Ich habe Zoff mit meinem Nachbarn. Er möchte unbedingt an die Grundstücksgrenze eine Garage bauen. Das kann er nur, wenn er das Näherbaurecht im Grundbuch eingetragen wird. Aber dazu bin ich noch nicht bereit. Denn ich habe ja kein Nutzen davon.
Wenn ich im entgegen kommen soll, dann finde ich es richtig, wenn es eine finanzielle Entschädigung gibt. Oder eben auch eine andere Kompensation.
Deshalb meine Frage hier in diesem Schweizer Bauforum.