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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Guten Tag zusammen, ich brauche dringend Hilfe bei der Lösung eines Problems, das ich mit meinem neuen Haus habe. Nachdem ich monatelang aufgeregt auf den Tag der Schlüsselübergabe gewartet hatte, wurde das Datum verschoben, weil das Haus noch nicht fertig ist. Ich habe bereits versucht, den Bauträger zu kontaktieren, aber keine Antwort erhalten. Kann mir jemand helfen, wie ich am besten vorgehen sollte? Soll ich weitere rechtliche Schritte ergreifen oder muss ich auf den Bauträger warten? Ich mache mir Sorgen und bin echt frustriert. FWinkler
  2. Hey Nicola, Ja, es ist definitiv sinnvoll, die Bedingungen der verschiedenen Versicherungen zu vergleichen. Meiner Erfahrung nach gibt es Unterschiede in der Abdeckung und den Kosten, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Ich kann Dir sagen, dass das Vergleichen sich schlussendlich lohnen wird. Wenn Du Zeit hast, würde ich auf jeden Fall empfehlen, die Bedingungen der Versicherungen sorgfältig zu prüfen. Wie bereits von Nessio erwähnt, solltest Du sicherstellen, dass die Leistungen auch zu Deinen individuellen Bedürfnissen passen und dass Du von der Versicherung gut geschützt wirst. Hoffe, das hilft Dir weiter! Grüsse, FWinkler
  3. Wenn du als Selbstständiger eine Dienstleistung anbietest und das Ergebnis dieser Dienstleistung ein Werk ist, solltest du einen Werkvertrag abschliessen. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer (du) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu einem festgelegten Preis herzustellen und der Auftraggeber (dein Kunde) sich verpflichtet, den Preis zu zahlen und das Werk abzunehmen. Eine Möglichkeit, bei der man keinen Werkvertrag abschliessen muss, ist der Dienstvertrag. Der Dienstvertrag wird geschlossen, wenn der Auftragnehmer eine Dienstleistung erbringt und der Auftraggeber ihm dafür ein Entgelt zahlt. Der Unterschied zum Werkvertrag besteht darin, dass beim Dienstvertrag keine Verpflichtung zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses besteht, sondern nur zur Erbringung einer Leistung. Wenn du einen Werkvertrag abschliesst, solltest du darauf achten, dass im Vertrag das genaue Werk beschrieben wird, das du herstellen sollst. Es sollte auch ein Festpreis vereinbart werden und eine Abnahmefrist, innerhalb derer der Kunde das Werk abnehmen muss. Wenn du das Werk innerhalb dieser Frist nicht fertigstellst, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle von Mängeln hast du als Auftragnehmer ein Anrecht auf Nachbesserung. Wenn das Werk in sich schlüssig und vollständig ist, ist es als Abnahmekriterium ausreichend. Wenn es aber besondere Anforderungen gibt, dann kann man Abnahmekriterien festlegen. Zum Beispiel kann man eine Checkliste verwenden, um sicherzustellen, dass das Werk den Anforderungen des Kunden entspricht. Ein Werklieferungsvertrag bezieht sich auf den Lieferumfang von Werkteilen, die nicht nur geliefert, sondern auch montiert werden müssen. Ein Werklieferungsvertrag beinhaltet keine Arbeit, sondern nur die Lieferung von Werkteilen. Wenn der Kunde jedoch möchte, dass diese Teile von dir auch montiert werden, dann musst du zusätzlich einen Montagevertrag abschliessen. Es gibt auch einen Unterschied zwischen dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung. Im Falle eines Werkvertrags beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, während sie bei einem Dienstvertrag nur ein Jahr beträgt. Ein Werkvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Wenn du einen Werkvertrag abschliessen willst, aber nicht weisst, wie du ihn aufsetzen sollst, kann ich dir gerne eine Vorlage zuschicken.
