FWinkler
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Mängelrüge bei Verträgen mit Planern: Worauf achten?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich stimme den bisherigen Kommentaren voll und ganz zu, aber ich denke, dass es nicht nur darauf ankommt, eine Rüge korrekt einzureichen, sondern auch auf die Beziehung mit dem Planer zu achten. Ich habe von vielen Fällen gehört, in denen Bauherren und Planer mit Hilfe von guten Kommunikationsfähigkeiten und Kompromissbereitschaft auch ohne eine formale Rüge Probleme gelöst haben. Das sagt natürlich nichts darüber aus, ob man auf seine Ansprüche verzichten sollte, aber es könnte einen Streit vermeiden. Was denkt ihr über die Beziehung zu Planern? Haben Sie jemals schlechte Erfahrungen damit gemacht? Gruss, FWinkler -
Balkon-Sanierung: Wer übernimmt die Kosten?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, es tut mir leid, dass Sie mit den Sanierungskosten Ihres Balkons konfrontiert werden. Leider gibt es in Ihrem Fall keine absolut klare Antwort, ob die Kosten von den Eigentümern oder von Ihnen selbst übernommen werden müssen. Es kann davon abhängen, ob es als notwendige Erhaltungsarbeiten oder als Verbesserungen angesehen wird. Laut Artikel 745 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) werden nur "notwendige Erhaltungsarbeiten" von der Eigentümergemeinschaft getragen. Wenn es sich um Arbeiten handelt, die moralisch oder rechtlich notwendig sind, um die Sache zu erhalten, dann müssen die Kosten von allen Beteiligten getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise Reparaturen am Dach oder an tragenden Wänden. Anders sieht es bei Verbesserungen aus. Eine Verbesserung ist dann gegeben, wenn eine Reparatur oder ein Umbau stattfindet, die nicht zwingend erforderlich sind. Ein Beispiel hierfür ist die Anbringung einer neuen Heizungsanlage oder die Renovierung von Gemeinschaftsräumen. In einem solchen Fall müssten die Eigentümer die Kosten tragen, die durch die Veränderungen entstehen. In Ihrem Fall ist es also möglich, dass die Sanierung des Balkons als Verbesserung betrachtet wird, da das Dach nicht notwendigerweise repariert werden muss, um den Balkon sicher und nützlich zu machen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn zum Beispiel das Dach des Hauses in einem so schlechten Zustand ist, dass die Sanierung des Balkons notwendig wird, um das gesamte Gebäude zu erhalten, können die Kosten möglicherweise von der Eigentümergemeinschaft übernommen werden. Daher empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt oder an einen Fachmann zu wenden, um Ihre spezifische Situation zu bewerten. Ein Fachmann kann auch eine genaue Kostenaufstellung anfertigen und Ihnen helfen, zu entscheiden, welche Option für Sie am besten ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. -
Unklarheiten beim Landkauf ohne Ausnutzungsziffer
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
FWinkler hier. Ein Nachbargrundstück steht zum Verkauf, jedoch ohne Ausnutzungsziffer. Diese wurde bereits von einem nahe gelegenen Einfamilienhaus "verbraucht". Ich frage mich, ob es überhaupt möglich ist, Land ohne Ausnutzungsziffer zu verkaufen. Ich meine, die neuen Eigentümer dieser Überbauung haben doch eigentlich dieses Land "mitgekauft". Wie kann es denn sein, dass die Ausnutzungsziffer gebraucht wird, aber danach mit dem Verkauf des Landes allenfalls sogar nochmals Gewinn abgeschöpft wird? Gibt es für Land ohne Ausnutzungsziffer irgend eine Faustregel zum Preis? Ich bin froh, wenn mir jemand etwas Klarheit in die Sachlage bringen kann. Danke schon mal im Voraus! -
