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FWinkler

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Alle erstellten Inhalte von FWinkler

  1. Hallo alle zusammen! Ich bin FWinkler und plane, Wohnungen in München zu kaufen, genauer gesagt in Bogenhausen. Ich berechne gerade die Rendite des Mietzinses im Vergleich zum Kaufpreis. Ich bin mir bewusst, dass dies eine Webseite für die Schweiz ist, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem helfen. Ich habe das Einkommensteueraussichten 2020 und auch die Informationen zur Einkommenssteuer vom deutschen Finanzamt heruntergeladen und die Situation des steuerpflichtigen Einkommens ist relativ klar (inklusive Immobilienabschreibung usw.). Obwohl die Besteuerung des Mietzinses einfach zu berechnen ist, habe ich Probleme bei der Grundsteuerberechnung (Höhe der Grundsteuer). Auf der HAUS UND GRUND Webseite habe ich eine PDF gefunden, die besagt: “Der Grundsteuermessbetrag wird durch die Anwendung von sogenannten Steuermesszahlen auf den Einheitswert berechnet. Der Steuermessbetrag hängt ab von der Art des Grundstücks und der Bebauung. Sie beträgt: bei Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sechs Promille, bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille, bei Zweifamilienhäusern 3,1 Promille und bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille” Heisst dies, dass ich im Fall einer Einfamilienwohnung 2,6 pro Tausend bezahlen muss, 3,1 für die Zweifamilienwohnung und bei jeder weiteren Immobilie auch 3,5 pro Tausend? Was ist die Basis für die Grundsteuerberechnung, ist es der "Kaufpreis" oder der "vom Steueramt berechnete Preis"? Wo und wie kann ich diesen vom Steueramt berechneten Preis finden? Ist die Grundsteuer im Rahmen der zukünftigen Immobiliensteuerreform relevant? Vielen Dank im Voraus!
  2. Hallo nicola_padinatos, ich persönlich kenne mich nicht mit der Grundstückgewinnsteuer aus. Aber ich habe einen Freund, der ein Haus verkauft hat und Steuern zahlen musste. Er hat mir erzählt, dass es von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist und dass auch die Höhe der Steuer je nach Kanton variiert. Ihre Freunde sollten sich besser an das zuständige Amt wenden und die Informationen direkt von ihnen bekommen. Auf dieser Website vom Bund finden Sie die Kontaktdaten der Steuerämter: https://www.ch.ch/de/steueramt-kontakte/
  3. Lieber Stephan, ich kann gut verstehen, dass du von der hohen Rechnung für den Nachführungsgeometer überrascht bist. Auch ich habe selbst einige Erfahrungen mit Geometern und ihren Kosten gemacht. Die HO33-Gebührenordnung gibt dabei genaue Vorgaben vor, wonach sich der Geometer richten muss. Hierbei kann es durchaus sein, dass die Kosten je nach Aufwand unterschiedlich hoch sind. In deinem Fall empfehle ich dir daher, die detaillierte Abrechnung des Geometers genau durchzusehen und gegebenenfalls mit ihm direkt zu sprechen. So kannst du herausfinden, welche Positionen auf der Rechnung erklärt werden müssen oder welche Aspekte vielleicht unverhältnismässig teuer erscheinen. Ein Beispiel für eine Position auf der Rechnung könnte beispielsweise die Vermessung des Grundstücks sein. Hierbei wird der Geometer das Grundstück vermessen und das Ergebnis in Form von Plänen und Berechnungen liefern. Auch die Anfahrt und eventuelle Übernachtungskosten können in der Rechnung enthalten sein. Es kann jedoch auch passieren, dass Positionen auf der Rechnung für Laien schwer zu verstehen sind. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Geometer eine spezielle Software oder Gerätschaften verwendet hat, die nicht jeder kennt. Ist dies der Fall, solltest du nicht zögern den Geometer direkt anzusprechen und um eine detaillierte Erläuterung der Rechnung bitten. So kann er dir genau erläutern, welche Kosten auf dich zugekommen sind und warum. Ich hoffe sehr, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung der Situation. Viele Grüsse, FWinkler
  4. Ich verstehe, wie frustrierend es sein kann, wenn Sie hohe Kosten für Bauleistungen zahlen müssen. Etwas Ähnliches ist auch mir passiert, als ich mein Haus gebaut habe. Der Architekt hatte mir eine feste Offerte mit einem bestimmten Budget vorgeschlagen. Doch am Ende habe ich fast doppelt so viel ausgegeben wie geplant. Deshalb empfehle ich Ihnen, um Kosten zu sparen, alle Arbeiten im Voraus genau zu planen und Preise zu vergleichen. Wenn Sie alle Arbeiten selbst organisieren und überwachen, sparen Sie wirklich eine Menge Geld. Aber Achtung: Viele Bauherren machen den Fehler, dass sie denken, sie könnten alles alleine erledigen. Dabei sollten Sie bedenken, dass es viele Aufgaben gibt, bei denen Sie die Hilfe eines Fachmannes benötigen. Lassen Sie sich also bei der Planung nicht von unrealistischen Erwartungen leiten. Ein weiterer Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie nur Fachleute engagieren, die wirklich qualifiziert und zuverlässig sind. Wenn Sie dafür sorgen, dass die Arbeit korrekt durchgeführt wird, können Sie spätere Probleme oder Reparaturen verhindern und damit auf lange Sicht Geld sparen. Grundsätzlich sind detaillierte Pläne und eine klare Kommunikation zwischen Ihnen und dem Architekten das A und O. Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Architekt alle Ihre Wünsche kennt, sondern sprechen Sie deutlich an, was Sie sich vorstellen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Bodenbeläge. Es gibt unzählige Materialien und Verlegemuster, die Sie verwenden können. Wenn Sie also bereits eine grobe Vorstellung davon haben, wie Ihr Boden aussehen soll, besprechen Sie dies frühzeitig mit Ihrem Architekten. Nichts ist ärgerlicher und kostspieliger als eine nachträgliche Änderung, weil Sie sich umentschieden haben oder nicht die Ergebnisse erhalten haben, die Sie sich erwartet haben. Und noch ein Tipp zum Schluss: Halten Sie sich an ein realistisches Budget und lassen Sie den Architekten in Ihren Planungen die Kosten berücksichtigen. So können spätere Überraschungen vermieden werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Planung und Kommunikation das A und O beim Hausbau sind. Wenn Sie diese beiden Punkte beachten und sich sorgfältig um die Auswahl und Überwachung der Fachleute kümmern, können Sie hohe Kosten vermeiden und Ihren Traum vom eigenen Haus wahr werden lassen.
