Swiss.Stephan
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Hauskauf: gemeinsam oder alleine?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich stimme zwar auch den Aussagen von Nicola und Nessio zu, möchte jedoch einen Aspekt erwähnen, der mir sehr wichtig ist. Wenn du das Haus alleine kaufst und es später deinem Partner überschreibst, könnte das steuerlich nachteilig sein, wenn du noch andere Vermögenswerte besitzt. Beispielsweise, wenn du später eines Tages verstirbst. Durch das Vererben kann es sein, dass der Betrag, den dein Partner vom Haus- und Grundbesitz erben würde, höher ist, als derjenige, den er sonst erben würde. Dies kann dazu führen, dass dein Partner hohe Erbschaftssteuern zahlen muss. Allerdings könnte es sein, dass er davon befreit wird, da ihr verheiratet seid. Ich empfehle dir deshalb, einen Treuhänder oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, bevor du etwas unternimmst. Grüessli und viel Erfolg beim Hauskauf! Stephan -
Hausverkauf in der Schweiz - Macht ein Makler Sinn?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nicola! Ich stimme FWinkler zu, ein Makler kann sehr nützlich sein, insbesondere wenn du wenig Erfahrung im Bereich Immobilienverkauf hast. Der Makler ist kompetent in allen Aspekten des Verkaufs, worauf er spezialisiert ist. Das gibt dir den notwendigen Raum, dich um andere Dinge zu kümmern, die nicht mit dem Verkauf zusammenhängen. Wie bereits gesagt wurde, muss du jedoch auf die Provision achten, die Makler verlangen. Wenn du das Haus in Eigenregie verkaufst, sparst du dir die Gebühren des Maklers. Andererseits könnte es auch hilfreich sein, wenn du jemanden beauftragst, dich bei der Bewertung deines Hauses zu unterstützen, unabhängig davon, ob du einen Makler einbeziehst oder nicht. Ein professioneller Sachverständiger wird dir helfen, den fairen Marktwert des Hauses zu ermitteln und den besten Verkaufspreis festzulegen. Gruss, Stephan -
Höhere Baukosten als geplant - Welche Rechte habe ich?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Lieber Nicola, ich kann sehr gut nachvollziehen, wie ärgerlich es sein muss, wenn ein Architekt seinen Pflichten nicht nachkommt. Das kann zu Frustration und sogar finanziellen Schäden führen. Doch keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, diesen Verantwortungsmissbrauch anzugehen und Schadensersatz zu fordern. Eine der Hauptpflichten eines Architekten ist es, den Preis vorher korrekt zu kommunizieren. Wenn der Architekt das nicht tut und somit gegen seine Pflichten verstösst, ist es möglich, ihn zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt verschiedene Schritte, die in diesem Fall unternommen werden können: 1. Nochmaliges Gespräch mit dem Architekten Bevor man rechtliche Schritte einleitet, sollte man immer das direkte Gespräch mit dem Architekten suchen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für das Verhalten des Architekten oder es lässt sich eine Lösung finden. Wenn Sie sich für ein Gespräch mit dem Architekten entscheiden, sollten Sie auf jeden Fall eine Art "Protokoll" führen: Notieren Sie sich das Datum, den Ort und die Ergebnisse des Gesprächs. So haben Sie später einen Nachweis über das Gespräch und dessen Inhalt. 2. Schlichtungsverfahren Wenn das Gespräch mit dem Architekten nicht zum Erfolg führt, kann ein Schlichtungsverfahren eine Alternative sein. Hierbei wird ein unabhängiger Schlichter hinzugezogen, der zwischen den Parteien vermittelt. Das Schlichtungsverfahren ist in der Regel schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. 3. Gerichtsverfahren Wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, bleibt noch der Gang vor Gericht. Hierbei sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Zusammen mit ihm können Sie eine Klage einreichen und Schadensersatz fordern. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein Gerichtsverfahren immer sehr aufwendig und kostenintensiv sein kann. Sie sollten sich im Vorfeld gut überlegen, ob es tatsächlich notwendig ist, vor Gericht zu gehen. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um Ihre Ansprüche und Optionen zu klären. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen. Viele Grüsse, Stephan -
