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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Grüss dich, Stephan. Eine ideale Lösung in Ihrem Fall kann darin bestehen, dass Sie Ihrem Nachbarn anbieten, die Kosten für eine Einzäunung zu teilen. Es gibt viele Optionen, von einem einfachen Maschendrahtzaun bis hin zu einem Holzzaun, der sich besser in Ihre Umgebung integriert. Obwohl Ihr Nachbar derjenige ist, dem die Pferdeweide und der Pferdestall gehören, ist es verständlich, dass Sie sich Sorgen um die Gerüche und den Betrieb der Pferde machen. Eine Einzäunung kann dazu beitragen, diese Probleme zu minimieren. Das ist jedoch nur eine Option und es gibt eventuell noch andere Lösungen, die besser funktionieren könnten.
  2. Das ist wirklich eine doofe Situation, aber ich glaube, dass du tatsächlich im Recht bist und standhaft bleiben solltest. Ich würde auch empfehlen, dass du versuchst, eine schriftliche Aufforderung zur Herausgabe der Papiere zu senden und sie auffordern, den Vertrag einzuhalten. Wenn sie immer noch nicht bereit sind, die Papiere herauszugeben, dann kannst du den Fall vielleicht an eine Anwaltskanzlei weitergeben. Es gibt viele Anwälte, die sich auf Baurecht spezialisiert haben und die dir helfen könnten, den Baumeister zur Rechenschaft zu ziehen. Nessio
  3. Ich würde empfehlen, sich gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren. Vielleicht solltest du dir verschiedene Angebote von Bauunternehmen einholen und Preise für Baumaterialien vergleichen. Auf diese Weise kannst du die finanziellen Aspekte des Hausbaus besser verstehen und besser entscheiden, welcher Kanton sich finanziell am besten für den Hausbau eignet.
  4. Hallo Swiss.Stephan, Mein Name ist Nessio. Ich hatte vor kurzem eine ähnliche Erfahrung wie du. Ich kann dir aus dieser Erfahrung heraus empfehlen, einen unabhängigen Schätzer einzustellen, wenn du eine zuverlässige Offerte erhalten möchtest. Ein unabhängiger Schätzer wird die Immobilie persönlich sehen und alle Faktoren, die den Wert beeinflussen, berücksichtigen. Die Kosten für solche Schätzungen variieren in der Schweiz normalerweise zwischen CHF 500 und CHF 2000. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Grösse der Wohnung, dem Standort und anderen Faktoren. Es gibt auch Alternativen, wie zum Beispiel Schätzungen online. Es gibt viele Online-Plattformen, die dies anbieten. Zum Beispiel bietet Comparis Online-Schätzungen an. Diese sind relativ kostengünstig und könnten für dich eine Option sein. Aber bitte beachte, dass die Ergebnisse von Online-Schätzungen nicht so genau sein können wie eine persönliche Schätzung durch einen unabhängigen Schätzer. Der unabhängige Schätzer wird Faktoren wie die Lage der Immobilie, die Grösse, den Zustand, den Baujahres usw. berücksichtigen. Wenn beispielsweise die Immobilie in der Nähe von Annehmlichkeiten wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und Schulen liegt, kann dies den Wert der Immobilie erhöhen. Wenn die Immobilie auf einem Hügel liegt und eine schöne Aussicht hat, kann dies ebenfalls den Wert erhöhen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zustand der Immobilie. Wenn die Immobilie in einem guten Zustand ist, kann dies den Wert erhöhen. Wenn jedoch Reparaturbedarf besteht, kann dies den Wert der Immobilie senken. Das Baujahr ist auch ein wichtiger Faktor. Je älter die