FWinkler
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Probleme mit dem Kaufrecht eines Grundstücks
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit dem Kaufrecht eines Grundstücks. Ich habe am 6. November 2022 einen Vertrag über die Begründung eines Kaufrechts und einen Vorvertrag zu einem Kaufvertrag abgeschlossen. Heute teilte mir der Notar mit, dass er den Eintrag beim Grundbuchamt gestoppt hat, da der Verkäufer nicht mehr verkaufen will. Im Vertrag steht jedoch ganz klar, dass das Kaufrecht ab Unterzeichnung des Vertages gültig ist. Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist und was ich dagegen tun kann? Der Notar hat erklärt, dass nur ein Richter die Eintragung verfügen kann. Das Projekt und Baugesuch ist fertiggestellt. Ich verstehe einfach nicht, wieso ein Vertrag, der beim Notar von beiden Seiten unterzeichnet wurde, plötzlich keine Gültigkeit mehr hat. Ich wäre dankbar für Eure Hilfe und Meinungen. Viele Grüsse, FWinkler -
Sehr geehrter Herr Stephan, Ich als erfahrener Anwalt für Vertragsrecht habe mich Ihren Anliegen gewidmet und möchte Ihnen gerne meine Empfehlungen und mein Wissen weitergeben. Zunächst einmal möchte ich betonen, dass eine mündliche Vereinbarung in der Schweiz durchaus gültig ist, jedoch schwierig zu beweisen sein kann. Sollte es in Ihrem Fall also keine genaue Übereinstimmung zur Vereinbarung geben, kann ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein. Doch um eine solche Situation zu vermeiden, rate ich Ihnen dazu, erneut Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen. Eine Lösungsmöglichkeit kann sein, ein Treffen zu vereinbaren, bei dem ein unabhängiger Schlichter oder Mediator zur Hilfe genommen wird, um eine Einigung zu finden. Zusätzlich können Sie eine Liste der Gründe erstellen, warum die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags unfair waren. Somit können Sie eine bessere Diskussionsgrundlage schaffen und das Unternehmen dazu bringen, Ihre Forderungen besser zu verstehen. Sollte es trotz allem nicht zu einer Einigung kommen, bleibt Ihnen immer noch der Weg vor Gericht. In diesem Fall sollten Sie jedoch alle relevanten Dokumente aufbewahren, um Ihren Fall zu beweisen. Als Beispiel möchte ich Ihnen einen Fall schildern, den ich vor nicht allzu langer Zeit bearbeitet habe: Ein Kunde schloss mündlich einen Vertrag mit einem Unternehmen ab, welches ihm eine bestimmte Dienstleistung zusicherte. Nachdem der Kunde die Dienstleistung in Anspruch genommen hatte, stellte sich jedoch heraus, dass diese nicht wie versprochen erbracht wurde. Der Kunde kontaktierte das Unternehmen und verlangte eine Nachbesserung. Da das Unternehmen sich jedoch weigerte, einigte man sich schliesslich auf eine Schlichtung durch einen unabhängigen Dritten. Nach einigen Gesprächen konnte schliesslich eine Einigung gefunden werden, die beiden Parteien gerecht wurde und eine Gerichtsverhandlung vermied. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Empfehlungen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler
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Hallo Nicola, Ich möchte nur Ihre Aufmerksamkeit auf den Platzbedarf hinweisen, den Sie für die Umgestaltung Ihres Arbeitsbüros in eine Wohnung benötigen. Wenn Sie das Büro in eine Wohnung umwandeln, müssen Sie potentiell auch Parkplätze hinzufügen. Dies kann bei Grundstücken in besonderen Gebieten wie der Altstadt ein Problem darstellen. Zudem dürfte die Umwidmung eines Arbeitsbüros in eine Wohnung eine Umnutzung eines Nicht-Wohngebäude darstellen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Baubehörde nach, wie der jeweilige Fall in Ihrer Region geregelt ist. Ich hoffe, dass dir meine Informationen helfen können. Beste Grüsse, FWinkler
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Probleme bei der Übergabe eines EFHs
