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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Lieber Nessio, Ich möchte ein andere Thema ansprechen, das mir in deinem Post aufgefallen ist. Du hast erwähnt, dass keine Haftung für Schäden am gekauften Objekt übernommen wird, die auf Transport- oder Installationsfehler zurückzuführen sind. Ich denke, es ist wichtig zu beachten, dass es eine Verpflichtung des Verkäufers ist, das Objekt so zu verkaufen, wie es beschrieben wird. Wenn das Objekt also beschädigt wird, bevor es beim Käufer eintrifft, dann ist das ein Problem für den Verkäufer und nicht für den Käufer. Natürlich gibt es da immer Grauzonen und es ist gut, alles im Vorfeld zu klären. Ich würde empfehlen, dass du dich genauer mit dieser Klausel auseinandersetzt und sicherstellst, dass dir keine Nachteile entstehen. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
  2. Hallo Nicola, wenn du eine Grundpfandverschreibung im ersten Rang erhältst, kannst du bei den meisten Banken eine Maximalhypotheke von 80% des Marktwertes des Objekts erwarten. Es gibt jedoch auch Banken, die bis zu 85% des Marktwertes finanzieren können. Daher ist es wichtig, verschiedene Banken zu vergleichen und diejenigen zu finden, die für deine Bedürfnisse am besten geeignet sind. Ein Beispiel für eine Maximalhypotheke wäre, wenn dein Haus einen Marktwert von 500.000CHF hat. Eine Bank würde dir dann höchstens eine Hypothek von 400.000CHF (80% des Marktwertes) oder eventuell bis zu 425.000CHF (85% des Marktwertes) gewähren. Wenn du eine höhere Hypothek benötigst, solltest du mit verschiedenen Banken sprechen und ihre Flexibilität bezüglich der Baurechtssicherheit erfragen. Beispielsweise könntest du ein höheres Einkommen haben oder eine längere Arbeitsgeschichte als der Durchschnitt vorweisen, was Banken dazu veranlassen könnte, dir eine höhere Hypothek zu gewähren. Ein weiteres Beispiel ist, wenn du eine Immobilie kaufst und renovieren möchtest. Wenn der Kredit, den du benötigst, den Wert der Immobilie nach Abschluss der Renovierungsarbeiten übersteigt, könnte es schwierig sein, eine Hypothek zu erhalten. In diesem Fall könntest du jedoch an eine Bank herantreten, die bereit ist, den Kreditnehmer aufgrund dieser Investition höher zu bewerten. Insgesamt ist es wichtig, vorsichtig zu sein und verschiedene Optionen zu prüfen, bevor man sich für eine Hypothek entscheidet. Es gibt viele Faktoren, die bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden, und je besser du dich auf diese vorbereitest, desto wahrscheinlicher ist es, dass du eine erfolgreiche Bewerbung hast. Ich wünsche dir viel Glück bei deiner Suche! FWinkler
  3. Hallo Nicola_Padinatos, Bei Ihnen hat die Pensionkasse den Vorbezug verweigert, weil Sie ein Eigenheim mit einem Generalunternehmer bauen. Dabei stellt sich die Frage, welchen Einfluss der Generalunternehmer auf den Anspruch auf PK-Gelder hat. Ich denke es ist hier nicht entscheidend, wer das Haus baut, sondern wer der Eigentümer ist. Sofern der Vertrag auf Ihren Namen abgeschlossen und Sie der rechtmässige Eigentümer sind, sollte einem Vorbezug nichts im Wege stehen. Herzliche Grüsse, FWinkler