  5. Hi Nessio, Ich sehe das genauso wie nicola_padinatos, es gibt keinen Grund zur Panik. Allerdings denke ich, dass du beim Verhandeln eines Vertrags immer bedenken solltest, dass es immer eine Möglichkeit gibt, dass eine der Parteien diesen Vertrag kündigen wird, insbesondere wenn das Risiko der Unfähigkeit zur Zahlung besteht. Es kann auch ein guter Zeitpunkt für dich sein, um deine Verhandlungen für zukünftige Verträge zu verbessern. Ich hoffe, das hilft dir. Gruss, FWinkler
  6. Hallo Stephan, Ich habe gehört, dass es einige Programme gibt, die Ihnen helfen können, eine Frist zu setzen, z.B. die App "Recht & Freizeit". Vielleicht ist das eine gute Lösung für Sie, wenn Sie Ihre Forderung nach einer Mängelbehebung aufrechterhalten wollen. Ich hoffe, das hilft! Beste Grüsse, FWinkler
  7. Servus Swiss.Stephan, Das stimmt. Du brauchst auf jeden Fall einen zweiten Schuldbrief, um das Delta abzudecken. Ich persönlich empfehle dir, dich an einen unabhängigen Anwalt zu wenden und die Kosten zu verhandeln. Normalerweise dauert das Erstellen eines Schuldbriefes 2-3 Wochen, also solltest du dich so bald wie möglich darum kümmern und sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig sind. Das erspart dir zusätzliche Kosten für Änderungen oder Nachträge. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Gruss, FWinkler
  8. Hi Nessio, ich habe zu dem Thema sehr gemischte Erfahrungen gehört. Ich kenne jemanden, der viel in die Einmaleinlage investiert hat und es sehr erfolgreich genutzt hat. Allerdings weiss ich auch von anderen, die durch die Verpfändung ihrer Einlagen tiefe Verluste gemacht haben. Der springende Punkt ist, dass der Kauf von Wohneigentum ein langfristiges Investment ist. Wenn du glaubst, dass du die Verpflichtungen auf längere Sicht erfüllen kannst, dann ist die verpfändete Einmaleinlage eine grossartige Option. Andernfalls würde ich dir empfehlen, deine Optionen gründlich zu durchdenken, bevor du ein Investment tätigst. FWinkler
  9. Lieber Nicola, Es ist nicht üblich, dass Anschlussgebühren nur auf den vom GU berechneten Werkpreis anfallen. Normalerweise werden Anschlussgebühren auf die Gesamtkosten des Projekts berechnet, unabhängig davon, wie hoch der Werkpreis ist. Auch ich empfehle dir, einen Anwalt aufzusuchen, um die Situation genauer zu bewerten. Je nachdem, was der GU in seinem Vertrag schriftlich festgehalten hat und welchen Umfang deine Einwände haben, könnte es schliesslich auch sinnvoll sein, eine neue Kostenschätzung vorzunehmen. Herzliche Grüsse, FWinkler
  10. Hey Nicola, ich kann deine Verwirrung bezüglich deines Vertrages gut nachvollziehen. Normalerweise ist in diesem Artikel formuliert, dass die Bank des Verpfänders den vollen Betrag der Vorsorgeleistungen und Säule 3A-Guthaben erhält. Das bedeutet, dass die vollständige Kontrolle über dein Vorsorge- und Säule 3A-Guthaben an die Bank abgegeben wird. Um das besser zu verstehen, hier ein Beispiel: Angenommen, du verpfändest einen Betrag von 50.000 CHF aus deinem Säule 3A-Guthaben an die Bank und ein Jahr später erhältst du von deiner Versicherung einen Betrag von 80.000 CHF ausgezahlt. In diesem Fall hat die Bank jetzt Anspruch auf den gesamten Betrag von 80.000 CHF und kann ihn zur Rückzahlung deines Darlehens verwenden. Das kann zu grossen Problemen führen, insbesondere dann, wenn dein ursprüngliches Darlehen sich stark von dem ausgezahlten Betrag der Versicherung unterscheidet. Allerdings gibt es auch einige Vorteile, wenn du dein Säule 3A-Guthaben verpfändest. Zum Beispiel kann es dir helfen, schneller und einfacher ein Darlehen zu erhalten, da die Bank durch die Verpfändung mehr Sicherheit hat. Es gibt jedoch auch einige Dinge, auf die du achten solltest, wenn du dein Säule 3A-Guthaben verpfändest. So solltest du beispielsweise sicherstellen, dass das Darlehen deinen Bedürfnissen entspricht und dass du den Vertrag gründlich durchliest, bevor du ihn unterschreibst. Auch solltest du die Risiken und Nachteile, die mit der Verpfändung verbunden sind, im Voraus abwägen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpfändung deines Säule 3A-Guthabens sowohl Vor- als auch Nachteile hat. Wenn du dich dafür entscheidest, solltest du jedoch sicherstellen, dass du die Bedingungen des Vertrags vollständig verstanden hast und dass du die damit verbundenen Risiken abwägst. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.
