Jump to content

meskaa

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    820
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Days Won

    16

Alle erstellten Inhalte von meskaa

  1. Also ich weiss auch nicht, aber Snack-Gurken für 7.- ?
  2. Ja, musst du selber zahlen, sagt auch der Blick: http://www.blick.ch/ratgeber/stockwerkeigentum-wer-zahlt-das-neue-dachfenster-id28708.html
  3. Ich würde sofort zum Immobilien-Experten, die kennen alle Tricks. Nachfolgend eine Kurze Checkliste Neubau vor FertigstellungBackground-Check des Verkäufers (Referenzen, Seriös, Rechtsform der Firma, etc.) Baubeschrieb genau prüfen, evt. auch externes Know-How beiziehen da vieles in Bau-Deutsch verfasst istTermin Einzug im Vertrag garantieren lassenZahlungen für die Reservation nur auf ein Sperrkonto vornehmenÄnderungswünsche vor Vertragsunterzeichnung besprechen, in den GU-Verträgen wird immer grosszügig abgerechnet wenn es um nachträgliche Änderungen geht Neubau nach FertigstellungStockwerkeigentümer-Reglment prüfenSind die Garantieleistungen aus dem Neubau gewährleistet? Mängel suchen & melden, externes Know-How beiziehenWerden alle Wohnungen verkauft? Oder auch vermietet? AltbauwohnungPrüfung mit Experten bzgl. Bausubstanz (Altlasten, Schäden, etc.) Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen aus der Vergangenheit einsehenErneuerungsfonds unbedingt prüfen, wurde genügend einbezahlt?
  4. Die Bodenheizung gehört zu den gemeinschaftlichen Teilen - die Heizung wird ja auch von allen Stockwerkeigentümern gemeinsam genutzt.
  5. Du kannst kontrollieren ob: Alles korrekt verbucht wurdeNur die gerechtfertigten Kosten verbucht wurdenAb der Schlüssel für die Kostenverteilung korrekt ist Ich würde ausserdem reinschauen bei den Positionen: AntennengebührErneuerungsfondsAllgemeine Unkosten (immer beliebt) Unterhaltsarbeiten, Garten etc., Rechnungen kontrollierenRabatte, wurde diese weitergegeben? Kickbacks des Verwalters von den Handwerkern? Vertrag Verwalter, korrekt abgerechnet?
  6. Das ist ganz klar nicht erlaubt. Und zwar aus folgendem Grund: Die gemeinschaftlichen Teile bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft (zu welchen auch die Besucherparkplätze gehören) dürfen gemäss Ihrem Zweck genutzt werden. Und der Besucherparkplatz hat ganz sicher nicht den Zweck, dass dort andauernd eine Person parkiert.
  7. Du musst dir bei der nächsten Stockwerkeigentümerversammlung das ok holen. Bei einer "nützlichen" baulichen Massnahme reicht es, dass eine Mehrheit der Stockwerkeigentümer dafür sind. Ein Balkonverglasung gilt als nützlich. PS: Bei einer Luxus-Umbaute wir z.B. Pflanzentröge aus Elfenbein, müssten alle Miteigentümer mit JA stimmen.
  8. Hi Jolli, Nein, darfst du nicht. Das wurde schon einige Male disktutiert. Es geht darum, dass der Innenbereich zu deiner Verfügung steht - aber nicht der Aussenbereich, der gehört allen
  9. Wer sagt das dies aufwendig sein soll? Google dein Freund und Helfer: http://www.notariate.zh.ch/gru_all_stw_beg.php Du brauchst: StockwerkeigentumsaufteilungspläneBegründungserklärung Grundbucheintrag
  10. Genau genommen ist es nicht dein Balkon, du hast lediglich ein Sonderrecht daran. Und auch das nur am Innenbereich.
  11. Das ist im ZGB geregelt und kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze.ch/sr/210/210_077.htm#L7081 als dann, wenn dir die Fortsetzung der Gemeinschaft "nicht mehr zugemutet werden kann"
  12. Soweit ich weiss ist STWE = Stockwerkeigentum/Eigentümer STWEG = Stockwerkeigentümergemeinschaft
  13. Die Verrechnungssteuer ist zu entrichten - für die Beiträge welche geleistet wurden. Kann der Verwalter aber dann normal zurückfordern.
  14. Ich denke du hast dir die Antwort eigentlich schon selber gegeben. Der beste Grund, einen Erneuerungsfonds fürs Stockwerkeigentum zu haben - ist genau dieser: Immer liquid zu sein. Vor allem auch, wenn die Eigentümer mal wechseln.
  15. Der Erneuerungsfonds ist soweit ich weiss nicht zwingend. Aber der Verband der STGW empfiehlt, dass nach 20 Jahren 5% des Gebäudewerts zur Verfügung stehen für eine Erneuerung. Meines Erachtens ist auch das noch viel zu tief. Das weiss ich auch aus eigener Erfahrung. Jedoch will heute keiner wissen, was in 20 Jahren ist - bin ich dann überhaupt noch der Eigentümer, oder hab ich die Wohnung schon abgestossen? Das sind die Fragen.
  16. Da gehts mehr um die Kostenplanung, aber ein paar Fragen zu diesen Thema werden auch hier beantwortet: http://bawos.ch/der-baukostenplan/
  17. Alles klar - vielen Dank!
  18. Alles klar - vielen Dank!
  19. meskaa

    1111 Mitglieder!

    Ich hör ja bald auf, aber einmal freuen darf ich mich noch. Das am schnellsten wachsende Bauforum der Schweiz zählt jetzt über 1111 Mitglieder, vielen DANK!!!!
  20. Ich kenne den Markus zwar nicht, aber ein sehr schönes Beispiel für die Entstehung eines Schwimmteichs, mit ebenfalls schönem Ergebnis!
  21. Einfach weils so schön ist, super gemachter Biopool!!
  22. meskaa

    Regenwassernutzung

    Wer von euch hat selber im Garten eine Regenwassernutzung? Auf was muss man achten? Für was kann das Wasser verwendet werden?
  23. Hi Zusammen, Hat jemand schon mal mit dem System http://www.regenmeister.com/ oder Allgemein mit einer solchen Gartenbewässerung Erfahrungen gemacht?
  24. Ich habe mich schon immer gefragt, warum baut in der Schweiz keiner ein Einfamilienhaus im amerikanischen Stil? Ein Bauherr in Deutschland scheint sich dasselbe gefragt zu haben, nachfolgend das Resultat - ich finds gelungen! https://www.youtube.com/watch?v=RwDnBWKIZok Gekostet hat das EUR 279'000.- (!!!) Infos dazu gibts bei http://www.hofpart.de/
×
×
  • Neu erstellen...