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baldrian

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Beiträge erstellt von baldrian

  1. Hab das hier zu diesem Thema auf gutefrage.net gefunden: 

     

    Mit grösster Wahrscheinlichkeit befindet sich in der Bodenwanne Wasser und es hat der Schwimmerschalter geschaltet. Die Bodenwanne befindet sich unterhalb des Spülers und ist von vorne zugänglich. ACHTUNG: Gerät vom Stromnetz trennen (Stecker ziehen), Sockelblende entfernen, Wasser aus der Bodenwanne mit Putzlappen oder Handtuch entfernen. Probelauf durchführen. Wenn wieder Wasser in die Bodenwanne kommt Kundendienst rufen.

    evt. hilft dir das 

    Gruss

    baldrian

  2. Entscheiden über Qualität bei Handwerkern kann eigentlich nur einer - der Kunde. 

    Ich finde diese Verbands-Heinis und Gütesiegel Verliebtheit einfach schlimm. Da lob ich mir das Internet, wo man Firmen auch bewerten kann und weiss was die Kunden in echt von der Dienstleistung halten. Portale gibts dazu genug. 

    Und ja, auch Bewertungen können gefakt sein - I know. Trotzdem. 

  3. Hallo Zusammen, 

    Hat jemand von euch nen Tipp für ein Bau Forum in der Schweiz? Ich meine damit weniger das was wir hier haben für Bauherren, sondern eher für Bauprofis & Handwerker - so als Branchentreff. Ich habe verschiedene Sachen gefunden, z.B. für Elektro etc., aber halt immer nur für einzelne Bereiche, nichts für Bau allegmein. Kennt jemand sowas, gibts das? 

     

    Gruss baldrian

  4. Also wenn dann müsste es schon ein Fertighaus-Forum sein, weil die Themen die wir sonst haben beim Hausbau, sind ja über die einzelnen Kategorien abgedeckt... ^^ 

    Fertighaus ist aber für mich auch ein separates Thema - daher könnte man schon ein solches Forum einrichten.

  5. Hallo zusammen,

     

    wir wohnen schon seit längerem in einem 45 Jahre alten Haus mit 40 Eigentumswohnungen. Nun stehen grössere Sanierungsarbeiten an, die von zirka 10 Prozent der Miteigentümer finanziell wahrscheinlich nicht getragen werden können. Bei diesen Massnahmen handelt es sich jedoch erst einmal nur um werterhaltende und energetische Arbeiten. Im Vorfeld wurde das von der Gemeinschaft rechtsgültig mit 36 zu 4 Stimmen beschlossen. Jetzt ist es möglich, dass nicht alle Miteigentümer den Sanierungsbetrag zahlen können und eine Kostenübernahme für die vier Parteien, die nicht zahlen können oder werden von den 36 zustimmenden Eigentümern wird ausgeschlossen.

     

    Wir diskutieren nun ein anderes Zahlungsmodell zur Zahlungsabsicherung. Jeder Miteigentümer soll bis zum 1.6. die notwendige Summe auf ein jeweiliges individuelles Sperrkonto mit der Unterschrift Verwaltung gemeinsam mit Baukommission einzahlen. Jeder Miteigentümer erteilt für das Sperrkonto eine Vollmacht, dass von dem jeweiligen Konto Rechnungszahlungen von Forderungen der Bauunternehmer getätigt werden können. Allerdings muss für diese anstehenden Zahlungen jeweils  ein rechtsgültiger Versammlungsbeschluss vorliegen.

     

    Das bedeutet, dass die Sanierungsarbeiten erst nach dem Zahlungseingang aller Miteigentümer begonnen werden. Somit bleibt das Geld jedes einzelnen Miteigentümers gesichert, selbst wenn eine Verschiebung des Termins wegen verspäteter Zahlung oder Betreibung anderer Miteigentümer bis hin zum möglichen Zwangsverkauf eintritt. Bei dem Konto „Erneuerungsfond“ sind die Gelder nur beschränkt gesichert. Bei einer Sistierung oder Annullierung, wofür ein rechtsgültiger Versammlungsbeschluss vorliegen müsste, könnten die Gelder nicht zurückgezahlt werden.

     

    Wie steht ihr zu diesem Zahlungs- und Absicherungsmodell? Bin sehr an euren Antworten interessiert.

  6. Hallo zusammen,

     

    Ihr seid euch also dahingehend einig, dass ich als Stockwerkeigentümer und interner Verwalter ein Honorar verlangen kann. Da ich mich zudem auch noch um die Verwaltung der Tiefgarage bewerben möchte, hätte ich, wenn ich die Zustimmung erhalte, zwei Verwaltungsaufgaben. Zum einen die Verwaltung für ein 4-Familienhaus und zum Anderen die Verwaltung für eine Tiefgarage, die von 13 Parteien genutzt wird. Dies würde bedeuten, dass ich für beide Verwaltungstätigkeiten jeweils ein Honorar verlangen kann.

     

    @Stephan, du schreibst ein Honorar zwischen CHF 400.00 und CHF 700.00 pro Einheit. Bedeutet das pro Wohnung?

    @Meierhans, du hast geschrieben, dass ein Kassier jährlich CHF 550.00 erhält. Ist dieses Honorar pro Wohnung oder für das ganze Haus?

  7. Hallo zusammen,

     

    Ich habe eine Frage, die die Rechtslage bei Stockwerkeigentum betrifft.

     

    Wenn man eine kleine Eigentumswohnung besitzt und die Wohnung nebenan steht zum Verkauf, kann man die kaufen und einen Durchbruch machen und umbauen, so dass es eine große Wohnung wird? Meine Frage bezieht sich nur auf die rechtliche Situation und nicht auf die Statik.

    Ist hier ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig, werden die Wertquoten dann einfach addiert und was ist mit den Eigenmietwerten?

     

    Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten. 

     

    Gruss Severin

  8. In unserem Baubeschrieb steht klar definiert, dass die Ausführung von Untergründen wie beispielsweise Gipsplatten-Beplankung, Grundputzflächen und Weissputzflächen an Wänden und Decken in der Qualitatsstufe Q3 erfolgt und nicht streiflichtfrei ist. So können Unebenheiten, die im Streiflicht Schatten werfen, nicht ausgeschlossen werden und keinen Ausführungsmangel darstellen.

     

    Gruss baldrian

  9. Bei uns genau dasselbe! Auch wir müssen für alle Mehrkosten 15 % Honorar an den GU zahlen.

     

    Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wo für den GU ein Mehraufwand besteht, wenn wir beispielsweise das Budget für das Bad überziehen. Der GU verdient ja bereits daran, dass Bruttopreise an uns weitergegeben werden obwohl er zu Nettopreisen einkauft.

     

    Man nimmts halt, wo man's (der Generalunternehmer) nehmen kann!  :angry:

  10. Für mich ist ganze Sache eigentlich logisch, dass die Eigentümer im zweiten Erdgeschoss mehr zahlen, als die im Erdgeschoss, die den Lift ja überhaupt nicht brauchen. Aber es ist nun mal so bei euch. Wenn du daran etwas ändern möchtest, musst du es auf der Eigentümerversammlung ansprechen. Nur so kann man herausfinden, ob sich die Regelung ändern lässt. Versuch es einfach und lass darüber abstimmen!

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