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dieteradam

Lauter Parkettboden

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihren Rat.
Ich bin vor einem Monat in eine Wohnung ungezogen, die ich gekauft habe.

Diese Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus (alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen), das im Jahr 1979 gebaut wurde. In meiner Wohnung ist Teppich verlegt.
Über mir wohnt eine nette Nachbarin, die in der ganzen Wohnung von 1,5 Jahren Parkett verlegen lies.

Ich höre ständig verschiedene Geräusche, die von oben (also aus der Wohnung meiner Nachbarin) kommen. Z.B. wie sie nachts aufsteht und durch das Schlafzimmer über das Wohnzimmer auf die Toilette geht; lautes Geräusch wenn etwas auf den Boden fällt; das Auf-und Zumachen ihres Schranks im Schlafzimmer; wenn sie sich auf ihr Bett im Schlafzimmer hinlegt; wenn sie den Boden sauber macht usw. Alle Geräusche sind sehr hohl.

Zur Information: in meiner Wohnung lebte vor mir eine sehr alte Frau, die diese hohle Geräusche von oben bestimmt nicht gehört hat.

Bevor ich zu meiner Nachbarin gegangen bin, habe ich mich bei den Nachbarn, die unter mir wohnen erkundigt, ob sie auch meine Bewegungen in Ihrer Wohnung laut hören. Sie sagten zu mir, dass sie nichts von dem, was in meiner Wohnung geschieht mitbekommen.

Dann bin ich zu einer Nachbarin, die auf meinem Stockwerk neben mir wohnt hingegangen und mich erkundigt, ob sie ihre Nachbarn von oben hört. Sie sagte auch, dass sie fasst keine Geräusche von den Nachbarn von oben hört.

Zur Information: Die oberen Wände meiner Wohnung sind sehr hart, ich habe sehr viele Bohrer kaputt gemacht, bis ich die Leuchten an die Decke angebracht habe. Also das Haus ist sehr stabil.

Alle Wohnungen sind nicht hellhörig.
Als ich zu meiner Nachbarin gegangen bin und ihr mitgeteilt habe, dass ich alle Bewegungen in Ihrer Wohnung sehr laut höre, hat sie mir erzählt, dass sie in der ganzen Wohnung Parkett hat. Dieses Parkett war sehr teuer und wurde vor 1,5 Jahren verlegt. Bei der Verlegung haben die Arbeiter keine zusätzliche Schutzschicht unter dem Parkett verlegt haben, weil eine Schutzschicht auf dem Boden schon vorhanden war.

Ich habe Sie gebeten einen Termin mit dem Unternehmen, das das Parkett verlegt hat auszumachen für die Vorführung der Geräusche in meine Wohnung. Damit sie sehen können, dass man wirklich alle Bewegungen von oben in meiner Wohnung laut hört. Morgen kommt das Unternehmen. Mal sehen was sie dazu sagen werden?

Zu diesem Fall hätte ich an Sie ein paar Fragen:

 

Kann ich mich rechtlich dagegen wehren? Wem könnte ich anklagen?

                (Meine Nachbarin würde ich ungerne Anklagen, weil sie eine sehr                        nette Frau ist und im Grunde nichts dafür hat, wenn das                                      Unternehmen, das das Parkett verlegt hat, es nicht richtig gemacht                      hat.)
 

Könnte meine Nachbarin das Unternehmen anklagen und sagen,             dass das verlegte Parkett für den Nachbarn von unten (also für mich)     zu laut ist?

 

Was würden Sie mir empfehlen? Was könnte ich dagegen                       unternehmen?

 

Ich danke Ihnen im Voraus!

Viele Grüße

 

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Ich hatte auch einmal so ein Problem. Das Problem ist das der Gesetzgeber sehr hohe Grenzen für den zumutbaren Geräuschpegel in Wohnungen gesetzt hat. Ich würde dir auf jede Fälle raten, das auf freundschaftliche Weise zu regeln. Ein Rechtsstreit wird dir in diesem Fall nicht helfen.

 

Auszug aus dem Gesetzbuch:

 

1.1.5. Rund-um-die-Uhr-Verhalten

Das Rund-um-die-Uhr-Verhalten ist an keine Hausordnung gebunden. Zum Rund-um-die-Uhr-Verhalten, das grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit statthaft ist, gehören das Gehen in der Wohnung, das Laufenlassen von Wasser (zum Beispiel beim Duschen), das Betätigen der Wasserpülung (Toilette), das Öffnen und Schließen der Fenster. Die damit verbundenen Geräusche berechtigen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Minderung der Miete. Ein solcher Ausnahmefall würde z.B. bei einem schikanösen Verhalten des lärmerzeugenden Hausbewohners vorliegen oder bei einem technischen Defekt, der zu einer übermäßigen Lärmbelastung führt.

Laufgeräusche (Trittschall) berechtigen zu einer Minderung der Miete, wenn der Grenzwert von 35Dezibel - dB - (A) [Obergrenze für Nachtgeräusche in Wohngebieten] überschritten ist. Bereits für eine Überschreitung von 30 Dezibel - dB - bei Heizungsgeräuschen (Heizungslärm) das Vorliegen eines minderungsgewichtigen Mangels angenommmen. Heizungsgeräusche sind zum Beispiel das Knacken, Klopfen und Gluckern der Heizung während des Betriebes der Heizung.

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Das ist sehr ärgerlich und das kenne ich von meiner Mietwohnung. Dort gab es auch Parkett und das war sehr laut. Aber eben nicht so laut, dass es eben nicht gegen den Geräuschpegel verstiess. Hier ist rechtlich nichts zu machen. Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht anlegen. Das kostet viel Geld und am Ende weiss keiner, wer gewinnt.

Es ist eben ärgerlich, dass die Firma keine Trittschalldämmung verlegt hat. Hier bleibt nur das Gespräch mit der Nachbarin. Unser Nachbar hat dann einen Teppich verlegt und die Geräusche waren geringer.

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Gast
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