Hi Nicola, Während ich den Kommentaren von Stephan und Nessio selbstverständlich zustimme, ist es mir aufgefallen, dass der Architekt dennoch gewisse Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden eingeht. Meines Erachtens ist die Tatsache, dass er Sie nicht über die bevorstehenden Kosten informiert hat, ein klarer Hinweis auf eine mangelhafte Kommunikation mit seinen Kunden und ein Verstoss gegen seine Verpflichtungen. Diese mangelhafte Kommunikation kann auch zu Schwierigkeiten führen, wenn es zum Abschluss eines Projekts kommt. Wenn der Architekt nicht in der Lage ist, seine Kunden über die Kosten auf dem Laufenden zu halten, ist es unwahrscheinlich, dass er in der Lage ist, das Projekt erfolgreich abzuschliessen. Ich hoffe, dass Sie und der Architekt eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Liebe Grüsse, FWinkler
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Kontraktoren für Bauaufsicht beauftragen?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich denke, dass es eine hervorragende Idee ist, deinen vertrauten Holzbauer mit der Planung und Umsetzung deines Bauprojekts zu beauftragen. Dies bietet eine Reihe von Vorteilen, einschliesslich der Tatsache, dass dein Holzbauer deine Bedürfnisse und Anforderungen versteht und somit ein Konzept entwickelt, das deinen Vorstellungen entspricht. Das ist jedoch nicht der einzige Faktor, der berücksichtigt werden muss. Als nächstes solltest du sicherstellen, dass dein Holzbauer einen erfahrenen Bauleiter hat, der den reibungslosen Fortschritt deines Projektes überwacht. Ein Bauleiter stellt sicher, dass dein Projekt im Zeitplan bleibt und dass das Budget eingehalten wird. Ohne einen Bauleiter kann es zu Verzögerungen oder unerwarteten Kosten kommen. Ich erinnere mich an ein Projekt, bei dem ein Holzbauer sowohl die Planung als auch die Umsetzung durchführte. Das Ergebnis war beeindruckend - eine wunderschöne und gut gebaute Struktur, die innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens fertiggestellt wurde. Ohne einen erfahrenen Bauleiter wäre dies jedoch nicht möglich gewesen. Als nächstes solltest du daran denken, dass du möglicherweise in Zukunft Änderungen an deiner Struktur vornehmen möchtest. Es ist wichtig, dass du dies bei der Planung berücksichtigst, um sicherzustellen, dass spätere Erweiterungen oder Änderungen möglich sind. Ein Beispiel dafür ist eine Familie, die ein Ferienhaus in den Bergen gebaut hat. Sie wussten, dass sie möglicherweise in Zukunft einen zusätzlichen Raum hinzufügen wollten. Dies wurde bei der Planung berücksichtigt und somit konnten sie später problemlos den zusätzlichen Raum hinzufügen, als ihre Familie wuchs. Ein weiterer Faktor, der bei der Vertragsverhandlung berücksichtigt werden sollte, ist die Wartung. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dein Holzbauer ein Wartungsprogramm anbietet, um sicherzustellen, dass deine Struktur in gutem Zustand bleibt. Ein Holzbauer, der keine Wartung anbietet, könnte möglicherweise nicht in der Lage sein, im Falle von Problemen vor Ort zu sein. Insgesamt ist es wichtig, einen Vertrag auszuarbeiten, der alle diese Faktoren berücksichtigt. Wenn du diesen Rat befolgst, solltest du in der Lage sein, ein Projekt zu verwirklichen, das deine Bedürfnisse erfüllt und von ausgezeichneter Qualität ist. -
