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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo nicola_padinatos, Es ist in der Tat üblich, dass die 3 Jahresraten des Baurechtszinses bei der Beleihung berücksichtigt werden. Allerdings sollte es noch genug verfügbares Kapital geben, damit eine 80%ige Belehnung möglich ist. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  2. Hallo Nicola, mir ist es ähnlich ergangen, als ich mein Haus bauen liess. Auch mir hatte die Pensionkasse den Vorbezug verwehrt. Doch nach Abschluss des Baus habe ich alle Belege und Rechnungen aus der Bauphase an die Pensionskasse weitergeleitet und den Betrag nachträglich erhalten. Sofern Sie Ihre Rechnungen und Belege aufbewahrt haben, würde ich Ihnen raten, es auch so zu machen. Beste Grüsse, Nessio
  3. Hallo Nicola, Ein zusätzlicher Punkt, den man hier erwähnen sollte, ist die Idee, eine Zwischenfinanzierung aufzunehmen, falls das bei euch möglich ist. So kann man die betroffene Kreditsumme niedriger halten und vermeiden, Strafzinsen zu zahlen. Ich hatte eine ähnliche Situation und dieses Konzept hat gut für mich funktioniert. Es ist jedoch wichtig, die Konditionen zu vergleichen und die Kosten zu berechnen, da Zwischenfinanzierungen höhere Zinsen tragen können als eine normale Baufinanzierung. Ich hoffe, dies hilft ein wenig weiter! Nessio
  4. Ich finde es im Grunde genommen unglaublich, dass der Baurechtgeber durch eine solch vage Bestätigung so viele Türen geöffnet bekommt. Aber wie FWinkler sagte, muss dein Banker vielleicht nicht notwendigerweise die Details des Baurechtvertrags verstehen, um die Finanzierungsbestätigung auszustellen. Möglicherweise würde es helfen, den Baurechtvertrag dem Banker zu zeigen, damit er ein klareres Bild davon hat, welche Bedingungen bestehen und welche Erfordernisse dies für die Finanzierung bedeutet. Grüsse, Nessio
  5. Sehr geehrter Stephan, ich habe im letzten Sommer ein Gartenhaus gebaut und bin mir sicher, dass ich Ihnen bei einigen Fragen weiterhelfen kann. Zunächst müssen Sie beachten, dass die Regelungen bezüglich Gartenhäuser je nach Kanton oder Gemeinde variieren können. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass für Gebäude unter einer Höhe von 2,5 m und einer Grundfläche von 30 m² keine Baugenehmigung nötig ist. Das Näherbaurecht ist ebenfalls zu beachten. Dieses Gesetz regelt den minimalen Abstand, den Sie zwischen Ihrem Gartenhaus und Ihrer Grundstücksgrenze einhalten müssen. Je nach Gemeinde beträgt dieser Abstand in der Regel zwischen 0,5 und 1 m. Unabhängig von den offiziellen Regelungen ist es immer empfehlenswert, das Einverständnis der Nachbarn einzuholen. Bei meinem eigenen Gartenhaus hatte ich beispielsweise Schwierigkeiten, eine offizielle Genehmigung zu erhalten. Trotzdem habe ich mich an das Näherbaurecht gehalten und zudem meine Nachbarn darüber informiert, was ich vorhabe. Dadurch habe ich keine Beschwerden von ihnen bekommen. Als ich dann mit dem Bau meines Gartenhauses begann, habe ich zunächst den Untergrund ausgiebig vorbereitet. Um sicherzustellen, dass das Gartenhaus stabil und langlebig wird, sollten Sie hierfür ein solides Fundament legen. Hierfür