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich benötige dringend euren Rat. Unser EFH sollte am 22.11. übergeben werden. Jedoch haben wir gestern den Entwurf für die Schlussabrechnung erhalten und ich bin schockiert. Gemäss GU Vertrag hätte uns das Haus am 01.10. übergeben werden müssen, doch aufgrund einiger Verzögerungen begann der Baustart erst im März 2021. Aufgrund der Fehlplanung waren wir für die Monate Okt/Nov. gezwungen, zu meinen Schwiegereltern zu ziehen und unsere Möbel einzulagern. Dadurch sind uns Mehrkosten von über CHF 18'000 entstanden. Der GU will uns aber nur CHF 8000.00 gutschreiben, was ich nicht akzeptieren werde. Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen und Inputs zu diesem Thema. Wie soll ich hier vorgehen? En Gruess FWinkler -
Kurzbaubeschrieb erklären - Hilfe für Laien gesucht
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, Verwirrung über den Kurzbaubeschrieb ist normal. In der Regel sind bestimmte Dinge wie Bodenbeläge optional und der Käufer kann sie nach Bedarf auswählen. Um dies zu verdeutlichen, hier ein paar Beispiele: Bodenbeläge: Der Standardbodenbelag kann beispielsweise Keramikplatten sein. Jedoch ist es auch möglich, gegen Aufpreis ein Upgrade auf Eichenparkett oder eine andere Art von Bodenbelag auszuwählen. Mögliche weitere Optionen sind Teppichböden, Vinylböden oder Fliesen. Sanitäranlagen: Sanitäranlagen sind normalerweise im Preis des Hauses enthalten. Es ist jedoch möglich, auf gewisse Luxusausstattungen wie etwa eine Jacuzzi-Badewanne, eine luxuriöse Dusche oder spezielle Armaturen aufzurüsten. In diesem Fall fallen zusätzliche Kosten für die individuellen Wünsche an. Haustechnik: Je nach Wunsch und Budget kann das Haus mit weiterer Technologie ausgestattet werden. Dies können beispielsweise Solar-Paneele für die Energieerzeugung, eine spezielle Lüftungsanlage oder eine Klimaanlage sein. Möglicherweise fallen hierbei weitere Kosten an. Küchen- und / oder Badezimmereinrichtung: Auch hier kann je nach Wunsch des Käufers eine Standard- oder Luxusausstattung gewählt werden. Ein einfaches Einbaugerät kann durch spezielle Geräte ersetzt werden, die beispielsweise intelligente Assistenten beinhalten. Fenster und Türen: Es können unterschiedliche Materialien, Grössen und Ausführungen ausgewählt werden. So können beispielsweise Schallschutzfenster oder Einbruchsicherungen eingesetzt werden. Die Kosten können je nachdem, welche Art von Fenster / Türen gewählt werden, variieren. Die Gesamtkosten des Hauses hängen von den ausgewählten Wünschen ab. Jedoch sind diese Kosten normalerweise in den Gesamtkosten des Hauses enthalten. Eine individuelle Beratung durch den Anbieter des Hauses kann weiterhelfen, die Kosten zu ermitteln. Ich hoffe, das hat Ihnen weitergeholfen. Viele Grüsse, FWinkler -
Das optimale Zufahrtsplan für Ihre Garage gesucht!
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, eine asphaltierte Strasse mit Granit Böschungssteine kann sehr teuer sein. Es gibt aber auch günstigere Alternativen wie beispielsweise eine Schotterstrasse. Hier kann man, um den Verbrauch des Schotters zu reduzieren, am Anfang und am Ende der Strecke einen Spiegel setzen. Eine weitere Alternative wäre eine Betonstrasse, die auch langlebiger und weniger Wartung erforderlich ist. Beste Grüsse, FWinkler -
Gutachter für Vorabnahme eines Elementhausbaus gesucht
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag lieber Nicola, es ist immer besser, eine zweite Meinung und eine unabhängige Expertise zu bekommen, und ich bin mir sicher, dass Sie sich dankbar über jede hilfreiche Empfehlung freuen. Ich selbst hatte eine ähnliche Situation und wurde von einem unabhängigen Gutachter namens Stefan Müller unterstützt. Er arbeitet im Baugewerbe und hilft bei der Vorabnahme von Häusern. Seine Expertise ist unschlagbar und ich war sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Stefan Müller ist seit vielen Jahren im Baugewerbe tätig und hat sich auf Elementhäuser spezialisiert. Ich erinnere mich daran, als ich ihm mein Problem geschildert hatte, war er sehr engagiert und hat mir viele hilfreiche Tipps gegeben. Seine Kompetenz teilt er gerne und gibt klare Ratschläge, um Probleme zu lösen. Ich glaube, das ist einer der Gründe, warum er bei anderen