  11. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Steuererklärung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich möchte gerne wissen, ob die Hypothekenzinsen in die abzugsfähige Pauschale für die Steuererklärung mit einbezogen werden oder ob sie zusätzlich zur Pauschale abgezogen werden können. Hier ist meine Formel: Eigenmietwert - Hypothekenzinsen - Pauschale = hoffentlich ein Minusbetrag oder Eigenmietwert - tatsächliche Aufwendungen - Hypothekenzinsen = ein höherer Minusbetrag, wenn diese Variante genommen wird. Kann mir jemand bestätigen, ob das so korrekt ist oder gibt es noch andere Faktoren, die ich berücksichtigen muss? Vielen Dank! FWinkler
  12. Hallo zusammen, Ich möchte eine Hypothek auf 20% Tragbarkeit aufnehmen, aber ich habe kein Eigenkapital. Meine Frau verdient 6000 brutto und ich verdiene 6700 brutto (80%). Wir haben zwei Kinder, aber wir haben noch nicht viel gespart. Wir haben nur 20.000 CHF. Wir möchten in 3 bis 4 Jahren ein Haus für etwa 800.000 CHF kaufen und haben ein Auge auf ein Haus für 600.000 CHF in der Nähe des Hauses meiner Eltern geworfen, aber wir haben nicht genug Eigenmittel. Wir haben nur 20.000 CHF in bar und 50.000 CHF in der Pensionskasse. Wir haben eine gute Tragbarkeit, auch wenn das Geschäft meiner Frau scheitert und ich wieder Vollzeit arbeiten muss. Sollten wir uns trotzdem für eine Hypothek bewerben? Vielen Dank im Voraus. FWinkler
  13. Hallo Stephan, Bezüglich der Versicherung ist es wichtig zu unterscheiden, ob ein Freundschaftsdienst vorliegt oder nicht. Ist es ein Freundschaftsdienst, ist die Person, die den Schaden verursacht hat, verpflichtet, den Schaden zu beheben. Wenn allerdings keine Freundschaftsdienstvereinbarung besteht, können die Opfer zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere im Handwerk ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Diese umfasst sowohl Schäden am Material als auch körperliche Schäden. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Versicherungspolice die Arbeit abdeckt, die vertraglich fixiert ist. Bei einem Freundschaftsdienst besteht kein Vertrag, weshalb es ratsam ist, eine Vereinbarung mit den betreffenden Freunden oder Bekannten zu treffen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Beste Grüsse, FWinkler
  14. Hallo Zusammen, Ich möchte nur kurz auf eine Frage eingehen, auf die bisher nicht eingegangen wurde: Wie wird das Land auf den Kredit angerechnet? Denn gemäss den neuen Bankenregeln ist nicht mehr einzig und allein das Einkommen oder Vermögen ausschlaggebend, sondern auch die Eigenleistung. Je höher diese ist, desto leichter wird der Kredit bewilligt. Ich empfehle daher, dass ihr die Eigenleistung auf jeden Fall nachweist. Die schriftlichen Vereinbarungen müssen dann beim Notar hinterlegt und auch in das Grundbuch eingetragen werden. Dann sollte es bei einer Trennung später keine Probleme geben. Viele Grüsse, FWinkler
