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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Lieber Nessio, es freut mich, dass du dich entschieden hast, eine Immobilie zu kaufen und dich um eine Hypothek zu bemühen. Die Suche nach der passenden Finanzierungslösung kann jedoch ganz schön kompliziert sein. Deshalb möchte ich dir ein paar Ratschläge geben: 1. Sprich mit deiner Bank Deine Bank ist der erste Ansprechpartner, wenn es um eine Finanzierung geht. Vereinbare am besten einen Termin mit einem Bankberater und sprich mit ihm oder ihr über deine Vorstellungen und Möglichkeiten. Es kann auch hilfreich sein, wenn du im Vorfeld schon einmal eine Liste mit deinen Einkommens- und Ausgabenposten sowie deinen Vermögenswerten erstellst. So kann der Berater dich besser beraten und dir gezielt Finanzierungslösungen aufzeigen. 2. Frage auch bei kleineren Genossenschaftsbanken an Neben den grossen Banken gibt es auch viele kleinere Genossenschaftsbanken, die Finanzierungen für ihre Kunden anbieten. Diese haben oft weniger Restriktionen und können daher individuellere Lösungen anbieten. Es lohnt sich also, auch hier mal anzufragen. Ein Beispiel für eine solche Bank ist die Basler Kantonalbank. Hier gibt es für eine Hypothekensumme von CHF 200'000 eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 1.13%. 3. Überlege eine längere Laufzeit Eine Möglichkeit, die monatlichen Raten zu senken, besteht darin, eine längere Laufzeit von z.B. 10 Jahren zu wählen. Hier sind die Zinssätze oft etwas höher, aber die Raten werden durch die längere Laufzeit auf einen niedrigeren Betrag verteilt. Vielleicht ist das auch eine Option für dich. Fazit Die Suche nach der passenden Finanzierungslösung kann herausfordernd sein, aber mit einem klar definierten Budget und den richtigen Informationen kann die Suche erfolgreich sein. Ich wünsche dir viel Erfolg mit deiner Hypothek! Herzliche Grüsse, FWinkler
  2. Salut Nicola! Ich schliesse mich Stephan an. Eine Schätzung des Marktwerts ist wichtig, um zu bestimmen, wie viel du leihen kannst. Je nach Bank können auch unterschiedliche Schätzungen zu unterschiedlichen Angeboten führen. Eine meiner Kollegen machte die Erfahrung, dass die eine Bank ihr Angebot auf einen zu niedrigen Wert basierte und sie dadurch nicht in der Lage war, ausreichende Eigenmittel bereitzustellen. Daher ist es wichtig, verschiedene Angebote zu prüfen und jeden Schätzwert sorgfältig zu betrachten. Es ist immer gut, sich auf gut informierte Quellen zu verlassen, zum Beispiel, indem man Experten oder schon mehrere Immobilientransaktionen tätigen Kunden um Rat fragt. Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter bei deinem Entscheidungsprozess. Gruss, FWinkler
  3. Sehr geehrter Nicola, um Ihre Frage bezüglich des Eigenmietwerts zu beantworten, benötigen wir weitere Details zu Ihrer Situation. Grundsätzlich wird der Eigenmietwert ab dem Monat der Bezugsberechtigung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu diesem Zeitpunkt bereits im Haus wohnen oder nicht. Sollten Sie jedoch eine Baustelle auf Ihrem Grundstück haben, kann dies vorübergehend zu einer Reduktion des Eigenmietwerts führen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es auf die Art und Dauer der Baustelle ankommt, da eine Baustelle im Garten beispielsweise eine andere Auswirkung auf den Eigenmietwert hat als eine baufällige Fassade des Hauses. Eine weiter wichtige Information betrifft die Steuerpflicht bei Baustellen. Wenn Ihr Haus am 31.12. des jeweiligen Jahres noch eine Baustelle aufweist, wird es im Hinblick auf die Vermögenssteuer als unbebaute Landparzelle behandelt. Hierdurch entfällt in diesem Jahr die Vermögenssteuer, genauso wie die Liegenschaftssteuer. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass diese Steuerbefreiung nur solange gilt, bis die Baustelle zu einer bebauten Liegenschaft wird. Sobald dies der Fall ist, müssen Sie die fälligen Steuern bezahlen. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn Sie im Jahr 2021 ein Haus erwerben und am 01.03. einziehen, wird der Eigenmietwert ab März erhoben. Sollten Sie in diesem Jahr jedoch eine Baustelle haben, welche am 31.12. noch nicht fertiggestellt ist, müssen Sie keine Vermögens- oder Liegenschaftssteuer bezahlen. Sobald die Baustelle im Folgejahr beendet ist und das Haus vollständig bebaut ist, müssen Sie jedoch die fälligen Steuern ab diesem Zeitpunkt bezahlen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Ausführung weiterhelfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  4. Hallo zusammen, Ein ähnliches Problem war bei uns auch aufgetaucht. Als wir unser Haus gekauft haben, waren wir auch der Meinung, dass wir das volle Inventar bekommen würden. Der Verkäufer sagte uns einfach, dass das Inventar im Kaufpreis inbegriffen ist. Dann haben wir jedoch später herausgefunden, dass der Verkäufer uns lediglich das Inventar hinterlassen hat, was er nicht wollte. Es war zu einem grossen Teil voller Müll und Dinge, die kaum zu gebrauchen waren. Wir mussten uns nun darum kümmern, dass das Inventar entsorgt wird. Daher empfehle ich Ihnen, das Inventar nochmals zu überprüfen und sicherzugehen, ob alles, was im Haus vorhanden war, noch da ist. Die Chance, dass Teile des Inventars fehlen, ist schliesslich gross. Dien investierte Zeit ist es sehr wert, damit Sie nicht später für die Entsorgung der unerwünschten Teile verantwortlich sind. Beste Grüsse, FWinkler
  5. Hallo Nessio, wenn du eine grössere Renovierung vorhast, bei der Änderungen der Raumaufteilung vorgenommen werden müssen und möglicherweise Einfluss auf die Statik des Gebäudes genommen wird, ist es dringend empfohlen, einen Architekten einzubeziehen. Die Wahl des Architekten hängt jedoch stark von der Grösse, Art und des Umfangs der Renovierungsarbeiten ab sowie von der individuellen Arbeitsweise des Architekten. Die Kosten für die Planung eines Architekten können variieren. So gibt es Architekten, die ihre Arbeit prozentual an den Gesamtbaukosten bemessen, andere arbeiten nach Stundenpauschalen oder Festpreisen. Die jeweilige Preisgestaltung wird von der Grösse, Art und des Umfangs der Renovierungsarbeiten bestimmt. Für einen Architekten, der seine Leistungen an den Gesamtbaukosten bemisst, kann man in der Regel mit 10 bis 15 Prozent der Gesamtbaukosten rechnen. Wenn man beispielsweise eine Renovierung mit einem Budget von CHF 150'000 plant, sollte man das Budget für den Architekten auf etwa CHF 15'000 bis CHF 22'500 kalkulieren. Dies ist allerdings nur ein Richtwert. Es gibt bestimmte Komponenten, die den Preis eines Architekten erhöhen können. Muss der Architekt beispielsweise spezielle Baustoffe oder Materialien verwenden oder aufgrund der Grösse des Projekts ein grösseres Team koordinieren, kann der Preis steigen. Deshalb empfehlen wir, dass man sich mehrere Angebote von Architekten einholt und diese genau vergleicht. Es ist auch wichtig, dass man mit den Architekten kommuniziert und ihre Arbeitsweise, ihre Philosophie und ihre Kenntnisse in Bezug auf die Umsetzung von Renovierungsprojekten eine zentrale Rolle spielen. Zur Sicherstellung, dass der Architekt auch in der Praxus seine Versprechungen einhalten kann, sollte man sich auch deren Verdienstspur angsehen und geprüft haben. Eine gute Möglichkeit, um einen geeigneten Architekten zu finden, besteht darin, mit Freunden, Familienmitgliedern oder Nachbarn zu sprechen, die bereits ähnliche Renovierungsarbeiten durchgeführt haben. Hier kann man durch die persönliche Erfahrung des Einzelnen eine kluge Entscheidung treffen und eine Empfehlung erhalten. Auf diese Weise hat man einen Experten an Bord, der beim Planen und Durchführen der Renovierungsarbeiten helfen kann. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Beste Grüsse, FWinkler
  6. Hallo Zusammen! Ich möchte gerne wissen, wie viel Pfähle kosten und wie viel sie einplanen müssen, um mein Haus aufzubauen. Man erzählt uns, dass laut Gutachten Holzpfähle nicht möglich sind und sie nun IBO- oder Mikropfähle in Erwägung ziehen. Unser Haus wird ein EFH mit ELW (Einliegerwohnung) mit Keller mit insgesamt 4 Geschossen sein, das auf einem Grundstück von 8x12m gebaut wird. Da die Pfählung eine zusätzliche Belohnung ist, ist es für mich erleichtert, wenn ich Informationen von anderen erhalten könnten, um herauszufinden, welche Kosten zu erwarten sind. Ich selbst habe keine Erfahrung mit dem Bauen von Pfählen, aber was ich von meinem Freund und seinem Neubauprojekt gehört habe, wird ein Preis von ungefähr 120 bis 180 CHF pro laufendem Meter erwartet. Wenn ihr also die Grundfläche des Hauses 8x12 m nimmt und 4 Stockwerke habt, würde das bedeutet, dass das Haus (ohne die Kosten für die Pfählung) insgesamt 384 Quadratmeter hat. Nimmt eine zusätzliche 20%-30% Kostenreserve pro Fläche, um die Pfahlkosten einzurechnen und ein realistisches Budget zu erstellen. Denkt ihr daran: Es macht immer Sinn, genaue Angebote von mindestens zwei Firmen einzuholen und die Details genau zu notieren. Dadurch ist es möglich die Kosten noch genauer zu abschätzen. Ich hoffe, ich konnte euch helfen - wenn ihr weitere Fragen habt, fragt einfach und wir werden euch helfen!
  7. Hallo allerseits! Ich lebe in einem älteren Chalet, das ich nicht selbst bewohne - es ist mit nur 80m² relativ klein und renovierungsbedürftig. Aufgrund unserer wachsenden Familie und unseres Wunsches, dort selbst einzuziehen, denke ich darüber nach, das ganze Haus abzureissen. Der Hauptgrund für den Abriss ist, dass wir auf unserem vorhandenen Grundstück von 1.200 m² ein Haus mit 140m² Wohnfläche errichten dürfen. Da das bestehende Haus nur 80m² hat, scheint es sinnvoller zu sein, das bestehende Haus abzureissen und ein neues, grösseres Haus zu bauen. Ich möchte nun nach Erfahrungen anderer Mitglieder fragen, wer mir Informationen zu den Kosten für folgende Arbeiten geben kann: Abriss des alten Hauses (inklusive kleinem Schutzraum im EG, teilweise 80 cm Wand!) 3-stöckiges Haus ohne Keller (Standardausbau) Heizung; Wasser-Luft Wärmepumpe, unterstützt durch Speicherofen im Wohnzimmer Unterkellerung vom Anbau (ca. 40m²) Ich danke Ihnen im Voraus für alle hilfreichen Informationen, die Sie mir geben können! FWinkler
  8. Ich interessiere mich gerade für eine Bauarbeitenversicherung, da ich unserem Haus einen Umbau bereithalte. Mir wurde empfohlen, eine Wasserschadenversicherung abzuschliessen, die uns eine Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 CHF für alle auftretenden Wasserschäden während der Bauphase bietet. Nun stellt sich mir die Frage, ob eine solche Versicherung auch in dem Fall greift, dass Hangwasser unerwartet in das Haus eindringt, wie Sie es beschreiben. Unser Haus steht moderat am Hang und hat das UG an der Rückseite im Hang, vorne ist ebenerdig offen. Kann ich mit der Wasserschadenversicherung auch eine Sickerleitung und Massnahmen gegen Wasserschäden abdecken lassen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten! FWinkler