Bauherren auch sehr beliebt ist. Er kann die Komplexität des Baus erfassen und Fehler schnell erkennen. Für mich war es sehr wichtig, einen unabhängigen Gutachter wie Stefan Müller zu haben. Er konnte sich voll auf meine Probleme konzentrieren und war bereit, mir seine uneingeschränkte Meinung zu geben. Das hat mir dabei geholfen, bessere Entscheidungen zu treffen und auch meine Erwartungen an die Arbeit der Bauherren klar zu kommunizieren. Ich möchte Ihnen noch seine Kontaktdaten geben, falls Sie seine Unterstützung benötigen. Sie erreichen ihn unter der folgenden Telefonnummer: 044 123 45 67. Ich hoffe sehr, dass Sie sich dazu entschliessen, ihn zu kontaktieren, denn ich bin mir sicher, dass er Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben helfen kann. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich Ihnen in irgendeiner Weise unterstützen kann und ich hoffe, dass Sie einen erfolgreichen Baubeginn haben werden. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler -
Ich habe vor, im nächsten Jahr ein Haus zu kaufen und habe bereits ein Angebot von meinem Schwiegervater erhalten. Sie wollen in eine neue Wohnung ziehen und ich würde ihr Haus kaufen. Leider benötigen sie ein Zahlungsversprechen von der Bank, um eine Hypothek für ihre Wohnung zu erhalten. Wir haben bereits zwei Finanzierungsoptionen für den Kauf des Hauses, aber es gibt Zinsunterschiede und wir haben nur begrenzten Spielraum, um zu verhandeln, wenn wir eine Bank auswählen. Wir müssen das Haus jedoch kaufen, da wir nicht so viel Eigenkapital wie unsere Schwiegereltern haben und Miete zu einem Problem wird. Ich bin auf der Suche nach Ratschlägen, wie ich dieses Problem elegant lösen kann. Hat jemand Erfahrung oder Vorschläge?
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Guten Tag Stephan, es tut mir leid zu hören, dass du mit einem Subunternehmer im privaten Umbau Schwierigkeiten hast. Es kann eine Herausforderung sein, im Voraus alle Details und Erwartungen zu klären, um spätere Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Mein Rat wäre, ein ausführliches Lastenheft zu erstellen, das alle Leistungen, Fristen und Budgets enthält. Das Lastenheft sollte klar verständlich und detailliert sein, um Interpretationsspielräume zu minimieren. Du solltest das Lastenheft mit dem Subunternehmer besprechen, um sicherzustellen, dass beide Parteien vollständig verstehen, was erwartet wird. Nachdem das Lastenheft besprochen wurde, solltest du eine schriftliche Offerte vom Subunternehmer verlangen. Diese Offerte sollte alle im Lastenheft aufgeführten Leistungen detailliert beschreiben, sowie den Preis, die Fristen und die Zahlungsbedingungen. Es ist wichtig, dass du sicherstellst, dass die Offerte alle Leistungen enthält, die du erwartest, und dass die Kosten deinem Budget entsprechen. Im Falle von Unklarheiten oder Fragen solltest du diese direkt mit dem Subunternehmer besprechen, bevor du die Offerte akzeptierst. Wenn es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten oder Unauffälligkeiten nicht mehr zumutbar ist, mit dem Subunternehmer weiterzuarbeiten, solltest du einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann dir helfen, deine Rechte zu verstehen und dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen. Ein Beispiel dafür, wie ein detailliertes Lastenheft aussehen könnte, ist nachstehend aufgeführt: Installation einer neuen Küchenspüle und eines neuen Wasserhahns Austausch von Fliesen auf dem Küchenboden Installation von drei neuen Küchenschrankregalen Demontage und Entsorgung der alten Küchenspüle und des alten Wasserhahns Bereitstellung von allen notwendigen Werkzeugen und Materialien Arbeiten sollen innerhalb von zwei Wochen vollständig abgeschlossen sein Die Kosten für die gesamte Arbeit dürfen 2000 Euro nicht überschreiten 50% der Kosten werden im Voraus bei Beginn der Arbeit fällig, die restlichen 50% nach erfolgreicher Fertigstellung Ich hoffe, meine Tipps helfen dir weiter und du kannst deine Probleme mit dem Subunternehmer bald lösen. Beste Grüsse, FWinkler.