  4. Hi Nicola, Ich hatte dasselbe Problem bei meinem Hausbau und habe auch lange nach einem guten Bauexperten gesucht. Letztendlich kann ich dir Herbert Meier empfehlen, er hat meinen Hausbau erfolgreich begleitet. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob er noch in der Gegend wohnt oder wie seine Verfügbarkeit aussieht. Wenn du ihn aber erreichen kannst, dann könnte er die ideale Wahl für dich sein. Sonst würde ich dir auch empfehlen, dich an lokale Bürgerverbände zu wenden. Diese haben oft Empfehlungen von fürsorglichen Fachleuten und können gute Ratschläge geben. Ich hoffe, ich konnte dir helfen und viel Glück bei deiner Suche! FWinkler
  5. Es ist wirklich ärgerlich, wenn beim Hausbau unerwartete Kosten auftreten. Denn die meisten Menschen haben ein begrenztes Budget und können es sich nicht leisten, viel mehr zu bezahlen, als sie geplant haben. Deshalb ist es wichtig, dass man von Anfang an mit dem Architekten über das Budget spricht und sich darüber einig wird. Doch was passiert, wenn sich im Laufe der Planung herausstellt, dass das Budget nicht ausreichend ist? Eine solche Situation hatte auch ich schon einmal erlebt, als ich mein Haus gebaut habe. Zunächst hatten wir ein Budget von 500'000 CHF festgelegt. Doch als wir mit der Planung begannen, stellte sich heraus, dass unsere Wünsche und Vorstellungen von einem Haus viel teurer waren als gedacht. Der Architekt zeigte uns jedoch schnell, dass es auch günstigere Alternativen gab, die unseren Anforderungen entsprachen. So konnten wir das Budget um 20'000 CHF reduzieren und dennoch unser Traumhaus bauen. Doch nicht immer ist es so einfach, unvorhergesehene Kosten zu vermeiden. Oftmals liegt das auch an unklaren Absprachen mit dem Architekten. Zum Beispiel kann es sein, dass der Architekt eine Materialart oder ein Ausstattungsmerkmal vorschlägt, das zwar schön, aber auch sehr teuer ist. In diesem Fall sollte man sich als Bauherr nicht scheuen, den Architekten darauf anzusprechen und nach günstigeren Alternativen zu fragen. Denn letztendlich ist es das Ziel, ein Haus zu bauen, das den eigenen Vorstellungen entspricht, aber auch im finanziellen Rahmen liegt. Ein weiterer Faktor, der zu unvorhergesehenen Kosten führen kann, ist die Wahl des Baugrundstücks. Nicht jeder Baugrund eignet sich für jeden Hausbau. Es kann sein, dass der Boden beschaffen ist oder dass das Grundstück zu klein oder zu gross ist. In diesem Fall sollte man sich vorab ausführlich informieren und gegebenenfalls einen Experten hinzuziehen. Auch hier kann der Architekt oder ein Bauingenieur helfen, die richtige Wahl zu treffen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Hausbau immer das Budget im Auge behalten werden sollte. Es ist wichtig, dass man sich von Anfang an mit dem Architekten über die Finanzen verständigt und klare Absprachen trifft. Doch auch im Verlauf der Planung können unvorhergesehene Kosten entstehen. Hier hilft es, flexibel zu bleiben und nach günstigeren Alternativen zu suchen. Letztendlich geht es darum, ein Haus zu bauen, das den eigenen Vorstellungen entspricht, aber auch finanziell machbar ist.
  6. Hallo Nicola Padinatos, Ich schliesse mich der Meinung von Swiss.Stephan an. Wichtig ist auch, dass ihr eure Absicherung nicht zu spät vornehmt, da die volatilen Devisenmärkte schwer vorhersehbar sind und es somit schnell zu unerwarteten Währungsverlusten kommen kann. Beachtet auch die damit verbundenen Kosten und seid euch bewusst, dass Trader nicht immer Recht behalten. Gruess, FWinkler
  7. Ich würde empfehlen, juristischen Rat einzuholen, bevor Sie irgendwelche weiteren Schritte in dieser Angelegenheit unternehmen. In Zivilrechtsangelegenheiten gibt es oft viele Grauzonen, in denen rechtliche Schritte unklug sein können. Wie in der ursprünglichen Nachricht erwähnt, ist der Architekt seit etwa 11 Monaten an dem Projekt beteiligt. In dieser Zeit waren die Pläne des Hauses einem ständigen Wandel unterworfen. Der erste Entwurf mag perfekt aussehen, aber es gibt immer Verbesserungen, die vorgenommen werden müssen.