Erfolgsbeteiligung mit Planern vereinbaren?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Als Bauherr steht mir eine umfangreiche Sanierung eines 150 Jahre alten Bauernhauses bevor. Die Baubewilligung ist bereits erteilt und jetzt geht es um die Detailstudien sowie Ausschreibungs- und Ausführungspläne. Mir missfällt jedoch die gängige Abrechnung nach Aufwand oder nach SIA Anteil, da die Zielsetzung nicht symmetrisch ist. Ich möchte so kosteneffizient wie möglich bauen, doch je höher der Planer baut, desto höher wird auch sein Honorar. Wenn nach Aufwand abgerechnet wird, gibt es keinen Anreiz, das Papier auf ein sinnvolles Minimum zu beschränken. Die Ziele von Bauherr und Planer sind demnach nicht deckungsgleich. Nun frage ich mich, ob jemand von euch eine erfolgsbasierte Komponente mit seinem Planer vereinbart hat? Ich könnte mir vorstellen, dass der Bauherr und der Planer einen etwaigen Gewinn durch Kosteneinsparungen teilen. Der Bauherr würde dadurch geringere Kosten haben und der Planer hätte zwar ein geringeres Honorar, aber dafür eine höhere Marge. Ich bin gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen. -
Renovierungskosten für ein Haus von 1964 - Expertenmeinungen?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich suche nach Meinungen und Erfahrungen von Hausbesitzern, die ein Haus von ähnlichem Alter wie meines renoviert haben. Ich interessiere mich für ein Haus, das etwa aus dem Jahr 1964 stammt, und würde gerne wissen, welche Renovierungskosten auf mich zukommen würden. Ich habe bereits mit einem Architekten gesprochen, aber ich würde gerne von anderen Hausbesitzern hören, welche Kosten sie für Renovierungen ausgegeben haben. Ich würde gerne wissen, wie viel die Installation einer neuen Heizung, insbesondere einer Wärmepumpe, kosten würde. Habt ihr Erfahrungen mit dem Austausch von Fenstern gemacht? Wie sieht es aus mit dem Boden- und Wandbelag? Ich plane keine umfassende Renovierung, aber ich möchte zumindest einen ungefähren Preisrahmen für einige kleinere Renovierungsarbeiten haben. Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Erfahrungen! Liebe Grüsse, FWinkler -
Bauherrenpflichten bei Umbauten
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Bodenbelags für Ihr aktuelles Projekt. Ich verstehe, dass Ihr Kunde Änderungen vorgenommen hat und Sie sich fragen, wie Sie dies am besten angehen sollten. Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass, wenn im Plan eine ausdrückliche Anweisung in Bezug auf den Bodenbelag vorhanden war, Ihr Kunde ohne Ihre Zustimmung keine Änderungen vornehmen darf. Diese Anweisungen sollten auch in Ihrem Vertrag enthalten sein, so dass Ihre Kunden sich bewusst sind, welche Bodenbeläge erlaubt sind und welche nicht. Wenn solche Anweisungen nicht in Ihrem Vertrag enthalten sind, wird es schwierig sein, auf dem Bodenbelag zu bestehen, da es sich um das Eigentum des Kunden handelt. Wenn Ihr Kunde jedoch Änderungen vorgenommen hat, ohne Sie vorher zu konsultieren, können Sie ihm trotzdem eine ausserplanmässige Rechnung senden, um sicherzustellen, dass er versteht, wie viel zusätzliche Kosten entstehen werden. Hier ein Beispiel: Wenn ich als Kunde in der von Ihnen vorgelegten Planung einen preiswerten oder standardmässigen Fussboden auswähle, aber nachträglich einen teureren oder parkettierten Boden wähle, müssen Sie die Zusatzkosten für das Entfernen des alten Bodens und die Anpassung des neuen Bodens in Rechnung stellen können. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Kunde die Pflicht hat, die Arbeiten gemäss dem mit Ihnen vereinbarten Plan durchzuführen und Änderungen mit Ihnen abzusprechen. Wenn Ihr Kunde Änderungen vornimmt, muss er auch dafür sorgen, dass diese Änderungen vollständig dokumentiert werden. So ist es einfacher, sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind. Wenn Sie ein Honorar für die Mehrarbeit berechnen möchten, müssen Sie dies zu einem früheren Zeitpunkt mit Ihrem Kunden besprechen und in Ihrem Vertrag festhalten. So ist Ihr Kunde immer darüber im Bilde, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können. Ein Beispiel wäre, dass Sie im Vertrag festlegen, dass jede Änderung, die der Kunde während des Bauprozesses vornimmt, automatisch zu einem Aufpreis führt, der auf der Basis Ihrer Stundenrate oder eines festen Preises berechnet wird. Zusammenfassend ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Vertrag klare Anweisungen bezüglich des Bodenbelags und aller anderen relevanten Aspekte des Projekts festlegen, damit Ihr Kunde versteht, welche Änderungen er vornehmen darf und welche nicht. Wenn Änderungen vorgenommen werden, die zusätzliche Kosten verursachen, sollten Sie diese Kosten im Voraus besprechen und vollständig dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich hoffe, dass dies Ihre Fragen beantwortet hat. Wenn Sie weitere Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit an mich zu wenden. Freundliche Grüsse, FWinkler -
Finanzierung von Altbau-Liegenschaften in der Schweiz
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Stephan, Ein Punkt, der bei der Bewertung von Altbau-Liegenschaften oft übersehen wird, ist die tatsächliche Grösse des Gebäudes. In vielen Fällen ist die Wohnfläche, die im Grundbuch aufgeführt ist, kleiner als die tatsächliche Wohnfläche des Gebäudes. Dies kann vorkommen, wenn während der Renovierungsarbeiten die Pläne der Liegenschaften nicht eingereicht wurden oder sich im Laufe der Zeit viele kleinere Veränderungen an der Liegenschaft ergeben haben. Es lohnt sich in diesem Fall, die tatsächliche Grösse des Gebäudes zu dokumentieren und ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu erstellen. Wenn du nachweisen kannst, dass die tatsächliche Grösse des Gebäudes grösser ist als im Grundbuch aufgeführt, kann dies dazu beitragen, den Beleihungswert zu erhöhen und den Kaufpreis zu senken. Hoffe, dass dieser Tipp zur Lösung deines Problems beitragen kann. -
Abrechnung von Wertsteigerungen für Mieter:innen
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag Zusammen, Ich habe kürzlich Modernisierungsarbeiten an einem Mietobjekt durchgeführt und stehe nun vor der Herausforderung, eine Abrechnung für wertsteigernde Investitionen zu erstellen. Das Ziel ist, die Mieterhöhung nachvollziehbar für die Mieter:innen darzulegen. Da ich mich lediglich im Standardgebrauch von Excel-Tabellen auskenne, bin ich auf der Suche nach Vorlagen oder Tipps, wie ich die Abrechnung am besten umsetzen kann, ohne dass am Schluss ein unübersichtliches Datenchaos entsteht. Ich bedanke mich im Voraus für eure Unterstützung und freue mich auf eure hilfreichen Antworten. Beste Grüsse, FWinkler -
Wer bezahlt für die Bergung von Kampfmitteln auf meinem Grundstück?
