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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Hallo Zusammen! Ich hätte gerne ein paar Informationen zur Bezahlung beim Landkauf. Wir stehen kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrags und unser Verkäufer will die Kaufsumme einen Monat nach Unterzeichnung. Allerdings möchten wir uns absichern und lieber eine Anzahlung leisten, den Rest der Summe jedoch erst bei der Genehmigung des Baus bezahlen. Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik und kann uns helfen? Vielen Dank im Voraus!
  2. Hallo Swiss.Stephan, es tut mir wirklich leid, von deiner Situation zu hören. Diese Art von Problemen ist leider ausserhalb deiner Kontrolle und es gibt keine anständigen Antworten, die ich dir geben kann, um deine Fragen direkt zu beantworten. Allerdings solltest du in Zukunft immer auf der Hut sein, wenn es um solch eine grosse Investition geht. Es kann hilfreich sein, ein von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder externer Berater geführtes Finanzmanagement einzurichten, um solche Szenarien zu vermeiden. Viel Glück bei deiner Suche und ich hoffe, dass du in absehbarer Zeit eine vernünftige und rechtliche Lösung findest. FWinkler
  3. Hallo Nessio, es ist vollkommen verständlich, dass ihr eine Antwort von der Bank haben wollt, um eure Planungen voranzutreiben. Würdet ihr uns verraten, welches Bankhaus ihr gewählt habt? Wir haben in Bezug auf Familienplanung genau dieselbe Frage an unsere Bank gestellt und bekamen die Antwort, dass die Tragbarkeit des Kredits von beiden Einkommen berechnet wird, wenn die Frau schwanger wird. Die Frage ist nur, ob es bei jeder Bank gleich gehandhabt wird. Alles Gute und viel Glück beim Hausbau! FWinkler
  4. Guten Tag zusammen, ich habe mit meinem Bauleiter einen Vertrag abgeschlossen, in dem ein Betrag von 2000 CHF für Bestellungen und Arbeitsvergaben definiert ist. Nun wurde eine Arbeit vergeben, ohne dass die Kostenhöhe genau bekannt war. Ich wurde informiert, dass die Arbeit ausgeführt wurde, aber es gibt keine klaren Angaben zum Preis. Als die Schlussabrechnung kam, stellte sich heraus, dass die Arbeitsleistung fast 5000 CHF betrug. Das ist eine höhere Summe als ich erwartet hatte und wenn ich das gewusst hätte, hätte ich der Auftragsvergabe nie zugestimmt. Da ich nun nicht bereit bin, diesen Betrag zu bezahlen, stellt sich die Frage, wer dafür gerade stehen muss - der Bauleiter oder der Unternehmer? Ich denke, dass hier eine Art fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Bauleiter hat keine Kostenkontrolle durchgeführt und der Unternehmer hat mich nicht auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen. Nun weiss ich nicht weiter und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Besten Dank im Voraus FWinkler
  5. Was für ein Schlamassel, Nicola! Ich denke, bevor Sie etwas tun, sollten Sie zuerst die Entwickler ansprechen, damit sie zur Klärung beitragen. Sie könnten auch einen Kostenvoranschlag von anderen Firmen erhalten, um die genauen Kosten für die notwendigen Arbeiten zu kennen. Dann haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel Sie bezahlen müssen oder was Swisshaus zu zahlen und / oder wiederherzustellen hat.
  6. Hallo Stephan, Ich frage mich, ob das Ganze wirklich ein riesiges Problem darstellt. Die Gründe für diese Klausel im Vertrag können vielfältig sein; die 15% sind keine ungewöhnliche Zahl. Wenn diese Klausel jedoch zu Ihrem Nachteil ausserhalb des Vertrags angewendet wird, könnte das ein Problem sein. Bitten Sie den GU um eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten und prüfen Sie, ob diese tatsächlich gerechtfertigt sind. Wenn Sie sich unwohl fühlen, können Sie die Details auch durch einen Anwalt prüfen lassen. Grüsse, FWinkler
  7. Das mit der 20-tägigen Frist nach erteilter Baubewilligung ist für mich neu. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und bin darauf gestossen, dass diese Frist von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann. Allerdings denke ich, dass es in den meisten Kantonen darum geht, dass die Baubewilligung in dieser Frist rechtskräftig wird, sofern während dieser Zeit kein Rechtsmittel gegen die Bewilligung eingelegt wird. Das ist in der Regel eine formale Angelegenheit und es gibt keinen Grund zur Sorge, es sei denn, du hast ein grosses Bauprojekt vor.
