Gast Robin Geschrieben May 3, 2019 Melden Share Geschrieben May 3, 2019 Ich besitze eine Wohnung in einem Stockwerkeigentum. Dort habe ich auch einen Gartensitzplatz. Jetzt möchte ich dort einen Whirlpool aufstellen. Die Grösse ist 1.50 mal 2.50 Meter. Ich habe eine Frage an die Experten hier. Brauche ich dazu eine Einverständniserklärung der anderen Stockwerkeigentümer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baufuchs Geschrieben May 3, 2019 Melden Share Geschrieben May 3, 2019 Hi, Aus dem Bauch heraus würde ich meinen, ja, du brauchst zu diesem Whirlpool die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer. Ich kenne einen Arbeitskollegen, der musste für eine Baumpflanzung in seinem Gartensitzplatz die Erlaubnis einholen. So kann ich mir das bei einem Whirlpool auch echt vorstellen. Liegt dann die Zustimmung vor, dann braucht es noch eine Baubewilligung der Gemeinde. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Johann2047 Geschrieben May 3, 2019 Melden Share Geschrieben May 3, 2019 Hier in das Sondernutzungsrecht schauen. Oft ist das im Stockwerk Reglement enthalten, was erlaubt ist und was nicht. Ist dort nichts geregelt, dann einen Antrag an die Eigentümerversammlung stellen. Das muss schon ein fundierter Antrag sein, sonst gibt es keine Mehrheiten. Erfolgt das nicht, dann kann es Ärger mit dem Nachbarn geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dieter Geschrieben May 3, 2019 Melden Share Geschrieben May 3, 2019 Zitat Liegt dann die Zustimmung vor, dann braucht es noch eine Baubewilligung der Gemeinde. Das ist in meinen Augen nicht erforderlich. So würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Aber einen Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung, dass ist schon erforderlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...