  8. Ich habe kürzlich einen lesenswerten Artikel zur Hypotheken-Strategie gefunden, von dem ich glaube, dass er viele von euch interessieren könnte. Der Artikel beschäftigt sich damit, wie man beim Abschluss einer Hypothek Geld sparen kann. Obwohl die Informationen im Artikel recht grundlegend sind, halte ich ihn dennoch für nützlich, da er die verschiedenen Optionen auf einfache Weise erklärt. In dem Artikel werden verschiedene Strategien erläutert, um von den derzeit niedrigen Zinssätzen zu profitieren. Er enthält auch eine Warnung vor den Risiken der Aufnahme einer variable Hypothek und gibt Ratschläge zum Umgang mit Schulden in einer Zeit steigender Zinssätze. Was mich persönlich ebenfalls angesprochen hat, war die Analyse der verschiedenen Angebote der Banken und die Feststellung, dass viele Angebote intransparent und teuer sind. Ich denke, in Zeiten wie diesen, mit so vielen Unsicherheiten auf dem Markt, kann jeder ein zusätzliches Verständnis davon gebrauchen, wie man Geld sparen kann. Hier ist der Link zum Artikel. Ich persönlich habe bereits einige Änderungen vorgenommen, nachdem ich den Artikel gelesen hatte, und bin sicher, dass auch andere davon profitieren könnten. Was denkt ihr?
  9. Hallo Nessio, es hängt letztendlich von der vertraglichen Vereinbarung ab, ob Sie Ihre Bank wechseln können oder nicht. Es ist jedoch nicht vorteilhaft, in diesem vertraglichen Stadium eine neue Bank zu kontaktieren, besonders wenn dies mit einer Vertragsstrafe verbunden ist. Falls Sie jedoch noch kein Angebot von anderen Banken haben, können Sie versuchen, sie zu kontaktieren, um sich nach ihrem Zinssatz und Tilgungsraten und -bedingungen zu erkundigen. Wenn Sie ein besseres Angebot bekommen, können Sie es mit den Bedingungen und der Strafe im gegenwärtigen Vertrag vergleichen, um herauszufinden, ob Sie ihn stornieren möchten oder nicht. Gute Grüsse, FWinkler
  10. Hallo nicola_padinatos, ich verstehe deine Sorgen sehr gut. Eine Grosshaltung in der Schweiz ist eine Herausforderung und bedarf eines sehr guten Zeitmanagements. Ich würde dir empfehlen, mit deinem Vermieter über deine Situation zu sprechen und eine Lösung zu finden, falls du eine längere Kündigungsfrist hast als vertraglich vereinbart. Aber keine Sorge, du hast noch einige Monate Zeit. Ich weiss nicht, wo du wohnst, aber je nach Region bekommst du in kleineren Gemeinden leichter einen Platz in einer Mietwohnung als in Städten wie Basel oder Zürich. In Städten ist es oft schwieriger und teurer, eine Wohnung zu finden. Eine gute Option wäre, zu prüfen, ob du bei einem Freund oder Verwandten unterkommen könntest, bis du in dein neues Haus einziehen kannst. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Ganz herzliche Grüsse, FWinkler
  11. Hallo zusammen, ich bräuchte eure professionelle Meinung. Unser Fensterlieferant hat einen Werkvertrag verletzt, und ich bin mir nicht sicher, wie wir weiter vorgehen sollen. Gemäss des Werkvertrags sollte das dreiflüglige Kunststofffenster als Doppelflügel + Einzelflügel gebaut werden, wobei der Doppelflügel ohne Setzholz in der Mitte sein sollte. Allerdings hat das gelieferte Fenster ein Setzholz mitten im Doppelflügel. Der Lieferant argumentiert, dass das Fenster ohne Setzholz nicht gebaut werden könne und dass unser Architekt zugestimmt hat, ohne uns zu informieren. Rücksprache mit den beteiligten Parteien hat allerdings nicht wirklich weitergeholfen. Wir haben eine Offerte für eine Ersatzlösung erhalten, aber wir müssen die Entfernung und Entsorgung des falschen Fensters sowie das neue Fenster vollständig finanzieren. Wir sind uns nicht sicher, ob der Architekt bereits in der Ausschreibung einen Fehler gemacht hat oder ob die Bauweise im Werkvertrag klar definiert wurde und der Lieferant seine Pflichten nicht erfüllt hat. Kann mir jemand helfen und sagen, ob im Werkvertrag festgelegt ist, ob im Doppelflügel des Fensters ein Setzholz vorhanden sein sollte?