Immobilie ist, desto geringer kann der Wert sein. Wenn die Immobilie jedoch historisch oder einzigartig ist, kann dies den Wert erhöhen. In der Schweiz gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, die beim Kauf oder Verkauf von Immobilien zu beachten sind. Wenn du dich nicht gut auskennst, kann es sinnvoll sein, einen Immobilienmakler oder einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie können dir helfen, alle rechtlichen Aspekte zu verstehen und den Verkaufsprozess zu vereinfachen. Zusammenfassend kann man sagen, dass es viele Faktoren gibt, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Ein unabhängiger Schätzer kann dir eine zuverlässige Offerte geben. Es gibt jedoch auch Online-Plattformen, die Schätzungen anbieten, die kostengünstiger sein können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Online-Schätzungen möglicherweise nicht so genau sind wie eine persönliche Schätzung. Wenn du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
  5. Hallo zusammen, Meine Partnerin und ich haben endlich das perfekte Stadthaus gefunden. Das Beste daran ist, dass wir es ohne zusätzliche Umbauten übernehmen können. Wir haben den Zuschlag des Maklers bekommen und könnten bereits nächsten Monat einziehen. Die Bank hat uns ein Angebot für eine langfristige Hypothek gemacht, welches wir angenommen haben. Wir werden einen Teil der Kosten aus unserem gesparten Vermögen finanzieren, einen weiteren Teil aus unserer 3. Säule und noch einen Teil aus meiner Pensionskasse vorbeziehen. Jetzt kommt das Problem: Mein Banktermin ist morgen und der Banker hat die Zahlungsbestätigung erstellt und wir haben bereits zugestimmt. Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn meine Pensionskasse den Betrag nicht rechtzeitig auszahlen kann. Wir werden in diesem Fall nicht die notwendigen Eigenkapitalanteile erreichen und die Hypothek kann nicht abgeschlossen werden. Auch wenn wir den Betrag von unserer 3. Säule auszahlen lassen, erreichen wir ohne die Pensionskasse nur 15 % Eigenkapital und das wird nicht ausreichen. Ich mache mir Sorgen und würde gerne eure Meinung dazu hören. Viele Grüsse, Nessio
  6. Hey nicola_padinatos, beabsichtigst du ein Haus zu kaufen? Dann empfehle ich dir, eine Absichtserklärung aufzusetzen. Warum? Denn eine Absichtserklärung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den zukünftigen Kauf eines Hauses. In dieser Erklärung sollten folgende Informationen enthalten sein: Informationen zum Käufer und Verkäufer In dieser Angabe geht es darum, wer das Haus kaufen bzw. verkaufen möchte. Dazu gehören Vollnamen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen für eine mögliche Kontaktaufnahme oder Zusendung weiterer Unterlagen. Angaben zum Kaufobjekt, inklusive Grundstück Hier geht es um alle Details zum Haus und dem Grundstück. Welche Wohnfläche hat das Haus? Wie viele Zimmer? In welcher Lage steht das Haus? Wie gross ist das Grundstück? Sind die Grundbuchdaten bekannt? All diese Angaben sind wichtig, um einen Überblick über das zu kaufende Objekt zu erhalten. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten Neben dem Kaufpreis sollte auch die Art der Bezahlung aufgeführt werden. Wird eine Anzahlung benötigt? Wird das gesamte Geld bei der Übergabe gezahlt oder in Teilzahlungen? Wie sind die Zahlungstermine? Zeitpunkt der Übergabe Die Frage, wann das Haus übergeben wird, muss geklärt werden. Wann ist der genaue Zeitpunkt des Besitzübergangs? Wann wird der Kaufpreis gezahlt? Aufschlüsselung der Haustechnik Wie sieht es mit den technischen Details des Hauses aus? Sind Überlegungen zu Klimaanlage, Heizung, Wasser- und Stromversorgung, sowie Haustechnik getroffen worden? In welchem Zustand befinden sich diese Einrichtungen? All das sollte aufgeführt werden, um eventuelle späteren Folgekosten zu vermeiden. Angaben zum Zustand des Hauses und möglichen Mängel Mögliche Mängel am Haus sollten auf jeden Fall erwähnt werden. Besteht Handlungsbedarf bei der Dämmung des Hauses? Welche Instandhaltungen oder Reparaturen müssen noch durchgeführt werden? Auch der Zustand der Erhaltung des Hauses spielt für den Kaufpreis eine Rolle. Stellungnahme zur Finanzierung Wie sieht es mit der Finanzierung aus? Wie sollen der Verkauf und damit auch die eventuellen Folgekosten finanziert werden? Sollte eine Bankbeteiligung erfolgen, müssen diesbezügliche Informationen dargelegt werden. Nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung ist es empfehlenswert, das Haus durch einen Experten für Bauwesen überprüfen zu lassen. Er kann im Detail prüfen, ob alle Angaben korrekt sind und alles im Detail nach den Vorgaben und Plänen ausgelegt ist. Hier können auch zusätzliche Fragen aufgeworfen werden, die in weiteren Gesprächen zwischen den Parteien geklärt werden sollten, um die Transparenz zu erhöhen und spätere Ersatzforderungen vermeiden zu können. Hoffentlich konnte ich dir mit diesen Informationen helfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, lass es uns wissen. Liebe Grüsse, Nessio
  7. Lieber FWinkler, Ich kann Ihrem Vorhaben, Ihr Eigentum in eine Stiftung zu überführen, nur zustimmen. Wie Nicola bereits erwähnt hat, liegt der Schlüssel für viele Probleme in der grundlegenden Bewertung des Immobilienwertes. Eine Hausbewertung wäre in jedem Fall von Nutzen, um festzustellen, ob das Haus tatsächlich mehr als die Restschuld wert ist. Sofern das Vermögen ausreichend ist, können Sie sich z.B. als Variante für eine Hypothek mit einer umgekehrten Tilgungsmethode entscheiden, mit der Sie eine höhere Flexibilität erhalten. Hierbei zahlen Sie lediglich Zinsen und stellen das Kapital am Ende der Frist der Bank bereit. Ich möchte noch etwas Hinzufügen, um Sie nicht zu verunsichern. Wenn Sie im Alter noch genügend monatliche Einkommensquellen haben, ist es sinnvoll, die Hypothek zu bedienen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Zinsen seit einiger Zeit so niedrig sind, kann es Sinn machen, diese nochmals neu zu verhandeln. Mit besten Grüssen, Nessio
  8. Hallo zusammen, ich habe vor, ein Haus auf einem Grundstück meiner Eltern zu bauen, das von ihnen auf mich überschrieben wurde. Nessio nennt das Grundstück nicht beim Namen und sagt nur, dass es etwa CHF 300'000.- wert ist. Dies kann ich als Eigenmittel der Bank gegenüber angeben, sodass ich eine Hypothek von etwa CHF 600'000.- erhalten werde. Meine Frage ist nun: Wie viel darf das Haus kosten (einschliesslich aller Neben- und Anschlusskosten)? Kann ich meine Eigenmittel in die Kostenaufstellung des Hauses einbeziehen? Eine weitere Frage ist, ob ich bestimmte Dokumente für die Bank vorbereiten muss und ob es klug ist, einen Architekten für die Planung des Hauses zu engagieren. Ich freue mich auf Ihre Tipps und Ratschläge!