  4. Hallo Nicola, wir haben in einer ähnlichen Situation letztes Jahr einen Finanzberater zu Rate gezogen. Dieser hat uns geholfen, eine Lösung zu finden, ohne dass wir uns mit den Strafzinsen herumschlagen mussten. Letzten Endes haben wir eine Erhöhung der Kreditlimite mit günstigen Konditionen ausgehandelt. Es kann sich lohnen, eine externe Meinung einzuholen. Vielleicht gibt es ja auch für euch eine Möglichkeit zur Verhandlung einer besseren Lösung. Viel Glück! FWinkler
  5. In meinem Vertrag hat die Bank die Bedingungen "vorbehältlich der Zustimmung von uns" vermerkt, was gewöhnlich bedeutet, dass die Finanzierungszusage nur endgültig ist, sobald die Bank alle Bedingungen erfüllt hat. Immerhin sollte dein Banker dich darüber informiert haben, dass das Projekt mit höheren Kosten verbunden ist, statt dich mit einer falschen Finanzierungsbestätigung in Sicherheit zu wiegen. Beste Grüsse, FWinkler
  6. Hey Swiss.Stephan, es ist grossartig zu hören, dass Sie ein Gartenhaus in Ihrem Garten bauen möchten. Ich habe keinen nützlichen Ratschlag, aber ich denke, es wäre klug, zuerst nach lokalen Vorschriften und Vorschriften zu suchen, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Eines der wichtigsten Dinge, an die Sie denken sollten, ist die Wahl des Materials, aus dem Sie Ihr Gartenhaus bauen möchten. Ich würde vorschlagen, dass Sie langlebiges und wetterbeständiges Holz verwenden. Wenn Sie auf der Suche nach einem preisgünstigen und robusten Material sind, denken Sie darüber nach, ein Geräteschuppen-Kit zu kaufen. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrem Projekt! Gruss FWinkler
  7. Hallo Stephan, Ich glaube, dass deine Eltern tatsächlich ein anderes Geschäft mit ihrer Bank abgeschlossen haben. Beachte aber, dass die Bank keine Verbindlichkeiten gegenüber dir hat, nur gegenüber deinen Eltern. Deine Eltern sind verantwortlich für die Schulden, die sie ihrer Bank schulden. Wenn es um das Haus geht, sind jedoch sie und deine Bank die einzigen, die miteinander vereinbart haben. Ich finde, bevor du dich entscheidest, ein neues Geschäft mit einer anderen Bank zu machen, solltest du das Gespräch mit deinen Eltern suchen. Vielleicht können sie eine Lösung finden, um die Hypothek bei ihrer Bank in den Griff zu bekommen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Gruss, FWinkler
  8. Hi Nessio, ich möchte auch noch ergänzen, dass du sicherstellen solltest, dass eine Klausel im Vertrag besteht, die regelt, was bei einer aussergerichtlichen Einigung passiert. Es kommt häufig vor, dass die Parteien eines Vertrags in Streit geraten und es kann sehr hilfreich sein, eine Klausel zu haben, die regelt, was bei einer Einigung passiert, ohne vor Gericht gehen zu müssen. So kann man den Konflikt schneller und kostengünstiger lösen. Aber natürlich hoffen wir, dass du solche Probleme nicht hast! Beste Grüsse!