  9. Hallo zusammen, Ich denke, es gibt einen wichtigen Punkt zu erwähnen: In den meisten Fällen müssen Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung einstimmig sein, um in Kraft treten zu können. Wenn also nur ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht gegen eine Änderung der Parkplatzgrösse stimmt, kann dies den Beschluss verhindern. Aber wie Stephan bereits erwähnt hat, in manchen Fällen, wie z.B. bei Änderungen im öffentlichen Raum oder bei Sicherheitsbedenken, kann es notwendig sein, die Grösse der Parkplätze zu verändern. In diesen Fällen sollte jedoch ein Konsens zwischen allen Eigentümern angestrebt werden.
  10. Hi Nicola, Ich glaube nicht, dass du Probleme mit dem Gesetz bekommen wirst. Es gibt viele Menschen, die ihre eigenen Häuser bauen, oft mit der Absicht, durch Eigenleistungen Geld zu sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie, wenn Sie während des Baus Arbeitslosengeld oder eine Rente beziehen, in manchen Ländern möglicherweise den Betrag aufgrund Ihrer erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen müssen. In der Schweiz werden solche Zahlungen in der Regel in Form einer zusätzlichen Steuerzahlung erhoben. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Frohe Grüsse, FWinkler
  11. Liebe Community! Ich frage in einem Forum, ob es möglich ist, eine Finanzierung für einen Hausbau zu erhalten, obwohl ein Rechtsvorschlag im Betreibungsregister vorliegt. Ein Bauunternehmer hat gegen meine Familie einen Rechtsstreit geführt. Der Betrieb würde gerne 300.000 CHF erhalten, um das Hausprojekt fortzusetzen, das seit einem Jahr pausiert. Da der Betreibungsregister auch eine Art von Pfandrecht auf alle Vermögenswerte ist, ist es für alle Banken sichtbar. Ich frage sich, ob es möglich ist, trotz dieser Tatsache eine Finanzierung zu erhalten. Ich führe an, dass ich in den letzten sieben Jahren meine Miete pünktlich bezahlt habe und ein stabiles Einkommen habe. Es ist verständlich, dass ich in dieser Situation verunsichert bin. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, diesen Prozess durchzugehen. Es gibt Möglichkeiten, wie ich dafür sorgen kann, dass eine Bank mich trotz meiner finanziellen Schwierigkeiten als Kreditnehmer akzeptiert. Ist es möglich, trotz eines Rechtsvorschlags eine Finanzierung zu erhalten? Ja, es gibt Banken, die trotz dieser Tatsache eine Finanzierung bereitstellen. Meistens handelt es sich dabei um kleinere Banken. Sie benötigen jedoch zusätzliche Garantien - zum Beispiel eine Bürgschaft. Es gibt auch Banken, die bereit sind, eine Finanzierung ohne zusätzliche Sicherheiten zu vergeben, aber zu höheren Zinssätzen. Vielleicht könnte ich eine Bank finden, die besondere Finanzierungsprodukte für Menschen in meiner Situation anbietet. Ein gutes Beispiel dafür sind sogenannte "Kredite ohne Schufa-Abfrage". Diese Finanzierungsprodukte wurden speziell für Menschen mit schlechter Kreditwürdigkeit entwickelt. Es gibt sie jedoch in der Regel nicht bei grossen Banken wie UBS oder Credit Suisse. Unsozial, aber effektiv ist auch die Vermeidung von Banken als Finanzierungsquelle. Es ist möglich, alternative Finanzierungsquellen wie Kreditgeber, Privatpersonen oder Crowdfunding zu nutzen. Bei Kreditgebern, auch Peer-to-Peer-Kredite genannt, stellen private Kreditgeber den Kredit zur Verfügung. Crowdfunding-Kampagnen können auch eine Option sein, da ich mein Projekt vorstellen kann, um finanzielle Unterstützung von einer Gruppe von Menschen zu erhalten.
