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Hallo, generell ist es sowohl Schweizern als auch Ausländern erlaubt, Immobilien in der Schweiz zu kaufen.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen, je nachdem woher der Käufer stammt.

Hier sind einige Informationen dazu:

- Schweizer Staatsbürger: Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können ohne Einschränkungen in der Schweiz Immobilien kaufen.

- EU/EFTA-Bürger: Bürger von EU- und EFTA-Ländern (also auch von Ländern wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Schweden, Norwegen, etc.) dürfen in der Schweiz ohne besondere Bewilligung Immobilien erwerben, solange sie in der Schweiz wohnhaft sind oder ein gültiges Arbeitsverhältnis nachweisen können.

- Drittstaatsangehörige: Bürger von Drittstaaten (also Staaten, die weder Mitglied der EU noch der EFTA sind) benötigen eine Bewilligung, um eine Immobilie in der Schweiz zu kaufen. Diese Bewilligung wird von den kantonalen Behörden ausgestellt und kann an unterschiedliche Kriterien geknüpft sein. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es in der Schweiz

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Gerade eben schrieb Phaxe:

Wer darf ein Haus in der Schweiz kaufen? :blink:

 

 

In der Schweiz gelten spezielle Regelungen und Beschränkungen für den Kauf von Immobilien durch Nicht-Schweizer Bürger. Diese Regelungen sind im Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), auch bekannt als "Lex Koller", festgelegt.

Grundsätzlich gilt:

  • Schweizer Bürger und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausländer mit einer C-Bewilligung) dürfen ohne Einschränkungen Immobilien in der Schweiz erwerben.
  • EU- oder EFTA-Bürger, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, dürfen ebenfalls Immobilien kaufen, sofern sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzen (B-Bewilligung).
  • Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, also Ausländer, die nicht in der Schweiz leben oder arbeiten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien erwerben. Hierfür benötigen sie eine spezielle Bewilligung, die von den kantonalen Behörden erteilt wird. Die Bewilligung ist in der Regel nur für den Kauf von Ferienwohnungen oder -häusern in ausgewiesenen Ferienorten möglich. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel für den Kauf von gewerblichen Immobilien oder bei Erwerb durch Erbschaft.

Die Kantone haben die Möglichkeit, weitere Einschränkungen festzulegen, wie zum Beispiel Höchstgrenzen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Darum muss man eigentlich jeden Kanton separat prüfen. Ich empfehle da den Anwalt - wenn's wirklich konkret ist. 

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vor 1 Minute schrieb Phaxe:

Weisst du welche Einschränkungen konkret im Kanton Graubünden gelten?

Im Kanton Graubünden gelten einige spezifische Regelungen und Einschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland, die auf dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) basieren.

Einige der geltenden Regelungen in Graubünden sind:

  1. Nichtansässige Ausländer dürfen nur Ferienwohnungen oder Ferienhäuser in bestimmten Gemeinden erwerben. Diese Gemeinden müssen im Kanton Graubünden als touristische Zentren eingestuft sein.
  2. Es gibt eine jährliche Kontingentierung der zu verkaufenden Immobilien an Ausländer. Das bedeutet, dass es eine Höchstgrenze für die Anzahl der Immobilien gibt, die von ausländischen Käufern erworben werden können. Diese Zahl wird jährlich festgelegt und kann variieren.
  3. Die Wohnfläche der erworbenen Ferienwohnung oder des Ferienhauses darf in der Regel eine bestimmte Grösse nicht überschreiten (z.B. 200 Quadratmeter Wohnfläche).
  4. Es kann zusätzliche Beschränkungen und Vorschriften geben, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Diese können beispielsweise den Bau von neuen Immobilien, die Umwandlung von bestehenden Gebäuden oder die Erweiterung von Wohnflächen betreffen.

Um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Regelungen und Einschränkungen für den Kauf einer Immobilie in Graubünden einhalten, empfiehlt es sich, die Dienste eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist.

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