Swiss.Stephan
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Tipps zur Installation von Baustrom
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, ich verstehe, dass du schockiert über den hohen Betrag bist, den dir das Unternehmen für die Installation des Zählerkastens und des Baustromverteilers in Rechnung gestellt hat. In der Regel liegt der Preis für einen Zählerkasten zwischen 500 und 1000 CHF, abhängig von der Grösse und dem Material. Auch die Kosten für die Miete des Baustromverteilers können stark variieren. Hier beträgt die monatliche Miete je nach Anbieter und Nutzungszeitraum etwa 100 bis 200 CHF inklusive Montagekosten. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Demontage des Baustromverteilers ebenfalls im Pauschalangebot enthalten sein sollten. Eine seriöse Firma wird dir also keine extra Kosten für die spätere Demontage berechnen. Um das genauer zu veranschaulichen, hier ein Beispiel: Ein Baustromverteiler in der Grösse von 32A, mit einer Nennleistung von 16 kVA und Schutzart IP44, kostet etwa 500 CHF. In dieser Summe sind die Montagekosten bereits enthalten. Wenn die Mietzeit länger als sechs Monate andauert, beläuft sich die monatliche Miete auf etwa 100 CHF. Bei einer Mietdauer von einem Jahr wären das insgesamt 1200 CHF inclusive Montagekosten. Es spielt also eine wichtige Rolle, wie lange du den Baustromverteiler nutzen möchtest. Es ist dennoch üblich, dass Unternehmen etwas höhere Mietgebühren für kürzere Zeiträume berechnen. In diesem Fall solltest du jedoch auch die Demontagekosten im Auge behalten, um sicherzustellen, dass du am Ende nicht mehr bezahlst als du müsstest. Insgesamt solltest du für eine vernünftige Installation und Nutzung des Zählerkastens und des Baustromverteilers nicht mehr als 1000 CHF bezahlen müssen. Ich empfehle dir, eine detaillierte Aufstellung der Kosten anzufordern, um sicherzustellen, dass du ein faires Angebot erhält. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Informationen weiterhelfen. Viele Grüsse, Stephan -
Hallo Nicola, Es ist wichtig zu beachten, dass ein Trampolin auf einem Kinderspielplatz eine potenzielle Gefahr darstellen kann. Wenn das Trampolin den Charakter des Spielplatzes insgesamt beeinträchtigt, könnte ein qualifizierter Beschluss notwendig sein. Das bedeutet, dass eine Abstimmung von Eigentümern stattfinden muss, die mindestens 2/3 der anteiligen Gesamtfläche besitzen. Ein Beispiel dafür, wie eine ähnliche Angelegenheit in einer anderen Gemeinde behandelt wurde: Auf einem Kinderspielplatz wurde eine Abstimmung abgehalten, um zu entscheiden, ob ein Trampolin aufgestellt werden sollte oder nicht. Eine qualifizierte Mehrheit, also 2/3 der Eigentümer, stimmten dafür. In einem anderen Fall wurden die Eigentümer gebeten, einstimmig zu entscheiden, ob das Trampolin aufgestellt werden sollte. Allerdings sollte beachtet werden, dass Trampoline auf einem Kinderspielplatz eine sehr hohe Verletzungsgefahr darstellen. Es sollte immer daran erinnert werden, dass ein Kinderspielplatz kein Ort für Trampoline ist, da die Kinder auf oder von ihnen fallen können und schwere Verletzungen oder gar Schlimmeres davontragen können. Die Sicherheit der Kinder sollte immer an erster Stelle stehen. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
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Grundstückgewinnsteuern reduzieren!
