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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Guten Tag Nicola, Ich kann Ihre Frustration bezüglich der unzulänglichen Antworten des GU auf Ihr Problem verstehen. Ich hatte auch ein ähnliches Erlebnis, als ich ein Problem im Erdgeschoss mit Verlängerungsstangen hatte. Der GU hatte ähnlich unzulängliche Antworten gegeben und ich war gezwungen, die Vorschriften selbst zu überprüfen. Ich beschloss, meine Antworten und meine Interpretation der betreffenden Vorschriften schriftlich festzuhalten und an das Unternehmen weiterzuleiten. Ich dachte, dass das Unternehmen eine visuelle Darstellung des Problems benötigte, um zu verstehen, wie es mich besorgt machte. Deshalb gab ich ein Beispiel, um die Ernsthaftigkeit meiner Besorgnis zu verdeutlichen. Ich wollte ausserdem sicherstellen, dass wir die Bauvorschriften einhalten. Mein Rat an Sie wäre, ein ausführliches Schreiben für jedes Ihrer Bedenken zu verfassen und sicherzustellen, dass Sie eine schriftliche Antwort innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Sie sollten auch sicher sein, genügend Beweise für Ihre Bedenken zu liefern. Sie werden besser verstanden und können so leichter darauf eingehen. Hier ist ein weiteres Beispiel aus meiner Erfahrung. Ich hatte ein Problem mit der Elektroinstallation in meinem Gebäude, die nicht der geltenden Norm entsprach. Der GU bestand darauf, dass alles in Ordnung sei, aber ich hatte meine Zweifel und machte meine Bedenken schriftlich fest. Nachdem ich ein ausführliches Schreiben verfasst hatte, erhielt ich eine schriftliche Antwort innerhalb einer Woche und das Problem wurde behoben. Ich hoffe, dass Sie meine Erfahrungen nutzen können, um das Problem zu lösen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Viele Grüsse, FWinkler
  2. Hallo Nessio, Also ich habe mein Haus vor einigen Jahren gebaut und wir haben alle Verträge mit den Auftragnehmern schriftlich festgehalten. Ein mündlicher Vertrag ist nicht ausreichend und kann im Streitfall zu Problemen führen. Daher würde ich dir empfehlen, auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, in dem auch die Kosten und der Zeitplan enthalten sind. So bist du für alle Eventualitäten gewappnet. Bezüglich der Normen und Vorschriften kann ich dir empfehlen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Eine Baufirma oder ein Architekt können dir sicher weiterhelfen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut über die lokalen Vorschriften schlau zu machen und sicherzustellen, dass alles nach Plan verläuft. Das erspart später viel Ärger und Zeit. Viele Grüsse, FWinkler
  3. Hallo Nessio, ich würde dir empfehlen, auch die UBS anzusprechen. Bei meinem letzten Projekt hatte ich einen ähnlichen Ansatz und es gab dort keine Probleme. Wichtig ist wohl, dass du ein überzeugendes Konzept vorlegen kannst und auch die Baubewilligung schon hast. Ich denke, dann sollte es klappen.