Mobiles Wohnen auf eigenem Grundstück in der Schweiz?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hoi FWinkler, ich denke, dass das tausendprozentig möglich ist! Hier in der Schweiz gibt es auch Menschen, die in Schiffen oder sogar in selbstgebauten Häusern auf eigenen Grundstücken leben. Das Ganze hängt sehr von der Gemeinde ab, in der sich das Grundstück befindet. Prüfe also die Zonenreglemente und baurechtlichen Vorschriften der Gemeinde, um herauszufinden, ob das Mobilheim oder der Zirkuswagen erlaubt ist. In einigen Gemeinden muss man eine Baubewilligung beantragen, wenn sich das bewohnbare Objekt auf dem Grundstück befindet. Ein guter Tipp wäre, sich bei der Gemeinde erkundigen, welche Zone sich dafür eignet. Da die Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, gibt es meistens graue Zonen, in denen der Bau von Mobilheimen bzw. Zirkuswagen möglich ist. In der Schweiz gibt es immer mehr Menschen, die Alternative Wohnformen suchen, wie zum Beispiel in Zirkuswagen oder Mobilheimen. Aber bevor man sich dafür entscheidet, gibt es einige Regeln und Vorschriften zu beachten. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Zonenreglemente und baurechtlichen Vorschriften, die man einhalten muss. Es gibt jedoch einige Tipps, wie man das gewünschte Wohnprojekt in die Tat umsetzen kann. Ein wichtiger Tipp ist, sich beim zuständigen Bauamt oder der Gemeinde zu informieren. Es gibt bestimmte Zonen, die sich besser für alternative Wohnprojekte eignen als andere. Es ist daher ratsam, sich genau zu informieren, ob und welche Zone sich für das eigene Projekt eignet. Die Vorschriften für den Bau von Mobilheimen und Zirkuswagen können je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Oftmals gibt es auch Grauzonen, in denen einige Bestimmungen nicht klar definiert sind. Hier kann man versuchen, eine Bewilligung zu beantragen oder das Projekt einfach ohne Bewilligung zu realisieren. Wer ein Mobilheim oder einen Zirkuswagen auf seinem eigenen Grundstück bauen möchte, sollte sich jedoch im Vorfeld informieren. Oftmals muss man eine Baubewilligung beantragen, wenn das bewohnbare Objekt auf dem Grundstück steht. Ohne Baubewilligung kann es passieren, dass das Projekt rückgebaut werden muss oder sogar Strafen drohen. Es gibt jedoch auch positive Beispiele von alternativen Wohnprojekten in der Schweiz. In der Gemeinde Thalwil am Zürichsee zum Beispiel haben Bewohner erfolgreich eine alternative Siedlung gebaut. Die sogenannte "Feldscheune" besteht aus zehn Mini-Häusern, einem Gemeinschaftsgebäude und einem Garten. Die Bewohner haben hier in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein alternatives Wohnprojekt auf die Beine gestellt. Fazit: Alternative Wohnformen auf eigenen Grundstücken sind auch in der Schweiz möglich. Wichtig ist jedoch, dass man sich an die Regeln und Vorschriften der jeweiligen Gemeinde hält. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Bauamt oder Ihrer Gemeinde, welche Zonen für alternative Wohnprojekte geeignet sind und welche Vorschriften es zu beachten gibt. Mit etwas Glück und Geschick kann man sein Traumhaus auf Rädern erfolgreich verwirklichen. -
Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung: Wie viel braucht man?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, ich plane bald mit dem Bau eines Hauses und wollte mich über Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung informieren. Die Versicherungen, die ich bisher gefunden habe, empfehlen eine Absicherung von 5 Millionen Schweizer Franken. Zudem gibt es noch Zusatzversicherungen für Dinge wie Baugerüst, Einrichtungen und Kratzer auf Glas. Ich frage mich, ob so hohe Absicherungen wirklich nötig sind und ob diese Zusatzversicherungen essentiell sind. Wie viel habt ihr für eure Versicherungen gezahlt? Habt ihr Erfahrungen mit Schäden am Bau gemacht, die durch die Versicherungen abgedeckt wurden? Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge! Liebe Grüsse, Stephan -