  12. Hallo Nessio, Ich verstehe, dass du dich über die Kosten für ein neues Dach informieren möchtest. Es ist jedoch schwierig, ohne weitere Informationen eine genaue Preisspanne anzugeben. Die Kosten für ein neues Dach können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Einer der wichtigsten Faktoren, der die Kosten beeinflusst, ist die Grösse des Dachs. Je grösser das Dach ist, desto höher sind die Kosten. Ein 100 Quadratmeter grosses Dach wird günstiger sein als ein Dach, das 200 Quadratmeter gross ist. Wenn du also weisst, wie gross dein Dach ist, kannst du schon einen ungefähren Preisrahmen erstellen. Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Kosten beeinflusst, ist die Art der Dachbeschichtung. Es gibt verschiedene Arten von Dachbeschichtungen, wie zum Beispiel Ziegel, Schiefer oder Metalldächer. Jede Art von Beschichtung hat unterschiedliche Vor- und Nachteile und variiert in ihren Kosten. Ein Metalldach ist in der Regel teurer als ein Dach aus Ziegeln, jedoch zeichnet es sich durch seine lange Lebensdauer und geringeren Wartungskosten aus. Die Art des Dachstuhls ist ein weiterer Faktor, der die Kosten beeinflusst. Ein Dachstuhl kann aus Holz, Stahl oder Beton bestehen und jeder Typ hat unterschiedliche Kosten. Ein Betondachstuhl ist in der Regel teurer als ein Holzdachstuhl. Ein weiterer Faktor, der die Kosten beeinflussen kann, ist die Steilheit des Dachs. Ein sehr steiles Dach erfordert eine höhere Arbeitszeit und ist in der Regel teurer. Wenn das Dach viele Gauben oder andere komplexe Strukturen hat, erhöht dies ebenfalls die Kosten. Um eine genauere Schätzung der Kosten für dein Dach zu erhalten, empfehle ich dir, Kontakt zu einigen Dachdeckern in deiner Umgebung aufzunehmen. Sie können dir ein Angebot machen und dir eine genauere Schätzung für dein Dach geben. Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Kosten für ein neues Dach variieren und von verschiedenen Faktoren abhängen. Um eine genaue Preisspanne zu erhalten, ist es am besten, Kontakt zu einem qualifizierten Dachdecker aufzunehmen. Ich hoffe, dass ich dir bei deiner Frage weiterhelfen konnte. Viele Grüsse, FWinkler
  13. Ich habe noch keine Erfahrung mit Kreuzlagenholz, aber ich stimme den Vorteilen zu, die Sie aufgeführt haben. Ich denke, dass es eine gute Idee ist, das Haus mit Kreuzlagenholz zu bauen, wenn Sie daran interessiert sind, die Umwelt zu schonen und Nachhaltigkeit zu fördern. Es gibt jedoch noch eine kostengünstigere Option. Ich habe mich für einen ökologischen Hohlblockstein entschieden, der sehr energieeffizient und schalldicht ist und auch schnell aufgebaut werden kann. Es ist jedoch nicht so widerstandsfähig wie Kreuzlagenholz, da es aus recyceltem Material hergestellt wird. Im Gegensatz zu Kreuzlagenholz müssen keine chemischen Substanzen oder Emissionen erzeugt werden, um es herzustellen. Es bietet auch eine hervorragende Isolierung und ist ein idealer Baustoff für Häuser mit mehreren Stockwerken. Ich denke, dass dies eine weitere Option ist, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie eine umweltfreundliche und kostengünstigere Option suchen.