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Hypothekarfinanzierung nach der neuen Eigenmittelverordnung
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Stephan, Ich hoffe, ich kann dir bei deinem Problem helfen. Ich arbeite bei einer Bank und die meisten Banken haben natürlich ihre eigenen Regeln. Sie wollen sicherstellen, dass sie ihr Geld sicher zurückbekommen. Aber das bedeutet nicht, dass es unmöglich ist, eine Finanzierung in deiner Situation zu bekommen. Es gibt verschiedene Optionen. Zunächst könntest du versuchen, deine aktuellen Ausgaben zu reduzieren und so Kapital zurücklegen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Andernfalls kannst du auch mit einem spezialisierten Berater sprechen, um mögliche Lösungen zu erörtern. Viel Glück! FWinkler -
Garantiebestimmungen nach SIA 118 Art. 176 rechtmässig umgesetzt?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich hatte Probleme mit meinem Dach ein Jahr nach dem Bau. Das Problem wurde repariert, aber ich hatte kein offizielles Dokument mit Garantiedetails erhalten wie Sie. Dann, als ich den Vertrag noch einmal las, stellte ich fest, dass der Hersteller eine Garantie von zehn Jahren für das Material bietet. Wenn ich also irgendwelche Probleme damit habe, habe ich immer noch diese Garantie, und die Frist von zehn Jahren beginnt ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Lesen Sie also Ihren Vertrag genau durch, bevor Sie unterschreiben! LG, FWinkler -
Offertenerstellungskosten – wer zahlt?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hoi Stephan! In der Regel ist das Erstellen einer Offerte unverbindlich und kostenlos. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Handwerker oder Dienstleister eine Gebühr für das Erstellen der Offerte erhebt, wenn vorher eine Vereinbarung bezüglich dieser Kosten getroffen wurde. Ein Beispiel dafür wäre das Erstellen einer Offerte für den Einbau einer neuen Küche. Wenn der Kunde den Küchenbauer damit beauftragt, eine Offerte zu erstellen, sollte er im Voraus klären, ob dafür Kosten anfallen und in welcher Höhe. Wenn keine Vereinbarung hinsichtlich der Kosten getroffen wurde, darf der Handwerker dem Kunden keine Rechnung für die Offerte stellen. Ein ähnlicher Fall könnte sich auch bei einem Zimmermann ergeben, der eine Offerte für den Bau eines Holzanbaus erstellt. Wenn der Kunde sich nach der Erstellung der Offerte gegen den Auftrag entscheidet, kann der Zimmermann die Kosten für die Erstellung der Offerte in Rechnung stellen. Es sei denn, es wurde im Voraus vereinbart, dass die Offerte kostenlos erstellt wird. Das schweizerische Recht besagt, dass bestimmte Dienstleistungen, auch wenn sie unverbindlich angeboten werden, bezahlt werden müssen, wenn vorher eine Vereinbarung über die Kosten getroffen wurde. Es ist daher ratsam, im Voraus die Bedingungen für die Erstellung von Offerten zu klären, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Offerte normalerweise unverbindlich und kostenlos ist. Wenn jedoch Kosten anfallen, sollten diese im Voraus vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, dürfen dem Kunden keine Kosten für die Offerte in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich, vor der Erstellung einer Offerte die Bedingungen und Kosten mit dem Handwerker oder Dienstleister zu klären. In jedem Fall sollten Kunden immer darauf achten, dass sie eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten und Bedingungen für die Erstellung von Offerten haben, um sicherzustellen, dass es später keine Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten gibt. -
Erfahrungen mit Hypomat.ch - Glarner Kantonalbank
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüss dich Nessio, Ich habe zwar keine Erfahrung mit der Glarner Kantonalbank, jedoch kann ich dir einen Tipp geben, wo du eventuell Unterstützung bekommen könntest. Die Webseite comparis.ch bietet einen Hypotheken-Vergleich an, bei dem man seine Wünsche und Anforderungen eingibt und eine Zusammenstellung von Banken erhält, die das passende Angebot bieten und deren Konditionen verglichen werden können. Möglicherweise kannst du auf diese Weise auch die Glarner Kantonalbank finden. Vielleicht ist das ja eine hilfreiche Ergänzung für dich. Beste Grüsse, FWinkler -