Heizungsprobleme in unserer neuen ETW - wie sollen wir vorgehen?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, Ich verstehe, dass du ein Problem mit deinem Vermieter hast und es tut mir leid zu hören, dass du das Problem nicht lösen konntest. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass du als Mieter bestimmte Rechte hast, um sicherzustellen, dass dein Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise hast du das Recht, eine schriftliche Beschwerde einzureichen, wenn du mit dem Zustand deiner Wohnung unzufrieden bist. Diese Beschwerde sollte genau beschreiben, welche Art von Problem du hast, wie es dich beeinträchtigt und welche Massnahmen dein Vermieter ergreifen sollte, um das Problem zu lösen. Ich habe auch schon einmal ein ähnliches Problem mit Schimmel in meiner Wohnung gehabt und musste eine Mietzinsreduktion beantragen, weil der Vermieter nichts unternommen hatte. Wir haben uns auf eine Reduktion von 30% geeinigt und ich empfehle dir, eine ähnliche Vereinbarung zu treffen, wenn möglich. Als neuer Besitzer hast du auch das Recht, bestimmte Reparaturen und Wartungsarbeiten selbst durchzuführen, wenn dein Vermieter nicht bereit oder in der Lage ist, dies zu tun. In diesem Fall musst du deinem Vermieter jedoch eine angemessene Frist für die Durchführung der Arbeiten einräumen. Es ist wichtig, dass du dich an bestimmte Fristen hältst, wenn du eine Mietzinsreduktion beantragst oder eine schriftliche Beschwerde einreichst. Die meisten Vermieter haben eine Frist von mindestens 30 Tagen, um auf eine Beschwerde zu reagieren oder eine Reparatur durchzuführen. Als zusätzliche Vorsichtsmassnahme empfehle ich dir, ein paar Fotos von dem Problem zu machen und sie deiner Beschwerde oder deinem Antrag auf Mietzinsreduktion beizufügen. Auf diese Weise gibt es keinen Raum für Missverständnisse oder Unklarheiten darüber, was genau das Problem ist und wie es behoben werden kann. Letztendlich hängt es von dir und deiner Situation ab, wie du vorgehst. Wenn du jedoch weisst, dass du bestimmte Rechte als Mieter hast, kannst du sicherstellen, dass dein Vermieter seine Verpflichtungen erfüllt und dein Zuhause sicher und angenehm bleibt. Ich hoffe, dass dir diese Tipps helfen und dass du bald eine Lösung für dein Problem findest. Grüsse, Stephan -
"Ist der Preis für den Baumeister zu hoch?"
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich habe die Baumeisterkosten für den Bau meines EFH erhalten und ich muss sagen, dass ich ziemlich überrascht bin. Ich möchte gerne eure Meinung dazu hören und ob dieser Preis normal ist. Also, unser Haus wird auf Pfählen gebaut und wird einen Rauminhalt von 1464m3 haben, ohne Keller oder Carport. Es wird viel Stahlbeton nach den Berechnungen des Statikers geben. Ich denke nicht, dass es im Gegensatz zu anderen Häusern Komplikationen gibt. Der Preis für den Baumeister liegt bei 430'000 CHF inklusive Kanalisation, Werkleitungen und Erdarbeiten. Damit ergibt es einen Preis von ca. 260 CHF/m3. Mit einem Rabatt kostet es 400'000 CHF. Als ich im Forum geschaut habe, habe ich Preise unter 200 CHF gefunden. Gibt es hier etwas, das ich verpasst habe oder ist es tatsächlich zu viel? Wenn wir den Rohbau hinzufügen, wie viel Prozent der Gesamtkosten macht der Rohbau in etwa aus? Ich habe keinerlei Erfahrung und keine Vergleichsmöglichkeiten in diesem Bereich gefunden. Vielen Dank, Stephan -
Vergleich von Steuerwert und Verkehrswert einer Liegenschaft
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, vielleicht interessiert Dich auch, was bei der Vererbung einer Liegenschaft passiert. In diesem Fall wird nämlich der Verkehrswert zum massgebenden Wert. Der neue Besitzer muss nämlich Vermögenssteuern auf den aktuellen Marktwert bezahlen. Eine Ausnahme bildet allerdings das eigene Einfamilienhaus, wenn der Erbe oder die Erbin darin wohnt. Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. Schönen Tag noch, Stephan -
Berechnung des Eigenmietwerts eines EFH in Aargau
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen Ich bin hierher gekommen, um zusätzliche Informationen über die Berechnung des Eigenmietwerts zu erfahren. Ich hörte, dass die Berechnung des Eigenmietwerts fortgesetzt wird, auch wenn das Eigenheim leer steht. Stimmt das? Und wenn ja, berechnet sich der Wert auf dieselbe Weise? Danke im Voraus! -
upc cablecom: Vertragliche Durchleitungsrechte beim Neubau
