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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Ich frage mich, ob ich zu viel für meine Versicherungen bezahle. Mein Partner und ich haben eine Säule 3A und eine Lebensversicherung abgeschlossen, da wir nicht verheiratet sind. Es kostet uns jedes Jahr insgesamt 11'000 Franken und das bedeutet einen monatlichen Budgetposten von 900 Franken! Wie handhabt ihr das? FWinkler
  2. Ich denke, dass es zwar verlockend ist, auf niedrigere Zinssätze zu warten, aber es gibt auch andere wichtige Faktoren zu berücksichtigen, wie die Schuldentragfähigkeit. Es ist wichtig, darauf zu achten, wie viel monatliche Zahlungen Nessio sich tatsächlich leisten kann. Ein höherer Zinssatz bedeutet eine höhere monatliche Zahlung. Wenn Nessio sich für eine längere Laufzeit entscheidet, kann dies zu niedrigeren monatlichen Zahlungen führen, aber Nessio zahlt dann auch über einen längeren Zeitraum hinweg Zinsen. Und je höher der Zinssatz ist, desto mehr wird Nessios Hypothekenzahlung seine monatlichen Ausgaben beeinträchtigen. Auch wenn Nessio sich eine höhere monatliche Zahlung leisten kann, Lebensereignisse können unerwartet eintreten, und es ist wichtig, dass Nessio noch genügend Geld übrig hat, um andere Kosten zu decken. Ich denke, Nessio sollte diese Faktoren in Betracht ziehen, bevor er/sie sich für eine Festhypothek entscheidet.
  3. Guten Morgen Swiss.Stephan, Ich kann mich der Antwort von nicola_padinatos anschliessen. Der amtliche Wert entspricht nicht immer dem Verkaufspreis. Ich denke, dass ein grosser Teil des Unterschieds zwischen den beiden Werten darin besteht, dass der Verkäufer einen höheren Preis festlegt, um einen Gewinn zu erzielen. Da es jedoch in der Schweiz keine Regulierung der Immobilienpreise gibt, kann der Verkäufer den Preis festlegen, den er möchte. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlicher Empfehlung, FWinkler
  4. Guten Tag zusammen, Ich habe vor kurzem eine Diskussion in diesem Forum verfolgt, in der es um die Finanzierung von Stockwerkeigentum (ETW) ging. Dabei wurde von einigen Projekten berichtet, bei denen eine Bankbestätigung für die Finanzierung des Kaufs vorgelegt werden musste, bevor die Immobilie erworben werden konnte. Ich frage mich, ob es überhaupt möglich ist, eine ETW ohne eine solche Bestätigung zu finanzieren. Ich frage das deshalb, weil ich im Moment überlege, eine ETW zu kaufen, aber noch kein Konto bei einer Bank habe und ich nicht weiss, ob ich das auch in nächster Zeit haben werde. Ich frage mich ferner, ob es so etwas wie alternative Bestätigungen gibt, die ich vorlegen könnte. Gibt es andere Optionen oder Ratschläge? Vielen Dank im Voraus. FWinkler
  5. Wenn es um Hypotheken geht, solltest du dich wirklich gründlich mit den verschiedenen Optionen befassen. Ein Teil davon ist natürlich, zu entscheiden, ob eine Hypothek bei einer Versicherung überhaupt das Richtige für dich ist. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Zinssätze, also wie viel du zurückzahlen musst. Abgesehen von dem vergleichbaren Bankzins ist es wichtig, auch den von der Versicherung berechneten Zins zu überprüfen. Stelle sicher, dass dieser für dich akzeptabel ist und dass du ihn langfristig tragen kannst. Bei Hypotheken ist es immer ratsam, so viel wie möglich zu recherchieren und sicherzustellen, dass du gut informiert bist. Viel Erfolg bei deiner Suche! Gruss, FWinkler
  6. Hey Nessio, Ich habe kein Haus gebaut, aber ich denke, dass es wichtig ist, eine klare Vereinbarung mit dem GU zu treffen, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. Für Dich ist es jetzt wahrscheinlich wichtig zu verstehen, was in Deinem Werkvertrag nicht aufgeführt wurde oder auf welche Klauseln Du möglicherweise nicht genügend geachtet hast. Hast Du mal mit dem GU gesprochen und die Möglichkeit erfragt, dass du zusätzliche Arbeiten einfach selbst beauftragst? Vielleicht ist es auf diese Weise ein bisschen billiger, zumindest wenn es um "kleine" Änderungen geht. Viele Grüsse, FWinkler
  7. Grüezi Zusammen, Ich habe kürzlich mit meinem Finanzberater über das Thema Vorerbe gesprochen und möchte diese Diskussion jetzt hier im Forum eröffnen. Für all diejenigen, die es noch nicht wissen, ein Vorerbe ist eine Person, die das Recht hat, das Erbe einer anderen Person zu nutzen, bis sie selbst stirbt oder das Erbe an einen anderen weitergibt. Wenn Sie also beispielsweise ein Vorerbe auf einem Bankkonto eines verstorbenen Elternteils sind, können Sie das Geld auf dem Konto für Ihre eigenen Zwecke nutzen. Aber was ist, wenn das Konto leer ist oder das Geld bereits ausgegeben wurde? Also meine Frage lautet: Wie genau funktioniert ein Vorerbe und ist es möglich, dass das Vorerbe im Falle von Schulden eines Verstorbenen betroffen ist? Ich freue mich auf eure Tipps und Erfahrungen.