  15. Hallo Nicola, Ich verstehe deine Verwunderung gut. Es ist tatsächlich so, dass nur 15% des Pensionskassen-Geldes als Eigenkapital gelten. Bei einer Finanzierung eines Hauses oder Grundstücks gibt es gesetzliche Bestimmungen, die besagen, dass die Banken nicht mehr als 85% des Kauf- oder Bauwertes finanzieren dürfen. Deshalb wird das Eigenkapital der Kreditnehmer benötigt. Als Pensionskassen-Gelder sind die Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zweifellos auch Eigenkapital. Allerdings werden sie als sogenannte zweitrangige Sicherheit angesehen. Das bedeutet, dass die Bank bei einem Verkauf des Hauses oder bei einer Zwangsversteigerung erst auf das Eigenkapital der Eigentümer zurückgreifen würde. Erst wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, greifen sie auf die Pensionskassen-Gelder zurück. Um das etwas klarer zu machen, hier ein Beispiel: Stellen wir uns vor, jemand möchte ein Haus im Wert von 500.000 CHF kaufen. Die Bank würde dann höchstens 85% des Kaufpreises finanzieren, also 425.000 CHF. Die restlichen 75.000 CHF müsste der Käufer als Eigenkapital aufbringen. Wenn der Käufer 25.000 CHF aus seiner Pensionskasse entnehmen würde, wären das zwar auch Eigenkapital, jedoch zweitrangige Sicherheit. Würde das Haus verkauft oder zwangsversteigert werden, müssten zuerst die 75.000 CHF Eigenkapital zurückgezahlt werden. Erst wenn das nicht reichen würde, kämen die 25.000 CHF aus der Pensionskasse zum Einsatz. Ich hoffe, ich konnte deine Frage ausführlich beantworten und helfen, die Besonderheit der Pensionskassen-Gelder als zweitrangige Sicherheit zu verstehen. FWinkler
  16. Ich hatte das gleiche Problem beim Verkauf eines Grundstücks. Es scheint schwer zu sein, eine klare Vorstellung davon zu bekommen, wie viel des Wertzuwachses auf die verschiedenen Faktoren zurückzuführen ist. Ein Ehevertrag ist eine gute Idee, da er die Bedingungen klar definiert. Ich würde jedoch empfehlen, ihn von einem Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er vollständig und verbindlich ist.
  17. Guten Tag Nessio, Es ist vollkommen normal, dass bei einem Immobilienkauf die Zahlung in mehreren Tranchen aufgeteilt wird. Dies ermöglicht dem Käufer, das Geld schrittweise zu investieren und gibt dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit, dass er sein Geld erhält. Wenn man eine Immobilie erwerben möchte, ist es wichtig, den Zahlungsplan und die Bedingungen genau zu verstehen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Beispiele und Erklärungen dazu geben: Beispiel 1: Kauf einer Wohnung im Neubau Nehmen wir an, Sie haben sich für den Erwerb einer Wohnung im Neubau entschieden. Der Preis für die Wohnung beträgt 500'000 CHF. Der Verkäufer hat Ihnen einen Zahlungsplan mit 4 Tranchen vorgeschlagen: 1. Tranche: 20% des Kaufpreises bei Unterzeichnung des Reservationsvertrags (100'000 CHF) 2. Tranche: weitere 20% des Kaufpreises nach Fertigstellung des Rohbaus (100'000 CHF) 3. Tranche: weitere 20% des Kaufpreises nach Fertigstellung der Fassade und Innenausbau (100'000 CHF) 4. Tranche: restliche 40% des Kaufpreises bei Eigentumsübertragung (200'000 CHF) Durch diese Aufteilung des Kaufpreises zahlen Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal, sondern können das Geld schrittweise investieren. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er bei jeder Tranche einen Teil des Geldes erhält und bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags eine gewisse Sicherheit hat, dass er sein Geld bekommt. Beispiel 2: Aufnahme einer Hypothek Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, aber nicht über das nötige Kapital verfügen, können Sie eine Hypothek aufnehmen. Hierbei leiht Ihnen die Bank das benötigte Geld und Sie zahlen es über einen bestimmten Zeitraum in Form von Raten zurück. Auch