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Abend Nicola! Ich habe auch einen ähnlichen Vertrag mit upc cablecom unterzeichnet und keine Probleme mit Durchleitungsrechten erlebt. Falls Sie Bedenken haben, empfehle ich, den Support von upc nach den Geräten oder Kabeln zu fragen, die in Ihrem Haus installiert werden. Sie haben das Recht, eine Liste der Kabel und Hardware, die auf Ihrem Grundstück installiert wurde, zu erhalten. Unter Umständen wird ein Verteilerkasten von upc in Ihrem Keller installiert. Jedoch hat upc nicht automatisch die Erlaubnis, Ihre Kabel oder Funkübertragungen ohne eine separate Vereinbarung zu nutzen. Falls wider Erwarten doch Probleme mit Ihrem Vertrag aufkommen, empfehle ich Ihnen, die unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation zu beauftragen, um bei eventuellen Vertragsstreitigkeiten zu vermitteln. Diese ist eine offizielle Institution, die speziell für derartige Anliegen geschaffen wurde. Selbst wenn Sie mit den Durchleitungsrechten von upc cablecom nicht zufrieden sein sollten, haben Sie jederzeit das Recht, andere Kabel- und/oder Internetanbieter über Ihre Bedenken zu informieren. Bei ausreichender Angebotswahl können Sie einen geeigneten Anbieter finden, der Ihren Bedürfnissen besser entspricht. In der Tat hat jeder Kunde in der Schweiz das Recht auf eine gewisse Transparenz in Bezug auf die Nutzung seiner Verbindungen. Alles, was auf Ihrem Grundstück installiert wird, gehört Ihnen, inklusive der Kabel und Hardware, die Teil von upc cablecoms Infrastruktur sind. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Bedarf eine Liste dessen einfordern, was in Ihrem Zuhause installiert wurde. Um es noch einmal zusammenzufassen, sollten Sie bei Fragen oder Bedenken zu Ihrem Vertrag mit upc cablecom den Vertragssupport kontaktieren oder die unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation beauftragen. Mit ausreichender Information und Auswahlmöglichkeit können Sie jederzeit einen Anbieter finden, der Ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt. -
Solarstrom selbst nutzen in CH: Wie geht das?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich frage mich, ob es in der Schweiz möglich ist, Strom, den man selbst erzeugt hat, zu nutzen und den Überschuss ins Netz einzuspeisen. Ich plane diese Sommer, mein Dach zu erneuern und eine integrierte PV-Anlage anzubringen. Da die Netzparität inzwischen fast erreicht ist und ich mich auf das Ende des KEV vorbereite, wäre es schön, den Strom selbst zu nutzen und nur den Überschuss in das Netz zu entlassen. Leider lässt sich das Problem mit dem normalen Stromzähler von BKW nicht lösen. Hier besteht das Problem darin, dass man sich illegal bewegt, weil man den Zähler rückwärts laufen lässt und somit den normalen Tarif kassiert, anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen ~ 11.30Rp/kWh, die die BKW vergüten muss. Dabei hat es den Vorteil, dass ich den Strom, den ich selbr erzeuge und nutze, nicht versteuern muss, weil der Strom nicht über den Zähler geht. Ich bin davon überzeugt, dass ein Haushalt in der Schweiz mit einer PV-Anlage von 5-8 kWp etwa 2/3 des Jahres 100% des selbst erzeugten Stroms nutzen kann. Dabei können intelligente Steuerungen für Boiler, Geschirrspüler, Kühlschrank etc. eingesetzt werden. Was denkt ihr darüber? Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Stephan -
Neubau auf Nachbarsgrundstück: wer bezahlt die Fassade?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey FWinkler, es tut mir leid zu hören, dass du Probleme hast, eine feuerfeste Fassade zu finanzieren. Ich hatte ein ähnliches Problem und kann dir daher vielleicht weiterhelfen. In unserem Fall mussten wir die Fassade selbst finanzieren, da der Bauer auf dem Nachbargrundstück bereits gebaut hatte und wir keine andere Wahl hatten. Wenn du sicher gehen möchtest, ob du wirklich für die Finanzierung verantwortlich bist, empfehle ich dir, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann dir Auskunft über die aktuelle Rechtslage geben und dir sagen, ob du tatsächlich verpflichtet bist, die Fassade zu finanzieren. Alternativ kannst du auch ein Amt aufsuchen, das für Baugenehmigungen zuständig ist. Hier kannst du dich ebenfalls informieren, ob die Finanzierung der feuerfesten Fassade in deinem Fall notwendig ist. In jedem Fall wünsche ich dir viel Glück und hoffe, dass du eine Lösung für dein Problem findest. Herzliche Grüsse, Stephan -
Eigenkapital und das bindende Land