  12. Guten Tag Nessio, wenn dein Konkurs bereits 20 Jahre her ist, sollte dies eigentlich kein Problem mehr darstellen. Hast du versucht, eine Hypothek bei einer anderen Bank zu erhalten? Falls nicht, wäre dies eine gute Option. Jede Bank hat unterschiedliche Anforderungen an die Kreditwürdigkeit und oft kann es einfacher sein, bei einer kleineren Bank oder einer Genossenschaftsbank eine Hypothek zu erhalten. Viele Grüsse, FWinkler
  13. Hallo zusammen, ich und meine Ehepartnerin haben ein Haus mit einem Generalunternehmer (GU) gebaut und sollten es schlüsselfertig bis zum 30.06.2018 beziehen können. Allerdings konnten wir erst am 10.07.2018 in ein unfertiges Haus einziehen - die Küche hat gefehlt und es gab andere Mängel, die noch behoben werden mussten. Erst Ende September konnten wir das Haus bewohnen und haben es zu diesem Zeitpunkt überschrieben bekommen. Im Kaufvertrag haben wir vereinbart, dass 25% des Kaufpreises nicht direkt gezahlt werden: „Die Käufer/FWinkler ist berechtigt, den Betrag von CHF ... bis spätestens 29.12.2018 zurückzubehalten. Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Vorlage des Nachweises der vollständigen Erfüllung der Leistungspflichten des Verkäufers durch die Käufer/FWinkler. Die finanzierende Bank wird durch die Käufer/FWinkler beauftragt, die Zahlung auszuführen, sobald die Nachweise vorliegen.“ Anfang Dezember haben wir auf alle offenen Punkte und den noch ausstehenden Betrag hingewiesen. Auf unsere Bitte hin hat sich aber niemand gemeldet. Am 21.12.2018 haben wir dann einen provisorischen Handwerkerpfand gesehen und erneut auf die ausstehenden Zahlungen hingewiesen. Das Pfand ist mittlerweile wieder aufgehoben, aber wir wissen, dass der GU noch immer mit dem Gärtner um den ausstehenden Betrag verhandelt und die Pendenzen nicht abgeschlossen hat. Trotz dieser Umstände haben wir Anfang März 15% des Kaufpreises an den GU überwiesen und nur noch 10% einbehalten. Jetzt hat der GU uns eine Rechnung für Zinsen seit dem 01.09.2018 gestellt - obwohl das Haus erst am 26.09.2018 überschrieben wurde. Dabei handelt es sich um 5% des ausstehenden 25%igen Betrags. Wir haben versucht, eine Lösung mit ihm telefonisch zu erzielen. Jetzt meine Frage: Darf er uns 5% Zinsen gemäss der Klauseln in unserem Vertrag berechnen? Was sollen wir tun? Wir sind schon etwas genervt von all dem Ärger, den wir hier hatten. Wir haben den Handwerkern oft hinterher telefoniert und mussten uns um viele Dinge selbst kümmern.