  14. Hallo zusammen, eine Sache, die Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen beachten sollten, ist, dass das Geld, das Sie für Ihre amortisierte Hypothek verwenden, steuerlich absetzbar ist. Wenn Sie zum Beispiel einen Hypothekarkredit von 600.000 CHF haben und 250.000 CHF davon amortisiert haben, können Sie die Zinsen, die auf die restlichen 350.000 CHF anfallen, von Ihrer Steuer abziehen. Ich empfehle Ihnen, sich eingehend mit den Regeln für die Steuerabzüge vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Ausgaben abziehen. Ich hoffe, das hilft! Freundliche Grüsse, FWinkler
  15. Nach langem Suchen haben wir endlich eine Möglichkeit entdeckt, in die Immobilienbranche einzusteigen. Als Gruppe von drei Freunden mit verschiedenen Fachrichtungen möchten wir unser Know-how vereinen und ein Mehrfamilienhaus erwerben. Wir haben uns das Angebot einer Liegenschaftsbesitzerin angesehen, die ihr Mehrfamilienhaus mit vier Parteien in ruhiger Lage in Basel verkaufen möchte - zu einem sehr günstigen Preis von CHF 850.000.-. Die Fassade und das Dach wurden in den letzten Jahren renoviert, der Innenausbau sowie Heiz- und Warmwassersystem sind allerdings sehr veraltet. Die leerstehende Immobilie bietet viel Potenzial zum Renovieren. Unsere Gruppe besteht aus: Person A mit einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 80.000.- und investierbarem Vermögen von CHF 30.000.- Person B mit einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 76.000.- bei einem Pensum von 80% und investierbarem Vermögen von CHF 110.000.- Person C mit einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 60.000.- bei einem Pensum von 60% und investierbarem Vermögen von CHF 110.000.- Zusammen haben wir ein investierbares Vermögen von CHF 250.000.- und ein Bruttojahreseinkommen von CHF 216.000.-. Bevor wir weitermachen, haben wir einige Fragen und wären für Eure Antworten dankbar: Welche Rechtsform sollten wir für unser Unternehmen wählen, um das Risiko zu minimieren. Werden Banken ein solches Unternehmen finanzieren (Hypothek)? Gibt es Experten, die uns bei der Einschätzung der Renovierungskosten für die Liegenschaft unterstützen können? Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!
  16. Liebe Forummitglieder, Ich finde, dass die Entscheidung, ob man eine Werkstatt im Keller oder im Erdgeschoss einrichten soll, letztendlich von den persönlichen Präferenzen abhängt. Positiv am Keller ist, dass er mehr Platz bietet und man sich keine Gedanken über Lärm oder Geruch machen braucht. Allerdings kann der Keller auch feucht werden und bei Überschwemmungen beschädigt werden. Eine Werkstatt im Erdgeschoss ist im Allgemeinen besser zugänglich und bietet natürliches Licht. Dennoch könnte dies möglicherweise zu Störungen führen, da man von aussen einsehbar ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass man einen Teil des Wohnraums opfern muss. In diesem Zusammenhang solltet ihr jedoch auch darüber nachdenken, ob ihr Platz auf eurem Grundstück habt, um mögliche Erweiterungen zu berücksichtigen, falls dies in der Zukunft notwendig sein sollte. In diesem Fall würde ich eher dazu tendieren, eine Werkstatt im Erdgeschoss zu errichten, da dieser Raum leichter für verschiedene Zwecke genutzt werden kann und mehr Flexibilität bietet. Ich hoffe, ich konnte einen wertvollen Beitrag leisten. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  17. Hallo Nessio, Du hast schon fast alles gesagt. Der einzige Vorteil der "konstanten" Variante ist die höhere Versicherungssumme am Ende. Doch bei dieser Variante muss man auch eine höhere Prämie zahlen. Ich persönlich finde aber auch die "abnehmende" Variante sinnvoller, gerade wenn man keine grossen Vermögen hat und sich trotzdem versichern möchte, da nicht jeder das Geld hat, um die Prämien der "konstanten" Variante zahlen zu können. Ich finde dazu auch ein Beispiel ganz nützlich: Wenn man sich mit der "abnehmenden" Variante z.B. für 300'000 CHF versichert, sinkt der Betrag mit den Jahren. Wenn jemand nach 10 Jahren stirbt, wird die Versicherung nur noch 220'000 CHF auszahlen. Wenn jemand hingegen mit der "konstanten" Variante 300'000 CHF versichert ist und nach 10 Jahren stirbt, wird die Versicherung immer noch 300'000 CHF auszahlen. Hoffentlich macht das alles ein bisschen mehr Sinn für dich. FWinkler
  18. Hallo zusammen, ich stehe vor einem Problem und suche dringend nach Lösungen. Ich habe ein 400m² grosses Grundstück mit einer einseitig angebauten Scheune im Zürcher Oberland. Ich möchte darauf ein Mehrfamilienhaus bauen und habe auch bereits Pläne vorliegen, die von der Gemeinde abgesegnet wurden. Das Problem ist, dass die Baukosten bei 1,8 Millionen Franken liegen und ich nur 80.000 Franken an Mieteinnahmen jährlich erwarten kann, was einer Rendite von etwa 5% entspricht. Das ist anscheinend zu wenig, um eine Hypothek von meiner Bank zu erhalten, da ich ohne meine 3. Säule nicht auf die nötigen 20% Eigenkapital komme. Was kann ich tun? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüsse, FWinkler
  19. Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an euch. Mir wurden kürzlich vom Fertighausanbieter Zusatzkosten für einen grösseren Kran aufgeführt, die mir sehr hoch erscheinen. Könnt ihr mal drüber schauen und eure Meinung dazu abgeben? Hier sind die zusätzlichen Kosten: Zusätzliche Kosten von 9'500 CHF für die Lieferung des Kellers. 90T Pneukran statt 45T Kran im Preis inbegriffen. Zusätzliche Kosten von 8'300 CHF für die Lieferung des Hauses. 60T Pneukran statt 45T Kran im Preis inbegriffen. Ich frage mich, ob ein 90-Tonnen-Pneukran wirklich fast 10.000 CHF mehr für 1 oder maximal 2 Tage kostet als ein 45-Tonnen-Kran. Was denkt ihr dazu? Vielen Dank in Voraus!
  20. Lieber Stephan, um ein erfolgreiches Projekt zu gewährleisten, sind Kostenbeschränkungen notwendig. Eine Möglichkeit besteht darin, bei den Nicht-Kernanforderungen genau auf das Budget zu achten. Ich schlage vor, eine genaue Kalkulation der Preise von Lieferanten und Subunternehmern anzufordern und zu prüfen, wo Einsparungen erzielt werden können. Hier kann es auch zu Verzögerungen kommen, bis eine passende Preiskalkulation vorliegt, aber es kann sich rentieren. Zusätzlich empfehle ich Stephan, Entscheidungen anhand von Komfort und Ersparnissen der Kernanforderungen zu treffen.