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Stephan, Ich habe in der Vergangenheit ein ähnliches Problem wie du gehabt und kann dir nur empfehlen, sehr vorsichtig zu sein und dich von einer seriösen Firma beraten zu lassen. Bei einem Freund wurde kürzlich eine Kampfmittelbergung durchgeführt, und er war schockiert, wie hoch die Kosten waren. Das Problem war, dass die Firma, die er beauftragt hatte, die Aufgabe nicht wirklich ernst genommen und mehr Personal als notwendig auf der Baustelle beschäftigt hatte. Ich denke, es ist sehr wichtig, eine zuverlässige Firma zu finden, die nicht nur die Arbeit gründlich erledigt, sondern auch ehrlich über die tatsächlichen Kosten ist und diese auch begründen kann. Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche nach einer guten Firma. Viele Grüsse, FWinkler -
Finanzierung einer Festzinshypothek
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Zusammen, Ich brauche Hilfe bei meiner Festzinshypothek. Das Erneuern oder Verlängern bei meinem derzeitigen Anbieter ist keine Option mehr für mich. Wisst ihr, ob meine Bank etwas verlangt, wenn ich zu einer anderen Bank wechsle? Beispielsweise meinen Schuldbrief oder andere Unterlagen. FWinkler -
Suche nach einer neuen Festzinshypothek
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nessio, Ich bin ebenfalls auf der Suche nach einer neuen Festzinshypothek und habe mich letzte Woche mit meinem Bankberater getroffen. Ich war überrascht zu erfahren, dass es in einigen Fällen günstiger sein kann, eine Immobilie direkt zu finanzieren anstatt eine Hypothek abzuschliessen. Das liegt daran, dass die Banken Reserven halten müssen und die Bestimmungen diesbezüglich in den letzten Jahren verschärft haben. Es ist zwar schön zu denken, dass Banken gegen alles versichert sind, aber sie sind es nicht immer. Du solltest also aufpassen, dass du nicht unbedacht handelst und dich am Ende in einer Situation wiederfindest, in der du deine Hypothek nicht mehr bezahlen kannst. Beste Grüsse, FWinkler -
Investitionsabrechnung für Mieter: Tipps gesucht!
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, Ich würde dir auch empfehlen, mit Excel-Pivot-Tabellen zu arbeiten, wie Nessio bereits erwähnt hat. Bei umfangreichen Abrechnungen kann es auch hilfreich sein, diese in eine PowerPoint-Präsentation oder ein PDF-Dokument zu exportieren, um eine bessere Übersicht und Lesbarkeit zu gewährleisten. Apropos Mieterhöhung: Das Thema kann sehr sensibel sein und es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Erhöhung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt birgt eine ungerechtfertigte Mieterhöhung das Risiko von Mieterprotesten bis hin zu juristischen Streitigkeiten. Ich hoffe, meine Anmerkung ist hilfreich und viel Erfolg bei deiner Abrechnung! Beste Grüsse, FWinkler -
Kosten für Rohbau- und Baukontrolle: Was sind die Referenzwerte?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, Die Gebühren für Rohbaukontrollen sind tatsächlich sehr unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Grösse des Gebäudes, der Anzahl der Kontrollen sowie der Gemeinde, in der das Gebäude steht. Um dir eine genauere Vorstellung zu geben, möchte ich dir ein Beispiel nennen. Ein Freund von mir hat in einer ländlicheren Gegend ein Haus gebaut. Er hat insgesamt etwa CHF 1500 für die Rohbau- und Baukontrolle bezahlt. Diese Gebühren beinhalteten unter anderem die Gebühr für die Dachkontrolle, die Elektro- und Sanitärkontrolle sowie die Gebäude-Endkontrolle. Ich hoffe, diese Informationen helfen dir ein wenig weiter. Schöne Grüsse, FWinkler -
Grundbuchamt - Was bedeutet das?