  14. Hallo Swiss.Stephan, Ich habe in meiner Vergangenheit ähnliche Situationen durchlaufen und wollte meine Erfahrung gerne mit dir teilen, um dir eine potenzielle Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen. Als ich vor einigen Jahren eine Hypothek aufnehmen wollte, hatte ich ein ähnliches Problem wie du. Die Forward-Rate machte mir das Leben schwer und ich wusste nicht, wie ich damit umgehen sollte. Schliesslich entschied ich mich, mit meiner Bank zu sprechen und ihr meine Situation zu erklären. Ich hatte Glück, denn sie boten mir ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen an, das auf meinem Einkommen basierte. Dies bedeutete, dass ich den Forward-Zuschlag ignorieren und trotzdem eine Hypothek aufnehmen konnte. Allerdings gab es eine Bedingung: Wenn ich die Hypothek letztendlich nicht aufnehmen würde, müsste ich eine Gebühr in Höhe von CHF 500 zahlen. Zugegeben, von dieser Klausel war ich nicht begeistert. Aber im Vergleich zum höheren Forward-Zuschlag, den ich sonst gezahlt hätte, war es eine vernünftige Option. Ich war mir sicher, dass ich die Hypothek aufnehmen würde, also stimmte ich zu und unterschrieb den Vertrag. Natürlich ist diese Option nicht für jeden geeignet. Aber ich denke, es lohnt sich, mit deiner Bank zu sprechen und zu sehen, ob sie bereit sind, dir ein ähnliches Angebot zu machen oder ob es andere Optionen gibt, die deinen Bedürfnissen besser entsprechen. Ich hoffe, dass ich dir mit meiner persönlichen Erfahrung helfen konnte und wünsche dir alles Gute bei der Suche nach der richtigen Lösung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  15. Grüezi Stephan Es freut mich zu hören, dass du und dein Freund daran interessiert seid, ein Doppelhaus für 460'000 CHF zu errichten. Als gelernter Sanitärmonteur und ehemaliger Heizungsmonteur hast du sicherlich die notwendigen handwerklichen Fähigkeiten, um einige Aufgaben selbst zu erledigen und dadurch Arbeitskosten zu sparen. Zum Beispiel könnte ihr das Mauerwerk selbst machen, statt einen Maurer zu bezahlen. Wenn ihr euch ein Wochenende Zeit nehmt, könnt ihr diese Aufgabe sehr gut bewältigen und dabei eine Menge Geld sparen. Auch könnt ihr in Betracht ziehen, einige Elektroarbeiten selbst zu machen, wenn ihr diese Kenntnisse habt. Ein weiterer Tipp, um Kosten zu sparen, ist die Wahl eines Holzhauses. Diese sind oft günstiger als Häuser aus anderen Materialien und haben eine hohe Energieeffizienz. Allerdings sollten bei der Wahl des Holzes auf eine gute Qualität geachtet werden, damit das Haus langlebig ist und ihr in Zukunft keine teuren Reparaturen haben werdet. Eine Sache, bei der ihr jedoch nicht sparen solltet, sind die Fenster. Hochwertige Fenster sind gegen Luftzug und Feuchtigkeit isoliert und können in der Zukunft Reparaturen oder Nachbesserungen vermeiden. Es ist also sinnvoll, in qualitativ hochwertige Fenster zu investieren, auch wenn sie am Anfang etwas mehr kosten. Es ist auch wichtig, dass ihr beim Bau des Hauses alle notwendigen Genehmigungen einholt und die Vorschriften eurer Gemeinde bezüglich Bauvorschriften einhaltet. Es kann sehr teuer und zeitaufwendig sein, wenn ihr diese Regeln übersieht und später Nachbesserungen vornehmen müsst. Ich würde auch empfehlen, bei der Planung des Hauses die Energieeffizienz im Auge zu behalten. Ihr könnt zum Beispiel in Betracht ziehen, Solarpaneele zur Stromgewinnung zu installieren oder das Haus mit einer energiesparenden Heizung auszustatten. Dadurch könnt ihr langfristig Geld sparen und auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Ich hoffe, ich konnte euch mit diesen Tipps weiterhelfen. Wenn ihr weitere Fragen habt, stehe ich gerne zur Verfügung. Cheers, FWinkler