hier wird das Geld nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Tranchen. Nehmen wir an, Sie möchten eine Hypothek über 500'000 CHF aufnehmen. Der Zahlungsplan sieht wie folgt aus: 1. Tranche: 20% des Darlehens (100'000 CHF) als Anzahlung 2. Tranche: weitere 20% des Darlehens (100'000 CHF) bei Fertigstellung des Fundaments 3. Tranche: weitere 20% des Darlehens (100'000 CHF) bei Fertigstellung des Dachs 4. Tranche: restliche 40% des Darlehens (200'000 CHF) bei Fertigstellung des Gebäudes Auch hier wird das Darlehen in Tranchen ausgezahlt, um das Risiko für die Bank zu minimieren und dem Käufer die Möglichkeit zu geben, das Geld schrittweise zu investieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufteilung des Kaufpreises in Tranchen ein gängiges Vorgehen beim Immobilienkauf ist. Es gibt dem Käufer die Möglichkeit, das Geld schrittweise zu investieren und gibt dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit, dass er sein Geld erhält. Es ist wichtig, den Zahlungsplan und die Bedingungen genau zu verstehen, um unerwartete Zahlungen zu vermeiden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erklärungen weiterhelfen konnten. Freundliche Grüsse, FWinkler
  18. Ich denke, dass Nessio hier auf ein sehr wichtiges Thema gestossen ist. Der GEAK ist sehr wichtig, aber ich stimme zu, dass es noch mehr Raum für Verbesserungen und Zusammenarbeit gibt. Eine Sache, die ich aufgrund meiner eigenen Erfahrung erwähnen möchte, ist die Tatsache, dass viele Gebäude, insbesondere ältere, die mit der GEAK-Skalierung C bewertet wurden, keine modernen Standards erfüllen. In der Regel sind solche Gebäude energetisch veraltet und sollten daher einen niedrigeren Bewertungswert erhalten. Als die GEAK-Skalierung eingeführt wurde, waren solche Aspekte noch omnipräsent, aber inzwischen hat sich die Technologie entwickelt. Ich denke, dass die GEAK-Skalierung dringend aktualisiert werden sollte, um die neuesten technologischen Fortschritte zu berücksichtigen und das Programm auf den neuesten Stand zu bringen. Vielen Dank an Nessio für den Beitrag zu diesem Thema und die Diskussion darüber.
  19. Hallo Zusammen! Ich hab vor, im Februar 2012 in meine Eigentumswohnung in Bern mit meiner Familie einzuziehen. Ich habe bereits 51 Prozent der Eigenmittel gespart und die Tragbarkeit für meine Familie auch bei deutlichem Zinsanstieg gewährleistet. Ich suche nun Tipps, um eine günstige Hypothek mit längerer Festigkeit zu finden. Ich hab auch einige Fragen: Wo liegt die Schmerzgrenze für die Banken? Muss ich beim vorzeitigen Vertragsabschluss einen Forward-Aufschlag zahlen? Welche Anbieter werden in Bern empfohlen? Welche Tipps und Tricks gibt es? Welche typischen Fehler sind zu vermeiden? Ich wäre dankbar für jeden Rat oder jede Empfehlung, die ihr habt!
  20. Guten Tag, ich bin FWinkler. Wir haben ein Grundstück, auf dem unser Nachbar jetzt eine Betonmauer bis an unsere Grenze gebaut hat. Das Fundament der Mauer ragt jetzt ca. 25 cm in unser Grundstück. Ich bin mir nicht sicher, ob er überhaupt das Recht dazu hatte, es sei denn, wir haben ihm eine Einwilligung erteilt, was wir jedoch nicht getan haben. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es möglich ist, eine Entschädigung dafür zu erhalten oder wie das weitere Vorgehen ist. Hat jemand hier irgendwelche Erfahrungen mit Grenzbaurecht und Fundament?