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Sehr geehrter Herr Winkler, haben Sie schon von der Möglichkeit gehört, die sogenannte "Bedeutende Eigenleistung" bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen? Ich selbst habe davon profitiert, als ich meine alte Wohnung verkauft habe. In ähnlicher Situation habe ich mich erkundigt und herausgefunden, wie man Steuern sparen kann. Die "Bedeutende Eigenleistung" soll dazu beitragen, die tatsächlich erbrachte Arbeit und die Materialkosten bei der Berechnung des Gewinns zu berücksichtigen und diesen zu reduzieren. Der Betrag, der berücksichtigt werden darf, kann je nach Kanton variieren. Das Gute daran ist, dass man als Eigentümer die Chance bekommt, die geleistete eigene Arbeit und Materialkosten selbst einschätzen zu können. Beim Verkauf meiner Wohnung hatte ich auch Bedenken darum, Steuern zu sparen. Deshalb habe ich genaue Aufzeichnungen über meine Arbeit und Materialkosten gemacht. Auf diese Weise konnte ich auch den Betrag schätzen, die ich bei der Berechnung des Gewinns einsparen werde. Dabei war es sehr hilfreich, dass ich alle Originalbelege für meine Arbeit und Materialkosten aufbewahrt hatte. Ich empfehle Ihnen auch, dass Sie sich an das Steueramt wenden, um alle erforderlichen Einzelheiten herauszufinden. Ein Steuerbeamter wird Ihnen sicherlich alle notwendigen Informationen geben, wie Sie Ihre Arbeit und Materialkosten einreichen und welche Fristen Sie einzuhalten haben. Das Verfahren ist zwar nicht sehr kompliziert, aber es erfordert Ihre Zeit und Mühe, die erforderlichen Belege und Schätzungen zu sammeln und einzureichen. Der Aufwand lohnt sich jedoch, da Sie durch die Berücksichtigung der "Bedeutenden Eigenleistung" bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer einige Tausend Franken sparen können. Viel Erfolg beim Verkauf Ihrer Wohnung! -
Gemeinsame Steuererklärung für Hausbesitzer
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Liebe Forenteilnehmer, Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare sowie für gemeinsam erworbene Mietobjekte und für selbstgenutzte Wohneigentumsobjekte vorgesehen ist. Ich hoffe, ich habe nichts falsch verstanden. x Freundliche Grüsse, Stephan -
Meine Rechte beim Verkauf des Elternhauses an die Schwester?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich bin Stephan und brauche eure Hilfe bei einer wichtigen Angelegenheit. Ich wohne seit 4 Jahren im Elternhaus zur Miete und musste kürzlich erfahren, dass meine Eltern das Haus an meine Schwester verkauft haben. Das heisst, dass ich im August ausziehen muss. Ich habe zwei Fragen an euch: Wie sieht es mit meinem Erbrecht (Vorerbe) aus, da das Haus weit unter dem Schätzwert verkauft wurde? Welche Dokumente sollte ich von beiden Parteien verlangen, um meine Rechte für die Zukunft zu sichern? Im Haus haben wir eine Erdwärmepumpe, die unglaublich viel Strom verbraucht. Die Kosten der letzten 4 Jahre musste ich alleine tragen, obwohl meine Eltern ebenfalls im Haus leben. Der Mietvertrag beläuft sich auf 1700 CHF inkl. Nebenkosten. Habe ich eine Chance auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Stromkosten an meine Eltern/Vermieter? -
Steuern bei Aufschub der Grundstückgewinnsteuer
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Neben dem Thema der Zinsen bei der Aufschiebung der Grundstückgewinnsteuer gibt es auch die Tatsache, dass das Kantonssteueramt einige Jahre braucht, um den endgültigen Betrag zu berechnen und Ihnen eine Rechnung auszustellen. In der Zwischenzeit müssen Sie eine Schätzung einreichen und voraussichtlich bis zu diesem Moment eine Zahlung leisten, um Verzugszinsen zu vermeiden. Es ist auch wichtig, daran zu denken, dass einige Kantone in der Schweiz zusätzliche Gebühren haben können, die den Betrag der Grundstücksgewinnsteuer erhöhen können. Diese Gebühren können insbesondere anfallen, wenn Sie einen Landanteil aus einem Land, das für die Bauentwicklung vorgesehen ist, verkaufen. Daher schlage ich vor, dass Sie so bald wie möglich mit einem Steuerberater sprechen, um alle Details Ihres Verkaufs und Ihrer Ersatzbeschaffung durchzugehen und alle potenziellen Kosten und Verzögerungen zu verstehen. Grüsse, Stephan -