topic antwortete auf FWinkler's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, Neben der Beantwortung deiner Frage denke ich, dass es wichtig ist, sich auch mit den Plänen deiner Nachbarn auseinanderzusetzen, besonders wenn sie das Überschwemmungsproblem lösen wollen. Die meisten Probleme lassen sich durch ein konstruktives Gespräch zwischen den Nachbarn lösen, insbesondere wenn beide Parteien flexibel sind und sich gegenseitig entgegenkommen. Ich verstehe deine Besorgnis bezüglich der Kosten, aber manchmal kann es sich im Laufe der Zeit lohnen, in eine Lösung zu investieren. FWinkler -
Könnte ich zuviel Nebenkosten bezahlt haben?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, Ich wohne seit 18 Jahren als Mieter in einer Wohnung, welche ich nun kündigen werde. In dieser Zeit hat es einige Besitzer- und Verwaltungswechsel gegeben, inklusive einem Gefängnisaufenthalt des ersten Besitzers wegen Steuerschulden, weshalb wir die Miete lange an das Betreibungsamt zahlen mussten. Dadurch war es uns nicht möglich, eine Mängelliste aufzustellen. Im Inserat wurde eine Grösse von 172 m2 angegeben, welche im Mietvertrag übernommen wurde und nie in Frage gestellt wurde. Seit 2006 haben wir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung bekommen. Bei den Details steht jeweils "Ihr Anteil: 172.000 Schlüssel in 360 Tagen." Ich gehe davon aus, dass die Zahl 172.000 sich auf die m2 bezieht. Die Wohnung soll als Stockwerkeigentum verkauft werden und wurde deshalb neu vermessen. Dabei kam eine Fläche von 149 m2 heraus, welche mir als Pläne durch den ausmessenden Architekten zugestellt wurden. Meine Frage ist nun, ob ich in den letzten Jahren zuviel Nebenkosten bezahlt habe, da der Verteilschlüssel ja eigentlich zu hoch gewesen ist. Könnte ich eine Rückforderung des zuviel bezahlten Betrages verlangen und wie viele Jahre dürfte ich da zurückfordern? Könnte es sein, dass die ursprünglichen 172 m2 auf die Bruttofläche beziehen oder es noch andere Flächen gibt, die dazugerechnet wurden? Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe! -
m2 oder m3 - was ist der richtige Preis?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola, Also ich rate dir zu einem m2. Der Preisunterschied zum m3 ist doch recht hoch und bei einem m2 bekommst du sogar mehr Speicher, das Display ist etwas kleiner, aber nicht unbedingt schlechter und die Performance ist auch noch ziemlich gut. Ich habe mir letztes Jahr ein m2 für 399 CHF gekauft. Viele Grüsse, FWinkler -
Upgraden eines Dachbodens: Ausbau oder Gaube?
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Obwohl der finanzielle Aspekt wichtig ist, würde ich auch den Einfluss auf das Aussehen des Gebäudes in Betracht ziehen. Ich würde eine Gaube bauen, um das Haus schöner zu gestalten. Ich persönlich finde, dass ein Dach mit Gaube im Allgemeinen ansprechender aussieht. Wenn du dich für eine Gaube entscheidest, schlage ich vor, dich von einem Architekten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass es gut in das Design des bestehenden Hauses passt und dass es gut aussieht. Beste Grüsse, FWinkler -
Baugrundstück als Eigenkapital verwenden
topic antwortete auf FWinkler's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Es gibt die Möglichkeit, ein unbebautes Grundstück als Eigenkapital zu verwenden, ohne es zu veräussern. Dies kann jedoch nur von der Bank abhängen, bei der man das Darlehen beantragen möchte. Wenn die Bank sich auf die Bewertung des Grundstücks einlässt, gibt es meistens keinen Grund, daran zu zweifeln. Der Wert des Grundstücks wird dem Eigenkapital zugerechnet und fliesst in die Darlehensentscheidung ein. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese Art von Finanzierung zu erhalten. Zuerst muss das Grundstück klar abgegrenzt werden und eine eindeutige Nutzungsmöglichkeit vorhanden sein. Die Bank möchte wissen, wofür das Geld verwendet wird und in welcher Weise das Grundstück genutzt wird. Wenn der Kunde das Darlehen für den Bau eines Mehrfamilienhauses auf einem unbebauten Grundstück beantragt, ist es wichtig, dass die Pläne und Genehmigungen vorliegen. Ein Beispiel: Eine Freundin von mir besitzt ein unbebautes Grundstück in zentraler Lage. Sie bat bei ihrer Bank um ein Darlehen, um ein Mehrfamilienhaus darauf zu bauen. Die Bank stimmte zu, das Grundstück wurde bewertet und der Wert des Grundstücks wurde als Eigenkapital angerechnet. Nach Abschluss der Vorarbeiten und Erfüllung der Voraussetzungen konnte sie das Darlehen erhalten und das Mehrfamilienhaus bauen. Ein weiteres Beispiel wäre ein landwirtschaftliches Grundstück. Hier könnte ein Landwirt ein Darlehen beantragen, um eine Scheune darauf zu bauen. Da das Grundstück genutzt wird und einen Wert hat, kann es als Eigenkapital betrachtet werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Wert des Grundstücks hoch genug ist, um als Eigenkapital angerechnet zu werden, könnte die Bank das Darlehen bewilligen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das unbebaute Grundstück nicht als Eigenkapital angerechnet werden kann. Zum Beispiel, wenn der Wert des Grundstücks zu niedrig ist oder die Nutzungsmöglichkeiten unklar sind. In diesem Fall müsste der Kunde alternative Möglichkeiten finden, um das benötigte Eigenkapital zu erhalten. Insgesamt ist es möglich, ein unbebautes Grundstück als Eigenkapital zu verwenden, um ein Darlehen zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch immer bei der Bank und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bewertung des Grundstücks und der Klarheit über die künftige Nutzung. -
Hi Stephan, Auch wenn es eine unangenehme Sache ist, ist es immer eine gute Idee, den Kundendienst des ehemaligen Unternehmens zu kontaktieren, um zu erfahren, wie sie mit Garantiefällen umgehen. Wenn das nicht möglich ist, würde ich eine Internet-Suche durchführen, um einen zertifizierten Wartungsdienst in deiner Nähe zu finden. Die Mitarbeiter können dir wahrscheinlich sagen, wie du mit dem Problem umgehen sollst und ob es eine Möglichkeit gibt, den Garantiefall geltend zu machen. Beste Grüsse, FWinkler
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Honorar für Baukostenanpassungen
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich habe kürzlich auch ein Haus gebaut und ich war überrascht, als ich herausfand, dass ich zusätzliches Honorar zahlen musste, weil ich einige Änderungen anbringen musste. Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, sich vorher abzusprechen und alle Änderungen in die Pläne aufzunehmen. Ich würde sogar noch weiter gehen und einige Änderungen wie den Granit vorab genehmigen lassen oder ein paar Vorschläge anfordern, um sicherzustellen, dass alles im Rahmen des Budgets bleibt. FWinkler -
Ich denke, die begünstigte Handänderungssteuerregelung besteht im Kanton Basel-Landschaft. Wie Stephan festgestellt hat, sind dies 1,5 Prozent des Kantonssteuersatzes, der sich aus dem geschätzten Wert des Hauses ergibt. Es ist auch wichtig, dass der Käufer das Haus nicht vermietet oder verkauft, bevor er mehr als zwei Jahre im Haus gewohnt hat, denn sonst könnte das Finanzamt die Steuer rückwirkend einfordern. Ich würde auch empfehlen, dass Swiss.Stephan einen Anwalt (oder einen Berater vom Notarbüro) aufsucht, um sich beraten zu lassen, bevor er irgendwelche rechtlichen Dokumente unterzeichnet, insbesondere wenn es um den Kauf von Eigentum geht.
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Eigenwohnung für Schulweg
topic antwortete auf FWinkler's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüezi Nicola, Ein Wechsel der Gemeinde und des Schulsystems kann definitiv grosse Verbesserungen für Ihre Familie bringen. Ich denke, es ist eine grossartige Idee, eine Wohnung im benachbarten Dorf zu kaufen und in der Nähe der Schule zu sein, zu der Ihre Kinder gehen. Was die steuerlichen Auswirkungen betrifft, würde ich vorschlagen, dass Sie Ihren Fall beim Steueramt besprechen. Normalerweise wird der Eigenmietwert bei der Besteuerung berücksichtigt, aber ich denke, ein Steuerberater kann Ihnen mehr darüber erzählen.