  8. Hallo Stephan, Ich verstehe Ihren Frust bezüglich der Wertquotenregelung. Es ist manchmal sehr schwierig, sie zu verstehen und anzuwenden. Diese Regelung basiert auf der Tatsache, dass jede Wohnung ihren eigenen Wert hat. Der Wert hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Grösse, der Anzahl der Räume usw. Die Verteilung der Kosten wird nach der Anzahl der besetzten Einheiten vorgenommen. Wenn der Wert Ihrer Wohnung höher ist als der der anderen Wohnung, müssen Sie die höheren Kosten tragen. Das Problem, das Sie ansprechen, ist jedoch einzigartig. In diesem Fall ist es ratsam, alle Aspekte des Kaufs zu besprechen, um eine faire Lösung zu finden. Es ist ratsam, einen Anwalt oder Immobilienberater hinzuzuziehen, um dies sicherzustellen. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Viele Grüsse, FWinkler
  9. Hi Leute, ich bin FWinkler und meine Partnerin und ich wollen unser eigenes Haus bauen. Wir haben endlich die Möglichkeit, 1300 qm Land von unseren Grosseltern zu bekommen und sind bereit, es zu nehmen, aber wir haben noch viele ungeklärte Fragen. Das Land befindet sich in der Landwirtschaftszone und müsste umgeparzelliert werden. Wir fragen uns, ob das Land als Eigenkapital gilt und was unser nächster Schritt sein sollte. Sollen wir das gesamte Land umgeparzellieren oder nur den Bereich, auf dem wir bauen wollen? Ausserdem überlegen wir, ob es besser ist, das Land geschenkt zu bekommen oder für einen symbolischen Preis zu kaufen. Dies liegt daran, dass für die Gemeinde, den Notar und die Steuern zusätzliche Kosten anfallen würden. Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
  10. Grüetzi zäme, Ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung in einem Neubau erworben und möchte wissen, wie hoch die jährlichen Nebenkosten im Allgemeinen sind. Gibt es hierfür Richtlinien in meinem Kanton Aargau? Ich habe ebenfalls eine Frage bezüglich einer 3 1/2 oder 4 1/2 Zimmer Eigentumswohnung. Hängt die Höhe der Nebenkosten vom Kaufpreis ab? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. FAlonso
  11. Es ist grossartig, dass du uns diesen nützlichen Link, Nessio, zur Verfügung stellst. Ich danke dir vielmals! Auch ich war auf der Suche nach Informationen zu diesem Thema, da ich bald Geld aus meiner Säule 3a beziehen werde. Leider kann das Verstehen dieser Informationen oft ziemlich schwierig sein. Ich denke, es wäre daher hilfreich, wenn du uns ein Beispiel berechnen könntest, um uns zu zeigen, wie es funktioniert. Die Säule 3a ist Teil des Schweizer Vorsorgesystems und ist eine freiwillige Möglichkeit für Einwohner der Schweiz, für ihre private Altersvorsorge zu sparen. Es gibt zwei Arten von Säule-3a-Konten: Gebundene Konten und Freie Konten. Gebundene Konten sind für Personen gedacht, die noch aktiv arbeiten und eine Säule 3a aufbauen wollen. Das Einkommen ist steuerlich abzugsfähig, bis zu einem bestimmten Betrag, und das Geld wird bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters blockiert. Wenn das Geld vorzeitig abgehoben wird, fallen in der Regel Steuern und Gebühren an. Wenn es jedoch am Rentenalter abgehoben wird, wird es gemäss dem aktuellen Steuersatz besteuert. Freie Konten sind für Personen gedacht, die nicht mehr aktiv arbeiten und an Personen, die im Ausland leben. Diese Konten bieten mehr Flexibilität als gebundene Konten. Das angesparte Geld kann jederzeit abgehoben werden und der Betrag wird wie normales Einkommen besteuert. Ein Beispiel, um zu zeigen, wie Säule 3a-Konten funktionieren, kann wie folgt aussehen: Ann ist 30 Jahre alt und verdient CHF 100.000 pro Jahr Ann beschliesst, CHF 6.768 in einem gebundenen Säule-3a-Konto zu sparen (der Höchstbetrag für Personen, die kein Pensionskassen-Kapital ausweisen) Ann kann CHF 6.768 von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen Dies reduziert Anns steuerpflichtiges Einkommen auf CHF 93.232, was wiederum ihre Steuerlast senkt Anns CHF 6.768 wird in einem gebundenen Säule-3a-Konto bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters blockiert. Danach kann Ann es ohne zusätzliche Steuern abheben. Ich hoffe, dass dies geholfen hat, das Funktionsprinzip von Säule-3a-Konten besser zu verstehen. Vielen Dank für Ihren wertvollen Link, Nessio, und herzliche Grüsse. FWinkler