Anpassung der Hypothek an die aktuellen Zinssätze?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, möchte mich meinen Vorrednern anschliessen und meinen Senf dazugeben: Ich würde an deiner Stelle auch mit meiner Bank sprechen, jedoch nicht unbedingt um die Hypothek neu zu definieren. Du hast sicher auch eine Versicherung auf deinen Hypothekarkredit abgeschlossen, um beispielsweise dafür zu sorgen, dass deine Hinterbliebenen die Restschuld nicht tragen müssen, falls dir etwas zustossen sollte. Der Versicherungssatz könnte also ziemlich hoch sein. Ich würde deshalb in Betracht ziehen, einen Teil der Hypothek zurückzuzahlen und die Versicherungssumme entsprechend anpassen zu lassen. Vielleicht lohnt sich das allemal, um die Prämien zu reduzieren. Das ist nur ein weiterer Punkt, der in Anbetracht der aktuellen Zinssätze überdacht werden sollte. Sei neugierig und frage deine Bank, ob sie dir dabei helfen kann. Viele Grüsse, Stephan -
Guten Abend Nicola, Neben den guten Ratschlägen, die hier bereits gegeben wurden, möchte ich noch einen Aspekt ansprechen: Die Mieteinnahmen. Da deine Schwester bereits im Haus wohnt, könnte man den reduzierten Mietzins als ihre Art der Beteiligung an den Instandhaltungskosten betrachten. Wenn sie bereit wäre, den Mietzins zu erhöhen - auf Marktniveau - könnte dieser zusätzliche Betrag zur Finanzierung der notwendigen Investitionen genutzt werden. Vielleicht könnt ihr darüber sprechen, da dies eine Möglichkeit ist, einvernehmlich eine Lösung zu finden, die für euch beide funktioniert. Viele Grüsse, Stephan
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100% Hypothek für Hausbaukosten möglich bei eingebrachtem Grundstück?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Forum, ich frage mich, ob es möglich ist, von der Bank eine 100% Hypothek für Hausbaukosten zu bekommen, wenn wir Land aus Erbvorbezug mitbringen. Unser Land hat CHF 1 Million Wert. Die Hausbaukosten betragen CHF 1 Million. Wenn wir die Hypothek für den gesamten Betrag von CHF 1 Million aufnehmen, ist das OK, oder verlangen die Banken immer noch CHF 200.000 als Eigenkapital? Meine Überlegung ist, dass die Bank das Land als Sicherheit hat und daher keine zusätzliche Sicherheit benötigt. Ich würde gerne eure Erfahrungen hören! Liebe Grüsse, Stephan -
Bauklo-Vorschriften in der Nachbarschaft
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nessio, Ich verstehe deine Sorgen bezüglich der Gerüche im Sommer. Eine andere Möglichkeit ist, eine private Kläranlage aufzustellen, um das Abwasser zu behandeln. Wenn das Bauamt keine Massnahmen ergreift, kannst du überlegen, ob es für dich eine Option ist, selbst zu handeln. Jedoch solltest du dich im Vorfeld unbedingt darüber informieren, welche Genehmigungen dazu benötigt werden und welche Auflagen zu erfüllen sind. Es gibt verschiedene Anbieter, die solche Anlagen anbieten, etwa die Firma Aqua Clean. Dort kannst du dich auch über Preise informieren. Ich hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte. Beste Grüsse, Stephan -
Unerwartete Rechnung nach Baufertigstellung
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit Firma, die während unseres Bauprojekts engagiert wurde. Die Bauphase verlief reibungslos, jedoch wurden sie während der Arbeiten darauf hingewiesen, dass das Ergebnis nicht in Ordnung war. Nach etwas Hin und Her hat Firma X die Arbeit schlussendlich doch vollendet. Da wir auf Pauschalisierung vertraut haben, wurde weder eine Liste mit Zusatzkosten erstellt, noch eine Offerte erstellt. Nun haben wir von Firma X eine unerwartete Rechnung erhalten, die einen ungerechtfertigt hohen Betrag aufweist. Wir sind in Verhandlung mit der Firma, jedoch befürchten wir, dass es zu einer Betreibung kommen könnte Hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem gemacht oder weiss jemand, welche rechtlichen Schritte wir einleiten sollten? Ich würde mich über eure Hilfe freuen. Viele Grüsse, Stephan -
