Johann2047 Geschrieben January 2, 2019 Melden Share Geschrieben January 2, 2019 Es geht um das Näherbaurecht und um den Gebäudeabstand. Die Situation ist folgende. Der Nachbar möchte von uns das Näherbaurecht. Sein Haus steht direkt an der Grundstücksgrenze. An unserem Haus befindet sich eine Scheine. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 1,20 Meter. Der Nachbar möchte dieses Haus abreissen und von den Grundmauern an neu aufbauen. Das soll dann auch nach Süden zeigen. Also an der Grundstücksgrenze entlang. Dazu braucht er das Näherbaurecht von uns. Rechtlich bin ich etwas überfragt. Auf was muss ich achten? Gruss Johann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben January 2, 2019 Melden Share Geschrieben January 2, 2019 Hallo Johann, Bei dem Näherbaurecht kann das einseitig erfolgen, aber auch auf beiden Seiten. So hatte ich mal so ein Fall vor Jahren. Mein damaliger Nachbar verlangte von mir, das Näherbaurecht, aber er wollte das nur einseitig haben. Dabei hatte ich nicht mit gespielt. Sein Haus steht direkt an der Grundstücksgrenze. Wenn es diesen Gebäudeabstand schon so existiert, dann muss es ja schon ein Näherbaurecht geben. Das erst einmal prüfen. Zu diesem Thema findest du hier viele Anhaltspunkte. http://bawos.ch/naeherbaurecht/ Viele Grüsse Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...