  16. Hallo zusammen, Ich habe letztes Jahr eine Hypothek aufgenommen und kann euch meine Erfahrungen mitteilen. Wie Swiss.Stephan bereits erwähnt hat, ist es wichtig, mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital aufzubringen, aber man kann auch mehr Eigenkapital einbringen, um die monatlichen Kosten der Hypothek zu reduzieren. Was die Laufzeit der Hypothek betrifft, so würde ich empfehlen, eine längere Laufzeit zu wählen (z.B. 10 oder 15 Jahre), denn dann hat man eine stabile finanzielle Planungssicherheit und muss in mittelfristiger Zukunft keine Gedanken an eine Erhöhung der Zinsen machen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass man unbedingt verschiedene Angebote einholen sollte, um die besten Konditionen und Zinssätze für sich zu finden. Ich hoffe, das hilft dir weiter, FWinkler
  17. Grüezi miteinander, ich habe gehört, dass der Wasserdruck auf Baustellen in der Schweiz von Ort zu Ort variiert. Ich selbst habe bei meinem Projekt einen Wasserdruck von rund 0,7 bar, was mir sehr niedrig erscheint. Ist das noch tragbar oder muss ich von der Gemeinde mehr Druck verlangen? Vielen Dank für eure Ratschläge, FWinkler
  18. Ich wollte nur einen kurzen Kommentar zu der Diskussion hinzufügen, dass ein nicht notariell beglaubigter Vertrag nicht unbedingt bedeutet, dass es wertlos ist. Es ist wie Swiss.Stephan sagte, es gibt keine Verpflichtung, einen privaten Vertrag notariell beglaubigt zu haben. Vielmehr kann der Richter bei alleine schriftlichen Absprachen die Beweise von Zeugen und Indizien berücksichtigen, um die wahre Absicht und den Willen der Parteien zu schätzen. Allerdings wird der Beweis schwieriger, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Es ist definitiv besser, den Vertrag schriftlich zu haben, aber wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, müssen Sie versuchen, so viele Beweise wie möglich zu sammeln, um im Streitfall gewinnen zu können.
  19. Hallo zusammen, ich habe vor kurzem einen Gartenteich gebaut und möchte um diesen und zum Nachbarn hin einen 80cm hohen Zaun aus Diagonalgeflecht bauen, um meine Familie und Besucher vor eventuellen Unfällen mit dem Teich zu schützen. Ich frage mich allerdings, ob ich dafür eine Genehmigung benötige. Kann mir jemand weiterhelfen? Viele Grüsse, FWinkler
  20. Ich bin nicht sicher, ob ich hier eine Nebenfrage stellen kann, aber ich frage mich, ob jemand von euch Erfahrung mit Vermittlern für Hypothekarfinanzierungen hat. Aufgrund meiner Arbeitsbelastung habe ich keine Zeit, jeder Bank einzeln zu sprechen, um ihre Angebote zu verhandeln. Ich habe gehört, dass Vermittler für Hypothekarkredite einen Teil dieser Arbeit für Kunden übernehmen können. Allerdings bin ich skeptisch, da ich nicht weiss, wie seriös und unabhängig sie wirklich sind und wie transparent ihre Gebührenstruktur ist. Könnt ihr mir eure Erfahrungen mitteilen? Vielen Dank vorab!