  9. Ich kann deine Frustration verstehen, und ich danke dir fürs Teilen deiner Erfahrungen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es die Verantwortung eines jeden Hausbesitzers ist, ein Gebäude mit einer guten Energieeffizienz zu besitzen und zu bewohnen. Ein guter Energieausweis ist ein effektives Instrument für dich, um den Energieverbrauch deines Gebäudes zu optimieren, und es gibt viele Möglichkeiten, dies zu erreichen. Ich empfehle, folgende Schritte zu unternehmen: zunächst solltest du einen Energieaudit durchführen lassen, um eine realistische Ausgangsbasis für die Verbesserung deiner Energiebilanz zu erhalten, dann solltest du dich nach Expertenmeinungen umschauen, die du online oder über Mundpropaganda erhalten kannst. Es gibt auch einige Programme und Organisationen, die dich unterstützen, wie der Bund oder kantonale Institutionen, sowie private Organisationen und Initiativen. Wichtig ist, dass du dich einbringen solltest, um ein nachhaltigeres und effizienteres Gebäude zu haben. Freundliche Grüsse, FWinkler
  10. Guten Morgen zusammen, Ich habe vor, mir gemeinsam mit meiner Frau unsere Traumimmobilie zu kaufen. Wir haben fast alle notwendigen Geldmittel zusammengekratzt und die Bank hat uns ein sehr interessantes Angebot gemacht. Wir sind uns jedoch nicht sicher, ob das Ganze klug wäre. Hier sind die Umstände: Kaufpreis: CHF 583'000 Flüssiges Eigenkapital: CHF 60'000 Säule 3a: CHF 27'000 Säule 2a: CHF 105'000 Unser Ansatz: Bezug von Säule 2 und 3 -> CHF 192'000 Eigenkapital und damit eine Hypothek von CHF 391'000 Die Hypothek 10 Jahre lang zu 2.66% festschreiben Monatliche Kosten (ohne Nebenkosten): Zinsen für die Hypothek: CHF 900 Rückzahlung PK (bis 65): CHF 333 Rückzahlung 3a (bis 65): CHF 75 3a Beiträge zur Steuerersparnis und zur Vorsorge (bis 65): CHF 547 Einkommenssteuer auf das Vorbezugkapital (für 30 Jahre bis zum Alter 65 berechnet): CHF 11 Macht CHF 1'866 monatlich. Der Vorschlag der Bank: Säule 2 und 3 verpfänden -> CHF 60'000 Eigenkapital und damit eine Hypothek von CHF 523'000 Die Hypothek 10 Jahre lang zu 2,66% festschreiben Indirekte Amortisation über Säule 3a Monatliche Kosten (ohne Nebenkosten): Zinsen: CHF 1'159 Auszahlung über 3a zur Tilgung: CHF 547 Macht CHF 1'706 monatlich. Auf den ersten Blick scheint das Angebot der Bank tatsächlich günstiger zu sein. Der höhere Zinssatz kann von den Steuern abgezogen werden und die Vorsorgegelder würden auch mehr Zinsen abwerfen als bei unserer Variante. Aber hier kommt der grosse Haken: In der Variante der Bank muss ich mit 65 den gesamten Inhalt der 3. Säule als Tilgung abgeben, was bedeutet, dass ich dieses Geld im Alter nicht mehr zur Verfügung haben werde. Bei unserem Ansatz bauen wir die Vorsorgegelder bis 65 wieder auf und haben somit Säule 2 und 3 als flüssiges Geld. Ausserdem entfällt bei einer geringeren Belehnung die Pflichtamortisation. Aber ich blicke bei dieser ganzen Sache nicht mehr ganz durch. Verrechne ich mich hier so stark? Ich würde gerne eure Meinung dazu hören. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Beste Grüsse, Nessio
  11. Hallo zusammen, ich habe im Moment einige Schwierigkeiten mit meinem Architekten. Mein Mann und ich haben den Vertrag bereits mit sofortiger Wirkung gekündigt, doch der Architekt verlangt nun eine viel zu hohe Entschädigung von etwa 50-60KCHF für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Dabei beruft er sich sogar noch auf das geistige Eigentum, weswegen er uns die Weiterverwendung seiner Pläne untersagt. Hier einige Fakten: Wir haben einen alten Architekturvertrag mit Pauschalhonorar, der nur auf die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) verweist, aber nicht auf die SIA Normen eingeht. Das Bauprojekt befindet sich momentan in der Hand von Handwerkern, steht also kurz vor dem Spatenstich und der Baukostenberechnung (KV2). Das Budget wurde um knapp 22% überschritten. Die Idee des Gebäudes stammt von uns. Es wurden diverse Konstruktionsfehler gemacht, zum Beispiel bei der Kanalisation. Wir wurden beim Baubewilligungsverfahren nicht angemessen vertreten. Wie können wir uns gegen diese überhöhte Entschädigung wehren und vor einem Schiedsgericht entscheiden lassen? Kann der Architekt wirklich das geistige Eigentum so kompromittieren und uns die Weiterverwendung der Pläne bis zur vollständigen Zahlung untersagen? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht? Auf welche Fakten (OR/SIA) berufen sich typischerweise solche Entscheidungen? Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Nessio
  12. Hallo zusammen, Ich habe mich gefragt, ob ich das alte Haus meiner Grossmutter als Sicherheit benutzen könnte, um einen neuen Neubau ohne Eigenkapital zu finanzieren. Wir planen, ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung für meine Familie und mich zu bauen, das schätzungsweise 600.000 CHF kosten wird. Das Haus ist ca. 450.000 CHF wert und hat eine ausstehende Hypothek von 95.000 CHF mit einer monatlichen Zahlung von etwa 280 CHF. Meine Mutter besitzt das Haus und möchte es nicht verkaufen, sondern für 1500 CHF exclusiv Minikanten vermieten. Ich hätte gerne ein paar Meinungen darüber, ob das Haus meiner Mutter als Sicherheit für unseren Neubau möglich wäre. Meine Frau verdient etwa 30.000 CHF, ich verdiene etwa 100.000 CHF und meine Eltern haben ein AHV-Einkommen von etwa 50.000 CHF. Danke im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio
  13. Wenn du dich für einen Umzug nach Horgen im Kanton Zürich entscheidest, wirst du mit ähnlichen Einschränkungen wie in Zürich konfrontiert. Die Baugenehmigungen werden in der Gemeinde erteilt und das Bauamt nimmt sich jeder Anfrage individuell an. In Horgen musst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Genehmigungen eingeholt hast, bevor du mit dem Bau beginnst. Eine Sache, die du beachten solltest, ist, dass es in Horgen ein paar mehr Spielräume gibt als in Zürich. Zum Beispiel gibt es weniger strenge Regeln für den Bau von Gartenhäusern. Es gibt jedoch auch strengere Vorschriften für den Bau von Balkonen im Vergleich zu anderen Standorten. Wenn also ein neuer Balkon geplant ist, müssen die Regelungen sehr genau geprüft werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Umweltschutzrecht. Viele Gemeinden in der Nähe von Zürich haben spezifische Vorschriften in Bezug auf den Schutz von Gewässern und Naturschutzgebieten. In Horgen befinden sich wunderschöne Gewässer und Seen, die einen besonderen Schutz erfordern, damit sie auch in Zukunft in diesem natürlichen Zustand erhalten bleiben. Einige der Einschränkungen können jedoch zu Frustration führen. Zum Beispiel gibt es spezifische Regeln zur Wohnraumgrösse. Es ist wichtig, darüber nachzudenken, bevor man ein Projekt startet. Wenn du eine grössere Wohnung planst, sollten die Vorschriften sorgfältig geprüft werden, um Frust und Enttäuschung zu vermeiden. Insgesamt kann man sagen, dass sich Horgen als Ort zum Leben im Kanton Zürich lohnt. Es verfügt über eine spektakuläre Landschaft und eine tolle Infrastruktur. Die Gemeinde spielt eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Region. Die Stadt hat beschlossen, die Bauvorschriften sowie die Umweltschutzregelungen zu verschärfen, um nachhaltiger zu werden und die natürliche Schönheit der Region zu bewahren. Um mehr über die Baugenehmigungen und Bauvorschriften in Horgen und Umgebung zu erfahren, empfiehlt es sich, das Bauamt deiner Gemeinde direkt zu kontaktieren. Die Experten können die spezifischen Regeln und Verfahren erklären, die du befolgen musst, um ein erfolgreiches Bauprojekt zu realisieren.
  14. Grüezi mitenand, Im Hinblick auf unseren bevorstehenden Hauskauf haben wir kürzlich den Vertragsentwurf mit unserem Makler besprochen. Dabei sind wir auf einen Punkt gestossen, der uns ziemlich verunsichert hat. Anscheinend können sämtliche unbezahlten Rechnungen des Vorbesitzers auf das Grundstück abgewälzt werden, was bedeutet, dass wir als neue Eigentümer für diese Rechnungen aufkommen müssten, selbst wenn wir sie nicht verursacht haben. Das hört sich für mich irgendwie ungerecht und risikoreich an. Ist das wirklich ein gängiges Verfahren? Wie können wir sicherstellen, dass der Vorbesitzer alle Rechnungen beglichen hat? Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich auf eure Ratschläge und Erfahrungsberichte. Liebe Grüsse, Nessio
  15. Hallo nicola_padinatos Ich möchte auf deine Frage bezüglich der baurechtlichen Fragen eingehen. Im Allgemeinen gilt eine Aussentreppe als Bestandteil des Gebäudes, wenn diese mit der Fassade verbunden ist und somit der Gesamterscheinungsbild des Hauses bildet. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich dir, dich direkt bei deiner Gemeinde zu erkundigen. Zur Sicherheit an der Treppe empfehle ich dir, ein Geländer anzubringen, damit man bei Schnee oder Regen zusätzlichen Halt hat. Gruss, Nessio
  16. Eine Interessante Fragestellung! Aber prüfen Sie auch, ob das Steueramt berechtigt ist, die Schätzung jetzt zu machen, oder ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist. In der Regel gibt es für Schätzungen wie diese eine bestimmte Frist, innerhalb deren sie verlangt werden können. Wenn die Frist abgelaufen ist, wird das Steueramt auch nicht mehr diese Schätzung vornehmen können. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Eintritt der Rechtskraft eines Steueranspruchs, das heisst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steueranspruch d. h. der Steuerforderungsanspruch fällig geworden wäre.
  17. Ich bin zwar kein Finanz-Experte, aber ich denke, es ist wichtig, sich auch über die künftigen Instandhaltungskosten zu informieren. Möglicherweise hast du diese bereits berücksichtigt, aber es ist immer gut, sich darüber im Klaren zu sein. Durch Reparaturen, Wartungen oder Renovierungen können unerwartete Kosten anfallen, die sich herausfordernd auf deine finanzielle Perspektive auswirken können. Eine Möglichkeit wäre, ein zusätzliches Budget für Instandhaltungszwecke zu kalkulieren, um sicherzustellen, dass du finanziell abgesichert bist.
  18. Hallo zusammen, ich überlege derzeit, ob es sinnvoll ist, nicht zwei Schuldbriefe zu erstellen. Bei einem neuen Projekt mag das zwar unüblich sein, aber aus Kundensicht scheint mir das möglich. Ich habe eine Belehnung von 65-70% und ein Eigenkapital von 30-35%. Meine Bank hat bereits bestätigt, dass die Tragbarkeit in Ordnung ist. Ich hätte nur eine Hypothek, deren Betrag 500'000 CHF beträgt. Ich denke daran, zwei Schuldbriefe zu erwerben, um bei Bedarf flexibler bei Kreditgeberwechsel oder Verhandlungen zu sein. Gibt es gute Gründe dagegen, die ich nicht auf dem Schirm habe? Viele Grüsse, Nessio
  19. Hey Nicola, Das ist wirklich ein schlechter Deal und ich verstehe deine Frustration. Es gibt ein paar Möglichkeiten, wie man vorgehen kann, wenn das Budget für ein Renovierungsprojekt überschritten wurde. Das erste, was ich empfehlen würde, ist mit dem Baumeister zu sprechen. Wenn es einige Arbeiten gab, die nicht abgeschlossen wurden, könnte man versuchen, diese noch fertigzustellen oder eine Vereinbarung zu treffen, um die Kosten zu senken. Ein weiterer Tipp ist, eine unabhängige Expertenmeinung hinzuzuziehen. Wenn der Baumeister unangemessene Preise in Rechnung stellt, kann es beruhigend sein, eine zweite Meinung in Anspruch zu nehmen. Ich würde empfehlen, dir einen Rechtsanwalt zu suchen, um deine Optionen zu besprechen. Ein Anwalt kann in diskutieren, ob der Baumeister gerechtfertigte Ansprüche auf Übernahme der Kosten hat. Liebe Grüsse, Nessio