  8. Hallo zusammen, Ich habe gehört, dass einige Kantone spezielle Angebote haben, um die Registrierung von Grundbuch und Hypothekenanmeldung zu vereinfachen. Es lohnt sich, die Websites von verschiedenen Kantonen zu durchsuchen, um zu sehen, ob Sie hier Geld sparen können.
  9. Als ich mich damals für eine Baufinanzierung entschieden habe, war mir insbesondere die Sicherheit und die Planbarkeit wichtig. Aus diesem Grund habe ich mich für eine Baufinanzierung mit festen Zinsen entschieden und bis heute habe ich diese Entscheidung nicht bereut. Gerade in unsicheren Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, sind feste Zinsen eine gute Wahl. So kann man sich vor steigenden Zinsen und damit einhergehenden höheren monatlichen Belastungen schützen. Ein Beispiel hierfür wäre: Baufinanzierungssumme: CHF 500'000 Jährlicher Zinssatz: 1% Zeitraum: 10 Jahre Nominalzins: 1% Zinsbindung: 10 Jahre Monatsrate: CHF 4'468 Angenommen man hätte sich in diesem Beispiel für variable Zinsen entschieden und der Zinssatz wäre gestiegen, würde auch die monatliche Belastung steigen. Mit festen Zinsen hingegen bleibt die monatliche Rate unverändert, sodass man in unsicheren Zeiten nicht zusätzlich belastet wird. Auch langfristig betrachtet können feste Zinsen eine gute Wahl sein. So kann man sich für einen längeren Zeitraum eine bestimmte Zinshöhe sichern und somit langfristig planen. Hat man beispielsweise für eine Baufinanzierung eine Zinsbindung von 10 oder sogar 15 Jahren, kann man trotz eventuell steigender Zinsen eine konstante monatliche Belastung beibehalten. Natürlich gibt es auch Nachteile bei einer Baufinanzierung mit festen Zinsen. So kann man beispielsweise von sinkenden Zinsen nicht profitieren, da der Zinssatz fest vereinbart ist. Dennoch überwiegen für mich persönlich die Vorteile von festen Zinsen, insbesondere in unsicheren Zeiten. Um die bestmögliche Entscheidung für eine Baufinanzierung zu treffen, ist es empfehlenswert sich eingehend zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Eine Baufinanzierung ist schliesslich eine langfristige Entscheidung und sollte gut überlegt sein. Fazit: Feste Zinsen bieten in unsicheren Zeiten Sicherheit und Planbarkeit. Durch eine längere Zinsbindung kann man auch langfristig eine konstante monatliche Belastung beibehalten. Dennoch sollten alle Vor- und Nachteile gut abgewogen werden, bevor man sich für eine Baufinanzierung mit festen Zinsen entscheidet. Beste Grüsse, FWinkler
  10. Hey Nessio, Ich muss sagen, dass ich deine Situation gut verstehen kann und hoffe, dass ich dir ein bisschen weiterhelfen kann. Wenn du dich fragst, ob deine Bank den höheren Verkehrswert deines Hauses für die Berechnung deines Eigenkapitals berücksichtigen wird, dann kann ich dir sagen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie es tun wird. Die meisten Banken werden den Verkehrswert einer Immobilie zu deinem Vorteil verwenden. In deinem Fall hast du das Haus für einen niedrigeren Preis gekauft als den Verkehrswert des Hauses, was bedeutet, dass das Haus mehr wert ist als du dafür bezahlt hast. Bei der Berechnung deines Eigenkapitals zählt die Bank auch den Eigenanteil des Käufers, also das, was man selbst für den Kauf gezahlt hat. Hier kommt nun der höhere Verkehrswert ins Spiel. Denn wenn du tatsächlich mehr Eigenkapital vorzuweisen hast, dann verbessert sich auch deine Kreditwürdigkeit deutlich. Um dir das Ganze näher zu erläutern, möchte ich dir ein Beispiel geben: Wenn du zum Beispiel ein Haus für 400.000 CHF gekauft hast, das jedoch einen Verkehrswert von 500.000 CHF hat, dann hat dein Haus einen Eigenkapitalüberschuss von 100.000 CHF. Das bedeutet, dass du eine grössere Summe als Eigenkapital einbringen