  9. Guten Tag zusammen, ich plane, in naher Zukunft ein Haus zu kaufen und brauche dafür Rat. Ich habe mich bereits auf verschiedenen Immobilienportalen umgesehen und mir einen groben Überblick verschafft. Der Kaufpreis liegt bei 225.000 CHF. Mein Partner und ich haben ein festes Einkommen, aber es fehlt uns an Eigenkapital. Ich suche nach einem Online-Rechner, der mir helfen kann, zu berechnen, wie viel Eigenkapital ich brauche, um eine günstige Finanzierungsoption zu finden, bei der wir uns nicht verschulden. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen geeigneten Online-Rechner empfehlen könnte, oder falls jemand Erfahrung damit hat, dass er mir sagen kann, wie viel Eigenkapital ich benötige, um den Kauf des Hauses durchzuführen. Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe! Viele Grüsse, FWinkler
  10. Hey Nicola, es gibt sicherlich eine Möglichkeit, um die Grenzsteine aufzuspüren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, beim Katasteramt nachzufragen. Das Katasteramt verfügt in der Regel über Aufzeichnungen von den Grundstücksgrenzen. Diese Informationen können beispielsweise in einem Katasterplan oder in einer Grenzkarte eingesehen werden. Wenn man diese Unterlagen einsehen möchte, muss man einen Antrag beim Katasteramt stellen. Der zuständige Sachbearbeiter wird die Anfrage prüfen und die Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Informationen sind meist kostenpflichtig. Eine andere Möglichkeit wäre, sich an einen Geometer zu wenden. Ein Geometer ist ein Fachmann, der sich mit Vermessungen und Grenzfeststellungen von Grundstücken und Gebäuden auskennt. Ein Geometer kann die Grenzsteine aufspüren und vermessen. Für die Grenzfeststellung werden in der Regel Hilfsmittel wie Laser, Theodolit oder GPS verwendet. Der Geometer wird die Ergebnisse der Vermessung in einem Katasterplan oder in einer Grenzkarte festhalten. Die Kosten für die Vermessung sind je nach Aufwand unterschiedlich. Daher ist es ratsam, vorher ein Angebot einzuholen. Wie gross ist denn dein Grundstück? Je grösser das Grundstück ist, desto aufwendiger wird die Suche nach den Grenzsteinen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Grenzsteine im Laufe der Jahre verschwinden oder aufgrund von Umbaumassnahmen versetzt werden. In solchen Fällen kann es schwierig sein, die Grenzsteine aufzuspüren. Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich ein Grundstück in Thurgau gekauft habe. Dort musste ich auch die Grenzsteine aufspüren, da es mehrere Besitzer im Umkreis gab. Ich habe mich damals an einen Geometer gewendet, der mir bei der Suche nach den Grenzsteinen geholfen hat. Die Vermessung hat zwar etwas gekostet, aber ich war froh, Klarheit über die Grenzen meines Grundstücks zu haben.
  11. Was ich bei Baufinanzierungen wichtig finde, ist das Thema Flexibilität. Gerade bei einem Neubau kann es schon mal zu Verzögerungen kommen oder Kosten höher ausfallen als geplant. Dann ist es wichtig, dass die Finanzierungspartner flexibel sind und gegebenenfalls nachjustieren können. Dies solltet ihr bei der Wahl eures Anbieters auf jeden Fall berücksichtigen. Zum Thema Hypothekenbörse kann ich leider nichts beitragen, da ich diese noch nie genutzt habe, aber die Erfahrungen von Swiss.Stephan und FWinkler hören sich für mich plausibel an.
  12. Ich habe für ein Hausprojekt eine Anzahlung von 20.000 CHF an den Generalunternehmer geleistet, der für das Projekt verantwortlich ist. Wir taten dies, weil das Land, auf dem das Haus errichtet werden soll, einer Erbengemeinschaft gehört. Der GU forderte uns auf, unser Kaufinteresse mit einer Anzahlung zu bekräftigen, damit er die Verhandlungen mit den Erben entsprechend vorantreiben konnte. Nach langer Hin- und Her-Kommunikation haben die Erben uns zugestimmt, dass wir das Land kaufen können. Jedoch haben wir keinen Vorvertrag oder sonstige Vereinbarung unterschrieben. Der GU gab uns eine schriftliche Zusicherung, dass wir unser Geld zurückbekommen würden, falls der Landverkauf nicht zustande kommt. Wir haben das Konzept des ursprünglich geplanten Hauses geändert, aber glücklicherweise hat uns der von uns beauftragte Architekt den Vorschlag des GU nicht vorgelegt. Die von uns gewünschten Anforderungen wurden bei der Projektierung und Berechnung der Kosten überhaupt nicht berücksichtigt. Die Kosten des Hauses nach der Umgestaltung waren viel höher als die des ursprünglich geplanten Hauses, ohne dass unsere Extrawünsche berücksichtigt wurden (z.B. Erdsonden-Heizung statt Luft-/Wärmepumpe usw.). Wir sagten dem GU, dass wir so nicht weitermachen wollten, weil wir befürchteten, dass die Kosten noch viel höher werden würden, wenn unsere Änderungswünsche kalkuliert wurden. Aber er gibt uns das Geld nicht zurück, da er sagt, dass er so viele Aufwendungen hatte. Was können wir tun? Bin ich berechtigt, meine Anzahlung zurückzuerhalten, weil ich keinen Vorvertrag unterschrieben habe?