  12. Guten Tag zusammen, Ich bin aktuell dabei, mir für mein Haus eine passende Finanzierung zu suchen und habe dabei unter anderem auch ein Angebot von Bank zweiplus erhalten. Zwar hört sich das Angebot sehr gut an, aber ich würde trotzdem vorher gerne von anderen Erfahrungen mit der Bank hören. Hat denn hier bereits jemand mit dieser Bank Erfahrungen gemacht und kann mir davon berichten? Vielen Dank im Voraus für alle Rückmeldungen! Viele Grüsse FWinkler
  13. Lieber Stephan, Ich möchte zunächst meinen herzlichen Glückwunsch zu eurem Traumhaus aussprechen! Es ist ein grosser Schritt, ein Eigenheim zu erwerben und ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit sein kann. Bezüglich eures Eigenkapitals denke ich, dass es grundsätzlich ausreichen sollte, um eine Finanzierung mit einer vernünftigen Hypothek zu kombinieren. Wir haben bei unserem Hauskauf etwa 15% des Kaufpreises als Eigenkapital eingesetzt, was uns eine bequeme Situation ermöglicht hat. Allerdings mussten wir aufgrund von mangelndem Eigenkapital in eine höhere Zinsrate einsteigen. Eine Möglichkeit, um die Finanzierung eures Eigenheims unter Berücksichtigung eurer sparsamen Lebensweise zu verbessern, könnte sein, ein Fahrrad statt eines Autos zu nutzen. Als wir in unser Haus gezogen sind, haben wir uns bewusst dafür entschieden, ein Auto aufzugeben und stattdessen Fahrräder zu nutzen. Dadurch haben wir nicht nur Geld gespart, sondern auch unsere Gesundheit verbessert und sind umweltfreundlicher unterwegs. Eine weitere Option, um die Finanzen im Blick zu behalten, ist bewussteres Einkaufen. Wir haben beispielsweise darauf geachtet, weniger Lebensmittel wegzuwerfen und statt teurer Markenprodukte günstigere Alternativen zu wählen. Eine Möglichkeit, um einen detaillierten Finanzplan zu erstellen, ist ein Beratungstermin mit einem Finanzberater bei eurer Bank. Dieser kann nicht nur eure individuellen Umstände berücksichtigen, sondern auch dabei helfen, die beste Finanzierungsoption für euer Eigenheim zu finden. Ich hoffe, dass meine Erfahrungen und Überlegungen für euch hilfreich sind. Ich wünsche euch viel Glück bei der Finanzierung und alles Gute für euer zukünftiges Zuhause! Liebe Grüsse, F.Winkler
  14. Hallo zusammen, Ich denke, es gibt einen wichtigen Punkt, der hier nicht vergessen werden darf. Im Kanton Bern ist es eine übliche Praxis, eine Voreintragung im Grundbuch vorzunehmen, die es ermöglicht, den Vertrag zu unterzeichnen, ohne auf den Eintrag im Hauptbuch warten zu müssen. Diese Voreintragung wird jedoch nur gemacht, wenn die Finanzierung abgeschlossen ist und der Kaufvertrag gültig ist. Beachten Sie jedoch, dass diese Option mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist, der mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Ich hoffe, dies hilft! Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  15. Nessio, Ich verstehe, dass du Fragen hast bezüglich der Kündigungsfrist für deinen UBS-Vertrag. Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich meine Hypothek ablösen wollte. Als ich mich an meine Bank gewandt habe und nach den Kündigungsfristen fragte, wurden mir verschiedene Optionen angeboten, um das Kündigungsschreiben zu übermitteln. So kann man zum Beispiel eine ordentliche Kündigung per Post oder per Fax verschicken oder auch ein Einschreiben mit Rückschein nutzen. Ich habe mich für das Einschreiben entschieden, weil es eine bestätigte Zustellung gibt. Bei der Kündigungsfrist gibt es einige Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Der grösste Einflussfaktor ist die Restlaufzeit des Vertrags. Wenn du noch ein Jahr Zeit hast bis zum Ablauf des Vertrags, wird die Kündigungsfrist wahrscheinlich geringer sein als wenn deine Restlaufzeit nur noch ein paar Wochen beträgt. Auch der Vertragstyp spielt eine Rolle bei der Kündigungsfrist. Als ich bei meiner Bank war, stellte man mir eine Liste von Verträgen zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Fristen aufwiesen. Ich empfehle dir, dich direkt an die UBS zu wenden und dort nach den Details deines Vertrags zu fragen. Da jedes Darlehen einzigartig ist, kann nur die UBS dir eine zuverlässige Antwort geben. Übrigens, wenn du während der Kündigungsfrist noch Zahlungen leisten musst, solltest du dich vergewissern, dass du die korrekten Beträge bezahlst. Manchmal kann es sein, dass die Kündigungsprämie (Was ist eine Kündigungsprämie?) höher ist, wenn man den Vertrag vorzeitig beendet. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