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüezi miteinander, Ich bin in der Vorplanung für den Kauf meines Eigenheims und habe eine Frage zur Eigenkapitalanrechnung. Ich habe ein Grundstück im Wert von etwa 1000 CHF/m2 als Geschenk von meinem Vater erhalten. Als ich zur Bank ging, dachte ich, dass ich die erforderlichen 20% des Eigenkapitals mit den 500.000 CHF, die ich habe, in bar abdecken könnte. Die Bank belehrte mich jedoch eines Besseren und erklärte, dass das "gebundene" Geld im Grundstück als Eigenkapital nicht anrechenbar ist. Sprich, ich muss zusätzliches Geld in bar mitbringen, um die Anforderungen zu erfüllen. Ich war nur bei einer Bank und jetzt frage ich mich, ob das wirklich Sinn ergibt. Immerhin besitze ich 500.000 CHF an Eigenkapital. Stephan -
Hi Nessio, ich kann deine Enttäuschung absolut nachvollziehen. Es ist ärgerlich, wenn eine Baufirma Änderungen an den Plänen vornimmt, ohne die Käufer zu konsultieren. Wenn du keine Lösung findest, die dir gefällt, könntest du vielleicht einen Innenarchitekten konsultieren, der dir dabei helfen kann, das Beste aus der Situation herauszuholen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, wie du die Schwerter und Rahmen in dein Innendesign einbeziehen kannst, um ein harmonisches Ergebnis zu erzielen. Beste Grüsse, Stephan
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Wie hoch sind die Baukosten für ein "normales Haus"?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Nessio, es gibt viele Möglichkeiten, um die Baukosten zu reduzieren. Hier sind einige Beispiele: 1. Verwendung von günstigeren Materialien Um Kosten zu sparen, können Glaselemente durch preiswertere Glasvarianten ersetzt werden. Auch Bodenbeläge und Nasszellen können mit Keramik- oder Vinylfliesen anstatt mit teurem Parkettboden ausgestattet werden. 2. Änderungen in der Planung Durch eine effizientere Planung können ebenfalls Kosten eingespart werden. Der Architekt kann beispielsweise die Grösse des Hauses verringern oder eine andere Form wählen, um das Bauvorhaben günstiger zu gestalten. 3. Andere Bauweise Eine alternative Bauweise kann ebenfalls zu einer Reduzierung der Kosten führen. Eine Holzhaus-Konstruktion mit einer gut isolierten Holzfassade ist eine Möglichkeit. Auch kühle Metallelemente mit klaren Linien können günstiger sein als der traditionelle Massivbau. Beispiel Unsere Freunde wollten ein Haus auf einem kleinen Budget bauen. Ihr Architekt schlug eine Holzhaus-Konstruktion mit einem begrünten Dach vor. Anfangs waren sie skeptisch, da dieser Vorschlag gegen ihre Vorstellung eines traditionellen Hauses ging. Nach einiger Überlegung stimmten sie jedoch zu und waren begeistert von den Ergebnissen. Das Haus war nicht nur günstiger als erwartet, sondern auch gut isoliert und luftdurchlässig. Dadurch senkten sich ihre Energiekosten und auch die Heizkosten waren deutlich geringer. Um die Kosten noch weiter zu senken, können auch Do-It-Yourself-Projekte in Betracht gezogen werden. Wenn man handwerklich begabt ist, kann man einige Arbeiten selbst ausführen und so die Kosten weiter reduzieren. Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Baukosten zu reduzieren. Am besten ist es, mit einem Architekten zu sprechen und gemeinsam nach einer günstigen Lösung zu suchen. -
Hi Nessio, ich möchte mich über Nicola's Antwort hinaus auch positiv auf das Notariat beziehen, in dem der Schuldbrief deponiert ist. Bei der Käufersuche prüfen Interessenten oft die Anzahl der Schuldbriefe auf ein Haus. Wenn Sie in Zukunft Ihr Haus verkaufen möchten, wird Ihre Bank den Schuldbrief an das Notariat zurückschicken. In diesem Fall haben Sie keinen Aufwand damit und können später schnell handeln. Ich hoffe, dies trägt dazu bei, Ihre Frage zu klären! Stephan
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Gemeinde blockiert Zugang zu Ferienwohnung
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme mit Ihrem Zufahrtsrecht haben. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, ist eine schriftliche Beschwerde bei der Gemeinde einzureichen. Die Beschwerde sollte alle notwendigen Informationen enthalten, insbesondere die genaue Adresse Ihres Grundstücks und die Details der Einschränkungen, auf die Sie stossen. Es ist wichtig, dass Sie in Ihrer Beschwerde auf Ihr Anrecht auf Zufahrtsrecht hinweisen und alle einschlägigen Gesetze oder Verordnungen zitieren, die dieses Recht unterstützen. Wenn die Gemeinde Ihre Beschwerde ablehnt oder nicht angemessen darauf reagiert, sollten Sie möglicherweise eine rechtliche Beratung in Betracht ziehen. Eine Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, rechtliche Schritte einzuleiten und Ihre Interessen zu verteidigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass rechtliche Schritte unter Umständen teuer sein können. Bevor Sie weitere Schritte einleiten, sollten Sie die Kosten und möglichen Ergebnisse sorgfältig abwägen. Es ist auch eine gute Idee, mit anderen Grundstückseigentümern in Ihrer Gegend zu sprechen und herauszufinden, ob sie ähnliche Probleme haben. Eine gemeinsame Lösung oder ein gemeinsamer Standpunkt könnte dazu beitragen, Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung durch die Gemeinde zu verbessern. Ich hoffe, dass meine Ratschläge Ihnen helfen werden, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Beste Grüsse, Stephan -
Tipps zur Steuervermeidung bei Immobilienerbschaft in der Schweiz
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hoi Nessio, ich verstehe, dass du in einer schwierigen Situation bist und nach Möglichkeiten suchst, die Steuerlast im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie zu reduzieren. Es gibt mehrere Optionen, die du prüfen könntest. Zunächst einmal kannst du prüfen, ob es möglich ist, die Immobilie auf die Erben zu übertragen, anstatt sie zu verkaufen. Dies könnte eine Möglichkeit sein, um Steuern zu sparen. Wenn die Übertragung innerhalb der Familie stattfindet, fällt nämlich keine Steuer an. Allerdings darf die Übertragung nur gegen Bezahlung von höchstens 1 % des anteiligen Verkehrswertes stattfinden. Wenn die Immobilie beispielsweise einen Verkehrswert von 500.000 CHF hat, darf die Übertragung nicht mehr als 5.000 CHF kosten. Wenn du diese Möglichkeit prüfen möchtest, ist es wichtig, einen Spezialisten für Steuerrecht zu Rate zu ziehen, der dir bei der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften helfen kann. Eine weitere Option ist die Aufteilung der Immobilie. Dabei wird das Grundstück in kleinere Parzellen aufgeteilt, die einzeln verkauft werden. Diese Vorgehensweise kann dazu beitragen, den Wert der Immobilie zu verringern und somit auch die Steuerlast zu reduzieren. Wenn beispielsweise die Immobilie nur als Gesamtpaket verkauft werden kann und einen Wert von 1.000.000 CHF hat, könnte eine Aufteilung in vier Parzellen zu je 250.000 CHF den Gesamtwert auf 1.000.000 CHF senken. Dies könnte bedeuten, dass du weniger Steuern zahlen musst. Auch hier ist es wichtig, einen Spezialisten für Steuerrecht zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft. Eine dritte Möglichkeit, die du in Betracht ziehen könntest, ist ein Gestaltungswechsel. Hierbei wird das Eigentum an der Immobilie in eine GmbH oder AG überführt, die dann von den Erben übernommen wird. Auf diese Weise wird die Übernahme der Beteiligung an der Gesellschaft begünstigt, nicht jedoch der Immobilie selbst. Dies kann dazu beitragen, Steuerreserven zu bilden und somit die Steuerlast zu senken. Auch hier ist es wichtig, einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft. Ich hoffe, ich konnte dir helfen, ein paar Ideen zu sammeln und dich auf mögliche Optionen aufmerksam zu machen, um die Steuerlast im Zusammenhang mit dem Verkauf deiner Immobilie zu reduzieren. Lass mich wissen, wenn du weitere Fragen hast. Liebe Grüsse, Stephan -
Hausverbot aufgrund von Nachbarschaftsstreit - Ist es gültig?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Es kann vorkommen, dass ein schriftliches Hausverbot durchgesetzt wird. Laut StGB Art. 186 wird Hausfriedensbruch bestraft, wenn eine Person ein Gebäude missachtet und das Hausverbot bewusst ignoriert. Dabei muss der Bereich, den das Hausverbot betrifft, deutlich markiert sein. Eine Absicherung des gesamten Grundstücks ist nicht nötig, jedoch sollten die Tafeln, die das Verbot verdeutlichen, gut sichtbar platziert werden. Ein mündliches oder schriftliches Hausverbot ist für den Schutz des Eigentums nicht ausreichend. Um die Gäste des Nachbarn wirklich daran zu hindern, das Grundstück zu betreten, benötigt es beweisbare Massnahmen. Sollte ein Nachbar trotz des Hausverbots das Grundstück betreten, so haben Sie als Eigentümer das Recht, die Ordnungskräfte zu rufen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs einzureichen. Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass der Vorgang bewiesen werden muss. Andernfalls droht eine Verurteilung wegen Verleumdung oder ähnlichen Vorwürfen. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, Kameras aufzustellen, die eine schnelle Auswertung und Beweisführung ermöglichen. So kann das Eindringen auf das Grundstück nicht nur verhindert, sondern auch bestraft werden. Diese Massnahme ist insbesondere dann angebracht, wenn das Anwesen weitläufig ist oder öffentlich zugänglich. Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Nutzung einer Hausalarmanlage keine ausreichende Massnahme ist, um unerwünschte Besucher des Grundstücks fernzuhalten. Im Krisenfall kann die Polizei zwar informiert werden, ist jedoch nicht in der Lage, sofort auf den Vorfall zu reagieren. Ein klingelndes Alarmsignal kann zudem auch ein falsches Signal senden und dazu führen, dass die Ordnungskräfte im Ernstfall nicht kommen. Daher sollte ein schriftliches und sichtbares Hausverbot immer stärker gewichtet werden als eine technische Alternative. Grundsätzlich sind der Verweis des Eindringlings und die Anzeige gute Wege, das Hausrecht durchzusetzen. Jedoch kann auch ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, wenn das Vergehen schwerwiegend ist oder der Eindringling darauf besteht, das Grundstück betreten zu dürfen. In diesen Fällen sollte ein Anwalt für Sie eingeschaltet werden. Nur so ist ein optimales Durchsetzen des Hausrechts möglich. -
Vorzeitiger Einzug nach Bezugstermin
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen in den vertraglichen Vereinbarungen auch Anpassungen im Notarvertrag zur Folge haben. Auch wenn der Unterschied im Bezug auf den Preis minimal sein mag, lohnt es sich, eine Anpassung vorzunehmen, um unerwartete Schwierigkeiten während des Einzugsprozesses zu vermeiden. Ich hatte ähnliche Erfahrungen gemacht und am Ende höhere Kosten gehabt, weil ich diesen Schritt übersprungen hatte. Beste Grüsse, Stephan -
Mitbewohner-Probleme beim Miteigentum
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, verständlicherweise bist du in einer schwierigen Situation, da du mit deiner Ex-Partnerin die Wohnung teilst. Basierend auf meiner Erfahrung als Vermieter würde ich dir empfehlen, die Kosten für die Wohnung auf der Grundlage einer Vermietung aufzuteilen. Dies bedeutet, dass ihr den Markt analysiert und eine durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in eurer Region festlegt. Angenommen, ihr findet heraus, dass die Miete in eurem Gebiet bei etwa 2100 CHF pro Monat liegt. Dann könntet ihr euch darauf einigen, dass jeder von euch die Hälfte dieser Miete bezahlt - also 1050 CHF pro Person. Es ist wichtig, dass ihr eine klare Vereinbarung über die Wohnungskosten trefft, damit es später keine Missverständnisse gibt. Schliesslich möchtet ihr beide in der Lage sein, die Miete und alle damit verbundenen Ausgaben leisten zu können. Während ihr die Vereinbarung festlegt, solltet ihr auch überlegen, wie ihr gemeinsame Entscheidungen über die Wohnung treffen wollt. Beispielsweise könntet ihr vereinbaren, dass ihr Entscheidungen nur treffen könnt, wenn ihr beide anwesend seid. Oder ihr könntet euch darauf einigen, dass ihr in bestimmten Fällen jederzeit individuelle Entscheidungen treffen könnt. Es ist wichtig, diese Punkte im Voraus abzuklären, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Wenn ihr euch in dieser Frage nicht einigen könnt, könnte es nötig sein, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann euch dabei helfen, eine Lösung zu finden, die fair für beide Seiten ist. Beispielsweise könnte der Anwalt eine Mediation vorschlagen, bei der ihr gemeinsam mit einem neutralen Dritten versucht, eine Lösung für die Wohnungsfrage zu finden. In manchen Fällen könnte auch eine gerichtliche Entscheidung nötig sein. Auch in diesem Fall kann ein Anwalt euch helfen, eure Interessen zu wahren. Am wichtigsten ist, dass ihr versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Schliesslich möchtet ihr beide die Wohnsituation so angenehm wie möglich gestalten. Eine klare Vereinbarung über die Kosten und die Entscheidungsfindung kann hierbei helfen. -
Kubaturkosten bei einem Ausbauhaus
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, nur um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe: Kubaturkosten beziehen sich auf den umbauten Raum, oder? Ich kann den Ursprungspost von nicola_padinatos verstehen, da es bei der Kalkulation der Kubaturkosten oft zu Missverständnissen kommen kann. Daher meine Frage: Sind die Kubaturkosten rein für das Äussere des Hauses oder gilt dieser Preis auch für den Innenausbau? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. LG, Stephan -