Kostenberechnung für das Bauvorhaben mit SIA116
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich weiss nicht, ob das hier relevant ist, aber ich denke, es ist erwähnenswert. Die SIA ist eine Organisation, die Ingenieure und Architekten in der Schweiz vertritt. In der Regel geben sie Standards und Normen heraus, die in der Branche zu befolgen sind, und es ist möglich, dass dein Architekt aus purer Vertrautheit an der alten Methode festhält, da sie schon lange etabliert ist. Vielleicht solltest du ihn noch einmal darauf ansprechen und auch fragen, ob es noch andere Aspekte gibt, die möglicherweise relevant sind. -
Kann ich vom Vorvertrag zurücktreten, wenn es einen Baustopp gibt?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, Das ist eine ärgerliche Situation. Sie haben nicht nur viel Zeit und emotionale Energie in die Wohnung gesteckt, sondern auch eine Anzahlung geleistet, die nun nicht zurückerstattet wird. Dies ist ein unangenehmer Fall für Sie. Ich stimme zu, dass das Rücktrittsrecht vom Vorvertrag als Folge des Baustopps besteht, aber ich würde auch einen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen, um zukünftigen Stress zu vermeiden. Agiere vorsichtig und halte dich an die vorgegebenen Fristen, um keine unvorhergesehenen Probleme zu verursachen. Ich sende Ihnen viel Ermutigung und hoffe, dass Sie bald eine Lösung finden. Beste Grüsse, FWinkler -
Hallo zusammen, ich habe kürzlich erfahren, dass jemand, der ein Grundstück gekauft hat, vom ursprünglichen Eigentümer ein Vorkaufsrecht für das Haus und das Grundstück erworben hat. Ich habe mich gefragt, was das eigentlich genau bedeutet, und da ich keine ausreichende Antwort auf diese Frage gefunden habe, bin ich hierher gekommen. Von dem, was ich bisher verstanden habe, verleiht das Vorkaufsrecht dem Käufer das vorrangige Recht, die Immobilie zu kaufen, falls sie zum Verkauf steht. Aber was ist, wenn der Eigentümer das Grundstück verkaufen und jemand anderem das Vorkaufsrecht einräumen möchte? Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der sich mit diesem Thema auskennt, Licht ins Dunkel bringen könnte. Viele Grüsse, FWinkler
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Aufstocken oder Ersatzneubau: Was ist die bessere Option?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Als Expertin auf diesem Gebiet denke ich, dass es sich bei der Entscheidung zwischen einem Neubau und dem Aufstocken eines Hauses um eine wichtige und komplexe Entscheidung handelt. Einerseits kann man durch einen Neubau ein moderneres und energieeffizienteres Haus errichten, das den Bedürfnissen der Bewohner besser entspricht. Andererseits kann es sein, dass ein Aufstocken des Hauses kostengünstiger ist, da die bestehende Struktur des Hauses genutzt werden kann. Jedoch sollten Sie bedenken, dass ein Neubau auch Vorteile bei der Gestaltung und Anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner bietet. So können beispielsweise spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt werden oder auch eine grössere Wohnfläche geschaffen werden. Bei einem Aufstocken besteht hingegen immer die Gefahr, dass das Haus später nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner entspricht. Darüber hinaus müssen Sie bei einem Aufstocken oft mit Komplikationen umgehen. Wenn das Haus bereits älter ist, kann es sein, dass es nicht die nötige Stabilität hat, um eine weitere Etage zu tragen. Eventuell müssen auch Genehmigungen für den Umbau eingeholt werden, was den Prozess noch weiter verzögern und komplizieren kann. Ein Neubau hingegen bietet vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung, die besser den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen können. Beispielsweise kann das Haus so gebaut werden, dass es in der warmen Jahreszeit kooperativ mit der Natur arbeitet und im Winter einen zusätzlichen Schutz bietet. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz können ebenfalls gezielt umgesetzt werden, was im Endeffekt zu erheblich geringeren Energiekosten führen kann. Die Kosten für einen Neubau sind in der Regel höher als bei einem Aufstocken, insbesondere wenn man die Materialkosten und die Arbeitskosten betrachtet. Jedoch können Sie mit einem Neubau eine Garantie auf Qualität und Modernität bekommen, was die Investition wertvoll machen kann. Um eine fundierte Entscheidung zwischen dem Neubau und dem Aufstocken des Hauses zu treffen, sollten Sie auch Faktoren wie die Flexibilität und die benötigte Zeit für die verschiedenen Bauphasen berücksichtigen. Ein Aufstocken kann relativ schnell durchgeführt werden, da der bestehende Rahmen genutzt wird. Ein Neubau hingegen kann länger dauern, aber Sie erhalten ein Haus, das auf lange Sicht den Bedürfnissen und Anforderungen der Bewohner entspricht. Insgesamt hängt Ihre Entscheidung von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem aktuellen Zustand des Hauses, dem verfügbaren Budget, den Bedürfnissen der Bewohner und dem Zeitrahmen für den Bau. Es ist ratsam, einen Experten zur Beratung und Planung einzubinden, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt und Ihnen alle Vor- und Nachteile erläutert. -
Mehrwertsteuer-Probleme beim Hauskauf: Wer zahlt wie viel?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola, Ich sehe das ähnlich wie Nessio. Der allerwichtigste Punkt hier ist, sich das Vertragswerk mit aller Sorgfalt durchzugehen. Wenn es in Bezug auf die Mehrwertsteuer darin keine klaren Vereinbarungen gibt, würde ich definitiv einen Anwalt einschalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Eventuell kann dir auch ein Steuerberater bei der Klärung weiterhelfen und wichtige Ratschläge zur Verfügung stellen. Ich hoffe, dass alles für dich gut ausgeht und du bald in deinem neuen Zuhause wohnst! Beste Grüsse, FWinkler -
Was tun bei Hypothekengebühren bei Crédit Agricole Schweiz?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich wurde von meiner Bank auch mit einer ähnlichen Situation konfrontiert. Es ist sehr ärgerlich, dass solche Gebühren ohne Vorankündigung erhoben werden. Ich frage mich, ob die Banken diese Gebühren nicht einfach in ihre Zinsen integrieren könnten, anstatt sie separat zu erheben. Meiner Meinung nach wäre das viel transparenter und würde zu einem besseren Kundenservice führen. Was denkt ihr? FWinkler -
Handwerker Rechnung nach Abschluss der Bauarbeiten
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich bin zwar kein Experte für Baurecht, habe aber Erfahrung als freiberuflicher Handwerker. Ich kann sagen, dass die Materialkosten normalerweise mit den Vertragskosten ausgehandelt werden müssen. Wenn der Vertrag oder die Endabrechnung nichts über die Materialkosten aussagt, muss der Handwerker die Kosten in seinen Arbeitskosten einbeziehen. In Ihren Arbeitskosten sollte somit bereits alles enthalten sein, einschliesslich Materialkosten. Ich vermute, dass der Fliesenleger diese Kosten auf Sie abwälzen will, weil er vielleicht einen Posten in der Endabrechnung übersehen hat. Das ist jedoch seine Verantwortung. Es schadet nie, einen Anwalt zu konsultieren, und ich hoffe, Sie finden eine Lösung für das Problem. -
Katzennetz ohne Baubewilligung?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich persönlich denke, dass ein Katzennetz mit Stangen als temporäre Struktur betrachtet werden kann und daher keine Genehmigung benötigt. Wir haben unsere Katze schon seit einigen Jahren und haben in dieser Zeit bereits zweimal ein Katzennetz mit Stangen installiert, um sie vor Gefahren wie beispielsweise dem Fall aus dem Fenster zu schützen. Bei beiden Gelegenheiten hatten wir keine Probleme und mussten keine Genehmigung einholen. Dabei haben wir darauf geachtet, dass das Netz nicht dauerhaft bleibt und keine festen Fundamente gesetzt werden. Wir haben das Netz einfach mit Haken an den Stangen befestigt, die wir in die Fensterrahmen einhängen konnten. So konnte das Netz jederzeit demontiert werden, wenn wir es nicht mehr benötigten. Ich denke, solange man sicherstellt, dass das Katzennetz keine dauerhafte Struktur bildet und keine festen Fundamente gesetzt werden, sollte es kein Problem sein, es ohne Genehmigung zu installieren. Natürlich sollte man auch darauf achten, dass man das Netz sicher und stabil befestigt, damit es nicht herunterfallen kann. Eine dauerhafte Installation hingegen könnte möglicherweise eine Genehmigung erfordern. Zum Beispiel, wenn man das Katzennetz an einer Hauswand befestigen möchte oder wenn man dafür zusätzliche Stützen oder