kannst. Jetzt ist es möglich, dass die Bank den höheren Wert berücksichtigt und deinen Eigenanteil um den höheren Verkehrswert aufwertet. In diesem Fall erhöht sich dein Eigenkapital von 100.000 auf 200.000 CHF. Das ist ein gewaltiger Unterschied, der deine Situation verbessert und dich für die Bank attraktiver macht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es hierbei von Bank zu Bank unterschiedliche Richtlinien geben kann. Du solltest dich also bei deiner Bank erkundigen, ob sie dies berücksichtigen wird. Am besten sprichst du persönlich mit einem Berater, der dir genau erklären kann, wie deine Bank arbeitet und was du erwarten kannst. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Beispiel eine bessere Vorstellung davon geben, wie sich der höhere Verkehrswert auf dein Eigenkapital auswirken kann und wie Banken damit umgehen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
  11. Ich denke, in den meisten Fällen werden die Kosten für die Grundbuchänderung vom Käufer getragen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Ich habe diesbezüglich einmal mit meinem Anwalt gesprochen, um sicherzustellen, dass ich alle unerwarteten Kosten berücksichtigt habe. Er sagte, dass ich immer noch eine Absprache mit dem Verkäufer treffen könne, um zu sehen, ob er bereit ist, einen Teil der Kosten zu tragen.
  12. Hi Stephan, Es ist gut, dass du dich informierst, bevor du deine Bank wechselst. Wie Nessio bereits erwähnt hat, musst du dir keine Sorgen um deinen Schuldbrief machen. Was du jedoch beachten solltest, sind die Zinssätze und die Gebühren der neuen Bank. Du solltest auch prüfen, ob du bei der neuen Bank die gleichen Konditionen für eine Hypothek erhältst, da dies auf lange Sicht Auswirkungen auf deine Finanzen haben kann. Vergleiche die Angebote der Banken und wähle diejenige, die am besten zu dir passt. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Grüsse, FWinkler
  13. Hallo zusammen, ich stehe kurz davor, mein Bauland zu kaufen und möchte gerne wissen, ob es sich lohnt, jetzt noch in die Säule 3a einzuzahlen, um Steuern zu sparen und im Februar nächsten Jahres vorzubeziehen. Gibt es hier jemanden, der mir genau sagen kann, wieviel Steuern ich dann im Jahr 2022 bezahlen müsste? Ich würde mich sehr über eure Empfehlungen und Tipps freuen! Liebe Grüsse, FWinkler
  14. Hallo zusammen, Ich hätte mal eine Frage an alle, die im Bereich Eigenheimfinanzierung fit sind. Meine Zinsbindung für ein Darlehen in Höhe von CHF 150'000 endet am 30.1.2020. Derzeitige Restdarlehenshöhe beträgt CHF 140'000. Aufgrund der aktuellen Zinslage möchte ich gerne eine Anschlussfinanzierung beantragen. Momentan habe ich mir folgendes überlegt: Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren ab dem 30.1.2020 Maximale monatliche Rate von CHF 900 Möglichst hohe Anfangstilgung 5% Sondertilgung pro Jahr Aufteilung des Darlehens in zwei Teile oder nicht? Ich frage mich nun: Würdet ihr eine Aufteilung empfehlen? Und wenn ja, wie sähe eine sinnvolle Gewichtung aus? Soll ich bei derselben Bank bleiben oder auf verschiedene Banken verteilen? Welche Bank könnt ihr empfehlen? Was passiert im Falle eines Todes, einer Scheidung oder eines Umzuges ins Ausland? Wie flexibel sollte die Finanzierung sein? Macht es Sinn, eine Forwarddarlehen abzuschliessen? Ich würde mich sehr über eure Tipps und Empfehlungen freuen. Herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüsse, FWinkler
  15. Hallo Nicola, Zusätzlich zu den anderen Kommentaren denke ich, dass ein interessanter Faktor, der in deiner Rechnung fehlt, die Transportkosten sind. Der Preis pro Kubikmeter kann sich von Ort zu Ort aufgrund der Entfernung des Lagerhauses zum Bauprojekt ändern. Besonders wenn das Lagerhaus weiter entfernt ist, können die Transportkosten überproportional teurer werden. Es lohnt sich, diese Kalkulation einbeziehen, um den endgültigen Preis zu erhalten. Viele Grüsse, FWinkler
