Guten Tag zusammen, seit einiger Zeit bin ich stolzer Besitzer einer kleinen Eigentumswohnung, die sich im zweiten Obergeschoss befindet, und habe nun eine Frage bezüglich der Betriebskostenabrechnung, die ich gerade erhalten habe. Die Berechnung der Liftkosten ist für mich nicht nachvollziehbar. So müssen wir im zweiten OG pro Jahr 1040 Franken bezahlen. Im Gegensatz dazu müssen die Eigentümer der Wohnungen im ersten OG nur 624 Franken und die im Erdgeschoss nur 208 Franken bezahlen, obwohl deren Wohnungen alle größer sind als unsere im zweiten OG. Das bedeutet nun, dass meine Nebenkosten höher sind als die Nebenkosten für die größeren Wohnungen. Im Stockwerk-Reglement ist festgelegt, wie die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte berechnet werden sollen. Nach dem Verteilungsprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten tragen die Eigentümer pro Wohnung im Erdgeschoss 0,5 und jeweils 1,0 auf die höher gelegenen Wohnungen. Das bedeutet die Wohnungen im ersten OG 1,5 und die Wohnungen im zweiten OG 2,5. Die Gesamtsumme dieser Berechnung entspricht der nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden Gesamtbetriebs- und -unterhaltskosten. Es kann aber doch nicht sein, dass wir mit unseren viel kleineren Wohnungen mehr Liftkosten bezahlen müssen, als die Eigentümer der größeren Wohnungen zusammen. Uns wurde beim Kauf der Wohnung mitgeteilt, dass die Wertquoten der Wohnungen im ersten und zweiten OG nach oben korrigiert wurden. Ich konnte einen Blick auf die Berechnung werfen und stellte fest, dass im zweiten OG 8 % und im ersten OG 3 % zugeschlagen wurden. Ich habe mit der Verwaltung diesbezüglich gesprochen und man sagte mir, dass man nichts machen könnte, da das im Stockwerk-Reglement Festgelegte umgesetzt werden müsse. Was kann man nun tun? Gruss Martin