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meskaa

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Alle erstellten Inhalte von meskaa

  1. meskaa

    Grüezi!!!

    Herzlich Willkommen hier bei uns!
  2. meskaa

    Hausbau-Tagebuch

    Wenns gut dokumentiert ist, kann sowas durchaus nützlich sein.
  3. Wo's Wurst gibt, bin auch ich - ich wär dabei
  4. Ich finde wir sollten das wie gehabt handhaben. Wenn jemand etwas Werbung für sich selber macht, in einem passenden Topic macht das gar nichts aus. Leute die einfach wild was drauflos posten, einfach löschen.
  5. Es gab im Bau-Magazin von Bauen und Wohnen in der Schweiz früher schonmal einen Artikel zum Thema Stockwerkeigentum Balkon, hier nochmals ein aktueller: Stockwerkeigentum Balkon
  6. Weiter gehts hier: http://bawos.ch/forums/forum/37-stockwerkeigentum/
  7. Hi Bruno, es gibt jetzt im Magazin Teil von Bauen und Wohnen in der Schweiz einen guten Artikel zu diesem Thema: http://bawos.ch/stockwerkeigentum-honorar/
  8. Gibts jetzt auch einen Artikel dazu: http://bawos.ch/stockwerkeigentum-begruenden/
  9. Weils so schön ist, hat man sich auch im Magazin dem Thema angenommen: Stockwerkeigentum Parkplatz
  10. Aus aktuellem Anlass, es gibt jetzt auch einen guten Artikel im Magazin dazu: Stockwerkeigentum Ausschluss
  11. In diesem aktuellen Artikel gibts auch Antworten: Stockwerkeigentum Fenster
  12. Gibts jetzt auch als Artikel: Stockwerkeigentum Balkonverglasung
  13. Die Frage bzgl. Erneuerungsfonds und ob dieser jetzt Pflicht ist oder nicht wird auch in einem aktuellen Artikel behandelt: http://bawos.ch/stockwerkeigentum-erneuerungsfonds/
  14. Aktuell gibts auch noch einen Artikel dazu im Magazin: Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds
  15. Ich habs selber auch noch nie ausprobiert, bin aber im Einzugsgebiet. Ich werds mal testen bzgl. Bügeln.
  16. Also die Frage ob betterhomes konkret gut/schlecht ist, kann man wohl so nicht beantworten. Die nehmen vermutlich auch zwischen 1-3% Provision, wie andere auch. Sonst würde ich z.B. bei gryps.ch unverbindlich Offerten von verschiedenen Maklern einholen, um diese zu vergleichen. Was man sagen kann, ist dass die sehr auf Wachstum ausgerichtet sind (siehe Website von betterhomes). Das muss zwar nichts bedeuten, aber wird sicher einige Bremsspuren hinterlassen. Was ich damit sagen will ist, dass sicher auch Junge Leute da rekrutiert und "verbrannt" werden. Aber auch damit würde ich jetzt noch nicht von betterhomes abraten. Weil die müssen nicht schlechter sein als sogenannte "seriöse" Makler. Ich selber hatte einen Bekannten der bei betterhomes gearbeitet hat, und der war sicher nicht der grösste Immobilien-Profi, aber ist immer sauber geblieben. Ich würde die einfach grundsätzlich raten vorsichtig zu sein - also nicht alles zu glauben was man dir sagt (z.B. Verhandlungsspielraum). Von betterhomes abraten würde ich nicht, der Erfolg gibt Ihnen recht.
  17. bawos.ch und das Bauforum dazu, ist die am schnellsten Wachsende Plattform im Bereich Bauen und Wohnen in der Schweiz - Dank Euch! VIELEN DANK!!!!
  18. Hellas! Welches ist eurer Meinung nach das beste Portal um Umzugsofferten einzuholen in der Schweiz?? Ich stehe selber grad vor der Herausforderung, und habe das Gefühl es gibt unglaublich viele! Gruss MESKAAAA
  19. Gibt es dem neben dem ZGB noch andere gesetzliche Rahmenbedingungen welche beachtet werden müssen?
  20. Einfaches Mehr = Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer. Qualifiziertes Mehr = Mehrheit Eigentümer & Mehrheit der Wertanteile
  21. Das ist die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer plus die Mehrheit der Anteile der Eigentümer. Also beides muss erfüllt sein.
  22. Das ist die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer.
  23. Das Dach gehört zwingend zu den gemeinschaftlichen Teilen - daher alle Stockwerkeigentümer müssen das zusammen übernehmen.
  24. Das ist grundsätzlich freiwillig und soll helfen die Versammlung zu entlasten, der Delegierte bzw. der Ausschuss kann dann den Verwalter begleiten, überwachen, beraten, etc., steht so in Art. 712m Abs. 3 ZGB (siehe nachfolgend) 3. einen Ausschuss oder einen Abgeordneten zu wählen, dem sie Verwaltungsangelegenheiten übertragen kann, wie namentlich die Aufgabe, dem Verwalter beratend zur Seite zu stehen, dessen Geschäftsführung zu prüfen und der Versammlung darüber Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen;
  25. Also was die reinen Verwaltungskosten anbelangt, spricht man von 1 - 1.5% des Gebäudeversicherungswertes. Das ist das, was der Verwalter in etwa bekommen kann/sollte. Was die restlichen Kosten betrifft, hängt das natürlich stark von der Infrastruktur (Heizungstyp, etc.) ab. - Aber ich denke das ist das was du gemeint hast.
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