  21. Ich stimme mit nicola_padinatos überein. Rechtlich haben Sie Anspruch auf eine benutzungsbasierte Kostenaufteilung. Um dies durchzusetzen, müssen Sie Ihren Vermieter kontaktieren oder einen Anwalt für Immobilienrecht konsultieren, falls dies erforderlich ist. DIY-Reparaturen oder Wartungen des Liftes sollten Sie nur durchführen, wenn Sie elendigst über das Anlagenwesen informiert und fit sind und auch bieten Sie "keinen professionellen Liftservice an". Daher würde ich vorschlagen, eine Fachfirma zu beauftragen, um alle möglichen Risiken und rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden. Freundliche Grüsse, FWinkler
  22. Hey Nessio, die Schenkungssteuer in der Schweiz ist normalerweise viel günstiger als die Erbschaftssteuer, wenn es um die Übertragung von Immobilien geht. Wenn du jedoch dein Haus auf dich und deine Geschwister übertragen möchtest, solltest du einige Punkte berücksichtigen. Zunächst einmal muss die Übertragung mindestens 10 Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgen, um die Schenkungssteuer zu umgehen. Wenn der Schenker jedoch innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung stirbt, werden die Schenkungen in der Erbschaftssteuerberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass, wenn du die Immobilie als Erbe erhalten möchtest, es möglicherweise nicht ratsam ist, sie zu schenken. In diesem Fall kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Ein Beispiel: Wenn dein Vater dir und deinen zwei Geschwistern je ein Drittel seines Hauses schenkt, beträgt der Wert jeder Schenkung 300.000 CHF. Wenn dein Vater innerhalb von 10 Jahren stirbt, beträgt der Wert der Schenkung bei der Erbschaftssteuerberechnung jedoch 900.000 CHF. Wenn der Freibetrag für jede Person bei 100.000 CHF liegt und der Steuersatz bei 20% liegt, würde jeder von euch Geschwistern 160.000 CHF an Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Ein weiterer Punkt, der berücksichtigt werden sollte, ist, dass die Schenkung von Immobilien in der Schweiz auf Kantons- und Gemeindeebene unterschiedlich besteuert werden kann. Es ist daher wichtig, sich vorab über die Steuersätze und -regelungen zu informieren. Es gibt jedoch auch Vorteile bei der Übertragung von Immobilien per Schenkung. Zum einen kann die Schenkung dazu beitragen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Familienbeziehungen zu stärken. Zum anderen können Schenkungen mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz von maximal 2,5% belastet werden, je nach Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad des Empfängers. Ein Beispiel: Wenn dein Onkel dir eine Wohnung im Wert von 500.000 CHF schenkt, beträgt die Schenkungssteuer je nach Kanton zwischen 1,5% und 2,5%. Bei einem Steuersatz von 2,5% müsstest du also 12.500 CHF an Schenkungssteuer bezahlen. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. FWinkler
  23. Lieber Nicola, Eine weitere mögliche Option besteht darin, einen Fachmann einzubeziehen, um Ihnen bei der Bestimmung Ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten zu helfen. Vielleicht gibt es einen Anwalt oder Bauexperten in Ihrer Nähe, der über dieses Thema informiert ist. Am besten holen Sie Angebote von mehreren Anwälten/Bauexperten ein und bewerten diese, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ausserdem würde ich empfehlen, die anfänglichen Bauvorschriften und einen detaillierten Bauplan gründlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass es keine weiteren Vorschriften gibt, die versehentlich oder absichtlich von Ihrem GU oder der Bauherrin übergangen wurden.
  24. Hallo Nicola, neben den von Swiss.Stephan genannten Posten können auch noch weitere Kostenpunkte auftreten, die je nach Wohnlage oder deiner individuellen Situation abweichen können. Ein Beispiel dafür wären Kosten für eine eventuelle Gartengestaltung oder Schädlingsbekämpfung, die je nach Bedarf und Lage des Hauses von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen können. Ich persönlich würde dir empfehlen, dich frühzeitig mit deinem Vermieter oder den bisherigen Eigentümern des Hauses in Verbindung zu setzen, um alle möglichen Kostenpunkte zu klären und somit einen genauen Überblick zu erhalten. Viele Grüsse, FWinkler
  25. Hallo Zusammen, ich habe vor etwa fünf Jahren ein Haus gekauft, obwohl ich eigentlich immer bauen wollte. Jetzt möchte ich, da meine Frau sein Studium abgeschlossen hat, doch den Traum vom eigenen Haus verwirklichen. Mein Plan wäre, unser aktuelles Haus zu verkaufen und in der gleichen Gemeinde ein Grundstück zu kaufen. Allerdings habe ich dann kein Eigenkapital mehr übrig, um das Haus zu bauen. Kann die Bank einen Kredit gewährleisten, ohne dass ich Eigenkapital aufbringen kann? Ich freue mich auf Eure Antworten. Grüsse, FWinkler
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