können Sie je nach Budget und individuellem Geschmack zwischen verschiedenen Varianten wie Beton, Kies oder Pflaster wählen. Nach dem Fundamentbau können Sie dann mit dem eigentlichen Aufbau beginnen. Bei der Wahl des Materials und des Designs gibt es viele Möglichkeiten. So hat beispielsweise Holz die Vorteile, dass es preiswert, robust und zudem optisch ansprechend ist. Allerdings benötigt es auch Pflege und kann unter Umständen anfällig für Schädlinge werden. Bei der Gestaltung ihres Gartenhauses können Sie zudem verschiedene Extras hinzufügen, die Ihrem Wohnkomfort zugute kommen. Dazu zählen beispielsweise eine Terrasse, Stromanschluss oder auch eine Grasdachbepflanzung. Hierbei sollten Sie jedoch stets im Hinterkopf behalten, dass Extrafunktionen auch weitere Kosten mit sich bringen können. Zusammenfassend kann ich sagen, dass der Bau eines Gartenhauses eine tolle Möglichkeit ist, um zusätzlichen Wohnraum im Freien zu schaffen. Sofern Sie sich an die örtlichen Regelungen und Gesetzte halten und Ihre Nachbarn miteinbeziehen, sollte ihrem eigenen Gartenhaus nichts im Wege stehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem eigenen Gartenhausprojekt! Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  6. Hi Swiss.Stephan, Ich verstehe, dass du dich in einer schwierigen Situation befindest. Es ist nie einfach, wenn die eigenen Finanzen aus dem Gleichgewicht geraten. Es hört sich so an, als ob du bereits erste Schritte unternommen hast, um deine Hypothek von deiner aktuellen Bank zu einem anderen Institut zu verlegen. Es ist sehr ärgerlich zu hören, dass deine Bank dir keinen Wechsel gestattet, und das muss sicherlich frustrierend sein. Aber lass dich davon nicht entmutigen! Es gibt immer andere Optionen und du solltest auf jeden Fall nicht aufgeben. Wenn ich du wäre, würde ich verschiedene Banken und Berater ansprechen und mit ihnen darüber sprechen, was du brauchst. Jedes Finanzinstitut ist anders und es gibt sicher eine Bank, die bereit ist, dir zu helfen und deinen Bedürfnissen zu entsprechen. Ich selbst habe vor einiger Zeit meine Hypothek bei UBS vollständig zurückgezahlt. Vorher war ich der "schlimmste aller Kunden". Ich hatte eine schlechte Kreditwürdigkeit und viele Schulden. Aber trotz alledem hat mir mein Bankberater bei UBS geholfen, meine Finanzen in Ordnung zu bringen und eine geeignete Bank zu finden, zu der ich wechseln konnte, sobald ich meine Kredite abbezahlt hatte. Dieses Beispiel zeigt, dass es immer eine Lösung gibt. Es kann zwar manchmal schwierig und langwierig sein, aber es lohnt sich auf jeden Fall, hartnäckig zu sein und verschiedene Optionen zu prüfen. Es gibt immer eine Möglichkeit, finanzielle Probleme zu lösen, manchmal braucht man einfach eine andere Perspektive und die Hilfe eines professionellen Beraters. Vielleicht musst du mit verschiedenen Beratern und Banken sprechen, bevor du die richtige findest. Manchmal ist es auch sinnvoll, eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, die dich auf die richtige Spur bringt und dir zeigt, welche Optionen du hast. Es gibt viele Möglichkeiten, und du solltest dich auf jeden Fall nicht davon abhalten lassen, nach einer Lösung zu suchen. Ich bin sicher, dass du die richtige Bank und den richtigen Berater finden wirst, der dir hilft, deine Hypothek abzubauen und deine Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Gruss Nessio