  20. Hey Leute, Ich wollte mit euch meine Erfahrungen teilen und um eure Meinung dazu bitten. Kurz gesagt, ich habe vor kurzem einen Umbau in meinem Büro und Bad gemacht, der insgesamt 41'500 CHF kosten sollte. Nach einigen Wochen stellte sich heraus, dass wir bei fast 7 Wochen Bauzeit und 38'000 CHF gelandet sind! Ich denke, dass der Betrag um fast 100% überschritten wurde und das ist wirklich eine schockierende Erfahrung. Natürlich habe ich gewisse Eigenleistungen eingebracht, aber ich habe nie gedacht, dass das zu einer solchen Kostensteigerung führen würde. Ich würde gerne eure Meinung dazu hören. Hat jemand von euch schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht und wie ist es ausgegangen? Ich bin mir also nicht sicher, ob ich bereit bin, die letzte Rechnung über 20'000 CHF zu bezahlen. Ich frage mich, ob ich in diesem Fall eine rechtliche Handhabe habe und wie ich vorgehen soll. Dankeschön im Voraus für eure Antworten, Nessio
  21. Hallo nicola_padinatos, Ich verstehe die Verwirrung, die dieser Prozess verursachen kann. Das Endziel, den Eigenmietwert zu berechnen, hängt von vielen Faktoren ab, die es zu beachten gilt. Der Eigenmietwert wird berechnet, indem die steuerbaren Mieteinkünfte mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert werden. Aber dieser Prozentsatz kann je nach Kanton variieren. Im Kanton Solothurn beträgt der Prozentsatz derzeit 70%. Dabei werden nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern auch Genossenschaftswohnungen und Stockwerkeigentum berücksichtigt. Die genauen Schritte zur Berechnung des Eigenmietwerts basierend auf Ihrem Beispiel sind auf Seite 14 und 15 der Wegleitung zur Steuererklärung im Abschnitt "Eigenmietwert" zu finden. Wenn Sie immer noch unsicher sind, empfehle ich Ihnen, sich an einen professionellen Steuerberater in Ihrer Nähe zu wenden, der Ihnen weiterhelfen kann. Grüsse, Nessio
  22. Hallo Swiss.Stephan, Ein hoher Aufwand für Gartenarbeiten kann tatsächlich Auswirkungen auf die Bewertung Ihrer Immobilie haben. Wenn Sie beispielsweise einen Pool oder eine Terrasse gebaut haben, könnte dies sich erheblich auf den Gesamtwert auswirken. Es ist jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass auch gärtnerische Eigenleistungen berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise eine Gartenanlage selbst entworfen und angelegt haben, sollten Sie dies angeben. Wenn Sie eine Neubewertung Ihrer Immobilie durchführen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Prozess recht genau ist – die Behörden werden in der Regel nochmal nachfragen, falls die Angaben auf den Formularen nicht schlüssig sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nessio
  23. Hallo Nicola, gerne erkläre ich dir ausführlicher meine Erfahrungen mit der Verwendung von vertraglichen Vereinbarungen bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern. In der Vergangenheit habe ich häufig vertragliche Vereinbarungen mit meinen Dienstleistern getroffen und fand dies sehr nützlich. Durch eine klare Definition der Leistungen und Konditionen im Vertrag konnte ich Missverständnisse und Unklarheiten vermeiden. Darüber hinaus habe ich klare Zahlungsvereinbarungen aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Abrechnungen eindeutig und transparent sind. Einmal hatte ich ein Problem mit einer Rechnung, die mir von einem Dienstleister präsentiert wurde. Trotz meiner Bedenken konnte ich aufgrund der vertraglichen Regelungen schneller Massnahmen ergreifen und den Prozess beschleunigen. Der Dienstleister konnte