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Reto

STWE - Qualifiziertes Mehr für Kinderspielzeug-Kasten??

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Hoi zäme,

 

Ich habe da mal eine Frage. Wir sind eine Gemeinschaft von 4 Eigentümern im Haus. Im Laufe der Zeit wurde in den gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie im Veloraum, einiges an privaten Möbeln und Hausrat abgestellt.

 

Nun wurde bei der letzten Eigentümerversammlung beschlossen, dass nur noch Sachen abgestellt werden sollen, die der Mobilität dienen. Daraufhin hat ein Eigentümer, der kleine Kinder hat,  beantragt, dass er einen Kasten für Kinderspielzeug dort aufstellen darf. Einer der vier Stockwerkeigentümer war damit nicht einverstanden und hat zur letzten Versammlung einen Juristen des Hauseigentümerverbandes mitgebracht.

 

Dieser stellte klar, dass für diese Regelungen wie das Entfernen von Möbeln aus dem Veloraum und die Ausnahmebewilligung zum Aufstellen eines Kastens für Kinderspielzeug ein einstimmiger Beschluss gefällt werden muss und ein qualifiziertes Mehr nicht ausreicht.

 

Da ich kein Jurist bin und mich in diesen Dingen nicht auskenne frage ich nun ob sich hier jemand auskennt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für so eine kleine Massnahme ein einstimmiger Beschluss notwendig ist.

 

Gruss Reto

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du schreibst, dass das Möbellager bereits länger besteht....

 

Ich bin der Meinung, dass die Möbel auf jeden Fall aus dem Veloraum entfernt werden müssen. Da der Veloraum aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nur für Velos gedacht ist, braucht es meiner Meinung nach keinen neuen Beschluss sonder man muss nur das durchsetzen, was vorgesehen war. Möbel sind keine Velos.

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Hallo Reto,

 

Räume und Flächen, die nicht im Sondernutzungsrecht sind, dürfen generell nicht von einzelnen Eigentümern zweckentfremdet genutzt werden, wenn die gleiche Nutzung für gleichberechtigte Miteigentümer ausgeschlossen wird. So darf ein Eigentümer auf der letzten Etage seinen Flur auch nicht mit Gerümpel vollstellen, wenn dort auch sonst keiner durch muss. Dieser Umstand kann auch nicht durch Mehrheitsbeschluss umgangen oder aufgehoben werden. Es gilt also gleiches Recht für alle. Es sollte im Reglement stehen, was im Veloraum abgestellt werden darf und was nicht.

 

Dementsprechend wäre also das Abstellen von Privatmöbeln im Veloraum ausdrücklich zu bewilligen und nicht das Entfernen.

 

So könnte man beispielsweise ein Möbel für Kinderspielsachen aufstellen, welches von allen Eigentümern gleich genutzt werden kann. Es würde dann der Eigentümergemeinschaft gehören. Das könnte mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Allerdings darf durch solch einen Beschluss niemand an der üblichen Nutzung seines Sondereigentums gehindert werden.

 

penska

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Hallo Penska

 

ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Was im Veloraum stehen darf und was nicht ist in unserem Reglement leider nicht aufgeführt. Da jedoch die angesprochenen Möbel des Eigentümers bereits seit geraumer Zeit dort stehen, muss doch auch das Entfernen derselben geregelt werden. Der Eigentümer, der den Spielzeugkasten aufstellen möchte, hat sich im Gegensatz zu dem, der das „Möbellager“ aufgebaut hat, das extra bewilligen lassen. Ich denke, den einen interessiert der Spielzeugkasten nicht und denkt, dass er diesen Platz für seine Möbel nutzen darf.

 

Bist du der Meinung, dass dieser Eigentümer aufgrund der Gleichbehandlung seine Möbel stehen lassen darf oder wie ist das, wenn eine fünfköpfige Familie mit Wertquotenanteil 35 % fünf Fahrräder im Veloraum abstellt, darf dann der Eigentümer einer kleinen Wohnung mit Wertquote 11 % dann auch fünf Fahrräder dort abstellen?

 

Das finde ich ehrlich gesagt absurd, da ausserdem der Veloraum nicht genügend Platz für so viele Fahrräder bieten würde und daher schon wieder ein Problem auftauchen würde.

 

Gruss Reto

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Hallo zusammen,

 

Reto, du schreibst, dass sich derjenige der den Spielzeugkasten aufstellen will, dies ausdrücklich von dreien der vier Eigentümer hat bewilligen lassen. Damit das rechtskräftig wird, muss darüber die Eigentümerversammlung abstimmen und das muss einstimmig sein. Sonderrechte kann man nicht nur einem Eigentümer einräumen.

 

Man kann es zwar dulden, aber sobald einer dagegen ist, muss der Kasten weg. Auch die privaten Möbel in gemeinschaftlichen Abstellräumen müssen entfernt werden.

Bezüglich des Veloraums, wie viele Fahrräder dort abgestellt werden dürfen, muss ebenfalls bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ob das nach Wertquote oder nach Anzahl der Bewohner entschieden wird, ist gleichgültig. Es können nur so viele Fahrräder abgestellt werden, wie der Raum Platz bietet. Es besteht auch die Möglichkeit, jeder Einheit bestimmte Plätze zuzuweisen oder auf den gesunden Menschenverstand hoffen...

 

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruss

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@sieberbord

 

Es wäre zu schön, wenn man sich auf gesunden Menschenverstand verlassen könnte...

 

Diesen haben aber nur drei von vier Eigentümern. Außerdem schlägst du die Zuweisung von expliziten Plätzen vor. Ich denke dafür benötigt man wohl dann auch einen einstimmigen Beschluss. In unserem Fall dürfte das schwierig werden, da sich eine Partei ja vehement weigert.

 

Gruss Reto

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Hallo Reto,

wenn sich einer querlegt wird oft nur behauptet, dass Einstimmigkeit notwendig ist, um so Beschlüsse zu blockieren. Schau dir mal den Art. 647 lit. E des StWG an, vielleicht hilft dir das weiter. Ausserdem kann man sich bei einem Hauseigentümer-Verein oder einer Rechtsschutzversicherung (falls man eine hat) beraten lassen.

Gruss

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bei uns gab es eine klare Aufteilung des Veloraums nach Wertquote. So kann jeder den ihm zugeteilten Platz nutzen, wie es ihm beliebt. Aufgrund des von  Reto angesprochenen Problems haben wir uns entschlossen ein Haus zu kaufen. Ein Querkopf in der Eigentümergemeinschaft kann vieles erschweren. Der Jurist vom HEV hat dem Quertreiber zugesprochen, was nicht heisst, dass es auch stimmt.  :wacko:

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Gast
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