  16. Ich hatte eine ähnliche Erfahrung wie Sie und ich war ziemlich nervös, als ich herausfand, dass meine Bank nicht alle Kosten tragen würde. Ich musste fast 20% der Renovierungskosten selbst finanzieren. Aber ich denke, das ist im Vergleich zu den Wertsteigerungen, die im Laufe der Jahre bei der Renovierung erzielt werden, vollkommen in Ordnung. Was Sie tun könnten, ist, einige schriftliche Angebote von verschiedenen Handwerkern einzuholen und an die Bank weiterzuleiten. Auf diese Weise haben Sie etwas besseres, um zu zeigen, was die Renovierung tatsächlich kostet. Die Bank möchte diese Offerten, und es ist besser, dieses Geld im Voraus zu haben, bevor es ausgeht.
  17. Hallo Stephan, Ich weiss, dass es in der Schweiz auch möglich ist, das Eigenmietwert zu senken und somit Steuern zu sparen. Wenn man das Haus z.B teilweise vermietet, kann man den Eigenmietwert reduzieren, was wiederum zu einer Reduktion der Steuern führt. Das kann auch für die ehemaligen Untermieter zutreffen. Seit Januar 2020 dürfen auch Untermieter den Eigenmietwert senken, wenn sie separat mit eigenem Eingang z.B ein Zimmer vermieten, das über einen separaten Ausgang und sanitäre Einrichtungen verfügt. Voraussetzung ist, dass sie für das Anmieten für den Unterraum keine zweckfremde Verwendung hat. Ich hoffe, das war hilfreich. Viele Grüsse, FWinkler
  18. Guten Tag Stephan, ich habe Deine Frage gelesen und möchte gerne meine ähnliche Erfahrung mit Dir teilen. Auch ich hatte einen Hypothekenvertrag bei PostFinance, den ich vorzeitig kündigen wollte. Ich habe mich an die Bank gewendet und mir wurde gesagt, dass ich eine vorzeitige Kündigung vornehmen kann, aber dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Bank hat mir dann mitgeteilt, dass die Kosten für die vorzeitige Kündigung in Form von prozentualen Gebühren berechnet werden. Diese Gebühren basieren auf dem Restbetrag der Hypothek, den ich zu diesem Zeitpunkt noch schuldete. Bei mir waren es fast 10.000 CHF, was ein bedeutender Betrag ist. Ich habe mich jedoch dafür entschieden, die Hypothek vorzeitig zu kündigen, da ich dadurch eine günstigere Hypothek erhalten habe. Durch die Umschuldung konnte ich zusätzliches Geld sparen und meine monatlichen Raten wurden reduziert. Wenn Du über eine vorzeitige Kündigung Deiner Hypothek nachdenkst, empfehle ich Dir, Dich an die Bank zu wenden und Dich über die genauen Kosten zu informieren. Bevor Du eine Entscheidung triffst, solltest Du auch die möglichen Einsparungen berücksichtigen und abwägen, ob es sich langfristig lohnt. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und wünsche Dir alles Gute bei Deiner Entscheidung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  19. Ich verstehe deine Situation vollkommen Nessio, aber ich möchte trotzdem betonen, dass auf der anderen Seite möglicherweise auch Politik und Administration stehen. Es könnte sein, dass die entstehenden Verzögerungen an den unsicheren Zeiten liegen, in denen wir leben. Viele Gemeinden leiden unter einem Mangel an qualifiziertem Personal und müssen zusätzliche Referenden abhalten, was zusätzliche Verzögerungen verursachen kann. Übrigens ist das auch eine Möglichkeit, wie du helfen kannst - du könntest dich als Freiwilliger bei lokalen Wahlen engagieren und einen Beitrag zur Verbesserung des politischen Klimas in deiner Gemeinde leisten. Für den Moment würde ich empfehlen, in der Nähe des Bauamtes zu parken und regelmässig vorbeizuschauen. Ich würde auch empfehlen, auf Nummer sicher zu gehen und gut organisiert mit der Planung zu beginnen, während man darauf wartet, dass die Genehmigung erteilt wird. Auf diese Weise hast du das Gefühl, ein wenig Kontrolle über den Prozess zu haben.
