FWinkler
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Kandelaber-Versetzung: Wer muss bezahlen?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Normalerweise sind öffentliche Beleuchtungen, insbesondere grosse Lampen, Eigentum der Gemeinde. Wenn der Kandelaber nicht auf einem öffentlichen Grundstück steht, kann es schwierig sein zu beurteilen, wer für die Kosten der Verschiebung aufkommt. Ein Kandelaber ist eine Art von Strassenbeleuchtung, die oft von Gemeinden installiert wird, um die öffentlichen Strassen bei Nacht zu beleuchten. Kandelaber sind in der Regel aus Metall oder Aluminium gefertigt und haben eine lange, dünne Säule, die einen oder mehrere Lampenschirme hält. Sie können in verschiedenen Grössen und Formen erhältlich sein und dienen oft als Markenzeichen oder Symbol für die Gemeinde. Kandelaber sind in der Regel so konstruiert, dass sie stabil und sicher auf öffentlichem Grund stehen. Wenn du einen Kandelaber auf deinem Grundstück hast, der auf einem öffentlichen Gehweg steht, kann es schwierig sein zu bestimmen, wer für die Instandhaltungskosten verantwortlich ist. In vielen Fällen liegt die Verantwortung bei der Gemeinde, da sie den Kandelaber installiert hat und ihn als öffentlichen Dienst bereitstellt. Ich empfehle dir, die Rechnung fürs Erste zu bezahlen und die Situation mit deiner Gemeinde zu klären. Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich handelst, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Solltest du Schwierigkeiten bei der Klärung der Angelegenheit haben, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Falls du rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen möchtest, brauchst du möglicherweise die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Ein Beispiel für ein ähnliches Szenario, das vor Gericht ging, ist die Stadt Freiburg. Dort entschied das Bezirksgericht, dass die Stadt die Kosten für den Abbau und die Wiederinstallation eines Kandelabers auf Privatgrundstückern tragen muss, wenn dieser öffentlichen Interessen dient. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Fall spezifisch für Freiburg war und dass die Gerichtsurteile in Bezug auf Kandelaber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können. Um die Angelegenheit zu klären und sicherzustellen, dass der Kandelaber sicher und ordnungsgemäss versetzt wird, solltest du dich an deine Gemeinde wenden. Sie werden dir helfen können, festzustellen, wer für die Kosten der Instandhaltung und Verschiebung des Kandelabers verantwortlich ist. Viele Grüsse, FWinkler -
Grenzprobleme bei Neubau und Geländegestaltung: Wie vorgehen?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Wir haben unser Haus vor zwei Jahren gekauft und seitdem laufen die Bauarbeiten nebenan. Die Nachbarn haben auf einem Grundstück von 800m² 2 Doppelhäuser gebaut. Leider haben sie das Minimum an Grenzabstand von uns mit 2 Metern nicht eingehalten und das Haus steht jetzt 10cm zu nahe an unserer Grenze. Der Gärtner des Nachbarn möchte nun auch noch eine Böschung auf unserem Land errichten, mit dem Argument, dass sie den Niveauunterschied zwischen den Häusern ausgleichen müssen. Wir sollen uns darauf einlassen, dass die Böschung auf unserem Land liegt, da der Böschungsfuss auf der Grenze verläuft. Der Punkt ist nur: das Haus ist noch gar nicht verkauft und ich möchte in Zukunft auch keine 26 Meter lange Böschung unterhalten, die nicht mir gehört. Ich finde die gesamte Situation sehr schlecht geplant. Ich denke, dass es nicht unser Problem sein sollte, wenn der Nachbar die Böschung praktisch vor seinem hohen Wohnzimmerfenster hat. Wir möchten unser Haus in 5 Jahren verkaufen; bis dahin möchten wir einfach, dass alles auf unseren Grundstücksgrenzen und Geländemodell passt. Wie soll ich vorgehen? Wir haben bereits den Baupräsidenten