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marion_helg

Ist eine Katzenklappe eine bauliche Veränderung?

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vor 29 Minuten schrieb marion_helg:

Ist eine Katzenklappe eine bauliche Veränderung? :unsure:

Falls Du die Frage in Bezug auf deinen Vermieter stellst - ja. Der möchte seine Mietsache so wieder zurück haben, wie er sie dir abgegeben hat. Ich denke der beste Weg ist, wenn das ganze "reversibel" ist. Allerdings müsstest du dann bei Auszug ne neue Türe einbauen. Oder sonst einfach mal den Kontakt zum Vermieter suchen, um da ein klares Feedback zu bekommen.

Wenn Sie nun bzgl. den Bauvorschriften fragst, dann hängt das von der Art der Katzenklappe ab, die Du installierst. Wenn Deine Katzenklappe zum Beispiel in eine Aussenwand oder eine Tür eingebaut wird, dann könnte dies als bauliche Veränderung betrachtet werden und einen professionellen Einbau erfordern. Wenn es sich jedoch nur um ein einfaches Loch handelt, das in den Tür- oder Fensterrahmen geschnitten wird, dann wird es nicht als bauliche Veränderung betrachtet.

Bei der Installation an der Aussenwand brauchst du (meiner Meinung nach) sogar ein richtiges Baugesuch - jede äussere Veränderung braucht das.

Die Handwerker können dir aber da auch weiterhelfen:

Baumeister (bei Einbau Aussenwand)

Schreiner (Türen, Fenster usw.)

 

Evtl. auch nützlich:

Katzenklappe einbauen – mit diesen Tipps in 2 Min. erledigen lassen

Projekt Katzenklappe Minergie – worauf Sie achten sollten

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