  13. Hallo Nicola, es ist wichtig, dass du den richtigen Ansprechpartner findest, um Fragen zu einer Trafostation zu klären. Grundsätzlich ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, diese zu warten und zu reparieren. Doch wie findest du heraus, wer der Betreiber ist? In den meisten Fällen ist der Name des Betreibers auf der Trafostation vermerkt. Wenn du also in der Nähe der Station bist, kannst du nachschauen und den Namen notieren. Wenn du den Betreiber nicht auf der Station finden kannst, solltest du beim Netzbetreiber anrufen. Auf der Station ist normalerweise eine Nummer angegeben, unter der du den Netzbetreiber erreichen kannst. Wenn du diese Nummer nicht finden kannst, kannst du auch einfach die allgemeine Kundenservice-Hotline des Netzbetreibers anrufen. Anhand deiner Adresse oder deiner Stromzählernummer können sie dir sagen, von welchem Betreiber dein Grundstück versorgt wird. Als Beispiel hier ein fiktives Telefonat: Du: "Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer Trafostation in meiner Nähe. Können Sie mir sagen, welcher Betreiber dafür verantwortlich ist?" Kundenservice: "Gerne. Kann ich bitte Ihre Adresse oder die Nummer Ihres Stromzählers haben?" Du: "Ja, meine Adresse lautet Musterstrasse 1 in Musterstadt." Kundenservice: "Moment bitte, ich schaue das mal eben nach... Ah, ich sehe, dass Ihr Grundstück von der Firma Energieversorgung GmbH versorgt wird. Ist das die Trafostation, über die Sie Bescheid wissen möchten?" Du: "Ja, genau. Vielen Dank!" Wenn du dich unsicher bist, welche Betreiber es in deiner Region gibt, kannst du auch auf der Webseite des Netzbetreibers nachschauen. Hier findest du oft eine Übersicht der Betreiber in deiner Gegend. Wenn du weisst, welcher Betreiber für die Trafostation zuständig ist, kannst du dich direkt an diesen wenden, wenn Fragen oder Probleme auftreten sollten. Ich hoffe, diese Tipps helfen dir weiter. Beste Grüsse, FWinkler
  14. Hallo Swiss.Stephan, Ich hatte ein ähnliches Problem im letzten Jahr. Während der Bauabnahme forderte uns der Inspektor auf, eine zusätzliche Abdeckung für unseren Poolfilter hinzuzufügen, um sicherzustellen, dass er von Kindern nicht spontan betreten werden könnte. Es stellte sich dann heraus, dass es tatsächlich Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Poolfilter gibt. Das ist nur ein Beispiel, wie ein scheinbar unwichtiger Aspekt tatsächlich aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben sein kann. Ich empfehle Ihnen, den Kanaldeckel zugänglicher zu machen, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Grüsse, FWinkler
  15. FWinkler hier. Wir haben einen Gärtner beauftragt, unser Grundstück für den Aushub vorzubereiten. Er musste zwei Bäume zurückschneiden und einen dritten fällen. Nachdem er alles fotografiert hatte, bekam er den Auftrag. Heute ist er gekommen, um seinen Job zu erledigen. Nun haben wir jedoch festgestellt, dass ein Baum zu viel gefällt wurde. Der zusätzliche Baum stand sogar auf der Grenze, aber es ist schon seit mehr als drei Jahren erlaubt, dort zu stehen und zu bleiben. Wir sprechen hier von einer jungen Esche, die ungefähr 6 Meter hoch und etwa 10 oder 15 Jahre alt ist. Wir fragen uns jetzt, ob wir Schadensersatz verlangen können. Können wir das Geld für seine Rechnung auf ein Sperrkonto zahlen, bis er den Schadenersatz geleistet hat? Und wie sieht es mit der Abstandsregelung aus? Können wir einen neuen Baum pflanzen, ohne die Nachbarn um Erlaubnis zu fragen?