  20. Hallo Nessio, Es ist richtig, dass der Bezug von Geldern aus einem 3a-Konto oder einer Pensionskasse für den Kauf eines Eigenheims steuerpflichtig sein kann. Allerdings hängt die Höhe der Steuern, die in diesem Fall anfallen, von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel deine Steuerklasse, dein Vermögen und dein Einkommen, aber auch der Kanton, in dem du wohnst. Um eine genaue Einschätzung zu bekommen, empfehle ich dir, dich entweder von einem Finanzberater beraten zu lassen oder dich direkt beim Steueramt deines Kantons zu informieren. Dort können dir die zuständigen Stellen Auskunft geben und dir genau sagen, welche Steuern in deinem Fall fällig werden. Persönlich kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der Kauf eines Eigenheims durchaus steuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Als ich selbst vor einem Jahr ein Haus gekauft habe, konnte ich dadurch zum Beispiel etwa CHF 6000.- an Steuern sparen. Allerdings ist das natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den individuellen Faktoren ab. Wenn du möchtest, kannst du mir gerne nähere Informationen zu deinem Wohnort mitteilen, dann kann ich dir sagen, welche Erfahrungen ich in diesem Kanton gemacht habe. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse FWinkler
  21. Hallo an alle! Ich habe endlich eine geeignete Sanitärfirma gefunden, die in der Lage ist, eine Kollektoranlage im Haus zu installieren, und es sieht so aus, als würde das Projekt noch in diesem Jahr starten. Da es sich um ein relativ neues Haus handelt, wurde das gesamte Haus von einem Generalunternehmer gebaut, daher gab es nicht viele separate Verträge zu unterzeichnen. Der elektrische Anschluss dieser Kollektoren wird von mir selbst ausgeführt, und ich habe bereits eine feste Vergütung ausgehandelt. Da ich zu diesem Projekt als Laie ziemlich neu bin, habe ich jedoch keine Ahnung, was ich in den Werkvertrag aufnehmen soll, noch habe ich Erfahrung damit, daher suche ich nach Unterstützung von der Community. Kann jemand einen Entwurf eines solchen Werkvertrags bereitstellen oder wenigstens angemessene Empfehlungen dazu geben? Ich wäre für jeglichen Rat dankbar, da ich in dieser Angelegenheit völlig neu bin.
  22. Die Situation scheint hier wirklich knifflig zu sein. Es geht um einen Überstand, der am Gebäude angebracht wurde, jedoch nicht klar ist, ob er tatsächlich zur Tragfähigkeit des Gebäudes beiträgt oder nicht. Der Baumeister und der Architekt sind jedoch möglicherweise der Meinung, dass dieser Überstand dem Gebäude keinen Schaden zufügen kann. Es ist jedoch sehr wichtig, genau zu untersuchen, ob dieser Überstand tatsächlich für die Tragfähigkeit des Gebäudes verantwortlich ist oder nicht. Denn wenn dies nicht der Fall ist, kann dies ein schwerwiegender Mangel sein, den der Baumeister beheben muss. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Baumeister oft versuchen, schnelle und kostengünstige Lösungen zu finden, um das Budget und den Zeitplan einzuhalten. Dabei geht jedoch manchmal die Sorgfaltspflicht verloren, was zu gefährlichen Mängeln führen kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Probleme am Gebäude oft nicht sofort auftreten, sondern sich erst nach einiger Zeit zeigen können. Wenn der Mangel an dem Überstand nicht entfernt wird, kann dies zu langfristigen Schäden oder sogar Unfällen führen. Daher ist es sehr wichtig, dass ein Ingenieur hinzugezogen wird, um eine genaue Prüfung des Überstandes vorzunehmen und eine Einschätzung zu geben, ob er für die Tragfähigkeit des Gebäudes notwendig oder überflüssig ist. Die Entscheidungen sollten immer auf Fakten und nicht auf Annahmen oder Mutmassungen basieren. Wenn es sich dann