Jump to content

Recommended Posts

Hallo, um Immobilien in der Schweiz zu kaufen, gibt es im Grunde genommen keine rechtlichen Einschränkungen für EU-Bürger und andere Ausländer. (wenn man auch dort wohnt) 

Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder -genehmigung. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Bestimmungen in verschiedenen Kantonen unterschiedlich sein können. In Zürich, um nur ein Beispiel zu nennen, benötigen Personen, die nicht in der Schweiz ansässig sind, eine spezielle Genehmigung vom kantonalen Grundbuchamt.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Finanzierung einer Immobilie in der Schweiz ähnliche Bedingungen beinhaltet wie beispielsweise eine ausreichend gute Bonität, ein Arbeitsverhältnis oder den Kaufpreis: es gibt Grenzen, bis zu welcher Höhe man als Käufer / Investor in der Schweiz Immobilien finanzieren kann. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gerade eben schrieb Phaxe:

Wer kann in der Schweiz Immobilien kaufen? :blink:

In der Schweiz können sowohl Schweizer Staatsbürger als auch Ausländer Immobilien erwerben, allerdings gelten für Ausländer bestimmte Einschränkungen. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch bekannt als "Lex Koller", regelt den Immobilienerwerb durch Nicht-Schweizer.

Im Allgemeinen können ausländische Staatsbürger eine Immobilie in der Schweiz kaufen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie besitzen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerausweis B oder C).
  2. Die zu erwerbende Immobilie dient als Hauptwohnsitz und wird während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung genutzt.

Für ausländische Staatsbürger, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder die Immobilie als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz nutzen möchten, gelten strengere Regelungen. In solchen Fällen ist eine Bewilligung des zuständigen Kantons erforderlich. Die Anzahl der Bewilligungen für den Kauf von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen durch Ausländer ist jedoch begrenzt.

Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen ausländische Staatsbürger Immobilien ohne Bewilligung erwerben dürfen, wie zum Beispiel im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung.

Gruss! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Ramon:

In der Schweiz können sowohl Schweizer Staatsbürger als auch Ausländer Immobilien erwerben, allerdings gelten für Ausländer bestimmte Einschränkungen. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch bekannt als "Lex Koller", regelt den Immobilienerwerb durch Nicht-Schweizer.

Im Allgemeinen können ausländische Staatsbürger eine Immobilie in der Schweiz kaufen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie besitzen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerausweis B oder C).
  2. Die zu erwerbende Immobilie dient als Hauptwohnsitz und wird während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung genutzt.

Für ausländische Staatsbürger, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder die Immobilie als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz nutzen möchten, gelten strengere Regelungen. In solchen Fällen ist eine Bewilligung des zuständigen Kantons erforderlich. Die Anzahl der Bewilligungen für den Kauf von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen durch Ausländer ist jedoch begrenzt.

Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen ausländische Staatsbürger Immobilien ohne Bewilligung erwerben dürfen, wie zum Beispiel im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung.

Gruss! 

Ws genau regelt denn die "Lex Koller"? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Phaxe:

Ws genau regelt denn die "Lex Koller"? 

Die Lex Koller ist der umgangssprachliche Name für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, welches in der Schweiz den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger regelt. Dieses Gesetz wurde 1983 eingeführt, um eine übermässige ausländische Beteiligung am Schweizer Immobilienmarkt zu begrenzen und die Verfügbarkeit von Wohnraum für Schweizer Staatsbürger zu gewährleisten. Die Lex Koller legt verschiedene Einschränkungen und Bedingungen für den Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Nicht-Schweizer fest.

Die wichtigsten Regelungen der Lex Koller sind:

  • Ausländische Staatsbürger, die in der Schweiz leben und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerausweis B oder C) besitzen, dürfen eine Immobilie erwerben, wenn sie diese als Hauptwohnsitz nutzen.
  • Ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung, die eine Immobilie als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz nutzen möchten, benötigen eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Anzahl solcher Bewilligungen ist begrenzt.
  • Ausländische Unternehmen und institutionelle Anleger unterliegen ebenfalls den Regelungen der Lex Koller und müssen Bewilligungen einholen, um in der Schweiz Immobilien zu erwerben.
  • In bestimmten Fällen, wie bei Erbschaften oder Schenkungen, können ausländische Staatsbürger ohne Bewilligung Immobilien erwerben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen der Lex Koller von Kanton zu Kanton variieren können. Ist halt wie immer in der Schweiz, jedes Dorf hat seine eigenen Regeln! 

Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie in der Schweiz rechtlich beraten zu lassen, um alle geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu verstehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Phaxe:

Und wie bekommt man eine solche Bewilligung als Zweitwohnsitz in einem Kanton, als EU-Bürger?

Als EU-Bürger, der eine Immobilie als Zweitwohnsitz in einem Kanton der Schweiz erwerben möchte, musst Du einen Antrag auf Bewilligung gemäss der Lex Koller stellen. Der Bewilligungsprozess kann je nach Kanton variieren, aber im Allgemeinen müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:

  1. Identifizieren Sie die zuständige Behörde im Kanton, in dem Sie die Immobilie erwerben möchten. In der Regel ist dies die kantonale Grundbuch- oder Liegenschaftsverwaltung.
  2. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein, in dem Sie um eine Bewilligung für den Erwerb einer Immobilie als Zweitwohnsitz bitten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen, wie z.B. einen Kaufvertrag, Identitätsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über Ihren Wohnsitz und Ihre finanzielle Situation.
  3. Warten Sie auf die Entscheidung der Behörde. Die Bearbeitungszeit kann variieren, abhängig von der Arbeitsbelastung der Behörde und der Komplexität Ihres Falls. Beachten Sie, dass die Anzahl der Bewilligungen für den Kauf von Zweitwohnsitzen durch Nicht-Schweizer begrenzt ist.
  4. Wenn Ihre Bewilligung genehmigt wird, können Sie den Kauf der Immobilie abschließen. In der Regel wird die Bewilligung im Grundbuch eingetragen, um den rechtmäßigen Erwerb der Immobilie zu dokumentieren.

Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie als Zweitwohnsitz in der Schweiz rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und den Bewilligungsprozess erfolgreich durchlaufen. Da der Bewilligungsprozess von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich auch über die spezifischen Regelungen im Kanton, in dem Sie eine Immobilie erwerben möchten, informieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...