hrlipp Geschrieben January 26, 2018 Melden Share Geschrieben January 26, 2018 Ich plane für unseren Balkon, aufgrund der exponierten Eck-Lage eine Balkonverglasung zu machen. Nun ist es aber auch so, dass ich nicht sicher bin, wie lange wir noch in dieser Wohnung wohnen werden, aus privaten Gründen. Kann ich einen evtl. Käufer die Balkonverglasung auch als Wertsteigerung für die Wohnung anrechnen, ist das evtl. gängige Praxis - oder wie wird das gehandhabt? Die Balkonverglasung wäre etwa so wie die hier, so übers Eck um den Sitzplatz abzuschliessen: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben January 26, 2018 Melden Share Geschrieben January 26, 2018 Hi hrlipp, m.E. ist das für deine Wohnung überhaupt keine Wertsteigerung. Das sind so Sachen, welche sich der Verkäufer einer Wohnung immer schön ausmalt, ich hab ja noch ein LED-Geländer, ne Sauna und ne Balkonverglasung... Das ist alles gut und recht, aber wenns dem Käufer nicht gefällt, kommts einfach wieder raus. Und ausserdem ändert das ja auch nichts an der Wohnung. Der Balkon ist immernoch derselbe wie vorher. Daher Wertsteigerung - Nein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...