Ein Haus bauen ohne Architekt ist prinzipiell möglich, allerdings nur, wenn die Bauherrschaft mit einem Generalunternehmer baut - das ist juristisch unumgänglich. Hier erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile.
Der Generalunternehmer muss den Bauantrag einreichen, wofür es einer Berechtigung bedarf. Ansonsten hätte diese Berechtigung auch ein beauftragtes Architekturbüro. Abgesehen von dieser juristischen Frage muss die Bauherrschaft überlegen, ob sie wirklich auf die Fachkompetenz eines Architekten verzichten möchte und was das auf der Kostenseite bringt.
Es geht hierbei immer um die Kosten. Allerdings spielt auch die Grösse des Bauvorhabens eine entscheidende Rolle. Wer ein Eigenheim oder gar ein Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude errichten lässt, beauftragt für dessen Planung praktisch immer ein Architekturbüro, denn ein Laie kann so etwas nicht selbst entwerfen.
Bei kleineren Bauprojekten jedoch verzichtet die Bauherrschaft manchmal auf den Beizug des Architekten, wenn sie genehmigungsfrei möglich sind bzw. ein Unternehmer die Genehmigungen beantragt. Es kann dabei unter anderem um einen Umbau oder eine Sanierung gehen. In so einem Fall muss sich die Bauherrschaft bewusst sein, dass die eigene Planung zwar etwas Honorar spart, gleichzeitig aber den Verzicht auf enormes Planungswissen bedeutet. Auf vielen Gebieten wird dieses Manko schmerzhaft sein, so
Risikolos oder gar einfach ist eine Eigenplanung also keineswegs.
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Es gibt einige Baumassnahmen, die ohne Architekt funktionieren können. Bei diesen gibt es teils geringe, teils mittlere und teilweise hohe Anforderungen an die Bauherrschaft.
Baumassnahmen mit geringen Anforderungen
Massnahmen mit mittleren Anforderungen
Hohe Anforderungen
Wer ohne Architekt baut, benötigt umfassendes bautechnisches Fachwissen. Es lohnt sich, zwei wichtige Sachgebiete genauer zu betrachten: die Bauphysik und das Energiewesen. Diese sollen nur als Beispiele dienen. Es gibt noch deutlich mehr Bereiche, die viel Know-how erfordern.
Bauphysik
Bauphysikalisches Fachwissen ist unter anderem bei privaten Sanierungsvorhaben erforderlich. Wer etwa neue Fenster einbaut, muss darauf achten, dass die Gebäudehülle hinterher immer noch atmen kann. Ansonsten kommt es zu Schimmel. Zumindest ist vor dem Einbau die Beratung durch einen Experten erforderlich. Das kann ein Fensterbauer sein, der das nötige Wissen und die Erfahrung mitbringt.
Wer den Estrich dämmen möchte, muss darauf achten, dass nicht nach der Dämmung Wasserdampf aus wärmeren Gebäudeteilen in die Dämmung gelangt und dort kondensiert. Die nasse Wärmedämmung würde verrotten. Eine geeignete bauphysikalische Massnahme ist eine Dampfsperre unter der neuen Wärmedämmung. Über Beratungskompetenz verfügen manchmal die Fachberater von Firmen, die Dämmmaterialien liefern.
Energiewesen
In diesem Sachgebiet geht es auch um die Wärmedämmung, aber auch um Heizungsanlagen und dergleichen. Bautechnisches Wissen ist hierfür nützlich bis unerlässlich. In älteren Wohngebäuden realisiert die Bauherrschaft ihre energetische Sanierung meistens etappenweise. Sie benötigt als Fachperson zumindest einen Energieberater, welcher den Sanierungspfad definiert. Dieser kann unter anderem diese Reihenfolge bei den energiebezogenen Sanierungsmassnahmen vorsehen:
Bei Energieanlagen und bei der Wärmedämmung können Privatleute ohne Fachwissen viel falsch machen. Solche Fehler sind enorm teuer.
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Manche Massnahmen dürfen ohne Baubewilligung durchgeführt werden. Hierüber muss sich die Bauherrschaft beim lokalen Bauinspektorat informieren. Wenn die Bewilligung erforderlich ist und ein Unternehmer das Baugesuch beantragen muss, ist dieser heranzuziehen, wenn es kein Architekt sein soll.
Die Bauherrschaft kann sich vorab schon informieren, welche Unterlagen einzureichen sind. Private Bauleute müssen sich diese Informationen beschaffen: In einigen Kantonen sind auch unscheinbare Baumassnahmen bewilligungspflichtig. Dabei könnte es sich z.B. um den Einbau eines Schwedenofens oder die Erstellung eines Zauns ab einer gewissen Höhe handeln.
Bei Baumassnahmen ohne Architekt können die bestehenden früheren Baupläne ausreichen, doch manchmal sind neue Pläne zu erstellen. Bei einer Küchensanierung, dem Wechsel von Bodenbelägen, Malerarbeiten, dem Einbau einer Wärmepumpe oder der Einrichtung eines Schwedenofens können die alten Pläne genügen.
Bei aufwendigeren Bauvorhaben bedarf es praktisch immer neuer Pläne. Diese könnte ein Bauzeichner anfertigen, der allerdings auch ein Honorar verlangt. Erforderlich ist dies beispielsweise bei Arbeiten mit Grundrissänderungen (Werkpläne 1:50 sowie relevante Detailpläne) und beim Einbau einer Dachgaube (Detail- und Baugesuchspläne). Die beauftragten Gewerke benötigen die Pläne.
Es ist durchaus möglich, bestimmte Bauvorhaben ohne einen Architekten durchzuführen. Dies verlangt aber häufig bautechnisches Fachwissen der Bauherrschaft, fallweise das Hinzuziehen anderer Fachleute und eine gründliche Vorbereitung. Es ist oft kaum kostengünstiger, allein weil es länger dauert und fehleranfällig ist. Insgesamt übersteigt das Risiko in den meisten Fällen die Kostenersparnis.
Artikelbild: © thefutureis / 123rf.de