darüber informiert, aber er meint, dass das Haus noch vermessen werden muss und dass wir nicht von unserer Grenze aus messen können. Allerdings war der Vermesser bereits hier und hat uns bestätigt, dass die Grenze stimmt. Er meinte, dass die Pläne zur Gemeinde gehen und uns über etwaige Unstimmigkeiten informieren werden. Der Bauführer sollte sich auch bei uns melden, allerdings schickt er immer den Gärtner vor. Als die Einstellhallenwände betoniert wurden, mussten sie auch auf unserem Grundstück graben. Wir haben aber erst später herausgefunden, dass das nicht rechtens war. Wir haben Risse am Haus, die wir vorher nicht hatten, können das aber nicht beweisen. Ein Nachbar von uns sagt aber auch, dass er sie vorher nicht gesehen hat - also müssen sie neu sein. Wie soll man so etwas begutachten lassen und wer zahlt dafür? Die ganze Situation nervt uns sehr. Zwar möchten wir keinen Krieg führen, aber wir haben auch keine Lust auf Unklarheiten beim Hausverkauf. Was sollte ich nun tun? -
Bauverfahren verzögert wegen Einspruch vor Verwaltungsgericht
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, ich habe ein Bauprojekt von einer GU erworben, bei dem es um den Bau eines zweistöckigen Doppelhauses mit einer Attika geht. Dieses Bauprojekt wurde der Baukommission vorgelegt und genehmigt, allerdings stellte sich später heraus, dass die Attika nicht genehmigt wurde. Die Gemeinde hat ihre Entscheidung dem Bau- und Justizdepartement (BJD) überlassen, weswegen wir jetzt auf eine Entscheidung warten. Mein Problem ist, dass ich nicht weiss, wie es weitergehen wird, falls das BJD die Genehmigung erteilt, aber die Gemeinde noch eine Instanz einlegen kann. Es kursieren verschiedene Gerüchte darüber, ob wir trotzdem bauen können oder nicht, welche ich gerne aufgeklärt haben möchte. Beste Grüsse, FWinkler -
"Umbau Offerte: Irreführende Grobkostenschätzung?"
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, mir geht es ähnlich wie dir: Ich habe überhöhte Preise für eine Baumassnahme erhalten und war ebenfalls schockiert. Allerdings ging es in meinem Fall um die Kosten, die beim Ersatz von Wasserleitungen in unserem Haus anfielen. Als ich mich darüber beschwerte, erfuhr ich, dass die hohen Kosten auf die Art und Weise zurückzuführen waren, wie der Auftrag von dem Handwerkergeber abgearbeitet wurde. Statt die alten Rohre zu ersetzen, wurden beide Leitungen bei der Zwischenwand künstlich abgetrennt. Das allein verdoppelte de facto den Arbeitsaufwand. Da viele Handwerker heutzutage keine schriftlichen Angebote mehr verfassen oder ungewissen Rechnungsadressen haben, wird es schwieriger, eine schlüssige Antwort auf eine Beschwerde zu erhalten, die von rechtlichen Fragen abhängt. Ein Tipp wäre, in der Zwischenzeit einen Anwalt einzuschalten, um zu verhindern, dass Kosten steigen, auch wenn das die Erstellung von verbindlichen Offerten erschweren kann. -
Fragen zu den Kosten eines selbstgemauerten Doppeleinfamilienhauses
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nessio, ich habe selbst noch kein Haus gebaut, habe jedoch gehört, dass Eigenleistungen beim Hausbau von den Banken bei der Finanzierung nicht in voller Höhe anerkannt werden. Das bedeutet, dass ein Teil des Darlehens von den Banken nicht genehmigt wird, weil die Eigenleistung nicht als Eigenkapital angesehen werden. Es ist wichtig, dies bei deiner Finanzplanung zu bedenken. Ich kann dir leider nicht bei der Kosteneinschätzung des Bauprojekts helfen, aber ich denke, dass es besser ist, wenn du überprüfst, wie sich Eigenleistungen auf die Finanzierung auswirken können. -
