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Hallo zäme,

Wir planen, unsere 2-Zimmer-Eigentumswohnung, die wir 1998 für 110‘000.00 gekauft haben, zu verkaufen und waren zwecks Verkaufsvertrag beim Notar.

Die 2-Zimmer-Wohnung haben wir zu einer 4 ½ Zimmer Wohnung umgebaut, die heute einen Wert von 239‘000.00 hat.

Diese Wohnung wollen wir nun an unsere Eltern für 180‘000.00 zurückverkaufen.

Kann es sein, dass wir dafür Schenkungssteuer bezahlen müssen, wir wohnen im Kanton Bern? Die Wohnung wollen wir für ja verkaufen und nicht verschenken.

Der Notar sagt, dass wir alle Rechnungen offen legen müssen, um nachzuweisen, die den Mehrwert von 110‘000.00 zu 180‘000.00 beweisen. Da ich nicht wusste, dass die Rechnungen länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, sind nicht mehr alle Rechnungen da. Was kann ich da machen?

Danke für eure Antworten.

Gruss

Regina

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Hallo Regina,

ihr habt die Wohnung umgebaut. Woher kennst du denn den neuen Wert? Hast du die Wohnung nach dem Umbau neu schätzen lassen und wenn ja, musstest du doch damals die Umbaukosten durch Rechnungen belegen?

Warum musst du dem Notar den Wert von 180‘000.00 belegen, obwohl der amtliche Wert doch viel höher ist?

Es könnte sein, dass diese Differenz zwischen den 180‘000.00 und dem amtlichen Wert von 239‘000.00 als Schenkung angesehen wird.

Auch sollte die Grundstückgewinnsteuer beachtet werden. :D

Gruss Volker

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