Grenzabstand für Carport mit PV-Flachdacht
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich möchte einen offenen Carport bauen, der an der vorderen Seite an die Grenze zur Quartierstrasse gestellt werden soll. Ich habe das Baugesetz konsultiert, aber ich bin mir unsicher, ob die Regelung für den Grenzabstand von 2 Metern auf mein geplantes Bauvorhaben anzuwenden ist. Das Baugesetz besagt, dass 1-geschossige Gebäude bis zu einer Fassadenlänge von 11,99 Metern 2 Meter Grenzabstand haben müssen. Gilt das auch für meinen Carport, der keine Fassade hat und an allen Sichtseiten ausser der Rückseite offen ist? Ich frage hier vorab, bevor ich die Baukommission kontaktiere. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüsse, Stephan -
Wertsteigerung von Immobilien im Thurgau
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen! Ich habe vor kurzem eine Immobilienschätzung machen lassen und bin etwas besorgt über die scheinbare "Wertsteigerung" unserer Liegenschaft. Vor drei Jahren wurde die Liegenschaft bei 590.000 CHF geschätzt, doch nun beträgt der Verkehrswert 650.000 CHF ohne jegliche Aufwertung des Hauses. Ist diese Wertsteigerung realistisch oder habe ich Grund zur Sorge? Unser Zuhause befindet sich in einer Seegemeinde im Thurgau, nur 100 Meter vom See entfernt. Es ist ein einfaches Haus aus dem Baujahr 1914 mit gepflegtem Garten von 770 m2. Was denkt ihr, wie wird sich der Immobilienmarkt in der Gegend und für die restliche Schweiz entwickeln? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten. Liebe Grüsse, Stephan -
Hypotheken-Abschluss: Ein Kombi aus Festhypothek und Libor?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo, Nicola, ich habe einige Erfahrungen mit dem Libor gemacht und kann dir bei eventuellen Entscheidungen helfen. Der Libor stellt eine dynamische Hypothek dar, bei der sich die Zinssätze in regelmässigen Abständen verändern können. Die Veränderungsintervalle liegen üblicherweise zwischen einem bis drei Monaten oder halbjährlich. Das bedeutet, dass jede Zinsrate unterschiedlich ausfallen kann. Solltet ihr das Risiko eingehen, dann gibt es auch die Möglichkeit, den Libor festzulegen, um Schwankungen zu vermeiden. Momentan liegt der LIBOR-Zinssatz zwischen -0,75% und -0,87%. Das ist jedoch nur ein vorübergehendes Angebot. Der Zinssatz ist sehr schwankend und die Schwankungen können schnell und zügig sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Zinsentwicklung stetig im Auge zu behalten. Allerdings solltet ihr eine libor-Hypothek nur dann in Betracht ziehen, wenn ihr das Risiko eingehen könnt. Falls ihr euch absichern möchtet und langfristige Optionen wünscht, dann könnte eine klassische Festhypothek für euch passender sein. Bei einer Festhypothek wird eine langfristige Zinsbindung vereinbart. Das bedeutet, dass du eine feste Zinsrate für einen vorher festgelegten Zeitraum zahlst. Die Zinsrate kann sich in diesem Zeitraum nicht ändern. Nehmen wir an, ihr habt bereits eine Festhypothek in der Höhe von CHF 400.000 mit einer Laufzeit von 7-10 Jahren abgeschlossen. Diese Konditionen ermöglichen euch, das Risiko einer Zinserhöhung für eine gewisse Zeit zu minimieren. Aber es gibt dennoch einige Punkte, die ihr in Betracht ziehen solltet, bevor ihr eine Entscheidung trefft. Zum einen solltet ihr eure finanzielle Lage mittel- und langfristig betrachten. Wie wird sich eure finanzielle Situation entwickeln? Werden sich eure Einkommensverhältnisse verändern? Werden sich grössere Ausgaben, beispielsweise durch Trennungen, Erkrankungen oder mögliche Reparaturen am Haus ergeben? Zum anderen solltet ihr auch die Wirtschaftsentwicklung beachten. Analysiert die politischen Geschehnisse, die Industrie-, Handels -, Arbeitsmärkte und andere makroökonomische Daten. Werden sich diese Veränderungen langfristig positiv oder negativ auf eure Finanzen auswirken? Es gibt keine garantierte Methode, um den perfekten Hypothekenvergleich durchzuführen. Jeder Kreditnehmer hat seinen eigenen Finanzplan, seine eigenen Bedürfnisse und seine eigene Risikotoleranz. Aber ich hoffe, ich konnte euch einige nützliche Informationen liefern, um euch in eurer Entscheidung zu unterstützen. Ich wünsche euch alles Gute! Liebe Grüsse, Stephan