Finanzierung einer Immobilie: Eigentumswohnung oder Haus?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Ich hatte ein ähnliches Problem bei der Suche nach einem Haus und habe mich schliesslich für eine Eigentumswohnung entschieden. Obwohl die Freiheit und die Unabhängigkeit eines Hauses sehr attraktiv sein mögen, bedeutet die Eigentumswohnung auch mehr Sicherheit und weniger Arbeit. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen Sie sich keine Sorgen über Dachreparaturen und Schneeräumung machen, da dies von der Hausverwaltung übernommen wird. Es ist jedoch wichtig, eine seriöse Hausverwaltung zu finden. Wenn Sie eine Immobilie in einer kleineren Stadt kaufen, sollten Sie sich auch über die Nachbarschaft informieren. Freundliche Nachbarn können eine grosse Hilfe sein, um sich in einer neuen Umgebung schnell einzuleben. -
Zusätzliche Treppe mit Dachausstieg
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Lieber Stephan, ich kann verstehen, dass du dich über die Kosten für deine geplante Dachausstiegserweiterung sorgst. Aber ich versichere dir, dass der Preis von 66'000.- CHF durchaus realistisch ist. Das liegt daran, dass eine solche Erweiterung mehrere wichtige Schritte beinhaltet, die alle gut geplant sein müssen, damit sie erfolgreich umgesetzt werden kann. Zunächst benötigst du eine zusätzliche Treppe, um den Zugang zu deinem Dachausstieg zu erleichtern, damit du diesen sicher und einfach erreichen kannst. Diese Treppe muss mit einer stabilen und robusten Struktur gebaut werden, um ein sicheres und zuverlässiges Auf- und Absteigen zu gewährleisten. Auch das Geländer muss jedezeit begehbar und sicher sein. Das bedeutet, dass es genügend halt bietet und auch Kinder nicht durchrutschen können. Darüber hinaus benötigst du auch einen gut durchdachten Dachausstieg, um eine ausreichende Belüftung und Entlüftung des Raumes unter dem Dach zu gewährleisten. Das ist notwendig, um Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Raum zu vermeiden und es auch im Sommer angenehm kühl zu halten. Das Dachfenster spielt dabei eine wichtige Rolle. Es muss so eingebaut werden, dass es jederzeit sicher und zuverlässig geöffnet und geschlossen werden kann, um den Raum optimal zu belüften. Auch das Material, aus dem das Fenster gemacht ist, spielt eine Rolle, um die Lebensdauer und die Wartungskosten der Erweiterung zu beeinflussen. Zusätzlich muss das gesamte Projekt perfekt auf die bestehende Dachstruktur abgestimmt sein, um sicherzustellen, dass die Erweiterung begehbar und wasserfest ist. Ein professioneller Planer oder Bauunternehmer kann dir dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass du mit deiner neuen Dachausstiegserweiterung zufrieden sein wirst. Auch wenn der Preis einer solchen Erweiterung auf den ersten Blick prohibitiv erscheint, kann er sich langfristig als lohnenswert erweisen. Eine gut gebaute Dachausstiegserweiterung bietet dir zusätzlichen Wohnraum und damit mehr Platz für deine Familie und Freunde. Dadurch kann der Wert deines Hauses auch langfristig gesteigert werden. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg und Freude bei der Planung und Umsetzung deiner Dachausstiegserweiterung. Beste Grüsse, FWinkler -
Tipps für das Anbringen eines Unterlagsbodens in einer Dusche
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane eine bodenebene Dusche mit einem PU-Bodenbelag in meinem Bad. Ich habe gehört, dass ich dafür einen Unterlagsboden mit Schnellzement (mit Gefälle) benötige. Könnt ihr mir sagen, mit welchen Kosten ich für diese Arbeit rechnen muss und wer das normalerweise erledigt? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Beste Grüsse, FWinkler -
Abgebrochenes Vorprojekt - Fragen zur Abrechnung und SIA-Normen
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag Zusammen, Ich habe Fragen bezüglich eines abgebrochenen Vorprojekts. 1. Wie kann ich meine Aufwendungen gegenüber dem Kunden nachweisen? Reicht es, ihm einen Auszug aus meinem Zeiterfassungssystem zukommen zu lassen, wo ersichtlich ist, in welchem Monat ein Mitarbeiter Aufwendungen auf das Projekt verbucht hat? Oder muss ich meine Aufwendungen durch Berichte belegen, in denen ersichtlich ist, wann wer und wofür die Stunden geleistet wurden? 2. Was sind die SIA-Normen und wie wirken sie sich auf die Frage der Aufwandsgrenzen aus? Ich schätze Ihre Meinungen und freue mich auf Ihre Antworten. Viele Grüsse, FWinkler -
Mieterhöhung in einem 2-Familienhaus
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola, Ich stimme Stephan zu. Eine Mietzinserhöhung ist normalerweise auf Basis des Referenzzinssatzes alle zwei Jahre möglich. Wenn Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, die die Wohnqualität verbessern, ist auch eine Erhöhung ausserhalb von zwei Jahren gerechtfertigt. Wenn du den Mietpreis erhöhen möchtest, solltest du dies schriftlich tun und die Gründe für die Erhöhung angeben. Ein Beispiel: Sehr geehrte Mieterin, wir freuen uns, dass Sie seit einem Jahr unsere Mieterin sind. Wie Sie wissen, haben wir im vergangenen Jahr einige Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchgeführt, darunter eine neue Küche und ein neues Badezimmer. Diese Renovierungen haben die Wohnqualität deutlich verbessert. Wir sind daher der Meinung, dass eine Anpassung des Mietzinses gerechtfertigt ist. Wir haben uns bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten erkundigt und den durchschnittlichen Mietpreis für eine Wohnung dieser Grösse in Ihrer Umgebung ermittelt. Basierend auf dieser Information möchten wir die Miete um CHF 200 pro Monat erhöhen. Wir hoffen, dass Sie die Notwendigkeit einer Mietzinserhöhung verstehen und die Anpassung akzeptieren werden. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Beste Grüsse, FWinkler -
"Parkplatzverkauf ohne Miteigentum an Einstellhalle"
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nessio, Ich kann Stephan nur Zustimmen. Ein Parkplatz mit einer Dienstbarkeit vergrössert ohne Zweifel den Wert der Wohnung. Ich habe mal gehört, dass man sogar die Preise von zwei unterschiedlichen Einstellplätzen vergleichen sollte, unabhängig davon, ob sie Miteigentum beinhalten oder nicht. Als Beispiel: Ein Parkplatz in einer öffentlichen Einrichtung variiert anders in Preis als ein Parkplatz in einem Mehrfamilienhaus. Vielleicht solltest du in Betracht ziehen, andere Makler auf den Preispunkt zu konsultieren, um sicherzugehen. -
Schaden an Gartenmauer nach Baubewilligung
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Ich verstehe deine Sorgen um die Stabilität deiner Mauer. Aber ich denke, es ist auch wichtig, den Grund für den Schaden herauszufinden. Sind andere Bereiche deines Eigentums ebenfalls betroffen? Kann es Auswirkungen auf deine Gesundheit haben? Ich würde empfehlen, eine unabhängige Prüfung durchzuführen, um diese Fragen zu klären. Beste Grüsse, FWinkler -
Wie kann man sich beim Immobilienkauf absichern?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag an alle, Ich habe eine Frage bezüglich des Kaufs eines Eigenheims. Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass der Nachbar sein Grundstück nicht verkauft oder dass auf seinem Teil des Landes keine neuen Gebäude errichtet werden? Ich habe mich bereits über ein Vorkaufsrecht informiert, aber ich bin mir nicht sicher, ob es die beste Option ist. Könnte ich möglicherweise eine Baubeschränkung oder eine Dienstbarkeit erwirken? Ich würde gerne Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ich nicht eines Tages von unerwünschten Konstruktionen überrascht werde. Vielen Dank im Voraus. FWinkler -
Bestimmung des Verkaufspreises für eine Ferienwohnung
