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lubatec

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  1. Grundsätzlich heißt es, das man nicht mehr als 50% der Einnahmen für die Miete oder die Abzahlung eines Hauses kalkulieren sollte. Bei euch wären es gerade einmal 30%. Es kommt auf eure Ambitionen an, wie teuer das Objekt sein soll und wie ihr die Finanzierung machen wollt. Aber ganz ehrlich, hört sich alles sehr knapp an!
  2. Eine alternative ist Aluminium, vom Preis her gleich, viel haltbarer und mir gefällt auch noch das Aussehen!
  3. Macht einfachen eine private Abtrittserklärung, das deine Schwester alle Rechte abtritt und du alle Pflichten annimmst. Wenn das Haus nicht verkauft oder belastet werden soll, spielt doch keine Rolle wem es dem Gesetz nach gehört! Grüsse!
  4. lubatec

    Nebenkosten

    Ich bin immer der Meinung, das man versuchen sollte Rechtsstreite zu vermeiden wo es geht. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann sollte man diesen Schritt gehen. Kann man nicht mit den Eigentümern sprechen und Ihnen Nahe legen, das sie den anderen Schaden? Außerdem wer, wenn nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist für die Grundlage der Berechnung zuständig (möglicherweise meine Unkenntnis)? Grüsse
  5. Der Hund erfüllt nur seine Aufgabe und verteidigt sein Territorium. Man kann ihm daraus keinen Vorwurf machen. Es gibt halt Hunde die ängstlicher sind und dementsprechend auch schneller bellen! Die einstige sinnvolle Lösung ist dem Hund beizubringen, das ihr keine Gefahr darstellt. Am besten mit Besuchen bei den Nachbarn, so das der Hund euch kennen lernt. Da solltet Ihr mit den Nachbarn zusammen arbeiten. Alles andere hat keinen Wert. Besonders einen Streit mit den Nachbarn deswegen anzufangen! Ich hoffe das hilft dir weiter! Grüsse
  6. Es geht immer noch weiter so! Hat keiner von euch eine Lösung?
  7. lubatec

    Nebenkosten

    Eine falsche Grundlage für die Zahlung der Nebenkosten befreit einen Eigentümer nicht von den Zahlungen. Wir hatten auch mal einen ähnlichen Fall in der Bekanntschaft. Wenn die Eigentümer sich so sperren, kann man nur gerichtlich dagegen angehen. Die Grundlage für die Berechnung ist nicht die Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft! Hoffe das hilft dir weiter! Grüsse
  8. Wenn du dich so gut mit deiner Schwester verstehst, dann ist die Überschreibung ja nicht das dringendste Problem. Du solltest auf jede Fälle einen Anwalt zu Rate ziehen um dich genau über die Vor und Nachteile einer Schenkung zu informieren. Eventuell kommt ja auch ein Verkauf mit einem sehr geringen wert in Frage. Wie gesagt, am besten ist es sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Nicht billig, aber auf jede Fälle am sichersten! Viel Glück
  9. Da hilft nur sich zusammen zu setzen, so schwer es auch ist, und die Situation zu bereinigen. Endlose Geriechtsstreite verschlimmern die Sache nur. Aus irgend einem Grund ist das ja eine Erbgemeinschaft, deswegen sollte man Erwachsen genug sein um die Probleme zu lösen. Ich hoffe du bekommst die Probleme schnell in den Griff!
  10. Ich hatte auch einmal so ein Problem. Das Problem ist das der Gesetzgeber sehr hohe Grenzen für den zumutbaren Geräuschpegel in Wohnungen gesetzt hat. Ich würde dir auf jede Fälle raten, das auf freundschaftliche Weise zu regeln. Ein Rechtsstreit wird dir in diesem Fall nicht helfen. Auszug aus dem Gesetzbuch: 1.1.5. Rund-um-die-Uhr-Verhalten Das Rund-um-die-Uhr-Verhalten ist an keine Hausordnung gebunden. Zum Rund-um-die-Uhr-Verhalten, das grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit statthaft ist, gehören das Gehen in der Wohnung, das Laufenlassen von Wasser (zum Beispiel beim Duschen), das Betätigen der Wasserpülung (Toilette), das Öffnen und Schließen der Fenster. Die damit verbundenen Geräusche berechtigen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Minderung der Miete. Ein solcher Ausnahmefall würde z.B. bei einem schikanösen Verhalten des lärmerzeugenden Hausbewohners vorliegen oder bei einem technischen Defekt, der zu einer übermäßigen Lärmbelastung führt. Laufgeräusche (Trittschall) berechtigen zu einer Minderung der Miete, wenn der Grenzwert von 35Dezibel - dB - (A) [Obergrenze für Nachtgeräusche in Wohngebieten] überschritten ist. Bereits für eine Überschreitung von 30 Dezibel - dB - bei Heizungsgeräuschen (Heizungslärm) das Vorliegen eines minderungsgewichtigen Mangels angenommmen. Heizungsgeräusche sind zum Beispiel das Knacken, Klopfen und Gluckern der Heizung während des Betriebes der Heizung.
  11. Kommt ganz auf die Qualität des Untergrundes an. Wenn er gut gemacht ist und noch feste, kannst du eine neue schicht auftragen lassen. sollten allerdings schon Teile abgefallen sein, oder nicht mehr ganz haften, musst du das ganze Material abtragen lassen. Ansonsten fällt dir in kurzer Zeit der Putz wieder ab. dann wäre die ganze Investition umsonst. Berichte uns wie du dich entschieden hast!
  12. lubatec

    Katzenklappe

    Die Natur fordert ihr Recht. Sobald ein Kater einmal sein Reich markiert hat, wird das immer weiter gehen. Im Zoohandel gibt es ein spray dafür, ob das allerdings auch draußen funktioniert, weiß ich nicht. Im Haus hat es bei uns sehr gut funktioniert. Von Pflanzen lassen sich die Tiere allerdings nicht abschrecken!
  13. Hört sich alles ziemlich unrechtmäßig an. auf jede Fälle einen Anwalt einschalten. Ich kann mir nicht vorstellen das der mann damit durchkommt. wie kann man auf kostenloses Wohnrecht pochen. Natürlich muss man dabei die Rechtswridrigkeit des Wohnrechts anzweifeln. Also auf jede Fälle einen anwalt einschalten!
  14. Am besten mal mit einem unabhängigen Spezialisten reden. Auch eine Schätzung eines Spezialisten ist ratsam. Manchmal kostet es halt etwas wenn man absolute Sicherheit haben will. Danach kann man mit realen zahlen arbeiten, das hilft manchmal Die Angelegenheit klar zu sehen und richtig entscheiden zu können. Mir hilft es immer alles auf einem Blatt aufzuschreiben und dann die Zahlen miteinander zu vergleichen, vielleicht bin ich aber auch nur zu optisch veranlagt! Viel Glück beim Hauskauf!
  15. Hallo, sieht nach schlechter arbeit aus. Vielleicht billigem Material. Das einzige was dir helfen kann ist eine gute Versiegelung. Das hilft aber dann auch nur beschränkt, da immer wieder die Möglichkeit besteht das Putz abbröckelt. Im Endeffekt heist es dann nur abschlagen und neu verputzen! Grüsse
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