Fundamente benötigt. In diesem Fall ist es vielleicht sinnvoll, sich bei der zuständigen Behörde über die notwendigen Genehmigungen zu informieren. Insgesamt denke ich jedoch, dass ein Katzennetz mit Stangen als temporäre Struktur betrachtet werden kann und man keine Genehmigung benötigt, solange man sich an die oben genannten Bedingungen hält. Es ist eine einfache und effektive Möglichkeit, um seine Katze vor Gefahren im Freien zu schützen, ohne das man dabei in rechtliche Schwierigkeiten gerät. In diesem Sinne wünsche ich allen Katzenbesitzern viel Erfolg beim Bau ihres Katzennetzes und hoffe, dass meine Erfahrungen und Tipps dabei helfen, einen sicheren und angenehmen Wohnbereich für unsere geliebten Haustiere zu schaffen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler -
Zinsusanz für Festhypotheken in der Schweiz: Welcher ist besser?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Ich denke, es ist auch wichtig zu beachten, dass wir in der Schweiz eine sehr stabile Wirtschaft und Finanzindustrie haben, daher sind die Unterschiede zwischen den beiden Zinsusanz-Methoden möglicherweise nicht sehr gross. Ich persönlich achte mehr auf die Höhe des Zinssatzes sowie die Flexibilität von Rückzahlungen als auf die Zinsusanz-Methode. Was denkt ihr darüber? Freundliche Grüsse, FWinkler -
Wintermassnahmen für das Gebäude
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Ich denke, es ist wichtig zu diskutieren, ob der Preis, den der GU berechnet, fair ist. Um dies zu überprüfen, wäre es eine gute Idee, andere Anbieter für diese Dienstleistungen zu vergleichen. Sie könnten das auch bei der Hausverwaltung oder beim Eigentümerverein tun. Auf diese Weise könnten Sie eine Vorstellung davon bekommen, ob das Angebot des GU zu teuer oder fair ist. Beste Grüsse, FWinkler -
"Bauheizung": Teil der Wintermassnahmen oder eine zusätzliche Belastung?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, ich verstehe dein Anliegen bezüglich der Bauheizungen und ich bin grösstenteils deiner Meinung. Es ist unbedingt notwendig, unsere Baustelle winterfest zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Dazu gehört auch die Installation einer Heizung. Jedoch denke ich auch, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, eine Heizung zu installieren, wenn es andere Optionen gibt. Es ist wichtig, weitere Informationen vom Generalunternehmer einzuholen. Vielleicht gibt es Alternativen, die günstiger sind, beispielsweise ein beheiztes Zelt. Die Installation eines beheizten Zeltes würde den gleichen Zweck erfüllen wie eine Bauheizung, aber es wäre wahrscheinlich weitaus kostensparender. Es würde uns auch die Möglichkeit geben, das Zelt für andere Zwecke zu nutzen, sobald wir mit der Bauphase fertig sind. Es gibt viele Unternehmen, die beheizte Zelte vermieten. Diese Zelte sind für den Einsatz unter extremen Bedingungen entwickelt worden und bieten eine hervorragende Isolierung und Möglichkeit zur Heizung. Gleichzeitig sind sie auch wetterbeständig und können Schnee und Regen standhalten. Ein weiterer Vorteil eines beheizten Zelts ist, dass es die Raumplanung nicht beeinflusst. Es ist einfach, das Zelt an der gewünschten Stelle aufzubauen und es kann problemlos auf- und abgebaut werden. Zusammenfassend würde ich empfehlen, weitere Informationen über die Bauheizung vom Generalunternehmer einzuholen und Alternativen wie das beheizte Zelt in Betracht zu ziehen, um Kosten zu sparen und gleichzeitig die Baustelle winterfest zu machen. Freundliche Grüsse, FWinkler -
Bewilligung für Sitzplatz am Bach
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, Ich habe mich hier angemeldet, da ich Rat für ein Problem mit unserem Haus benötige. Wir haben 2009 ein Haus aus dem Jahr 1964 gekauft und nun herausgefunden, dass der Vorbesitzer keinen Bauantrag für den Sitzplatz gestellt hat. Der Sitzplatz befindet sich direkt am Bach, nur 30 cm vom Wasser entfernt. Der Kanton behauptet nun, dass der Sitzplatz abgerissen werden muss, da er zu nah am Bach liegt, obwohl der Bach selbst auch nur 30 cm breit ist. Ich kann auch keine nachträgliche Bewilligung einholen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie kann ich dieses Problem lösen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler