Der Eigenmietwert gehört zu den beliebtesten Feindbildern der Schweizer. Seit weit mehr als 20 Jahren wird die Abschaffung gefordert – und nun sieht es tatsächlich so aus, als stünde der Eigenmietwert vor dem Ende. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Argumente für und wider die Abschaffung des Eigenmietwertes.
Für den Hauseigentümerverband ist es ein „historischer Meilenstein“, für Hauseigentümer bestenfalls ein wenig attraktiver Kompromiss. Der umstrittene Eigenmietwert soll in Kürze abgeschafft werden – und sorgt für Kontroversen. Erfahren Sie hier alles zur Zukunft des Eigenmietwerts in der Schweiz.
Spielplätze sind für Kinder und Eltern gleichermassen eine tolle Sache. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Kinder und sorgen für spassige Erlebnisse, was auch den Eltern Freude bereitet. Dennoch ist das Spielen auf einem Kinderspielplatz nicht ganz ungefährlich und nicht selten müssen nach einem Unfall wichtige Haftungsfragen geklärt werden.
Das Baurecht kennt eine Vielzahl an speziellen Ausdrücken, mit denen Häuslebauer und diejenigen, die es werden wollen, zu kämpfen haben. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Geschoss zu. Anders als im militärischen Bereich wird im Bauwesen mit Geschoss natürlich kein Projektil bezeichnet, sondern die Ebene eines Hauses. Erdgeschoss, Untergeschoss, Dachgeschoss – diese Begriffe sind uns wohl allen geläufig und hinreichend bekannt.
Das Näherbaurecht ist ein Grenzbaurecht, das eine Unterschreitung der baurechtlich vorgeschriebenen Mindestabstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze ermöglicht. Es kann dann zur Anwendung kommen, wenn ein Grundstück aufgrund seiner Lage, Form und Ausrichtung größere Schwierigkeiten bei der befriedigenden Realisierung eines Bauprojekts bereitet.
Die Ausnützungsziffer berechnen ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung des Verhältnisses von Grundstücksfläche und der darauf befindlichen Wohnzone. Deshalb ist die Ausnützungsziffer ein entscheidendes Bewertungskriterium und ein Bestandteil des öffentlichen Baurechts – und hier insbesondere des Bauplanungsrechts.