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Salü Nessio, du solltest auf jeden Fall bedenken, dass Sie als Käuferin in der Pflicht stehen, den korrekten Wert Ihrer gekauften Immobilie anzugeben. Sollten Sie eine niedrigere Summe angeben, obwohl die Immobilie einen höheren Restwert hat, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Auf der anderen Seite, wenn Sie die korrekte Summe angeben, wird der Steuerwert schliesslich berechnet auf einer Basis von etwa 60% des Restwerts. Beste Grüsse, FWinkler -
Wo soll ich Haushaltsgeräte für mein Haus kaufen?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich stimme zu - ich würde auch empfehlen, alternative Optionen zu prüfen. In unserem Fall war es jedoch schwierig, da wir eine sehr spezifische Küche im Kopf hatten und es nur bei einem Hersteller gefunden haben. Wir haben aber die Preise und Garantien zwischen den Lieferanten verglichen und uns vergewissert, dass wir ein gutes Angebot erhalten haben. Es ist auch gut zu überprüfen, ob der Lieferant des GU die Geräte, die du wählst, tatsächlich zur Verfügung hat, oder ob sie von einem anderen Lieferanten stammen - in diesem Fall könnte es mehrere Wochen dauern, bis das Gerät geliefert wird. -
Vorabklärung fehlerhaft: lohnt sich ein Rekurs gegen Baugesuchskosten?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich hatte eine Baueingabe mit einer Terrassenüberdachung und einem Velounterstand gestellt. Vorab hatte ich eine Anfrage per E-Mail an die Gemeindeverwaltung gestellt, ob alles beachtet wurde. Es kam eine Vorabklärung, die mir die Machbarkeit meines Projekts suggerierte, so dass ich Unterschriften von meinen Nachbarn einholen und das Baugesuch einreichen liess. Erst danach wurde ich darauf hingewiesen, dass die Gebäudelänge überschritten wird, das Baugesuch auf Gewässerschutz abgeklärt werden und die Dachneigung des Velounterstands angepasst werden müsse. Nun frage ich mich, ob eine Vorabklärung nicht alle relevanten Informationen widerlegen sollte. Wir hätten uns die Baugesuchskosten ersparen können, wenn wir diese Infos früher erhalten hätten. Wäre es erfolgsversprechend, einen Rekurs gegen die Baugesuchskosten einzulegen? Viele Grüsse, FWinkler -
Tipps für die Eintragung ins Grundbuch
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, Ich und meine Frau (Eltern, verheiratet) planen den Kauf eines Eigenheims. Wir stehen nun vor der Wahl der Finanzierung und des Eintrags ins Grundbuch. Meine Frau erhält einen Grossteil der Finanzierung durch den Erbvorbezug ihrer Eltern. Ich selbst trage durch mein PK-Konto und die 3. Säule etwa 10-20% des Eigenkapitals bei. Da ich einen Grossteil des Einkommens verdiene (ich 100% Arbeit, sie 20%), werde ich vermutlich auch den Grossteil der Hypothek tragen. Jetzt stellt sich uns die Frage, welche Eigentumsform wir wählen sollten. Die Eltern meiner Frau möchten, dass ihre Tochter (meine Frau) als Alleineigentümerin des Hauses ins Grundbuch eingetragen wird. Ich finde das zum einen nachvollziehbar, andererseits aber auch unfair, weil ich die laufenden Kosten des Hauses und vermutlich den Grossteil der Hypothek trage. Meine Frau wäre auch damit einverstanden, dass wir beide als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Wie würdet ihr das machen? 50/50 Miteigentum oder 90/10? Vielleicht ist das Alleineigentum doch die beste Option? Aber welche Nachteile ergehen mir dann bei Scheidung oder Todesfall meiner Frau? Wenn sich meine Frau und ich scheiden lassen und sie Alleineigentümerin ist, was passiert dann mit dem Geld, das ich ins Haus investiert oder abbezahlt habe? Viele Grüsse, FWinkler -
Registrierung eines Schuldbriefes
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane, eine Hypothek aufzunehmen und benötige dazu einen Schuldbrief. Meine Hypothek beläuft sich auf 300.000 CHF. Ich frage mich jedoch, ob es Nachteile oder Vorteile hat, den Schuldbrief darüber hinaus auf beispielsweise 500.000 CHF auszustellen. Meine Idee dahinter ist, genügend Spielraum zu haben, um in der Zukunft eine zweite Liegenschaft oder eine grössere Liegenschaft in Betracht zu ziehen. Ich habe diesbezüglich noch nichts mit meinem Notar besprochen, möchte aber zuerst verschiedene Meinungen darüber hören. Gibt es hier jemanden mit einer ähnlichen Erfahrung? Vielen Dank im Voraus! Grüsse, FWinkler -
Grundpfandeintragung auf Miteigentum: Meine Zustimmung benötigt?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Vielleicht kann ich dir zusätzlich noch weiterhelfen. Wenn das Pfand eingetragen ist, ist deine Frau verpflichtet, den Anspruch des Gläubigers auf Rangrücktritt zu verlangen, d.h. dass das Pfand nur an zweiter Stelle hinter dem Pfandrecht der Bank steht, die euch das Hypothekarkapital leiht. Sie kann sich mit dem Gläubiger darauf einigen, dass das Pfandrecht nicht mehr an zweiter Stelle, sondern an dritter oder vierter Stelle steht. Das hat zur Folge, dass sich die Gläubiger welche an erster und zweiter Stelle eine Grundpfandverschreibung haben, bevorzugt ausbezahlen und bis zur völligen Tilgung ihrer Forderungen bevorrechtigt sind. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viele Grüsse, FWinkler -
Gemeinsames Hauskauf mit einem Freund - Hypothek
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüezi Stephan, es ist grossartig, dass Sie den Schritt wagen möchten, eine Hypothek aufzunehmen, um Ihr eigenes Haus zu kaufen. Ich verstehe auch vollkommen, dass Sie finanziell unabhängig bleiben möchten. Das ist sehr vernünftig und verantwortungsbewusst von Ihnen. Es gibt jedoch nur wenige Möglichkeiten, eine Hypothek aufzunehmen, wenn Sie nicht die volle Verantwortung übernehmen möchten. Ein Vorschlag wäre, dass Sie beide jeweils eine separate Hypothek aufnehmen und die monatlichen Raten teilen. Das würde bedeuten, dass jeder von Ihnen nur für seinen eigenen Anteil verantwortlich ist. Um das zu verdeutlichen, hier ein Beispiel: Angenommen, das Haus kostet insgesamt CHF 600.000. Jeder von Ihnen übernimmt einen Anteil von CHF 300.000. Sie nehmen dann beide separate Hypotheken auf, jeder in Höhe seines Anteils. Durch die Aufteilung der Hypotheken können Sie die monatliche Rate für jeden Anteil berechnen und aufteilen. Für jeden Anteil müssten Sie dann eine monatliche Rate von CHF 1.500 zahlen (Annahme der Darlehenszins von 1,5% p.a. und einer Laufzeit von 30 Jahren). Bitte bedenken Sie jedoch, dass jeder von Ihnen allein für seinen Anteil haftet. Wenn einer von Ihnen nicht in der Lage ist, seinen Teil der monatlichen Zahlungen zu leisten, muss der andere bereit sein, für den Anteil des anderen mit aufzukommen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich vor der Aufnahme der Hypothek sorgfältig über Ihre finanzielle Situation im Klaren sind. Sie sollten sicherstellen, dass Sie beide in der Lage sind, die monatlichen Zahlungen regelmässig zu leisten, ohne dass es zu Schwierigkeiten kommt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Vorschlag weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, FWinkler -
MwSt.-Erhöhung: Folgen für Bauverträge und GU-Verträge?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich habe gehört, dass in Bern derzeit über eine mögliche Erhöhung der MwSt. diskutiert wird, um die AHV zu unterstützen. Doch was genau hat das für uns als Bauunternehmen für Auswirkungen? Wenn die MwSt. tatsächlich erhöht werden sollte, wird das in der Branche sicherlich grosse Folgen haben. Weiss jemand schon etwas Genaueres darüber? In welchem Zeitraum ist damit zu rechnen? Beste Grüsse von FWinkler -
Kostenschätzung für Bodenaushub benötigt