  4. Lieber Stephan, ich verstehe deine Sorgen um die Verschiebung der Baulinie, aber bevor du das Grundstück kaufst, musst du sicherstellen, dass alles stimmt. Es ist meines Wissens nach nicht die Aufgabe des Verkäufers, dich über die Baulinie zu informieren, und er würde wahrscheinlich argumentieren, dass es in dieser Angelegenheit auf deine Verantwortung ankommt, das Grundstück zu prüfen. Ich würde an deiner Stelle mit den Behörden sprechen und sie bitten, eine endgültige Entscheidung zu treffen, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Es könnte sich auch als nützlich erweisen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor du fortfährst. Grüsse, FWinkler
  5. Salü Nicola, Ich arbeite selbst im Bankwesen, und was die Fremdfinanzierung angeht, ist 60% ein guter Richtwert. Wenn Sie jedoch mehr als 60% finanzieren wollen, kann die Bank dies möglicherweise nur auf der Grundlage zusätzlicher Sicherheiten oder Garantien gewähren. Basketballspieler Dirk Nowitzki hat beispielsweise selbst Hypotheken von $15 Millionen gehabt, aber nur $1,5 Millionen in Eigenkapital. Allerdings hat er US-Staatsanleihen als Sicherheit hinterlegt. Das ist jedoch ein extremes Beispiel, das im Allgemeinen unwahrscheinlich ist. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  6. Guten Tag Herr Padinatos, ich kann Ihnen bei der Entscheidung zwischen Festhypothek und Lybor helfen. Es ist eine wichtige Entscheidung, da Sie sich verpflichten, Zinsen für einen längeren Zeitraum zu zahlen. Eine Festhypothek ist eine Hypothek mit einer festen Zinsrate über einen bestimmten Zeitraum. Im Gegensatz dazu basiert die Lybor auf einem variablen Zinssatz, der von den Markttrends abhängt. Die Bernerkantonalbank bietet Ihnen eine grossartige Option, da Sie eine Festhypothek für einen längeren Zeitraum erhalten. Zum Beispiel, wenn Sie im Jahr 2021 eine Festhypothek von 2.65% für sieben Jahre beantragen, haben Sie für diese sieben Jahre eine feste Zinsrate von 2.65%. Um den Unterschied zwischen Festhypothek und Lybor zu verstehen, hier ein Beispiel: Angenommen, Sie haben im Jahr 2021 einen Kauf im Wert von 525'000 CHF getätigt und Sie haben die Wahl zwischen einer Festhypothek von 2.65% über sieben Jahre und einer Lybor mit einem Cap von 3% über sieben Jahre. Wenn Sie sich für die Festhypothek entscheiden, würden Sie insgesamt 86'567.03 CHF an Zinsen zahlen. Auf der anderen Seite würden Sie mit der Lybor insgesamt 86'561.84 CHF an Zinsen zahlen. Beachten Sie, dass die Lybor aufgrund von Marktveränderungen variieren kann. Auf lange Sicht ist die Festhypothek jedoch wirtschaftlich besser, da Sie wissen, was Sie für die nächsten sieben Jahre bezahlen werden. Mit einer Lybor gibt es keine Garantie, dass die Zinsrate nicht steigt oder fällt. In der Tat können Sie die endgültige Zinsrate mit einer Festhypothek im Voraus kalkulieren, was Ihnen helfen kann, Budgets für die kommenden Jahre zu planen. Eine Festhypothek ist ein sicherer Weg, sich vor potenziellen Zinsrisiken zu schützen. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen geholfen haben, eine kluge Entscheidung zu treffen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. MfG, FWinkler
  7. Hallo zusammen, ich bin FWinkler und neu hier im Forum. Ich habe ein Eigenkapital von ca. 400.000 CHF und beabsichtige, ein Haus für höchstens 1 Mio CHF zu kaufen. Ich bin 51, Deutscher und arbeite in der Schweiz. Mein Ziel ist es, innerhalb von 8-9 Jahren schuldenfrei zu sein, da ich mit 60 Jahren in Rente gehen werde und keine Belastungen durch Hypotheken haben möchte. Ich suche allgemeine Informationen zu Finanzierungen und Steuern in der Schweiz im Zusammenhang mit Wohneigentum. Ich habe gehört, dass die meisten Menschen in der Schweiz nur die steuerlich absetzbaren Zinsen zahlen, anstatt das eigentliche Wohneigentum abzuschliessen. Was passiert aber, wenn man im Rentenalter ist und nicht genug verdient, um die Bank zu bedienen? Muss man das Haus dann verkaufen? Ich würde mich darauf freuen, über eure Erfahrungen und Ratschläge zu hören. Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
  8. Hallo zusammen, ich und mein Mann sind am Überlegen, ob wir ein altes Haus kaufen und renovieren oder doch lieber neu bauen sollten. Ich habe mich online umgeschaut und festgestellt, dass es oft schwer ist, eine klare Antwort auf die Frage, was günstiger ist, zu finden. Abgesehen vom Landpreis würde ich gerne wissen, wie viel wir nur für das Haus einplanen müssten. Wir planen kein riesiges Haus, aber ich frage mich dennoch, ob wir mit 400.000 CHF auskommen würden oder doch eher mindestens eine halbe Million budgetieren sollten. Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Meinungen dazu. Viele Grüsse, FWinkler
  9. Hallo zusammen! Ich hoffe, ihr hattet alle wunderschöne Feiertage! Ich stehe vor einer Frage, die ich irgendwie nicht beantworten kann. Also, meine Frau und ich bewohnen ein Doppeleinfamilienhaus, das wir im Alleineigentum haben. Allerdings haben wir gemeinsame Umgebungsteile, und zwar sind wir im Miteigentum zu gleichen Teilen (mit den anderen Einfamilienhaus-Eigentümern) an diesen beteiligt. Jetzt meine Frage: Wenn auf dem gemeinsamen Containerplatz auch Grüngut-Container stehen, die von allen Einheiten genutzt werden können, wir jedoch zwei hauseigene Grüncontainer besitzen, diese benutzen und die Kosten dafür alleine tragen, sind wir dann verpflichtet, die Jahresgebühren für den grossen, allgemeinen Container mitzutragen? Die Container wurden nach Bauabschluss durch den GU "gespendet". Sie sind nicht in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentumsanteile geregelt oder erwähnt, eine Verwaltung ist bestimmt, eine Eigentümerversammlung zu den gemeinsamen Teilen wurde jedoch noch nicht abgehalten. Wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet, wäre ich sehr dankbar! Beste Grüsse, FWinkler
  10. Hallo Nicola, Bezüglich deiner Rente: Normalerweise gibt es keine Probleme mit der IV-Rente, wenn man verheiratet ist, weil der Anspruch auf Ergänzungsleistungen je nach Einkommen beider Ehepartner berechnet wird. Um dies jedoch genauer zu wissen, würde ich einen Anwalt oder eine Anwältin kontaktieren oder mich direkt an die IV-Stelle wenden. Eine Ehe könnte also Vorteile bringen, aber es wäre definitiv ratsam, im Voraus genau zu prüfen, was sich für dich lohnt. Viel Glück bei deiner Entscheidung!
  11. Hallo zusammen, Wir suchen eine Grundstück zur Bebauung und haben eine interessante Nachbarschaft gefunden. Aber die Parzelle, die wir in Betracht ziehen, grenzt an ein Gelände, auf dem sich eine Trafostation des lokalen Elektrizitätswerks befindet. Die Entfernung beträgt nur 1,50 m. Neben der "Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)" gibt es Richtwerte für den Abstand zwischen Trafostationen und Wohnräumen? Ich möchte mich vergewissern, bevor ich unser zukünftiges Haus dort plane. Viele Grüsse FWinkler
  12. Hallo zusammen, ich überlege, ob ich mir ein Haus kaufen soll. Ich habe fünf Kinder und arbeite alleine. Bis jetzt habe ich 12.000 CHF gespart und möchte noch mehr Geld für den Hauskauf sparen. Natürlich steigen die monatlichen Kosten bei einem Eigenkapitalanteil, aber ich habe auch überlegt, einen Mieter im Haus wohnen zu lassen, um damit mehr Einnahmen zur Bezahlung des Hauses zu haben. Könnte das funktionieren? Und eine andere Frage: Wie viel muss ich für Maklergebühren zahlen? Mein Makler verlangt eine Provision von 3,57%. Das Haus, das ich besichtigt habe, kostet 215.000 CHF und hat drei Wohnungen. Viele Grüsse, FWinkler
  13. Wir haben ein Ärgernis mit unserem Nachbar - er stellte Töpfe mit grossen Tujas auf unsere Grundstücksgrenze, die ein Hindernis für unsere Garagenzufahrt darstellen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass wir über das Grundstück unseres Nachbarn ein Wegrecht/Fahrrecht zu unserer Garage und unserem Parkplatz haben. Bisher hat er jedoch nur sein eigenes Auto sehr nahe an unsere Grundstücksgrenze gestellt, sodass wir immer knapp hindurch manövrieren mussten, um zu fahren. Das Aufstellen der Töpfe ist jedoch ein neues Niveau der Provokation, und ich frage mich, ob es ein gesetzlich festgelegtes Mindestabstand für solche Artefakte gibt, die jemand auf seiner Seite der Grenze aufstellen kann. Bitte um Rat! Gruss, FWinkler
  14. Ich habe keine Erfahrung mit dieser speziellen Situation, aber ich denke, es lohnt sich, verschiedene Banken und Hypothekengeber zu vergleichen. Mein Rat ist, nicht zu viel Zeit damit zu verbringen, sich nur auf eine bestimmte Bank oder ein bestimmtes Unternehmen zu konzentrieren, sondern breiter zu denken. Ich habe festgestellt, dass es einige Kreditgeber gibt, die für solche Fälle flexibler sind als andere. Es lohnt sich immer, sich umzusehen, bevor man sich festlegt.
  15. Ein wichtiger Punkt, der bei der Erstellung eines Konkubinatsvertrags oder Testaments nicht vergessen werden sollte, ist die Tatsache, dass das Vermögen neu bewertet werden muss, wenn Sie heiraten. Ein allfälliger Konkubinatsvertrag gilt somit nicht mehr und die Bedingungen müssen neu ausgehandelt werden. Dennoch lohnt es sich, einen Vertrag aufzusetzen, um im Falle von einer Scheidung oder Trennung vorbereitet zu sein. Ausserdem gibt es auch die Möglichkeit, die Konkubinatszeit im Vertrag in der Regel auf ein Jahr zu begrenzen. Wenn die Beziehung dann weiterhin besteht, ist es möglich, die Bedingungen des Vertrags anzupassen und beispielsweise eine Heirat zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Faktor in einem Konkubinatsvertrag ist die Regelung der gegenseitigen Altersvorsorge. Hier kann der Verzicht auf gegenseitige Unterstützungsleistungen auf die Altersvorsorge und auf das Sozialversicherungsrecht Anwendung finden. Deshalb sollten Sie sich mit einem Experten austauschen und die Möglichkeiten untersuchen, bevor Sie einen Vertrag aufsetzen.
  16. Als ich meine Fenster für meinen Umbau bestellt hatte, war der in meinem Vertrag vereinbarte Liefermonat Oktober. Allerdings haben diese erst Mitte November geliefert werden sollen. Schliesslich haben sich die Monteur*innen bereit erklärt, die Fenster an einem bestimmten Tag zu installieren, was bedeutet hätte, dass ich meine Heizung entfernen musste. Wir hatten jedoch mündlich vereinbart, dass die alten Heizkörper durch Bodenstehende ersetzt werden sollten, was jedoch nicht passierte. Darüber hinaus mussten meine Familie und ich aufgrund der Arbeit an den Fenstern ins Hotel ausweichen. Es gab auch Terminänderungen, die sehr kurzfristig waren, auch wenn ich ihnen genügend Zeit gegeben hatte, mich zu informieren. Als sie am Ende alles installierten, was sie zu tun hatten, habe ich festgestellt, dass das Ergebnis nicht meiner Erwartung entsprach. Es war nur teilweise gemacht und nicht richtig geschäumt. Ich möchte nun wissen, was ich tun kann, um Schadensersatz, Rabatte oder sonstiges zu erhalten? Herzliche Grüsse, FWinkler
  17. Hallo Zusammen, im November letzten Jahres haben wir ein EFH gekauft. Der Kaufvertrag wurde bereits unterzeichnet und die Anzahlung geleistet. Auch der Grundbucheintrag ist erfolgt. Der Vorbesitzer hat ein Wohnrecht bis zum 31.03.2023 vereinbart, sodass die Übergabe spätestens am 01.04.2023 stattfinden soll. Trotzdem haben wir noch zwei Fragen: Zum einen müssen wir unsere Wohnung zurzeit noch so bald wie möglich räumen und rechtzeitig abgeben, bevor die Übergabe für unser zukünftiges Haus stattfindet. Dafür müsste die Hausübergabe mindestens eine Woche früher erfolgen. Leider haben wir das nicht im Vertrag festgehalten. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die uns helfen könnte? Zum anderen haben wir auch keine festgehaltene Vereinbarung zur Reinigung des Hauses im Vertrag, was bei Mietwohnungen üblich ist. Wir fragen uns, ob der Verkäufer dazu verpflichtet ist, das Haus gereinigt zu übergeben, auch wenn es nicht im Vertrag steht. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen oder Meinungen dazu teilt. Liebe Grüsse, FWinkler
  18. Hallo zusammen, ich stehe vor der Wahl einer passenden Hypothek für mein nächstes Projekt und wollte fragen, ob ihr mir Tipps geben könnt. FWinkler hier. Welche Banken für Hypotheken empfehlt ihr? Ich möchte sicherstellen, dass ich mit den Günstigsten in der Branche arbeite. Welche Faktoren muss man berücksichtigen, um günstige Zinsen zu erhalten? Danke im Voraus und ich freue mich auf eure Ratschläge. Grüsse, FWinkler
  19. Hallo Swiss.Stephan, Ich habe einmal gelesen, dass eine mündliche Zusage trotz der fehlenden schriftlichen Unterlagen rechtlich bindend ist. Wenn du jedoch denkst, dass es besser ist, den Forward abzulehnen, solltest du folgendermassen vorgehen: Viele Banken bieten ihren Kunden an, den Forward bis Etwa eine Woche vor der Zinsbindung zu stornieren. Hier wäre es jedoch wichtig, deine Bank bezüglich ihrer Stornobedingungen zu informieren und den Forward gegebenenfalls persönlich zu stornieren. Vielleicht kann dir auch ein unabhängiger Finanzberater weiterhelfen, um die beste Entscheidung für dich und deine Familie zu treffen. Beste Grüsse FWinkler
  20. Hey Nicola, Es tut mir leid zu hören, dass Sie solche Probleme hatten. Solange Sie nachweisen können, dass die Firma die Aufgaben ausserhalb des Vertrages durchgeführt hat, ist es möglich, sich darauf zu berufen und Geld zurückzufordern. Hoffentlich gibt es einige schriftliche Unterlagen zu den Leistungen, die Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt wurden, damit Ihre Ansprüche unterstützt werden können. Ich würde empfehlen, die Firma aufzufordern, sich innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu melden und Ihre Ansprüche zu erfüllen oder eine Vereinbarung mit Ihnen darüber zu treffen. Wenn sie nicht reagieren, können Sie sich an eine Schiedsstelle oder rechtliche Dienste wenden, um Unterstützung zu erhalten. FWinkler
  21. Hallo zusammen, Ich habe ein Problem mit meiner Wohnung, die ich vom Generalunternehmer (GU) gekauft habe. Im Objektbeschrieb steht, dass eine Raumhöhe von 2,4 m vorhanden sein sollte. Leider haben wir bei der Messung der Raumhöhe nur 2,39 m festgestellt. Das ist zu wenig, denn meine Schränke benötigen 2,38 m an Höhe. Ich bin mir nicht sicher, wie ich mit diesem Problem umgehen soll, da die Zimmer nicht höher gebaut werden können. In der Folge kann ich keine Schränke aufstellen. Ich habe den Mangel bereits beim GU reklamiert und werde ihn auch bei der Abnahme als Mangel anmelden. Gibt es jemanden, der mir sagen kann, wie in so einem Fall vorgegangen wird? Ich frage mich auch, ob der GU Schadenersatz zahlen muss, falls ich gezwungen bin, andere Möbel zu kaufen, weil der GU den Objektbeschrieb und das Gesetz nicht einhält. Liebe Grüsse FWinkler
  22. Ich denke, dass eine Hypothek ohne Amortisation für die Bank weniger riskant ist als eine Hypothek mit Amortisation. Der Grund dafür ist, dass sich die Bank über einen längeren Zeitraum hinweg auf die Zinszahlungen verlassen kann, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass der Kreditnehmer die Hypothek vorzeitig zurückzahlt. Auf der anderen Seite bedeutet eine Hypothek ohne Amortisation auch, dass der Kreditnehmer über die Dauer der Laufzeit keine schrittweise Reduzierung der Schulden erfährt, wie es bei einer Hypothek mit Amortisation der Fall ist. Es kann schwierig sein, diese Schulden in späteren Jahren zurückzuzahlen, insbesondere wenn sich die Lebenssituation geändert hat oder wenn man in den Ruhestand geht. FWinkler
  23. Stephan, ich würde einfach einmal die Bank kontaktieren und fragen, welche Möglichkeiten es gibt. Es gibt auch andere Finanzierungsoptionen wie z.B. einen Bausparvertrag oder den Kauf einer kleineren Wohnung, um Eigenkapital für eine teurere zu sammeln. Das ist sicherlich eine langsamere Option, aber es könnte sich lohnen, es in Betracht zu ziehen. Nebenbei bemerkt möchte ich darauf hinweisen, dass es in der Schweiz jetzt eine staatliche Förderung für den Erwerb von Wohneigentum gibt. Wenn das deine erste Immobilie ist, könntest du Anspruch auf eine Prämie von CHF 10'000 haben. Ich denke, es lohnt sich auch, sich damit zu beschäftigen und zu prüfen, ob du für diese Unterstützung berechtigt bist. FWinkler
