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Ilja

Stockwerkeigentum Versammlung - Abstimmung via Telefon rechtskonform?

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

 

nur durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestossen und würde gerne eure Meinung hören.

 

Wir haben uns vor fünf Jahren eine Attika Eigentumswohnung mit grosser Dachterrasse gekauft. Sieben Parteien sind in dem Haus mit sehr unterschiedlichen Eigentümern, darunter auch der Verwalter. Bisher sind alle gut miteinander ausgekommen, doch mittlerweile gibt es viele kleine und grössere Hänseleien.

 

Begonnen hat es damit, dass zwei Wohnungen, die unter uns liegen, Wasser am Fenster haben. Das resultiert aus einem Schaden, der nun von unserer Dachterrasse aus behoben werden muss. Darüber sind wir uns auch alle einig. Um diese Arbeiten jedoch ausführen zu können, müssen von unserer Terrasse fünf grosse Blumenkübel gelupft werden. Die Blumenkübel standen schon vor unserem Einzug da. Ausserdem muss unser Holzboden zum Teil abgetragen werden. Die Frage ist jetzt, wer die Vorbereitungsarbeiten bezahlen muss. Die Hausgemeinschaft sagt, dass wir die Kosten übernehmen müssen.

 

Angeblich ist laut Verwalter per Mail oder Telefon über diese Kostenverteilung abgestimmt worden, woran wir nicht beteiligt waren. Die Entscheidung wurde uns einfach mitgeteilt. Ist das rechtskonform?

 

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

 

Liebe Grüsse

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Wie und wann eine Versammlung stattfinden kann, müsste eigentlich im Reglement festgeschrieben sein.

 

Auch auf dem schriftlichen Weg kann ein Beschluss erfolgen, wenn alle Eigentümer angeschrieben werden, also auch du. Da dies nicht der Fall war, dürfte auch so ein Beschluss hinfällig sein. Ich denke, dass die STWEG nochmal eine ordentliche Versammlung einberufen muss! 

 

hasta luego, 

martin

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ob der Beschluss so rechtlich richtig ist, müsste eigentlich in eurem Vertrag bzw. im Stockwerkreglement stehen. Wenn ihr einen Erneuerungsfond habt, könnten die Kosten darüber abgerechnet werden.

 

ja, wir haben einen Erneuerungsfond, über den der Grundschaden abgerechnet werden soll. Es geht hier aber um die Vorarbeiten, deren Kosten wir alleine tragen sollen. Im Stockwerkreglement steht, dass eine Mehrheit erforderlich ist. Mir geht es jetzt aber darum, ob die Form der Abstimmung korrekt ist.

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Hi Ilja, 

 

Auf der Seite Stockwerk-eigentum.ch steht, dass eine Versammlung beschlussfähig ist, wenn mehr als zwei bzw. mehr als die Hälfte der Eigentümer und mehr als die Hälfte der Eigentumsprozente bei der Versammlung anwesend sind.

 

Meiner Meinung nach muss die Sanierung der Fenster in kausalem Zusammenhang gesehen werden, was bedeutet, dass eine Sanierung nur stattfinden kann, wenn von oben darauf zugegriffen werden kann. Demnach müssen die damit einhergehenden Kosten auch durch die Gemeinschaft getragen werden. Wird dem nicht zugestimmt, sollen sie doch die Fenster von unten reparieren.

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Hallo Ilja! 

 

leider geht aus deiner Schilderung nicht klar hervor, wie der Schaden entstanden ist. Handelt es sich hier einfach nur um ein Feuchtigkeitsproblem oder wird der Schaden auf eine undichte Dachabdeckung unter deinem Terrassenbelag zurückgeführt? Wenn dem so ist, muss erst einmal geklärt werden, ob das wirklich die Ursache des Schadens ist. Hat der Schaden nichts mit einer Undichtigkeit am Dach zu tun, würde ich mich weigern, auf meiner Terrasse alles abtragen zu lassen.

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Hallo Ilja! 

 

leider geht aus deiner Schilderung nicht klar hervor, wie der Schaden entstanden ist. Handelt es sich hier einfach nur um ein Feuchtigkeitsproblem oder wird der Schaden auf eine undichte Dachabdeckung unter deinem Terrassenbelag zurückgeführt? Wenn dem so ist, muss erst einmal geklärt werden, ob das wirklich die Ursache des Schadens ist. Hat der Schaden nichts mit einer Undichtigkeit am Dach zu tun, würde ich mich weigern, auf meiner Terrasse alles abtragen zu lassen.

 

Danke FWinkler, für deine fachkundige Antwort.

Der Schaden ist nicht auf die Dachabdichtung oder den Terrassenbelag zurückzuführen, was von einem Gutachter festgestellt wurde.

Trotzdem weiss ich jetzt nicht, was ich noch machen kann, da die Gemeinschaft die Vorarbeiten als unser Problem ansieht. Wie kann man sich dagegen wehren.

Gruss

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Ich denke dieser Beschluss per Mail oder Telefon ist nichtig. Hier muss eine ordentliche Versammlung einberufen werden. Das muss schriftlich erfolgen. Dann muss es eine Tagesordnung geben und hier muss das auf dieser stehen.

 

Dann ist die Versammlung durchzuführen und einen Beschluss herbeizuführen. Damit der Beschluss auch ersichtlich ist, dazu muss ein Protokoll gefertigt werden. Da ist der richtige Weg, denke ich.

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Gast
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