  16. Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der anzuwendenden Version der SIA Normen in unserem GU-Vertrag. Ich bin STWE, die vom GU gekauft haben. Unser Objektbeschrieb stammt vom 13.06.2008 und enthält Namen mehrerer SIA-Normen, jedoch ohne Jahresangabe. Die Notartermine für die Wohnungen unserer Überbauung fanden alle im 2. Halbjahr 2008 statt. Ich habe die Nichteinhaltung der SIA 2023:2008 reklamiert und vom GU als Antwort erhalten, dass der GU bereits im Jahr 2007 einen Vertrag mit dem Lüftungsplaner abgeschlossen hat und somit die SIA 2023:2004 gilt. Das kann ich nachvollziehen, aber wir haben unseren Vertrag nach dem 01.06.2008 abgeschlossen (Datum der neuen SIA 2023). Sollte unser Vertrag mit dem Verkäuferkonsortium nicht auf den aktuellen SIA Normen basieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde? Wenn nicht, wie kann ich als Käufer erkennen, welchen Stand(ard) ich eigentlich kaufe? Die Verträge des GU mit den Handwerkern können ja durchaus mehrere Jahre zurückliegen. Kann mir jemand erklären, welches Vertragsdatum ohne explizite Vereinbarung in den Verträgen relevant ist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Viele Grüsse FWinkler
  17. Grüezi nicola_padinatos Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, wenn einem gesagt wird, man solle seinen Kindern das Fahren auf einem Weg verbieten, auf dem es doch eigentlich möglich sein sollte. Es ist tatsächlich so, dass das Fahren mit einem Trottinett oder Bobby Car auf einem Fusswegrecht sehr umstritten ist. Auch wenn der Nachbar im Falle eines Unfalls haften sollte, kann er euch aber nicht einfach so das Fahren verbieten. Wie Nessio schon sagte, hängt das ganze von den Details eurer Vereinbarungen ab. Vielleicht könnte man eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können. Stellt sich jedoch heraus, dass euer Nachbar tatsächlich das Recht hat, das Fahren zu verbieten, müsst ihr das wohl respektieren. Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Klärung dieser Situation. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
  18. Das hängt ganz von deinen Bedürfnissen und Risikobereitschaft ab. Wenn du ein höheres Risiko eingehen möchtest oder beispielsweise in den nächsten Jahren planst, die Immobilie zu verkaufen, könnte eine variable Hypothek eine Option sein. Die Zinssätze sind relativ niedrig, aber können sich während der Laufzeit ändern. Es besteht also ein gewisses Risiko. Eine Festhypothek ist eher konservativer und bietet mehr Planungssicherheit, aber sie ist in der Regel teurer. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und eventuell einen unabhängigen Berater zu konsultieren. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. FWinkler
  19. Hallo zusammen! Ich bin auf der Suche nach einem Baurechtsberater, der meine Dokumente überprüfen und eine Einschätzung zur Rechtslage abgeben kann. Kann jemand von euch einen Empfehlung ausprechen? Ich bitte diesbezüglich um eine ausführliche Antwort, da ich mit verschiedenen Fragen kämpfe. Beispielsweise geht es um die Verträge mit meinem Architekten und den beteiligten Handwerkern. Aber auch eine Abrechnung muss überprüft werden. Kurz gesagt, ich suche nach jemandem, der mir eine fundierte Meinung geben kann. Es wäre toll, falls jemand Erfahrungen hätte, die er/sie mit mir teilen würde. Ich danke euch bereits im Voraus! Herzliche Grüsse, FWinkler