  21. Hey Leute, ich bin gerade dabei, eine Hypothek aufzunehmen und die Bank hat mir eine Libor-Hypothek vorgeschlagen. Ich habe zwar eine grobe Vorstellung davon, was der Libor ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob eine solche Hypothek das Richtige für mich ist. Kann mir jemand aus eigener Erfahrung die Vor- und Nachteile aufzeigen? Laut meiner Bank sind die momentanen Zinssätze für Libor-Hypotheken sehr attraktiv (aktuell 1%). Aber ich weiss nicht, ob sich das auf lange Sicht auch lohnen würde. Eine Übersicht, die den Libor mit herkömmlichen Hypothekenzinsen vergleicht, wäre auch hilfreich. Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen! Liebe Grüsse, FWinkler
  22. Hallo zusammen, Ich und meine Frau besitzen Miteigentum an einem Haus. Ursprünglich besass sie 60%, ich 40%. Wir hatten eine Baueingabe gemacht, aber sie wurde abgelehnt, da wir nicht die Mehrheit an Anzahl der Eigentümer hatten. Nun hat mir meine Frau mehr als 30% ihres Miteigentums geschenkt, wodurch wir nun sowohl anteils- als auch kopfmässig in der Überzahl sind. Deshalb haben wir die Baueingabe erneut eingereicht. Nun ist allerdings der Bruder meiner Frau dagegen und hat Einspruch erhoben. Ich habe zwei Fragen: 1. Hat der Bruder meiner Frau ein Vorkaufsrecht hinsichtlich des Anteils meiner Frau, obwohl sie mir mehr als 30% ihres Miteigentums geschenkt hat? 2. Der Einspruch des Bruders wurde per Einschreiben bei der Gemeinde eingereicht, jedoch einen Tag nach Ablauf der Frist. Ist dieser Einspruch noch gültig oder zählt nur der Eingang des Einspruchs der Gemeinde? Danke im Voraus für alle Antworten.
  23. Ein Nachbar forderte mich auf, meine Beiträge in einem Forum zu löschen, weil darin Teile seines Hauses zu sehen waren. Ich habe die Bilder entfernt und meine Beiträge abgeändert, um den Frieden zu bewahren. Doch der Generalunternehmer hat das auch mitbekommen und droht mir nun ebenfalls mit rechtlichen Schritten. Kann er das überhaupt? Ganz ehrlich: Ich bin ziemlich verunsichert, aber vor allem verärgert. Ich hatte nicht vor, irgendwem zu schaden oder Informationen preiszugeben, die jemanden in Schwierigkeiten bringen könnten. Aber dieser GU gibt mir das Gefühl, dass ich etwas falsch gemacht habe und er darauf beharrt, auch wenn ich meine Beiträge bereits geändert habe. Ich würde gerne wissen, ob er das Recht dazu hat und was ich in einem solchen Fall unternehmen kann. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was habt ihr getan? Vielen Dank für eure Hilfe, FWinkler
  24. Hallo Stephan, Ich empfehle Ihnen, informelle Gespräche mit Steuerexperten zu führen, die Sie über die Einschränkungen bei der Erhebung von Steuern in dieser Situation informieren können. Einige Steuerexperten können Ihnen möglicherweise spezielle Regeln und Vorschriften vorschlagen, die Sie nutzen können, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu begrenzen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine auf Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, die Ihnen alle möglichen Optionen aufzeigen kann. Gleichzeitig würde ich das Problem im Zusammenhang mit der Gemeinde, die den Schutzraum unter Ihrem Haus ausbaut, weiter verfolgen. Vielleicht können Sie vereinbaren, dass die Gemeinde Ihre steuerlichen Verpflichtungen übernimmt oder in anderer Weise eine Lösung findet, die faire Bedingungen für beide Parteien schafft.
  25. Ich denke es ist auch wichtig, darauf zu achten, was für ein Beleihungsauslauf bei der Finanzierung zugrunde gelegt wird. Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von Darlehen und Beleihungswert einer Immobilie. Ein hoher Beleihungsauslauf kann sich oft auf den Zinssatz auswirken und im schlimmsten Falle dazu führen, dass die Bank die Immobilie nicht mehr als Sicherheit akzeptiert und fristlos kündigt. Liebe Grüsse, FWinkler
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