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nicola, Ich verstehe, dass du eine Kostenschätzung für den Aushub eines flachen und felsfreien Grundstücks benötigst. Ich werde dir die verschiedenen Faktoren erklären, die die endgültige Kostenschätzung beeinflussen. Region: Die Kosten für den Aushub variieren je nach Region. Lass uns das Beispiel der Deutschschweiz nehmen, wo das durchschnittliche Minimum für den Aushub etwa CHF 40-60 pro Kubikmeter beträgt. Tiefe des Aushubs: Je nachdem, wie tief der Boden entfernt werden muss, können die Kosten deutlich variieren. Wenn man nur einen flachen Bodenaushub von beispielsweise 30cm benötigt, weil man ein Fundament legen möchte, wird dies weniger kosten als ein tieferer Aushub. Wenn du den Boden uneben lassen willst, um eine natürliche Landschaft zu erhalten, ist eine umfangreichere Arbeit erforderlich. Anzahl der Kubikmeter: Die Anzahl der zu bewegenden Kubikmeter bestimmt natürlich ebenfalls die Gesamtkosten. Unser Schätzwert von CHF 40-60 pro Kubikmeter basiert auf einem Standardsatz für die Deutschschweiz, der für Baustellen in einer Grössenordnung von 100 Kubikmetern angewendet werden kann. Wenn du in unserem Beispiel jedoch eine Fläche von 900 Quadratmetern und eine Tiefe von einem Meter hast, benötigst du einen Aushub von 900 Kubikmetern, was die Kosten ähnlich wie bereits erwähnt auf CHF 36.000 bis CHF 54.000 ansteigen lässt. Du könntest auch zusätzliche Kosten für die Entsorgung der Erde und das nivellieren des Grundstücks in Betracht ziehen. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte und ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Aushub Projekt! Liebe Grüsse, FWinkler -
Hausübernahme von einem Familienmitglied
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Stephan, Es ist definitiv möglich, eine Hypothek ohne Eigenkapital zu übernehmen. Ich habe es selbst getan. Das Wichtigste bei der Kreditvergabe ist ein gutes Einkommen, niedrige Ausgaben und eine saubere Kreditgeschichte. Wenn du diese Bedingungen erfüllst, ist es denkbar, eine Hypothek ohne Eigenkapital zu erhalten. Allerdings solltest du wissen, dass es keine Garantie für eine Genehmigung gibt. Die Bank prüft immer noch dein Antragsformular, um die möglichen Risiken zu bewerten. Ein Beispiel: Du bist ein junger Erwachsener, der gerade erst begonnen hat, seine Karriere aufzubauen. Du hast erst seit wenigen Jahren Erfahrung im Berufsleben, aber bist ein vielversprechender Mitarbeiter mit hohem Potenzial. Die Ausgaben für deinen Lebensunterhalt sind hoch, da du in einer teuren Stadt lebst. Du hast keine Schulden, aber auch kein Eigenkapital. Es ist möglich, dass eine Bank dir ein Darlehen gewährt, aber mit einem höheren Zinssatz als bei einem Kreditnehmer mit mehr Eigenkapital. Die Bank berücksichtigt die höheren Risiken, die mit einem Kredit ohne Eigenkapital verbunden sind. Bezüglich des zinslosen Darlehens kann ich dir raten, es von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Oftmals werden zinslose Darlehen zwischen verwandten Personen abgeschlossen. Die Bedingungen sollten sorgfältig überprüft werden, um Missverständnisse und Konflikte in der Zukunft zu vermeiden. Ein Beispiel: Dein Vater bietet dir ein zinsloses Darlehen an, um eine Hypothek ohne Eigenkapital zu übernehmen. Dein Vater möchte dir helfen, aber auch sicherstellen, dass sein Geld zurückgezahlt wird. Die Bedingungen des Darlehens sollten vertraglich festgelegt werden, um sowohl deine als auch die Interessen deines Vaters zu schützen. Wenn du immer noch Zweifel hast, würde ich dir empfehlen, eine ausführliche Budgetplanung zu erstellen, um herauszufinden, ob du es dir leisten kannst oder nicht. Eine Hypothek ohne Eigenkapital zu übernehmen, kann eine grosse finanzielle Verantwortung bedeuten. Es ist wichtig, sich im Vorfeld sorgfältig zu informieren und die möglichen Risiken und Vorteile abzuwägen. Ein Beispiel: Du möchtest eine Immobilie für CHF 500'000 kaufen und benötigst eine Hypothek ohne Eigenkapital. Dein Einkommen liegt bei CHF 80'000 pro Jahr, deine monatlichen Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, etc. betragen CHF 3'000. Nach Abzug deiner monatlichen Ausgaben hast du jeden Monat noch CHF 2'500 übrig, um die Hypothek zurückzuzahlen. Es ist jedoch wichtig, zu berücksichtigen, dass du auch für unerwartete Ausgaben wie Reparaturen oder Krankheitskosten bereit sein musst. -