  7. Hey Leute, ich, Nessio, wollte euch mal um Rat fragen. Ich habe heute die Verträge des Architekten erhalten und würde mich gern von einem Fachmann/einer Fachfrau beraten lassen, was ich noch in den Vertrag aufnehmen sollte. Ich habe eine Kopie eines SIA-Vertrags und einige spezifische Ergänzungen erhalten, aber es wäre gut, noch jemanden zu haben, der sich das ansieht. Kennt ihr Experten in diesem Bereich oder habt ihr Vorschläge? Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
  8. Hallo FWinkler, wenn du einen guten Online-Rechner benötigst, um deine Finanzen besser im Blick zu haben, kann ich dir den Rechner von Hypoplus empfehlen. Hier findest du verschiedene praktische Rechner wie den Hypothekarrechner, Budgetrechner oder den Amortisationsrechner. Wenn du beispielsweise den Hypothekarrechner nutzen möchtest, um herauszufinden, wie viel Geld du monatlich für deine Hypothek ausgeben musst, musst du ein paar wichtige Informationen eingeben. Zu diesen gehören der Kaufpreis, das Eigenkapital sowie die Höhe der Hypothek. Als Beispiel nehmen wir einen Kaufpreis von 225.000 CHF ohne Nebenkosten und ein Eigenkapital von 40.000 CHF. Daraus ergibt sich eine Hypothek in Höhe von 185.000 CHF. Im Hypothekarrechner von Hypoplus kannst du nun diese Zahlen eingeben und erhältst im Ergebnis eine monatliche Hypothekarbelastung von etwa 880 CHF bei einer Laufzeit von 25 Jahren. Diese Informationen können dir helfen, deine Finanzen besser zu planen und im Blick zu behalten. Wenn du bei der Nutzung des Rechners Hilfe benötigst, stehen dir auch die Experten von Hypoplus zur Verfügung. Ich hoffe, diese Informationen haben dir weitergeholfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Nutzung des Hypoplus-Rechners. Viele Grüsse, Nessio.
  9. Hallo an alle, Ich hatte ein ähnliches Problem vor ein paar Jahren und habe eine grossartige App namens "Grenzfinder" gefunden. Du gibst das Areal des Grundstücks ein und die App zeigt dir dann ein Luftbild. Wenn du damit fertig bist, klickst du einfach auf die Grenzsteine, die du gefunden hast, und sie werden auf der Karte angezeigt. Sie sind dann für jeden sichtbar, der die App verwendet, was in unserem Fall keinen Unterschied machte, aber es ist wahrscheinlich etwas zu beachten. Ich habe die App für iPhone benutzt, aber es gibt auch eine Version für Android, falls jemand daran interessiert ist. Hoffe, das hilft dir weiter, Nicola.
  10. Guten Tag zusammen, in Kürze steht die Finanzierung unseres Kaufobjekts an und ich bin auf die Hypothekenbörse von Comparis gestossen. Die Angebote dort erscheinen sehr verlockend, aber ist das auch seriös und vertrauenswürdig? Wie sehen die Erfahrungen aus? Kann man das als Konkurrenzofferte nutzen? Ausserdem interessiert mich, ob Banken Baufinanzierungen für Neubauten anbieten und ob es sinnvoll ist, die Hypothek bei einer anderen Bank zu haben als die Baufinanzierung - oder ob das überhaupt möglich ist? Vielen Dank für eure Antworten!