  24. Hallo Swiss.Stephan, Als jemand, der vor kurzem selbst ein Haus gekauft hat, kann ich gut nachvollziehen, dass man sich bei solchen Fragen Gedanken macht. Der Katasterwert und der Gebäudeversicherungswert sind beide wichtige Faktoren, die zur Bestimmung des Werts eines Hauses herangezogen werden. Der Katasterwert ist der Wert, den die zuständigen Behörden zur Berechnung von Steuern verwenden. Dieser Wert basiert auf einer Bewertung des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes. Der Wert wird in der Regel alle paar Jahre aktualisiert, um Veränderungen am Gebäude oder Grundstück zu berücksichtigen. Der Katasterwert ist ein wichtiger Indikator für den Wert des Hauses, insbesondere wenn es um die Berechnung von Steuern geht. Der Gebäudeversicherungswert ist ein anderer Aspekt, der bei der Bestimmung des Hauswerts berücksichtigt wird. Dieser Wert gibt an, wie viel das Haus kosten würde, wenn es komplett neu gebaut werden müsste. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Gebäude angemessen versichert ist. Der Gebäudeversicherungswert hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie der Grösse des Gebäudes, der Art der Konstruktion und den Materialien, die für den Bau verwendet wurden. Beim Kauf eines Hauses kann es hilfreich sein, sowohl den Katasterwert als auch den Gebäudeversicherungswert zu kennen. Wenn der Katasterwert beispielsweise CHF 500'000 beträgt und der Gebäudeversicherungswert CHF 400'000 beträgt, kann man daraus eine grobe Schätzung des Hauswerts ableiten. In diesem Fall könnte der Wert des Hauses etwa CHF 900'000 betragen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass diese Schätzung nur eine grobe Einschätzung des Hauswerts darstellt. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, die den Wert beeinflussen können, wie beispielsweise die Lage des Hauses, der Zustand des Gebäudes und die Marktbedingungen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine offizielle Schätzung von einem Sachverständigen durchführen zu lassen, um den genauen Wert des Hauses zu ermitteln. Um sicherzugehen, dass man den höchsten Preis für das Haus zahlt, ist es auch wichtig, den Markt zu beobachten und andere vergleichbare Verkäufe in der näheren Umgebung zu berücksichtigen. Eine genaue Schätzung des Hauswerts ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass man eine fundierte Entscheidung beim Hauskauf trifft. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, FWinkler
  25. Nach der Aufhebung der Vermietung unserer Arztpraxis und Arztwohnung haben wir eine Genehmigung beantragt, das Haus in drei Wohnungen umzubauen. Allerdings empfahl uns die kantonale Denkmalpflege, eine Aussendämmung sei ausgeschlossen und Innenisolierungen notwendig. Wir haben eine Baugenehmigung mit Innenisolierung, sind aber nach Meinung des Kantons jedoch besser beraten, auf eine Dämmung der unteren beiden Stockwerke zu verzichten. Für uns als Eigentümer stellt sich nun die Frage, ob wir uns auf die Genehmigung zur Umnutzung berufen sollen und einen Umbau durchführen oder ob wir einen bestimmten Rahmen um die Sanierung setzen und das Haus stattdessen als Gewerbe- und Wohnräume vermieten sollen? Die Sanierung wäre dennoch teuer. Wir suchen nach einer unverbindlichen Beratung, wie wir uns gesetzlich verhalten sollen. Bitte um Hilfe! FWinkler
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