Bauprojekt finanzieren mit Eigenleistung?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Lieber Nessio, als jemand, der in der Baubranche tätig ist, kann ich aus Erfahrung sagen, dass Eigenleistung ein sehr effektiver Weg ist, um Kosten zu reduzieren. Die meisten unserer Kunden nutzen diese Möglichkeit, um ihr Budget zu schonen. Auch ich habe schon einige Arbeiten an meinen eigenen Projekten selbst erledigt und dadurch viel Geld eingespart. Um es genauer zu erklären: Sie können einige Arbeiten selbst erledigen, statt diese von Dritten durchführen zu lassen. Dadurch senken Sie Ihre Gesamtkosten erheblich. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Arbeiten Sie selbst erledigen können und welche nicht. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen haben und die Vorgaben Ihrer Bank kennen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde von uns musste schwere Erdbewegungen auf seinem Grundstück vornehmen, bevor sein Haus gebaut werden konnte. Indem er alle Arbeiten selbst plante und durchführte, konnte er fast 30.000 CHF einsparen. Wichtig ist, dass Sie sich bewusst sind, dass Ihnen die Baufirma oder der Architekt den Wert Ihrer Eigenleistung nicht direkt auszahlen wird. Stattdessen wird Ihre Eigenleistung als Reduktion der Gesamtkosten betrachtet. Das bedeutet, dass der Endbetrag niedriger sein wird und Sie somit einen finanziellen Vorteil haben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eigenleistung ein sehr effektives Mittel ist, um Kosten im Baubereich zu reduzieren. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen. Mit etwas Planung und Organisation können Sie jedoch viel Geld sparen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Beste Grüsse, FWinkler -
Liebe Forumsgemeinde, Ich habe mir Gedanken über mein Traumhaus gemacht und würde gerne eure Meinung dazu hören. Ich habe vor, mit einer GU ein kleines Eigenheim (5.5 Zi, 157m2 Wohnfläche, unterkellert) auf einem 440m2 Land am Südhang zu errichten. Das Haus wird auf einer leicht abfallenden Fläche stehen, jedoch relativ eben, während das Gelände in Richtung Strasse stärker abfällt (Stützmauer) und hinter dem Haus relativ stark ansteigt. Nach dem ersten Gespräch mit der GU haben wir in etwa folgendes Preisgerüst erstellt: Hauptkosten Haus schlüsselfertig: CHF 432'000 Land (inkl. Handänderung): CHF 195'500 Baunebenkosten: CHF 80'000 Umgebungsarbeiten: CHF 40'000 Gewichtige Optionen Aussenisolierung im Minergie-Standard: CHF 20'000 (Pflicht) Cheminée: CHF 20'000 Wasserenthärtungsanlage: CHF 15'000 Hauseingang ins UG verlegt (Isolierung): CHF 20'000 Erhöhung Küchenbudget: CHF 5'000 (auf total CHF 20'000) Sitzplatzüberdachung aus Beton: CHF 5'000 Weitere Goodies Garagentor (Aufpreis gegenüber geschlossener Wand): CHF 2'000 Estrich (über den beiden Kinderzimmern wird ein Estrichboden eingezogen): CHF 5'000 Deckenglattstrich im EG (ca. 80m2): CHF 3'000 Sonnenstore: CHF 2'500 Bewegungsmelder: CHF 500 Elektrische Storen (3 Stück): CHF 1'200 Spots (15 Stück): CHF 1'000 Begehbare Dusche: CHF 4'000 Treppenhandlauf (beide gerade): CHF 1'000 Eckbadewanne: CHF 2'500 Diverses: CHF 1'500 Erhöhung Elektriker-Budget (für ein paar Steckdosen mehr): CHF 2'500 Total: knapp CHF 860'000 Reserve: CHF 20'000 Ist das realistisch? Haben wir etwas Wichtiges vergessen? Ich werde weitere Details mit der 1. Offerte liefern können. Ich würde mich freuen, eure Meinungen und Erfahrungen zu hören. Viele Grüsse FWinkler