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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Tiefe von Garagenboxen. In meinem Fall sollen diese in eine Scheune eingebaut werden, die derzeit zu einer Garage/Kellerräume umgewandelt wird. Der Architekt meint, dass eine Säule im Weg ist und die maximal mögliche Tiefe der Boxen bei 4,90 Metern läge. Der allgemeine Standard scheint mir jedoch höher. Ich möchte auch niemanden übervorteilen, jedoch habe ich schon 45.000 CHF für die Garagenboxen bezahlt und kann meinen Opel Insignia Kombi nicht einmal hineinstellen. Gibt es gewisse Normen oder Bestimmungen, die ich hier heranziehen kann, und wenn ja, welche? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! Beste Grüsse, Nessio
  2. Hallo Nicola, Was für ein Ärger. Ich habe etwas ähnliches durchgemacht und mich an den Verbraucherschutz gewendet. Ich hatte mein Auto zur Inspektion gebracht und sie haben es repariert, aber behielten meine Reifen und verwendeten sie für ein anderes Auto. Ich hatte keine Ahnung, was ich tun sollte. Der Verbraucherschutz half mir bei der Forderung einer Rückerstattung durch den Mechaniker und die Rückgabe meiner Reifen. Ich denke, dieser Weg könnte auch bei deiner Situation helfen und dir eine Idee geben, wie man am besten vorgeht. Nessio
  3. Hallo Nicola, auch ich habe in Erfahrung gebracht, dass normalerweise das Architekturbüro für die Kosten der Devisierung aufkommen muss. Eine genaue Regelung gibt es hierfür jedoch nicht. Jedoch würde ich dir empfehlen, dies nochmal in eurem Vertrag zu überprüfen. Eventuell hat das Architekturbüro hierzu eine Klausel eingefügt. Beste Grüsse, Nessio
  4. Hallo Swiss.Stephan, rechtliche Schritte zu unternehmen kann sehr kosten- und zeitaufwendig sein. Wenn Sie mit einem Verkäufer in einen Konflikt geraten, ist es oft ratsam, zunächst eine aussergerichtliche Einigung zu suchen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt helfen, der als Vermittler zwischen den beteiligten Parteien fungiert. In unserem eigenen Fall hatten mein Mann und ich Schwierigkeiten mit dem Verkauf eines Autos von einem Händler. Wir hatten das Auto gekauft und mussten später feststellen, dass es Mängel hatte, die vorher nicht erwähnt worden waren. Der Händler weigerte sich, für die Reparaturkosten aufzukommen. Doch anstatt sofort gerichtliche Schritte einzuleiten, haben wir uns an einen Anwalt gewandt, der uns beraten konnte. Der Anwalt setzte sich mit dem Händler in Verbindung und versuchte, eine Einigung zu erzielen. Durch seine Vermittlung konnten wir den Fall schliesslich aussergerichtlich lösen. Das hatte für uns den Vorteil, dass wir hohe Gerichtskosten vermieden und die Beziehung zum Verkäufer nicht nachhaltig belastet haben. Stattdessen konnten wir eine Lösung finden, die für alle Seiten akzeptabel war. Ich denke, dass diese Strategie auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnte. Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, kann er Ihnen dabei helfen, eine Einigung zu finden, die für Sie und den Verkäufer akzeptabel ist. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung dieser Angelegenheit. Liebe Grüsse, Nessio
  5. Ich habe zwar kein altes Haus, sondern ein modernes, aber ich denke, eine Haushaftpflichtversicherung und eine Wohngebäudeversicherung sollten für jedes Hausbesitzer notwendig sein. Ich empfehle dir auch eine Glasversicherung abzuschliessen, falls du viele Fenster oder eine Glastür hast. Diese Versicherung erstattet dir die Kosten bei Schäden und Sturmschäden Ich zahle jährlich etwa CHF 800-1200 für meine Haushaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung und etwa CHF 200-400 für meine Glasversicherung. Nessio
  6. Hallo Stephan, Ihr habt einen guten Zahlungsplan entwickelt. Ich habe noch ein paar Tipps, die euch dabei helfen können, die Kontrolle über eure Finanzen zu behalten: Achtet darauf, dass ihr nur für vertraglich geregelte Leistung bezahlt. Macht einen genauen Vertrag, der alle Schritte des Bauvorhabens und die zugehörigen Zahlungsvereinbarungen detailliert beschreibt. Beantragt euch als Selbstbauer die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Die SUMEX-Formulare müsst ihr bereits bei der Einreichung der Baubewilligung bei eurem Kantonalsstempelamt abgegeben. Das Geld gibt es zurück, sobald der Bau abgeschlossen ist. Die Rückerstattung kann einiges ausmachen. Vereinbart eine Gewährleistung von mindestens fünf Jahren. So seid ihr lange abgesichert und könnt auftretende Mängel ohne zusätzliche Kosten beheben lassen. Ich hoffe, meine Tipps konnten euch weiterhelfen. Viel Erfolg bei eurem Bauvorhaben. Liebe Grüsse, Nessio
  7. Hallo zusammen, ich stehe aktuell vor einem Problem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wo ich anfangen soll. Ich plane die Finanzierung eines Umbaus und muss nun meinem Bankberater eine Aufstellung der bereits erbrachten Eigenleistungen vorlegen. Ich habe alle Belege und Quittungen aufbewahrt, aber ich bin mir nicht sicher, welchen Stundenansatz ich ansetzen soll. Ich habe recherchiert und sehe, dass Einige 30,00 CHF pro Stunde als angemessen betrachten und Andere sogar 50,00 CHF ansetzen. Ich bin mir unsicher, welchen Ansatz ich wählen soll. Da ich keine Erfahrung in diesem Bereich habe, bin ich auf eure Meinung angewiesen. Ich habe insgesamt Eigenleistungen im Wert von 5.000 CHF erbracht, die ich innerhalb von 168 Stunden erbracht habe. Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio
  8. Hallo FWinkler, Ich denke, es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass die Axa Winterthur Teil einer globalen Versicherungsgruppe ist und eine sehr solide Finanzwelt hat. Mit anderen Worten, das Unternehmen ist sehr stabil und vertrauenswürdig. Sie haben ein breites Angebot an Finanzierungsoptionen und sind auf Hypotheken spezialisiert. Ich würde sagen, dass ihr Hauptfokus auf der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Finanzierungsdienstleistungen zu einem günstigen Preis liegt. Also wenn ich du wäre, würde ich ihr Angebot in Erwägung ziehen. Beste Grüsse, Nessio
  9. Hi Nicola, Ich war in einer ähnlichen Situation wie Sie, als ich mein Zuhause gekauft habe. Ich empfehle Ihnen, mit einem Finanzberater zu sprechen, der Sie über die verschiedenen Finanzierungsoptionen und Hypothekenprogramme berät. Eine andere Idee, die ich habe, ist, dass Sie selbst eine Immobilienbewertung durchführen, um ein besseres Verständnis für die Kosten Ihres neuen Heims zu erhalten. Es gibt viele Faktoren, die sich auf den Preis auswirken, wie zum Beispiel die Lage, die Grösse des Grundstücks, die Distanz zur nächsten Schule und mehr.
  10. Hallo FWinkler, Ich bin kein Experte in der Baubranche, jedoch hatte ich aufgrund meines Jobs schon mit der Haftung bei Missgeschicken im Bereich der Arbeitssicherheit zu tun. Meiner Meinung nach, kann in Problem Nr. 2 der Beobachter Notizen machen: Informationen zu den verwendeten Materialien und deren Lagerung, inklusive den Transportaufwänden. Solche Schritte können dazu beitragen, die Haftung bei weiteren Problemen bezüglich des Materials zu minimieren. Nessio
  11. Hallo nicola_padinatos, ich habe eine Finanzierungsoption für dich, die das Risiko minimiert und dir gleichzeitig einen Nutzen bringt. Ich empfehle dir, deine Finanzierung zur Hälfte fix und zur anderen Hälfte variabel zu gestalten. So kannst du von beiden Zinssätzen profitieren. Lass mich dir ein Beispiel geben, um das genauer zu erklären: 50 % des Hypothekendarlehens werden als Festhypothek für 5 Jahre mit einem Zinssatz von 2,10 % genommen. Das bedeutet, dass die Zinsen für die nächsten 5 Jahre festgelegt sind. Du musst dir keine Gedanken über Zinserhöhungen machen und kannst deinen monatlichen Zahlungen vertrauen. Die anderen 50 % werden als variabler Zinssatz mit 1,85 % genommen. Hier ist der Zinssatz variabel und kann sich ändern. Dies kann dir jedoch auch einen grossen Vorteil bringen, da du von Zinssenkungen profitieren kannst. Sollte der Zinssatz zum Beispiel in den nächsten Jahren sinken, werden auch deine monatlichen Zahlungen sinken. Du hast auch die Möglichkeit, diesen variablen Zinssatz in einen Festhypothekenzinssatz umzuwandeln, wenn du denkst, dass dies für dich vorteilhafter ist. Dafür brauchst du jedoch keinen neuen Kredit, deine bestehenden Kreditinstitute bieten diese Option gegen eine bestimmte Gebühr an. Du musst für die konvertierte Hypothekenzinssatz jedoch den aktuellen Marktpreis betrachten. Du solltest jedoch wissen, dass, wenn du den Zinssatz in einen Festhypothekenzinssatz umwandelst, die Zinsen für die nächsten Jahre festgelegt und Zinsschwankungen irrelevant werden. Diese Option bietet dir somit eine grössere Flexibilität und einen gewissen Schutz vor Risiken. Sie ist besonders für Menschen geeignet, die nicht schnell von unerwarteten Veränderungen in ihrem Budget oder ihrer finanziellen Situation betroffen werden möchten. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinem Vorschlag helfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse Nessio
  12. Hi Nicola, sofern der Kran in Übereinstimmung mit der Baubewilligung aufgestellt wurde, ist er auch zulässig. Die Tatsache, dass der Ausleger über dein Haus hängt, könnte ein wenig irritierend sein. Aber da kannst du den Bauherren höflich auffordern, vorsichtig zu sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bauarbeiten normalerweise im Rahmen der zulässigen Arbeitszeiten und Lärmschutzbestimmungen durchgeführt werden müssen. Wie auch immer, ich würde empfehlen, vorsichtig zu sein, aber nicht allzu besorgt zu sein. Nessio
  13. Hallo zusammen, ich habe vor kurzem beschlossen, mein Haus zu verkaufen, aber es gibt noch eine Hypothek darauf. Kann jemand mir helfen, wie ich die Hypothek abbezahle, den aktuellen Wert des Hauses ermittele und das Beste daraus mache? Zum Verkauf stehen Häuser jetzt an vielen Orten, aber ich bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Soll ich zuerst mit der Bank reden, bevor ich eine Anzeige aufgebe? Oder soll ich einen Makler beauftragen, der sich um alles kümmert? Wenn ja, was sind die Kosten für einen Makler? Muss ich auch den Wert des Hauses schätzen? Wenn ja, wohin soll ich mich wenden und was sind die Kosten? Ich brauche auch ein klares Verständnis davon, wie ich die Hypothek abbezahlen kann. Muss ich eine bestimmte Entschädigung an die Bank zahlen? Wenn ja, wie viel? Ich wäre dankbar, wenn jemand, der Erfahrung mit dem Verkauf eines belasteten Hauses hat, einen Rat geben könnte. Gruss, Nessio
  14. Grüezi zusammen, Ich denke, es ist wichtig zu bedenken, dass Klagen aus verschiedenen Gründen eingereicht werden können. Wenn Ihr Familienmitglied zum Beispiel der Meinung ist, dass der Bau etwas Verbotenes oder Gefährliches beinhaltet, ist es durchaus verständlich, warum er gegen die Baugenehmigung ist. Wenn Sie jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung haben und der Bau gesetzlich genehmigt ist, kann Ihr Familienmitglied nur noch argumentieren, dass es ihm schadet oder seine Rechte beschränkt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Gericht die Klage abweisen. Ich denke, es ist am besten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihnen in diesem Fall zu helfen. Ich hoffe, das hilft. Nessio
  15. Hallo zusammen, Endlich geht es bei mir auch los! Ich habe meine Baubewilligung vom Gemeindeamt erhalten, aber auch eine hohe Rechnung für die "Leistungen" der Gemeinde bekommen. Ich hatte meine Bauanfrage gemäss dem Baureglement eingereicht, aber der Heimatschutz hatte Bedenken wegen der Ästhetik meines Hauses und ich musste die Form meines Erkers anpassen. Insgesamt hat mich dieser Spass fast 4.200 CHF gekostet, was ich für ein kleines Einfamilienhaus ziemlich teuer finde. (Ohne Schutzraum-Ersatz und Anschlussgebühren) Wie teuer war eure Baubewilligung? Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!
  16. FWinkler, ich kann dich verstehen. Die Kosten für ein Eigenheim in der Schweiz sind wirklich hoch und können erschreckend sein. Aber ich denke, dass es möglich ist, das zu finanzieren, wenn man die richtigen Schritte unternimmt. Vielleicht könnt ihr sogar Einsparungen bei der Miete und anderen Ausgaben machen, um mehr Geld für die Finanzierung des Eigenheims zu haben. Ich würde auch empfehlen, verschiedene Banken und Hypothekar-Modelle zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Es gibt auch Online-Rechner, die euch einen guten Überblick verschaffen können. Und wenn ihr generell Sorgen habt, würde ich euch ein Gespräch mit einem Finanzexperten empfehlen. Er kann euch eine Empfehlung geben, wie ihr eure Finanzen optimieren könnt. Viel Glück und Erfolg bei der Umsetzung eures Traums! Beste Grüsse, Nessio
  17. Grüezi zäme, ich, Nessio, überlege mir auch gerade ein Stück Land im Kanton St. Gallen zu kaufen, auf dem ich ein Eigenheim bauen möchte. Ich habe mich ein wenig umgehört und einige Informationen gefunden, die ich teilen möchte. Die Säule 3a kann für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Dabei gibt es bestimmte Regelungen zu beachten. Zunächst muss das Vorhaben in der Baubewilligung bestätigt sein. Weiterhin darf die Finanzierung nur durch die 3a erfolgen und es muss ein Grundbucheintrag für die Immobilie erfolgen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, bei denen auch der Kauf von Bauland durch die Säule 3a möglich ist. Was die Reinvestition Ihrer Liegenschaftsgewinnsteuer betrifft, ist es möglich, diese beim Kauf von Bauland zu nutzen, solange nach dem Kauf ein Bauprojekt geplant ist. Der Kauf selbst muss allerdings innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Ich hoffe, meine Informationen konnten Ihnen weiterhelfen. Schönen Tag noch! Nessio
  18. Lieber Swiss.Stephan, ich kann sehr gut nachvollziehen, wie belastend es für Sie sein muss, dass in Ihrer Nachbarschaft neue Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Ich hatte ein ähnliches Problem in meiner Nachbarschaft und konnte am Ende tatsächlich mit Hilfe einer Petition, die von vielen Anwohnern unterschrieben wurde, verhindern, dass eine ähnliche Entwicklung wie in Ihrem Quartier stattfindet. Das Problem bei solchen Bauprojekten ist, dass es schwierig ist, denjenigen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft begreiflich zu machen, dass wir direkt von den Auswirkungen betroffen sind, während andere in der Nachbarschaft nicht direkt betroffen sind. Es ist jedoch wichtig, dass jeder informiert ist und sich bewusst macht, wie sich das Leben in einem Haus oder in einer Wohnung in der Nähe der Mehrfamilienhäuser verändern wird. Nur so können wir genügend Unterstützung sammeln, um unseren Standpunkt gegenüber den Behörden und Bauherren zu vertreten. Eine mögliche Strategie könnte sein, einen Anwalt einzuschalten, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Ein solcher Experte kann Ihre Situation prüfen und Ihnen die besten Optionen für eine rechtliche Auseinandersetzung empfehlen. Doch es gibt auch viele andere Möglichkeiten, um Aufmerksamkeit auf das Problem zu lenken und Unterstützung zu gewinnen. Sie können zum Beispiel über soziale Medien, lokale Zeitungen oder das Internet eine Petition erstellen und sie an so viele Menschen wie möglich weiterleiten. Wenn genügend Menschen diese Petition unterschreiben, kann das eine starke Botschaft an die Entscheidungsträger senden. Hier sind einige Tipps, wie Sie erfolgreich eine Petition erstehen und bewerben können: 1. Bestimmen Sie das Ziel Ihrer Petition. Was genau möchten Sie erreichen? Beschreiben Sie kurz und präzise, welches Problem gelöst werden soll. 2. Zielpersonen definieren. Wenden Sie sich an alle Personen und Stellen, die direkt oder indirekt durch das Problem betroffen sind. Das sind zum Beispiel Anwohner, lokale Politiker und Journalisten. 3. Erstellen Sie eine Liste mit Argumenten und Fakten, die Ihre Position unterstützen. Informieren Sie sich über die konkreten Auswirkungen des Bauprojekts auf Ihre Umgebung und nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Mitstreiter zu überzeugen. 4. Verbreiten Sie Ihre Petition. Nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte und Netzwerke, um Unterstützer zu finden und Ihre Petition möglichst weit zu verbreiten. 5. Bleiben Sie hartnäckig und kämpferisch. Die Durchsetzung Ihres Ziels kann Zeit und Durchhaltevermögen erfordern, doch wenn Sie hartnäckig bleiben, können Sie wirklich etwas bewirken. Ich hoffe, diese Tipps sind hilfreich für Sie. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben! Herzliche Grüsse, Nessio
  19. Ich freue mich bald unser Haus beziehen zu können, aber ich möchte sicherstellen, dass ich die Garantiebedingungen verstehe, die in unserem Vertrag mit dem GU aufgeführt sind. Laut Vertrag: Alle Unternehmen, die Rechnungen über mehr als CHF 5.000 stellen, müssen eine Bank- oder Versicherungsgarantie von 10% bereitstellen (gemäss SIA 118). Ab dem Abnahmedatum beginnt eine zweijährige Rügefrist gemäss SIA 118. Die Gewährleistungsfrist beträgt meiner Meinung nach 5 Jahre. Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Solidarbürgschaften auch 5 Jahre oder nur 2 Jahre laufen sollten. Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen? Danke im Voraus, Nessio
  20. Grüezi Zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich Mängelbehebung. Was kann ich tun, wenn die Frist für die Behebung von Fehlern abgelaufen ist, obwohl ich dies mehrmals schriftlich mitgeteilt habe? Besten Dank für Eure Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio
  21. Hallo, ich bin auch der Meinung, dass dieses Angebot sehr interessant ist. Es gibt zwar momentan sehr niedrige Zinsraten, aber auf lange Sicht sehe ich eine gute Entwicklung. Wenn ich in Ihrer Position wäre, würde ich dieses Angebot abschliessen, da Sie auf lange Sicht gesehen darauf bauen können. * Eine Sache, die ich auch beachten würde, ist das anfallende Risiko - man weiss nie, wie die Zinsen sich in Zukunft entwickeln werden. Wenn Sie aber diese Rendite brauchen und wollen, dass Ihr Geld für Sie arbeitet, dann ist das Angebot vielleicht genau das Richtige für Sie. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  22. Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein sehr wichtiges Thema, das bei den meisten Bauherren nicht sehr bekannt ist. Es soll sicherstellen, dass die Handwerker, die an einem Hausbau beteiligt sind, ihre Arbeit bezahlt bekommen, auch wenn der Bauherr nicht in der Lage ist, die Rechnungen zu begleichen. Es gibt viele verschiedene Arten von Handwerkern, die am Hausbau beteiligt sind, wie Maurer, Zimmerleute, Elektriker, Klempner und viele andere. Diese Handwerker arbeiten oft für unterschiedliche Bauunternehmen oder Subunternehmen und nicht unbedingt direkt für den Bauherren. Das Bauhandwerkerpfandrecht greift immer dann, wenn der Bauherr die Rechnungen der Handwerker trotz Fälligkeit nicht innerhalb von 60 Tagen begleicht. In diesem Fall haben die Handwerker ein gesetzlich verankertes Pfandrecht auf das zu bauende oder bereits gebaute Haus. Ein Beispiel: Du lässt dein Haus von einem Bauunternehmen errichten. Der Elektriker, der bei der Errichtung des Hauses mitgewirkt hat, erhält seine Rechnung in Höhe von 2.000 CHF vom Bauunternehmen nicht bezahlt. Da das Bauhandwerkerpfandrecht greift, hat der Elektriker ein Pfandrecht auf das Haus und kann somit sicherstellen, dass er seine Rechnung bezahlt bekommt, falls der Bauherr zahlungsunfähig ist oder die Rechnung nicht begleicht. Das Bauhandwerkerpfandrecht gilt auch dann, wenn die Rechnungen der Handwerker bereits bezahlt wurden, aber trotzdem noch offene Forderungen anderer Handwerker bestehen. In diesem Fall haben die Handwerker, die noch offene Forderungen haben, ein Vorrangrecht auf das Pfandobjekt, um ihre Rechnungen begleichen zu können. Ein Beispiel: Der Bauherr bezahlt die Rechnungen des Elektrikers und des Installateurs in Höhe von insgesamt 6.000 CHF. Der Zimmermann hat jedoch noch eine offene Forderung in Höhe von 4.000 CHF. Falls der Bauherr zahlungsunfähig wird und das Haus verkauft werden muss, hat der Zimmermann ein Vorrangrecht auf das Pfandobjekt und kann sicherstellen, dass er seine offene Forderung bezahlt bekommt. Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein sehr wichtiges Instrument, das sicherstellt, dass die Handwerker, die am Hausbau beteiligt sind, ihre Arbeit auch bezahlt bekommen. Es gibt den Handwerkern eine gewisse Sicherheit, da sie im Falle von Zahlungsausfällen eine Priorität haben und somit ihre Forderungen begleichen können. Es ist jedoch auch wichtig, dass Bauherren sich über das Bauhandwerkerpfandrecht im Vorfeld informieren, um zahlungspflichtige Streitigkeiten zu vermeiden.
  23. Hallo zusammen, Ich plane, eine Wohnung zu kaufen, habe jedoch Bedenken, ob ich dafür eine Hypothek erhalten werde. Ich bin mir nicht sicher, ob ich genug verdiene und würde gerne eure Erfahrungen und Meinungen dazu hören. Zu meiner Person: Ich bin 37 Jahre alt, arbeite seit 15 Jahren bei demselben Arbeitgeber und habe ein stabiles Einkommen. Ich habe keine Kinder und als Eigenkapital stehen mir CHF 130'000 zur Verfügung. Die Wohnung, die ich im Auge habe, kostet CHF 588'000 und dazu kommt noch ein Tiefgaragenplatz für CHF 28'000. Mein Nettoeinkommen beträgt CHF 6'000 im Monat mit 13 Monatslöhnen. Ich habe verschiedene Hypothekarrechner online ausprobiert und bin mir unsicher, ob ich genug verdiene, um eine Hypothek für diese Wohnung zu erhalten. Danke im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Nessio
  24. Hallo Stephan! Während ich keine Erfahrung in dieser speziellen Situation habe, habe ich gehört, dass das Bauhandwerkerpfandrecht ein effektives Mittel sein kann, um eine unbezahlte Rechnung zu erheben. Es könnte jedoch Risiken geben, da es möglicherweise für Sie zu Verlusten führen könnte. Ich würde in Ihrer Situation auch einen Anwalt kontaktieren, um eine professionelle Meinung zu erhalten. Im Allgemeinen scheint es jedoch so, als ob Sie schon eine fundierte Vorgehensweise haben, indem Sie einen eingeschriebenen Brief schicken. Es ist immer wichtig, alles schriftlich festzuhalten, um eine klare Beweisgrundlage zu haben, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
  25. Hallo Nicola! Es ist wichtig und verständlich, dass man sich Sorgen macht, ob alles auf der Baustelle ordnungsgemäss ausgeführt wird. Ich denke, es wäre am besten, die Vorschriften und Anforderungen gemäss der vereinbarten Vertragsbedingungen zu zitieren und sie dann auf den Mangel anzuwenden. Wenn Sie den Vertrag noch nicht sorgfältig gelesen haben, würde ich Ihnen raten, es zu tun und alles zu markieren, was mit dem von Ihnen erwähnten Bedenken in Verbindung gebracht werden kann. Dann können Sie zusammen mit Ihrer schriftlichen Korrespondenz darauf verweisen und hoffentlich eine rasche Lösung finden. Grüsse, Nessio
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