  20. Hallo Swiss.Stephan, ich möchte dir nahelegen, die Option "Nichts tun" nicht zu wählen. Wenn du diese Möglichkeit wählst, kann es später zu Komplikationen mit deinem Nachbarn kommen und das Verhältnis zwischen euch möglicherweise verschlechtern. Ein offenes Gespräch mit deinem Nachbarn ist in diesem Fall sehr wichtig. Bevor du dich für eine Option entscheidest, solltest du dich über die gesetzlichen Regelungen informieren. In vielen Fällen gibt es eine sogenannte "Hecken-Satzung", die bestimmt, welche Höhe und Beschaffenheit Hecken haben dürfen. Meistens sind diese Satzungen sehr genau und lassen nur wenig Spielraum für Erweiterungen oder Abweichungen. Wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst, kannst du dich auf die Regeln berufen und eine Basis für ein Gespräch schaffen. Mein Vorschlag wäre, dass du mit deinem Nachbarn eine Einigung erzielst, bei der er die betroffene Heckenpartie auf eigene Kosten entfernen lässt. Das würde die Situation für dich am einfachsten machen. Sollte diese Option jedoch nicht in Frage kommen, gibt es noch andere Möglichkeiten, die du prüfen kannst: Du könntest deinen Nachbarn bitten, die Hecke zu stutzen oder kürzen. Allerdings solltest du bedenken, dass dies nur eine kurzfristige Lösung ist und später wieder zu Konflikten führen kann. Eine andere Option wäre, die Hecke auf deiner Seite zu entfernen und durch einen Zaun zu ersetzen. Dies müsstest du jedoch ebenfalls mit deinem Nachbarn besprechen, da dies eventuell zu Diskussionen über die Kosten führen kann. Generell ist es wichtig, dass du versuchst, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Kommunikation ist dabei das Schlüsselwort. Wenn du offen mit deinem Nachbarn sprichst und Kompromissbereitschaft zeigst, solltet ihr gemeinsam eine Lösung finden können, die für euch beide akzeptabel ist. Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Tipps weiterhelfen konnte. Falls du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler
  21. Guten Tag zusammen, Vor meinem Haus befindet sich eine Bauland-Parzelle in leichter Hanglage. In unserer Gemeinde wurde nun ein neues Baureglement und Zonenplan aufgelegt. Mein Haus liegt in der Zone W1. Diese Zone sieht der neue Plan nicht mehr vor, das Gebiet würde neu in der Zone WE liegen. Mit dem neuen Reglement könnte 1,6 m höher gebaut werden. Ich habe mir das neue Reglement/Zonenplan mit einem Architekten angeschaut und musste feststellen, dass meine Aussicht auf den Zürichsee/Linthebene total verbaut werden könnte. Das neue Reglement ist für unsere Gemeinde mit vielen steilen Hanglagen sicherlich in Ordnung. Für unsere Situation (eher leichte Hanglage) jedoch verhängnisvoll. Ich habe beschlossen, das Gespräch mit den Behörden zu suchen und Einsprache zu erheben. Ich möchte mich an diejenigen im Forum wenden, die bereits Erfahrung mit dem Rekurs gegen ein neues Baureglement haben, um einige Tipps und Argumente zu erfahren, mit denen ich Erfolg haben könnte. Vielen Dank im Voraus! FWinkler
  22. Hi nicola_padinatos, ich habe selbst bisher keine Erfahrungen mit Hypothekar-Genossenschaften gemacht, aber ein Freund von mir hat sich kürzlich eine Wohnung über eine Genossenschaft gekauft. Er meinte, dass das Konzept wirklich gut funktioniert. Falls du einen konkreten Ansprechpartner brauchst, könnte ich ihn gerne fragen, ob ich dir seine Kontaktdaten weitergeben darf. Vielleicht kann er dir mehr über die Hypothekar-Genossenschaft für Wohneigentumsförderung erzählen. Beste Grüsse, FWinkler
