Um die Baubewilligung zu erhalten, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Doch wie bringt ein Bauherr in Erfahrung, ob dies für sein Bauvorhaben überhaupt nötig ist? In der Schweiz ist dies so geregelt: Baumassnahmen sind grundsätzlich verboten – will man diese dennoch durchführen, braucht es eine Erlaubnis. Die Ausnahmen, für die eine solche Baubewilligung nicht nötig ist, sind allerdings von geringer Anzahl.
Wer sich zum Neubau eines Hauses entschlossen hat, muss einige Hürden überspringen, bis der erste Spatenstich erfolgen kann. Denn schon vor dem Kauf des Grundstückes gibt es einiges zu beachten und die Baubewilligung ist meist nicht so schnell im Briefkasten, wie sich das der Bauherr wünscht.
Für das Eigenheim müssen mehrere Verträge abgeschlossen werden, wie der Grundstückskaufvertrag und der Werkvertrag zwischen Bauherrn und Baufirma. Doch bei allen diesen Schriftstücken gibt es Einiges zu beachten, wenn es nicht zu Problemen kommen soll.
Immer häufiger tritt der Fall auf, dass Paare ohne Trauschein zusammenleben, und in dieser Konstellation gemeinsames Eigentum erwerben. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit es keine unschönen Überraschungen gibt.
Von der persönlichen Tragödie ganz abgesehen – eine Scheidung bringt viele finanzielle Probleme mit sich – nicht zuletzt, weil gemeinsam Angeschafftes geteilt werden muss. Besonders schwierig ist dies bei Immobilien. Gut hat es dann derjenige, der Buch geführt hat über die Zahlungen am Gebäude.
So schön der Wintergarten besonders bei nicht so tollem Wetter auch ist – die Glasflächen, besonders die Dächer, sind empfindlich und nicht gegen jedes Wetter gut gerüstet. Besonders Starkregen, Schneemassen oder Eis können dem Wintergarten Probleme bereiten. Wenn möglich, sollten Schnee und Eis vom Dach geschoben werden, damit die Last nicht zu gross wird.