maupa1 Geschrieben January 7, 2016 Melden Share Geschrieben January 7, 2016 Guten Morgen zusammen,vielleicht hat hier jemand einen Tipp für mich...Ausgangslage: Eine Eigentümergemeinschaft mit 20 Parteien, besteht seit 3 Jahren (Neubau). Einer der Eigentümer ist der Meinung, seine Nebenkostenabrechnung sei von Beginn an falsch gewesen, weil seine Grundfläche falsch eingetragen sei (Dachterrasse nicht richtig berechnet). Jetzt ist bei diesem Eigentümer mittlerweile ein dickes vierstelliges Minus aufgelaufen . Die Hausverwaltung hat ihm bereits mehrfach mitgeteilt, dass er sich an den Bauträger wenden soll, sie kann sich nur an die Zahlen halten, die ihr mitgeteilt wurden. Er kümmert sich aber nicht (nicht sichtbar jedenfalls), sondern zahlt weiterhin nur einen Teil der Nebenkosten (oder sogar gar nicht, das weiß ich grade nicht genau).Frage: Welche Handhabe haben die Eigentümer? Oder die Hausverwaltung? Kann man (wer?) ein Mahnverfahren anstoßen? Wer ist denn in diesem Fall der Gläubiger? Muss die Gemeinschaft da irgendwas beschließen?Danke schon mal für Tipps, Meinungen, Einsichten...Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lubatec Geschrieben January 17, 2016 Melden Share Geschrieben January 17, 2016 Eine falsche Grundlage für die Zahlung der Nebenkosten befreit einen Eigentümer nicht von den Zahlungen. Wir hatten auch mal einen ähnlichen Fall in der Bekanntschaft. Wenn die Eigentümer sich so sperren, kann man nur gerichtlich dagegen angehen. Die Grundlage für die Berechnung ist nicht die Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft! Hoffe das hilft dir weiter! Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lubatec Geschrieben January 17, 2016 Melden Share Geschrieben January 17, 2016 Ich bin immer der Meinung, das man versuchen sollte Rechtsstreite zu vermeiden wo es geht. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann sollte man diesen Schritt gehen. Kann man nicht mit den Eigentümern sprechen und Ihnen Nahe legen, das sie den anderen Schaden? Außerdem wer, wenn nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist für die Grundlage der Berechnung zuständig (möglicherweise meine Unkenntnis)? Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noah Geschrieben February 9, 2016 Melden Share Geschrieben February 9, 2016 Die Berechnung der Wohnfläche muss schon stimmen. An einer Stelle hätte ich mich schon längst gekümmert. Es kann doch nicht so schwer sein, dass die Wohnfläche nachgemessen wird. Einen Rechtsstreit sehe ich auch als allerletzte Mittel an. Hier muss miteinander gesprochen werden. Irgendwo muss ja der Fehler liegen. Darüber gibt es ja Unterlagen, wo das ersichtlich ist. Aber nicht mehr so lange warten, denn sonst laufen ja noch mehr Kosten auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...