aufgrund der klaren Vereinbarungen keine zusätzlichen Gebühren oder unbegründeten Forderungen stellen. Eine Vertragsvereinbarung kann auch helfen, die Zusammenarbeit mit einem neuen Dienstleister zu erleichtern. Wenn ich zum Beispiel ein spezielles Projekt in Auftrag gebe und das Unternehmen noch nicht kenne, kann ich eine detaillierte Dokumentation der Leistungen und Konditionen nutzen, um sicherzustellen, dass die Erwartungen beider Seiten erfüllt werden. Neben den offensichtlichen Vorteilen einer vertraglichen Vereinbarung gibt es noch weitere Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Obwohl ein Vertrag die Zusammenarbeit erleichtern kann, kann er in bestimmten Situationen auch hinderlich sein. Wenn ich zum Beispiel ein langjähriger Kunde eines Unternehmens bin, mit dem ich bereits gute Erfahrungen gemacht habe, dann wäre es für beide Seiten möglicherweise unangemessen, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Abschliessend kann ich sagen, dass eine vertragliche Vereinbarung ein sehr nützliches Instrument in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern sein kann. Ich würde empfehlen, einen Vertrag immer dann zu nutzen, wenn Missverständnisse oder Unklarheiten aufgetreten sind oder wenn es sich um eine neue Zusammenarbeit handelt. In anderen Fällen kann eine Vertragsvereinbarung jedoch auch unnötig oder sogar unangemessen sein. Beste Grüsse, Nessio
  24. Hallo nicola_padinatos, um nochmal auf deine Frage einzugehen, welche gesetzlichen Grundlagen es hierfür gibt, würde ich auf § 320 BGB verweisen. Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass der Verkäufer nur bei vollständigem Kaufpreis seine Leistungsverpflichtungen erfüllen muss. Diese vertragliche Abrede kann aber auch im Kaufvertrag festgelegt werden und beinhaltet dann häufig ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Mängeln. Hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte. Beste Grüsse, Nessio
  25. Sehr geehrter FWinkler! Ich hoffe, ich kann Ihnen bei Ihren Fragen zur Grundsteuer weiterhelfen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Abgabe, die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden entrichten müssen. Sie wird auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet. Der Einheitswert ist eine vom Finanzamt bestimmte Bewertung der Vermögenslage, die insbesondere die Grösse, Lage und das Alter des Hauses berücksichtigt. Die Steuermesszahl, die Sie erwähnt haben, ist ein wichtiger Faktor zur Berechnung der Grundsteuer. Sie wird auf den Einheitswert angewendet, um den Steuermessbetrag zu ermitteln. Die Höhe der Steuermesszahl ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Art der Nutzung des Grundstücks und der Art des Gebäudes. Um Ihnen ein Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer zu geben: Angenommen, Sie besitzen eine Einfamilienwohnung mit einem Einheitswert von CHF 500.000. Der Steuermessbetrag beträgt 2,6 Promille, was CHF 1.300 entspricht. Der Grundsteuerbetrag ist dann CHF 1.300 x Hebesatz (der in München variiert) und wird jährlich berechnet. Der Hebesatz ist ein von der Gemeinde festgelegter Faktor, der den Steuersatz bestimmt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer auch bei einem Verkauf der Immobilie eine Rolle spielt. Wenn die Immobilie verkauft wird, wird der Einheitswert neu berechnet, und die Grundsteuer wird entsprechend anhand des neuen Wertes berechnet. Es ist daher wichtig, den Wert der Immobilie regelmässig zu überprüfen und anzupassen, um unerwartete Steuernachzahlungen zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zur Grundsteuer ausführlich beantworten und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
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