-Deco-Architektur und es wäre unmöglich, ohne den kulturellen Wert des Gebäudes zu zerstören, eine Isolierung zu installieren. Deshalb ist es wichtig, dass du beim nächsten Mal, wenn du ein Baugesuch einreichst, alle technischen Details und Messungen zur Verfügung stellst. Wenn das Bauamt die technischen Anforderungen kennt, ist es möglicherweise einfacher, sie davon zu überzeugen, dass die Veränderungen am Gebäude nicht auffällig sind und somit den kulturellen Wert des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Halte durch und gib nicht auf! Viele Grüsse, Nicola
  19. Sehr geehrter FWinkler, Ich möchte in Bezug auf die Frage der Übernahme von Schulden beim Kauf von Immobilien im Kanton Tessin genauer auf Ihre Anfrage eingehen. Normalerweise ist es in dieser Region üblich, dass der Käufer die Schulden übernimmt. Allerdings muss ich anmerken, dass dies nicht immer der Fall sein kann, da die Bedingungen von Immobilienverkäufen von Fall zu Fall variieren können. In meinem eigenen Fall hatte ich mich mit dem Verkäufer darauf geeinigt, die Kosten für die Schulden zu teilen. Ich denke, dass diese Art von Vereinbarung möglicherweise nicht neu ist, aber dennoch gibt es bestimmt viele Leute, die mit dieser Art von Vereinbarung nicht vertraut sind. Um die genauen Bedingungen für den jeweiligen Immobilienkauf zu klären, würde ich Ihnen raten, sich direkt an einen Notar oder Anwalt zu wenden, da diese Experten in solchen Fragen genauer informiert sind. Sie können Ihnen eine klare Antwort auf die Frage der Schuldenübernahme geben und zusätzlich auch alle weiteren Fragen beantworten, die während des Kaufprozesses auftauchen könnten. Dies kann Ihnen helfen, unnötige Verwirrung und Komplikationen auf dem Weg zum Immobilienkauf zu vermeiden. Um das Beispiel etwas genauer zu erläutern, nehmen wir an, dass Sie in Lugano eine Wohnung kaufen möchten. Der Verkäufer gibt Ihnen an, dass der Wert der Wohnung 300.000 Schweizer Franken beträgt und dass es noch Schulden in Höhe von 50.000 Schweizer Franken gibt, die noch nicht abbezahlt sind. Der Verkäufer zeigt sich bereit, die Kosten für die Schulden mit Ihnen zu teilen. In diesem Fall würde der Verkäufer 25.000 Schweizer Franken tragen und Sie als Käufer tragen ebenfalls 25.000 Schweizer Franken. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und empfehle Ihnen, sich bei Bedarf an einen Experten oder eine Expertin in Fragen des Immobilienrechts zu wenden. Mit freundlichen Grüssen, Nicola
  20. Hey FWinkler, Die Fixkosten wie Billag und Strom-Wasser sollten schon hälftig geteilt werden. Für die 550 Franken für Essen und Putzen würde ich allerdings einen anderen Deal vorschlagen. Wie wäre es, wenn du und deine Mutter eine Liste mit allen Aufgaben rund um die Wohnung, wie das Putzen, Kochen usw. erstellt und dann nach Arbeitsaufwand die Kosten gemäss verteilt? Das wäre vielleicht eine fairere Option, als einfach eine Summe monatlich abzuführen. So könnt ihr auch herausfinden wo ihr beide euch gegenseitig helfen und unterstützen könnt.
  21. Hey Nessio, Ich habe auch positive Erfahrungen mit einem Notar in Bern gemacht. Ich musste eine Hausverschreibung machen und sie haben alles reibungslos und schnell abgewickelt. Hier ist ihr Kontakt: Notariat Bern AG, Münstergasse 63, 3011 Bern, +41 31 311 03 88. Viel Glück bei deiner Suche! Nicola
  22. Ein wichtiger Punkt, den ich in deinem Eintrag gesehen habe, ist die Vermutung, dass du das Haus zurückkaufen möchtest. Der Rückkauf von Hausbesitz kann in manchen Fällen erforderlich werden, und du hast das auch schon vorgeschlagen. Wenn das Haus verkauft wird, um Pflegekosten zu bezahlen, dürfen die Erben normalerweise das Haus zurückkaufen, wenn sie den höchsten Preis bieten und die Versteigerung nicht verhindert werden kann. Wenn Sie es jedoch zurückkaufen, müssen Sie dafür sorgen, dass es bei Ihrer Rückkehr nicht höhere Risiken gibt als vorher. Ein Haus kostet viel Geld, sowohl bei der Erhaltung als auch bei grösseren Reparaturen.
  23. Hey Leute, Ich bin im Grunde genommen der gleichen Meinung wie Nessio. Es ist völlig berechtigt, die Vertragsbedingungen und die Versicherungsdetails schon im Voraus einzusehen. Wenn man ein paar Wochen vor Baubeginn noch einmal nachfragt, sollte Ihnen der GU diesbezüglich keine Probleme bereiten. Ich würde sagen, dass es immer ratsam ist, dokumentierte Absprachen und Vereinbarungen zu haben, die bekräftigen, dass alles in Ordnung ist. Zögern Sie nicht, den GU höflich darum zu bitten.
  24. Als Stockwerkeigentümer einer Überbauung mit Tiefgarage bin ich auf folgendes Problem gestossen: Vor einigen Jahren wollte niemand einen Garagenplatz kaufen und so übernahm der Besitzer der Büroräume im EG die gesamte Tiefgarage. Das Dach der Tiefgarage ist jedoch undicht und benötigt eine Sanierung. Jetzt stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür tragen muss. Müssen alle Eigentümer nach Wertquote bezahlen oder nur der Besitzer der Tiefgarage, da er der alleinige Nutzniesser ist? Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Gibt es bindende gesetzliche Regelungen oder Entscheidungen in dieser Angelegenheit? Könnte es sein, dass der besagte Eigentümer zwar die Kosten zahlen muss, die Fläche jedoch ohne Zustimmung der Allgemeinheit nicht weiter nutzen darf (zahlen ja, bestimmen nein)?
  25. Grüezi zusammen, ich stehe kurz vor dem Kauf einer Immobilie und in ein paar Tagen ist der Notartermin. Also habe ich mir den Hypothekenvertrag von der Bank zuschicken lassen und bin entsetzt über das, was ich darin gefunden habe. Ich hatte vorab mit meinem Bankberater besprochen, ob die Hypothek verkauft werden kann. Er sagte zu mir, dass so etwas nicht passieren könne. Wenn es jedoch der Fall wäre, würde ich vorher gefragt werden. Als ich den Vertrag durchschaute, stellte ich jedoch fest, dass es im Grunde um nichts anderes als um Verpfändung, Verkauf und Verpfändung ging!? Die Bank ist berechtigt, Hypothekenverträge ganz oder teilweise an Dritte im In- und Ausland zu verkaufen. Der Dritte hat das Recht zur freihändigen Verwertung und zum Selbsteintritt... Also hat mich mein Bankberater angelogen? Darf die Bank meinen Kredit an einen ausländischen Abzocker verkaufen, der mir dann meine Wohnung zwangsversteigert? Bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe. Ist dies der Standardvertrag der Banken? Ist das denn bei allen Schweizer Banken so? Nicola
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