  11. FWinkler, Eine der Fragen, die Sie stellen, hat mit dem Vorvertrag zu tun. Leider ist auch bei einem Kauf ohne Vorvertrag eine Anzahlung nicht automatisch darauf zurückzuführen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Es kommt tatsächlich darauf an, dass alle Vereinbarungen auf Papier dokumentiert wurden. Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der viel Erfahrung mit dem Kauf von Wohneigentum hat. Er kann Ihnen sagen, welche Optionen Sie haben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Chance haben, Ihr Geld zurückzufordern, aber Sie müssen genau wissen, was Ihre rechtlichen Optionen sind. Nessio
  12. Hallo nicola_padinatos, Es ist in jedem Fall empfehlenswert, wenn du dich bei dem zuständigen Netzbetreiber meldest. Hier findest du die Nummern der Netzbetreiber in der Schweiz: https://www.strom.ch/de/private/haushalt/vollstaendige-liste-der-stromnetzbetreiber-und-ihre-kontaktinformationen Da der Betreiber im Normalfall für die Trafostation verantwortlich ist, sowie auch für die Wartung und Instandhaltung zuständig ist, kann es sinnvoll sein, sich den Betreiber anzuschliessen, falls das bisher noch nicht der Fall war. Der Meterstand, der sich bei der Übernahme des Hauses befand, sollte die Grundlage für diese Überlegungen bilden. Bitte beachte, dass eigenmächtiges Handeln nicht nur strafrechtliche Folgen haben kann, falls es sich dabei um öffentliches Eigentum handelt, sondern auch Schadensersatzansprüche potenziell auftreten können. Also dann lieber auf Nummer sicher gehen und sich an den Betreiber wenden. Beste Grüsse, Nessio
  13. Grüezi Stephan, Ich stimme nicola_padinatos zu, dass Sie den Kanaldeckel besser zugänglich machen sollten. Es wird zwar zusätzliche Arbeit bedeuten, aber es lohnt sich, für den Fall, dass Sie Probleme damit bekommen. Zudem gibt es Normen, die besagen, dass der Kanaldeckel zugänglich sein und gut sichtbar sein muss. Es ist auch besser, den Kanaldeckel in einer Vertiefung zu platzieren, wie auf dem vorherigen Bild gezeigt, da er so besser geschützt wird und die Optik des Vorplatzes nicht beeinträchtigt wird. Gruss, Nessio
  14. Ich denke, es ist möglicherweise besser, ein Gespräch mit dem Baumschutzbeauftragten Ihrer Gemeinde zu führen oder die urbane Grünfläche der Gemeinde zu konsultieren, um zu klären, welche Arten von Bäumen besser in Ihrer Gegend geeignet sind. Einige Bäume wachsen in bestimmten Gebieten nicht gut, weshalb es wichtig ist, sicherzustellen, dass man die richtige Art von Baum wählt. Sie könnten auch zu einer örtlichen Gärtnerei gehen und sich von jemandem beraten lassen, der sich mit der Pflege von Bäumen auskennt. Die meisten Baumschulen können Ihnen wertvolle Hinweise über die besten Sorten geben, um Schäden an Ihren Eigenschaften und den Eigenschaften Ihrer Nachbarn zu vermeiden.
  15. Lieber FWinkler, Ich verstehe vollkommen, dass Sie besorgt sind, welche Version der SIA Normen in Ihrem Vertrag gilt. Allerdings glaube ich nicht, dass es einen Grund zur Sorge gibt. In der Regel wird die Version der SIA-Normen angewendet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Auch sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Vertrag eine bestimmte Version der Normen spezifiziert ist. Wenn das so ist, sollte diese Version zur Anwendung kommen. Ich bin mir sicher, dass Sie sich mit dem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens in Verbindung setzen können, falls der Fall wirklich im Detail geprüft werden muss. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Viele Grüsse Nessio