herausstellt, dass der Überstand tatsächlich ein Mangel ist, so liegt die Verantwortung dafür beim Baumeister, den Mangel zu beheben. Denn schlussendlich trägt er die Verantwortung für die Korrektheit der Arbeiten, die er am Gebäude durchführt, und die Sicherheit der Menschen, die das Gebäude nutzen werden. Kurz gesagt, ist es unerlässlich, sorgfältig zu sein und sicherzustellen, dass keine Mängel oder Fehler auf dem Bau zugelassen werden. Die Kosten für die Wartung und Instandhaltung von Gebäuden sollten niemals auf Kosten von Sicherheit und Qualität gespart werden. FWinkler
  23. Hey Swiss.Stephan, Deine Frustration über die Regulierungen der Bank kann ich durchaus nachvollziehen. Im Endeffekt gibt es natürlich keine Garantie dafür, dass irgendjemand bereit ist, Euch das Geld zu leihen. Das Problem scheint hierbei nicht unüblich zu sein, aber ein paar Anmerkungen dazu: Es ist grundsätzlich verständlich, dass Banken bei der Hypothekenaufnahme konservativ sind, da der Kreditnehmer lange Laufzeiten hat und die Banken in der Regel ein sehr hohes Risiko eingehen. Ich würde Dir raten, mit ein paar unabhängigen Hypothekenmaklern in Kontakt zu treten. Diese können ihre Erfahrungen mit Dir teilen, Deine Möglichkeiten und das Risiko erklären, Deine Finanzen überprüfen und helfen, ein Haus zu kaufen, wenn das möglich ist. Ich persönlich hatte mit einem versierten Makler mehr Erfolg als mit den Banken, die ich besucht habe. Banken sind in der Regel nicht die fairsten Fürsprecher ihrer Kunden und es kann sinnvoll sein, verschiedene Institute mit Deinem Fall zu konfrontieren, da die Bedingungen von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Viel Glück und ich hoffe, die Dinge klären sich bald für Dich! FWinkler
  24. Hallo Nessio, eine weitere Möglichkeit wäre auch, das bestehende Haus als Investitionsobjekt zu nutzen und eine vermietete Wohnung zum Beispiel im Untergeschoss des Hauses zu schaffen. Dadurch könntet ihr regelmässige Einnahmen generieren und die laufenden Kosten für das neue Haus decken. Unser altes Familienhaus hatte zwei vermietete Einheiten zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten. Vielleicht wäre das auch für euch eine Option. Viele Grüsse, FWinkler
  25. Sehr geehrter Herr Nicola Padinatos, ich bin mir bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Sich jedoch an einen Schuldnerberater zu wenden, kann Ihnen dabei helfen, die Probleme zu überwinden. Dieser Berater kann Ihnen helfen, eine schnelle Lösung zu finden, um Ihr Haus zu behalten, bis Sie einen Käufer gefunden haben. Beispielsweise können Sie eine Schuldenregulierung oder eine Umstrukturierung Ihres Kredits anstreben. Zudem sollten Sie überprüfen, ob die Bank in Ihrem Fall wirklich rechtswidrig handelt. Ein Anwalt kann Sie in dieser Angelegenheit beraten und Klage einreichen, wenn nötig. Falls in Ihrem Haus nötige Reparaturen anstehen, sollten Sie diese durchführen lassen, bevor Sie das Haus zum Verkauf anbieten. Durch notwendige Reparaturen kann der Wert des Hauses gesteigert werden. Beispielsweise sollten Dächer oder Grundmauern überprüft werden, auf Risse oder Beschädigungen. Eine lange Stromrechnung oder überholungsbedürftige Wohneinrichtungen beeinträchtigen ebenso das Wertverhältnis eines Hauses. Das Hauptziel besteht natürlich darin, eine Lösung für Ihre Situation zu finden. Denken Sie daran, dass es immer eine Lösung gibt. Im Notfall können Sie sich an gemeinnützige Organisationen wenden, die Hilfe anbieten können. Es ist nicht leicht, in einer solch schweren Situation zu sein, aber ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie einen Weg finden, um Ihr Haus und Ihre Finanzen zu retten.
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