  21. Hallo zusammen, Als ich unseren Kaufvertrag unterzeichnete und die Baubewilligung der Mehrfamilienhausüberbauung erhielt, waren Umgebungspläne angehängt (s. unten). Ich besitze die Erdgeschosswohnung 2.2 und habe somit Sondernutzungsrecht am Gartenanteil. Nun wurde/Wird der Weg jedoch nicht wie auf den Plänen direkt bei der Tiefgarageneinfahrt entlanggeführt, sondern verläuft deutlich mehr davon entfernt. Der Architekt/GU meinte, dass diese Pläne nicht verbindlich waren und dass sie deshalb Änderungen vornehmen konnten. Ist das wirklich korrekt? Oder sind mir da die Hände gebunden? Kann mir jemand eine Auskunft darüber geben? Viele Grüsse, FWinkler
  22. Hallo zusammen, ich bin dabei, an meinem gerade im Bau befindlichen Haus eine Pergola mit einer Terrassenüberdachung an der Hauswand anzubauen. Hierfür benötige ich zwei Stützenfundamente, von denen ich leider keine Ahnung habe, wie teuer sie sein sollten. Der GU (Generalunternehmer) hat mir hierfür einen Preis von 2.200 CHF zzgl. MwSt, Provision und Versicherung genannt - was mir etwas hoch vorkommt, dennoch konnte ich im Internet keinen konkreten Preisvergleich finden. Könnte mir jemand von euch weiterhelfen oder eine ungefähre Preisvorstellung nennen? Die Stützen haben eine Grösse von 15x15cm. Vielen Dank im Voraus, FWinkler
  23. Hey Nicola, ich denke, es könnte in jedem Fall eine gute Idee sein, deinen Nachbarn zu fragen, ob er bereit ist, die Bäume zurückschneiden zu lassen. Vielleicht haben die Bäume schon Äste entwickelt, die auf deine Seite hinüber hängen und dich stören? In solch einem Fall könntest du sogar selbst tätig werden und die Äste abschneiden, die sich auf deiner Seite befinden. Natürlich sollte man immer freundlich bleiben und eine Lösung suchen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Frohe Grüsse, FWinkler
  24. Denken Sie beim Bau eines Hauses auch an die zukünftigen Bedürfnisse, wie zum Beispiel die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Stellen Sie sicher, dass die Verkabelung und der Stromanschluss an Ihrer Garage oder Ihrem Carport vorbereitet werden. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten und störende Arbeiten in Zukunft vermieden werden. Nessio
  25. Hi Nessio, Ja, in der Tat sind Malerarbeiten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig. Doch bevor Sie Steuervorteile in Anspruch nehmen können, müssen Sie wissen, welche Art von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten steuerlich anerkannt werden. Um eine Definition abzugeben: Alle Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um das Wohnobjekt in einem einwandfreien Zustand zu erhalten oder langfristig zu verbessern, gelten in der Schweiz als abzugsfähig. Die Definition variiert jedoch von Kanton zu Kanton. Im Kanton Tessin gilt zum Beispiel ein neuer Anstrich alle acht Jahre als Instandhaltung und somit als abzugsfähig. Andere Kantone können möglicherweise von diesem Standard abweichen. Wenn Sie zum Beispiel 2015 Malerarbeiten an Ihren Wänden durchgeführt haben und im Jahr 2023 eine Neumalerei benötigen, wird dies als "gleichwertiger Ersatz" betrachtet, der abzugsberechtigt ist. Damit Ihre Arbeiten steuerlich anerkannt werden, müssen Sie beim Maler auf eine detaillierte Rechnung bestehen, die alle Kosten und Arbeitsstunden sowie die Art der Arbeit enthält. Auf diese Weise können Sie im Falle von Unstimmigkeiten ausreichende Beweise vorlegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeiten abzugsfähig sind. Beispielsweise ist die Erneuerung von dekorativen Elementen wie Wandgemälden, Tapeten oder Anstrichen ohne besonderen Grund nicht steuerlich abzugsfähig. Ebenso sind auch Renovierungsarbeiten wie Umbau oder Modernisierung von Wohnungen oder die Neugestaltung von Badezimmern oder Küchen nicht abzugsfähig. Zusammenfassend kann man sagen, dass es notwendig ist, vor der Durchführung von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten im Wohnungs- oder Hausbereich zu klären, ob diese Arbeiten steuerlich abzugsfähig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie auf eine detaillierte Rechnung bestehen, die Sie im Falle eines Abzugs als Beweis vorlegen können. Viel Glück und Grüsse, FWinkler
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