  23. Hallo Zusammen, ich stehe vor einem Problem mit einer alten Sickerleitung, die durch mein Grundstück führt. Diese Leitung wurde anscheinend in den 1930er Jahren für die Entwässerung einer Landwirtschaftszone oberhalb meines Grundstücks eingelegt und führt direkt durch mein Grundstück. Beim Kauf des Grundstücks waren wir uns dessen jedoch nicht bewusst. Der Vertrag beinhaltete nur eine Haftungsausschlussklausel bei Fels, ansonsten keine Informationen bezüglich der Sickerleitung. Im Rahmen von Erdarbeiten wurde die Leitung kürzlich beschädigt, was zu einem Wasseraustritt und einem Einsturz unserer Baugrube führte. Wir haben daraufhin Kosten von ungefähr 26 000 CHF für das mehrabgeführte Material und für den Bau einer Sickerbetonmauer anfallen sehen. Die Versicherung möchte nun einen Streit mit der Versicherung der Firma für Erdarbeiten beginnen, da sie glaubt, dass der Aushübler falsch reagiert hat. Sie hofft, dass die dadurch erzielten Mittel die Kosten decken würden. Nun stellt sich bei mir die Frage, ob sich auch der ehemalige Grundstücksbesitzer oder der Bauer, von dem wir das Land erworben haben, an den Kosten beteiligen sollten. Ich bin ratlos, da ich nicht weiss, was ich tun oder erreichen kann. Für gute Tipps wäre ich sehr dankbar. Viele Grüsse, FWinkler
  24. Hey Nessio, es tut mir leid zu hören, dass du Probleme mit deiner Lieferung hast. Ich kann verstehen, wie frustrierend es sein kann, auf eine Bestellung zu warten, die einfach nicht in Sicht ist. Aber keine Sorge, ich habe ein paar Vorschläge, wie du damit umgehen kannst. Mein erster Vorschlag ist, sich direkt an die Plattenfirma zu wenden. Es ist wichtig, dass du ein offenes Gespräch mit ihnen führst und ihnen mitteilst, dass du mit der Verzögerung nicht zufrieden bist. Du kannst ihnen auch mitteilen, dass du gerne eine Rückerstattung hättest oder eine Alternative Lieferung haben möchtest. Eine Plattenfirma sollte ihre Kunden zufriedenstellen und eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ein weiterer hilfreicher Tipp könnte sein, eine Frist für die Lieferung zu setzen. Teile der Plattenfirma mit, dass du eine Frist hast und dass du hoffst, dass sie innerhalb dieser Frist die Lieferung abschliessen können. Dies gibt der Firma eine klare Deadline, um das Problem zu lösen. Falls die Plattenfirma immer noch nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen und du immer noch keine Lieferung erhalten hast, könntest du tatsächlich in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu konsultieren. Obwohl dies ein Extremfall ist, könnte ein Anwalt helfen, den Fall aufzuklären und sicherzustellen, dass du die Rückerstattung bekommst, die du verdienst. Eine weitere Option wäre, Bewertungsportale oder Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter zu nutzen, um deine Erfahrung mit der Plattenfirma öffentlich zu machen. Du könntest eine schlechte Bewertung schreiben und die Erfahrung teilen, um andere Kunden vor einer ähnlichen Erfahrung zu warnen. Dies könnte andere davon abhalten, in Zukunft von dieser Plattenfirma zu bestellen, und somit Druck auf die Firma ausüben, um ihre Kundenservicequalität zu verbessern. Ich hoffe, dass diese Vorschläge hilfreich sind und du bald eine Lösung für dein Lieferproblem findest. Bleib dran und lass dich nicht entmutigen! Beste Grüsse, FWinkler
  25. Salut Nicola, ich stimme Nessio zu. Der Referenzzinssatz spielt oft eine Rolle, wenn es darum geht, Zinssätze für Mietverträge zu bestimmen. Es ist wichtig, zu prüfen, ob im Vertrag bereits ein Zinssatz vereinbart wurde oder nicht. Falls es nicht der Fall ist, kann das Aufnehmen des Referenzzinssatzes eine faire Option sein. Jedoch ist es auch für die Vermieter von Vorteil, einen höheren Zinssatz zu vereinbaren. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Liebe Grüsse, FWinkler
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