Als EU-Bürger, der eine Immobilie als Zweitwohnsitz in einem Kanton der Schweiz erwerben möchte, musst Du einen Antrag auf Bewilligung gemäss der Lex Koller stellen. Der Bewilligungsprozess kann je nach Kanton variieren, aber im Allgemeinen müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:
Identifizieren Sie die zuständige Behörde im Kanton, in dem Sie die Immobilie erwerben möchten. In der Regel ist dies die kantonale Grundbuch- oder Liegenschaftsverwaltung.
Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein, in dem Sie um eine Bewilligung für den Erwerb einer Immobilie als Zweitwohnsitz bitten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen, wie z.B. einen Kaufvertrag, Identitätsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über Ihren Wohnsitz und Ihre finanzielle Situation.
Warten Sie auf die Entscheidung der Behörde. Die Bearbeitungszeit kann variieren, abhängig von der Arbeitsbelastung der Behörde und der Komplexität Ihres Falls. Beachten Sie, dass die Anzahl der Bewilligungen für den Kauf von Zweitwohnsitzen durch Nicht-Schweizer begrenzt ist.
Wenn Ihre Bewilligung genehmigt wird, können Sie den Kauf der Immobilie abschließen. In der Regel wird die Bewilligung im Grundbuch eingetragen, um den rechtmäßigen Erwerb der Immobilie zu dokumentieren.
Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie als Zweitwohnsitz in der Schweiz rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und den Bewilligungsprozess erfolgreich durchlaufen. Da der Bewilligungsprozess von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich auch über die spezifischen Regelungen im Kanton, in dem Sie eine Immobilie erwerben möchten, informieren.