  16. Hallo Swiss.Stephan, Ich möchte noch eine weitere Sache hinzufügen: Wenn Ihre Eltern Ihnen eine Wohnungs-Kapitalbeteiligung oder eine Investitionsbeteiligung an einer Gesellschaft als Eigenkapital schenken, können die Einkommenssteuern anfallen. Sobald der Wert der Beteiligung 20.000 CHF überschreitet, würde der Beschenkte (in diesem Fall Sie) die Steuern bezahlen müssen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, gesetzliche Bilanzanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Ein Steuerberater hilft dabei. Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Beste Grüsse FWinkler
  17. Hey Stephan, i ch verstehe deine Frustration. Ich hatte ähnliche Schwierigkeiten, als ich versuchte, ein Haus im Ausland zu finanzieren. Wissen Sie, dass einige Banken besondere Bedingungen für ausländische Kunden haben, abhängig von der jeweiligen Situation. Meistens wird eine höhere Anzahlung gefordert oder der Zinssatz ist höher. Es gibt jedoch immer noch Möglichkeiten. Ich kann dir voller Überzeugung den Service von Interhyp empfehlen – Sie haben mir in dieser Angelegenheit sehr geholfen. Ich hoffe, du findest bald eine Lösung!
  18. Hallo Nessio, Ich habe auch schon einmal ein Bauprojekt mit Widerspruch von Anwohnern durchlaufen und es war eine wirklich frustrierende Erfahrung. Aber als es endlich fertig war, war es das alles wert. In Bezug auf die Rekursgründe habe ich gehört, dass es normalerweise möglich ist, dieselben Gründe nicht erneut vorzubringen, es sei denn, es gäbe neue Entwicklungen oder neue Informationen. Aber ich denke, es wäre am besten, sich an einen Anwalt oder an einen Experten auf diesem Gebiet zu wenden, der den Prozess kennt und spezifische Fragen beantworten kann. Ausserdem kann es hilfreich sein, die Meinung von anderen Nachbarn einzuholen. Vielleicht gibt es welche, die Ihre Positon unterstützen und dies vor Gericht mitteilen könnten. Ich hoffe, es geht alles gut aus. Beste Grüsse, FWinkler
  19. Hi Stephan, Das ist sehr ärgerlich zu hören. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, deinen GU einzuschalten. Er sollte sich um diese Angelegenheit kümmern, da er ja auch in deinem Namen mit der Baufirma verhandelt. Wenn der GU selbst nicht eine Lösung finden kann, würde ich auch einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen. Aber ich glaube, es kommt auch ein bisschen darauf an, wie verärgert du über diese Abweichung bist. Wenn es wirklich stört, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, etwas dagegen zu unternehmen.
  20. Hallo zusammen! Neben den genannten Punkten fiel mir etwas anderes auf. Vielleicht sollte Nessio prüfen, ob in der WHG, in die er ziehen will, haustierfreundlich sind? Wenn Nessio ein Haustier hat oder sich gerne in der Zukunft eins anschaffen möchte, dann wäre diese Frage interessant. Nicht alle Wohnungen erlauben Katzen oder Hunde und das kann im Nachhinein sehr schwierig werden. Oftmals gibt es hier auch Einschränkungen in der Art und Anzahl der Tiere. Schaut am besten auf die Hausordnung oder sprecht dies bei der anstehenden Besichtigung an.
  21. Sie sollten auch prüfen, ob Sie aufgrund der alleinigen Finanzierung des Hauses Anspruch auf Steuervergünstigungen haben. In der Schweiz gibt es verschiedene Aspekte, die bei der Steuerberechnung von Wohneigentum zu berücksichtigen sind. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt oder einem Steuerexperten, um sicherzustellen, dass Sie alle Berechtigungen erhalten, die Ihnen zustehen.
