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Wir haben unser Haus vor etwa 3 Jahren gekauft. Es liegt etwas abseits und so sind die Grundstücke etwas geräumiger. Über ein Stück unseres Grundstücks führt eine Auffahrt zum Nachbarn hin, dieser kann allerding auch noch auf anderem Wege, wenn auch etwas umständlicher, zu seinem Haus. Ich habe dieses "Gewohnheits Wegerecht" beim Kauf erst einmal so hingenommen, denn unser Haus gefiel uns wirklich sehr gut. Nun würde ich den Platz aber doch gerne nutzen, den seine Einfahrt einnimmt. Ich habe versucht, mit ihm ein freundliches Gespräch zu führen, denn einen Rechtsstreit möchte ich umgehen. Er berief sich gleich sehr aufgebracht auf sein gewohnheitsmässiges Wegerecht und schien sich hier sehr sicher. Weiss jemand hier näheres darüber?

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Ein Gewohnheitsrecht gibt es meines Erachtens nicht - weder beim Wegerecht noch sonstwo. Vielleicht ist diese Auffahrt über euer Grundstück entstanden, als es die andere Zufahrt noch nicht gab? Laut diesem Artikel über das Wegerecht in der Schweiz kannst du ihm kurzfristig und ohne Angabe von Gründen das Überfahren deines Grundstücks verbieten. Dein Ansatz mit dem freundlichen Gespräch finde ich da viel schlauer. Gebe ihm noch etwas Zeit sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, suche dir die Rechtsgrundlage dazu heraus und gehe damit nochmals zu ihm. Vielleicht ist er dann ja einsichtig.

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Das ist ja spannend, ich hätte auch gedacht, dass es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht beim Wegerecht geben würde. Wie man sich irren kann! Aber klar, nur weil man etwas schon ewig tut, ist es ja nicht rechtens. Ich hoffe, du kannst dich mit deinem Nachbarn friedlich einigen. So ein Nachbarschaftsstreit ist doch immer blöd.

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Gast
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