  16. Sehr geehrter Nicola, ich bedanke mich für Ihre Anfrage und dass Sie mir Ihr Anliegen geschildert haben. Es ist schwierig, eine endgültige Antwort auf Ihren Fall zu geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich hängt die Antwort auf Ihre Frage davon ab, was in den Verträgen und Vereinbarungen zwischen Anwohnern und der Gemeinde festgelegt wurde. In der Regel bedeutet ein Fusswegrecht gemäss Artikel 694 des Obligationenrechts, dass mindestens eine Person das Recht hat, einen Fussweg auf dem Grundstück eines anderen zu benutzen. Jedoch bedeutet das nicht automatisch das Recht, Trottis oder Bobby Cars auf diesem Weg zu fahren. Ob Ihr Sohn das Fahren auf dem Weg erlaubt ist, hängt also von den spezifischen Regeln ab, die in den Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn das Fusswegrecht klar festlegt, dass das Fahren von Spielzeugen oder jegliche Nutzung des Weges für Freizeitaktivitäten nicht erlaubt ist, kann Ihr Nachbar das Fahren Ihres Sohnes auf dem Weg verbieten. In diesem Fall haben Sie keine Wahl, als sich an die vertraglichen Bestimmungen zu halten, um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Um mehr Klarheit zu bekommen, empfehle ich Ihnen, die Vereinbarungen genauer zu prüfen. Lesen Sie die Bestimmungen sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass eine eindeutige Regelung zu diesem Thema vorhanden ist. Vielleicht haben Sie auch ein Schriftstück erhalten, das speziell die Etikette des Fussweges regelt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die Gemeinde wenden, um weiterführende Informationen zu erhalten. Falls die Gemeinde sich jedoch weigern sollte, Ihnen diese Informationen zu geben, können Sie einen Anwalt beauftragen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu erhalten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  17. Sehr geehrter Nicola, ich kann Ihnen gerne meine Erfahrung mit der Neuverhandlung meiner Hypothek mitteilen. Ich habe mich für eine Festhypothek von 10 Jahren bei der UBS entschieden und bin bislang sehr zufrieden damit. Die Festhypothek bietet den Vorteil, dass ich mir während der zehnjährigen Laufzeit keine Sorgen um Änderungen der Zinssätze machen muss. Allerdings müssen Sie hierbei beachten, dass diese Entscheidung von individuellen Kriterien abhängig ist. Möglicherweise ist eine andere Art von Hypothek für Sie besser geeignet. Ein Nachteil bei der UBS sind die höheren Bankgebühren im Vergleich zu anderen Banken. Allerdings sollten Sie nicht nur auf die Zinssätze achten, sondern auch das Kleingedruckte durchlesen. Achten Sie darauf, dass es keine versteckten Kosten gibt und überprüfen Sie, ob Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen. Vergleichen Sie ruhig verschiedene Angebote von unterschiedlichen Banken. Bei der Neuverhandlung meiner Hypothek habe ich zum Beispiel darauf geachtet, dass ich eine Sondertilgungsoption habe. Diese erlaubt es mir, jährlich bis zu 10% des offenen Hypothekenbetrags zurückzuzahlen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Dadurch kann ich die Hypothek schneller zurückzahlen und mir auf lange Sicht Zinsen sparen. Ein weiterer Punkt, den man beachten sollte, ist die Flexibilität der Hypothek. Für mich war es zum Beispiel wichtig, dass ich jederzeit die Möglichkeit hatte, die Laufzeit meiner Hypothek zu verkürzen. Diese Option gibt mir die Flexibilität, meine Finanzen besser zu planen und schneller Schulden abzubauen. Letzten Endes hängt die Wahl Ihrer Hypothek von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Finanzen ab. Es zahlt sich jedoch aus, sich gründlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach der passenden Hypothek! Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  18. Guten Tag FWinkler, Es ist verständlich, dass du eine Empfehlung für einen Anwalt im Baurecht benötigst, da es oft schwierig sein kann, sich in diesem Bereich zurechtzufinden. Ich kann dir aus eigener Erfahrung Herrn Schmidt empfehlen. Er hat mir zweimal geholfen und ich war jedes Mal sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Herr Schmidt ist ein Experte auf seinem Gebiet und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Personen, die Hilfe im Zusammenhang mit Bauprojekten oder -streitigkeiten benötigen. Seine spezialisierten Kenntnisse haben mir in verschiedenen Bereichen sehr geholfen. Ein Beispiel: Als ich den Bau eines Hauses plante, wandte ich mich an Herrn Schmidt, um seine professionelle Einschätzung über den Inhalt eines Bauleistungsvertrags einzuholen. Er zögerte nicht, seine Gedanken über den Vertrag und mögliche Risiken darin zu teilen und gab mir Empfehlungen, damit ich potenzielle Probleme vermeiden konnte. Zudem konnte ich mich auf seine kompetente Beratung verlassen, als es später zu Unstimmigkeiten mit der Firma kam, die ich für die Kücheninstallation beauftragt hatte. Dank seiner Hilfe konnten wir eine aussergerichtliche Einigung erzielen, die für beide Seiten von Vorteil war. Obwohl die Dienstleistungen von Herrn Schmidt hochqualifiziert sind, sind sie nicht gerade günstig. Ich musste pro Stunde CHF 250 zahlen, um von seiner Expertise profitieren zu können. Es lohnt sich jedoch, in eine gute Beratung und Vertretung zu investieren, um späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Ich empfehle dir, im Vorfeld ein Budget zu erstellen und ggf. eine Abschätzung der benötigten Zeit zu erfragen. Abschliessend möchte ich sagen, dass ich Herrn Schmidt auf jeden Fall als Anwalt im Bereich Baurecht empfehlen würde. Er ist ein zuverlässiger Experte, der sich Zeit nimmt, um dir alle Fragen zu beantworten und dir in jeder Situation zur Seite zu stehen. Ich hoffe, dass meine persönlichen Erfahrungen dir bei deiner Entscheidung helfen werden. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  19. Hey Swiss.Stephan, Ich denke, eine Dienstbarkeit der Heckenpflege durch Nachbarn eintragen zu lassen, wäre der beste Schritt. Eine Dienstbarkeit ist ein Recht, welches der Nachbar auf ein fremdes Grundstück ausüben kann und würde bedeuten, dass dein Nachbar für die Pflege der Hecke verantwortlich ist, die auf seinem Grundstück steht. Es ist jedoch wichtig, das Ganze zuvor juristisch abklären zu lassen. Eine andere Möglichkeit wäre, gemeinsam einen Zaun zu errichten. Viele Grüsse, Nessio
  20. FWinkler, ich kann gut verstehen, wie frustrierend es ist, wenn man etwas bauen möchte und dann durch ein neues Reglement davon abgehalten wird. Ich habe kürzlich auch ähnliches erlebt. Mein Tipp wäre, mit einem Bau-Rechtsanwalt zu sprechen. Wenn Sie keinen kennen, können Sie sich an den Verband Haus und Grund Schweiz wenden, der Sie mit einem Fachmann in Ihrer Nähe in Verbindung bringen kann. Ein Fachmann kann Ihre Baupläne prüfen und mögliche Schwachstellen oder Lücken in den neuen Vorschriften herausfinden, die Sie in Ihrem Einspruch verwenden können. Nessio
  21. Hallo Nicola, zunächst einmal kann ich das "Weitersparen"-Argument sehr gut nachvollziehen. Wir sind selbst noch relativ junge Leute und haben einige Zeit lang nur auf ein kleines Eigenheim gespart. Interessant finde ich deinen Ansatz mit der Hypothekar-Genossenschaft. Ich habe bisher zwar auch nichts von dieser speziellen Genossenschaft gehört, aber es gibt ja verschiedene Varianten von Genossenschaften in der Schweiz. Ich habe das Gefühl, dass deine Idee grundsätzlich aufgehen könnte, aber lass dich von mir nochmal auf ein Detail aufmerksam machen: Auch wenn die Tragbarkeit der Hypothek für die nächsten zehn Jahre bei einem Festhypothekenzinssatz bei nur einem Gehalt sichergestellt wäre, lohnt es sich trotzdem, immer mal wieder einen Blick auf mögliche Zinsänderungen zu werfen. Je nachdem wie lange ihr die Hypothek laufen lassen wollt, kann das nämlich schon machen, dass ihr letztendlich doch mehr zahlt, als ihr für den Bau des Eigenheims eingeplant habt. Alles Gute! Nessio
  22. Hi FWinkler, Ich wollte einen Kommentar zu deinem Hinweis hinsichtlich des Humus-Öffnens abgeben, da ich das selbst durchgemacht habe. Wenn ein Nachbar sich gegenüber dem Bereich, in dem du bauen willst, parkt oder eine andere Fläche voller Humus hat, besteht das Risiko, dass diese Fläche einstürzt. Es ist am besten, das Humus-Entfernen als Teil des Baggerarbeitsplans aufzunehmen. Nach dem Entfernen des Humus aus dem Nachbarbereich ist es eine gute Idee, Stützmauern für den Nachbarn und gegebenenfalls für sich selbst zu installieren. Gruss, Nessio
  23. Hallo zusammen, ich habe letztens ein Badezimmer modernisieren lassen und dabei neue Platten bestellt. Allerdings sind die vor über 2 Monaten von mir bestellten Platten noch immer nicht da. Infolgedessen konnte der Umbau nicht wie geplant stattfinden und das Bad ist weiterhin unbenutzbar. Ich werde immer wieder von der Plattenfirma vertröstet und warte seit Wochen auf eine Lösung. Was kann ich in dieser Situation tun? Liebe Grüsse, Nessio
  24. Hey nicola_padinatos, ich verstehe deine Verwirrung bezüglich der Zinssätze in Mietverträgen. Tatsächlich gibt es einige wichtige Faktoren, die du beachten solltest. Zunächst einmal orientieren sich viele Mietverträge am Referenzzinssatz. Dieser ist seit dem 2. März 2020 auf 1.25% festgelegt. Das bedeutet, dass der Mieter aufgrund dieser Vereinbarung eine bestimmte monatliche Miete für die Wohnung bezahlen muss. Doch es kommt auch auf den Inhalt des Mietvertrags an. Wenn in deinem Vertrag bereits ein fester Hypothekarsatz vereinbart wurde, dann muss dieser auch eingehalten werden. Das bedeutet, dass der Mieter die monatliche Miete entsprechend des damaligen Zinssatzes bezahlen muss. Hierzu ein Beispiel: Stell dir vor, du hast vor fünf Jahren einen Mietvertrag unterschrieben. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die monatliche Miete auf der Basis eines festen Hypothekarsatzes berechnet werden soll. Der Zinssatz betrug damals 2%. Da dieser festgelegt wurde, bleibt er auch heute noch gültig. Der aktuelle Referenzzinssatz von 1.25% würde in diesem Fall nicht greifen und der Mieter müsste weiterhin die Miete gemäss des ursprünglichen Zinssatzes zahlen. Andererseits gilt der Referenzzinssatz, wenn bei Vertragsunterzeichnung kein fester Zinssatz vereinbart wurde. Das bedeutet, dass wenn in deinem Mietvertrag kein fester Zinssatz erwähnt wurde, dein Vermieter berechtigt ist, die monatliche Miete entsprechend des aktuellen Referenzzinssatzes zu berechnen. Zum Beispiel, wenn du kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben hast, der keinen festgelegten Zinssatz enthält, sind die Bestimmungen des Referenzzinssatzes verbindlich. Der aktuelle Referenzzinssatz von 1.25% würde in diesem Fall die Obergrenze für die Miete darstellen, die der Vermieter von dir verlangen kann. Ich hoffe, diese Informationen haben dir weitergeholfen. Liebe Grüsse Nessio
  25. Guten Tag Swiss.Stephan, Neben den Antworten auf Ihre Frage denke ich, dass es auch wichtig ist, zu klären, wie die Mitarbeiter des Baumeisters in die Schätzung von Budget und Budgetabweichungen eingebunden sind. Einige können möglicherweise spezielle Werkstoffe verlangen oder Prozesse empfehlen, die sich auf das Budget auswirken könnten. Daher sollten Sie sich an den Baumeister selbst wenden und um eine detaillierte Liste der im Vertrag enthaltenen Kosten bitten. Insbesondere sollten Sie sich nach den Kosten für Materialien und Arbeitskraft erkundigen, um sicherzustellen, dass die Budgetprognose korrekt ist und keine zusätzlichen Überraschungen entstehen. Ich hoffe, diese Kommentare helfen auch weiter. Nessio
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