  22. Hallo Stephan, Ihre Fragen zur Hypothek haben Sie ja bereits von Nessio und Nicola beantwortet bekommen. Ich wollte nur eine zusätzliche Anmerkung zur Steuer machen: Wenn Sie Ihr Einkommen durch die Immobilienvermietung erhöhen, werden Sie mehr Steuern zahlen müssen. Aber Sie können auch einige Abzüge geltend machen - zum Beispiel können Sie Reparatur- sowie Instandhaltungskosten von Ihren Mieteinnahmen abziehen. Sie können auch Zinsen von Ihren Einkünften abziehen, um Ihre Steuerlast zu verringern. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, alle Kosten, die Sie für Ihre Immobilie haben, zu dokumentieren. Allerdings gibt es auch Beschränkungen für diese Abzüge - zum Beispiel können Sie nur bestimmte Reparaturkosten abziehen und keine Kosten für die Verbesserung der Immobilie. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Steuerexperten. Beste Grüsse, FWinkler
  23. Hallo Swiss.Stephan, eine Möglichkeit, die sich anbietet, wäre in der Tat ein Mietvertrag oder eine Nutzungsentschädigung. Der Partner, der eine höhere Hypothekarlast trägt, würde demnach eine Miete für die Nutzung seines Anteils erheben, um die höheren Zinsen auszugleichen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung sollte dabei im Vorfeld klar vereinbart werden und am besten notariell festgehalten werden. Auf diese Weise ist die Verteilung der Kosten fair geregelt und wird von beiden Seiten akzeptiert. Beste Grüsse, FWinkler
  24. Ich denke, es wäre sinnvoller, das Geld erst im Jahr 2008 zu beziehen. So könntest du sicher sein, dass die Steuerbefreiung für den gesamten Betrag gilt. Wenn du das Geld noch im selben Jahr beziehst, würde ich davon ausgehen, dass die Steuerbefreiung nur für den Betrag gilt, den du nicht wieder herausgenommen hast. Es ist wichtig zu verstehen, dass Steuerbefreiungen für Vorsorgekonten wie das 3a-Konto bestimmten Grenzen unterliegen. Für das Jahr 2021 beträgt der Höchstbetrag, den man in der Schweiz auf ein 3a-Konto einzahlen kann, CHF 6.883. Dieser Betrag kann sich jedoch ändern, je nach den Entscheidungen der Regierung und den wirtschaftlichen Bedingungen. Wenn du also CHF 6.883 auf dein 3a-Konto für das Jahr 2021 eingezahlt hast und du planst, das Geld vor Jahresende wieder abzuheben, gilt die Steuerbefreiung nur für den Teil des Betrags, der auf deinem Konto verbleibt. Wenn du beispielsweise CHF 2.000 abhebst, bevor das Jahr endet, gilt die Steuerbefreiung nur für CHF 4.883. Dies bedeutet, dass du auf den verbleibenden CHF 2.000 entsprechende Steuern zahlen musst. Andererseits, wenn du das Geld bis zum Ende des Jahres 2021 auf deinem 3a-Konto behältst, kannst du sicher sein, dass die gesamten CHF 6.883 steuerfrei bleiben werden. Am besten ist es also, das Geld bis zum Ende des Jahres auf dem Konto zu belassen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerbefreiung für das 3a-Konto jedes Jahr gilt. Ein Beispiel: Angenommen, du hast im Jahr 2021 den höchsten erlaubten Betrag von CHF 6.883 auf dein 3a-Konto eingezahlt. Wenn du das Geld auf deinem Konto bis Ende des Jahres 2021 belässt, profitierst du von der Steuerbefreiung für 2021. Im Jahr 2022 kannst du erneut den höchsten erlaubten Betrag auf dein 3a-Konto einzahlen und erhältst eine neue Steuerbefreiung. Zusammenfassend ist es also sinnvoll, das Geld auf dem 3a-Vorsorgekonto zu belassen, um von der Steuerbefreiung für den gesamten Betrag zu profitieren. Wenn du allerdings das Geld vor Jahresende abheben möchtest, gilt die Steuerbefreiung nur für den Betrag, der auf dem Konto verbleibt. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung, um ein Beispiel für die Berechnung der Steuerbefreiung auf dem 3a-Vorsorgekonto zu geben.
  25. Lieber Swiss.Stephan, Neben der VSS-Norm kann es auch andere Bestimmungen geben, die deine Baugenehmigung beeinflussen können. Zum Beispiel gibt es möglicherweise kommunale Regeln, die besagen, dass auch ein bestimmter Grenzabstand einzuhalten ist. Die Vorschriften variieren von Gemeinde zu Gemeinde und können sehr streng sein. Du hast erwähnt, dass deine Garage an einem erhöhten Standort gebaut werden soll. Beachte, dass dies auch zusätzliche Baugenehmigungen und Genehmigungen der Gemeinde erfordern kann. Möglicherweise ist das der Grund, warum das Baugesuch abgelehnt wurde. Ich empfehle dir, dich genau über alle regionalen Vorschriften zu informieren, bevor du dein Baugesuch einreichst. Möglicherweise müssen Sie einige Änderungen vornehmen oder einen anderen Standort in Betracht ziehen. Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter. Beste Grüsse, FWinkler
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