Hypothek und immobilienbewertung
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, Mir ist in der Vergangenheit etwas Ähnliches passiert. Mein Rat wäre, eine neue Bewertung von einem unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen, um festzustellen, ob die Bewertung angemessen ist oder nicht. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, können Sie schliesslich Berufung einlegen und gegen die Schätzung vorgehen. Sie sollten jedoch schnell handeln, da es normalerweise eine Frist gibt, innerhalb derer Berufungen eingereicht werden können. -
Hausbaukoordination ohne Bauleiter - Machbar oder Risiko?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio, das Bauen eines Hauses ist ein grosser Schritt und erfordert viel Zeit und Mühe. Aber es ist auch eine sehr lohnende Erfahrung, und wenn Sie selbst in der Lage sind, das Projekt erfolgreich zu koordinieren, können Sie Geld sparen und ein Zuhause schaffen, das genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie ein erfahrener Handwerker sind und eine Gruppe von Freunden oder Familienmitgliedern haben, die ebenfalls handwerklich geschickt sind, können Sie überlegen, das Projekt ohne einen Bauleiter durchzuführen. Aber selbst wenn Sie nicht über diese Erfahrung oder Unterstützung verfügen, gibt es Möglichkeiten, Ihre Hausbaukoordination erfolgreich zu delegieren. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Designer oder Architekten zu beauftragen, der Pläne für das Haus erstellt und Ihnen bei der Organisation der Baustelle hilft. Der Designer kann auch Empfehlungen für subcontractors oder Handwerker geben, um das Projekt auf Kurs zu halten. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie nicht viel Erfahrung im Bereich Bau haben und nicht wissen, wo Sie Handwerker finden können. Sie können auch Ihre Familie oder Freunde einbeziehen, die Erfahrung im Immobilien- oder Baugewerbe haben. Wenn jemand in der Familie oder im Freundeskreis ein erfahrener Handwerker oder Contractor ist, kann er oder sie Ihnen bei der Planung und Ausführung des Projekts helfen. Dies kann Ihnen auch helfen, Geld zu sparen, da Sie möglicherweise niedrigere Preise für Arbeit und Materialien erhalten. Wichtig ist, dass Sie alle Pläne, Materiallisten und Budgets sorgfältig vorbereiten. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um das Projekt abzuschliessen, und dass Sie ein realistisches Zeitbudget erstellen, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben rechtzeitig fertiggestellt wird. Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, Ihre Hausbaukoordination erfolgreich zu delegieren. Ihre Entscheidung hängt von Ihrer Erfahrung, Ihrem Netzwerk und Ihrem Budget ab. Aber wenn Sie sorgfältig planen und sich Gedanken darüber machen, wer Ihnen helfen kann, können Sie ohne einen Bauleiter ein erfolgreiches Hausbau-Projekt durchführen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei! Beste Grüsse, Stephan -
Tipps zur Finanzierung eines Hausprojekts
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag Nessio, Ich freue mich sehr zu hören, dass du dein neues Projekt mit Hilfe einer Finanzierung durch die Bank realisieren möchtest. Ich finde es sehr gut, dass du bereits einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen hast und dich an die Bank gewandt hast. Es ist immer wichtig, sich frühzeitig um die Finanzierung zu kümmern, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Als nächstes hast du die Idee eines Schuldbriefs erwähnt. Diese Idee finde ich sehr clever, denn ein Schuldbrief kann in der Tat später hohe Gebühren ersparen. Ein Schuldbrief ist eine Art von Urkunde, die dem Kreditgeber als Sicherheit dient. Wenn du später den Kreditbetrag vollständig zurückgezahlt hast, kannst du den Schuldbrief amtlich löschen lassen. Dadurch sparst du dir gegebenenfalls hohe Kosten für eine Erneuerung oder Verlängerung des Schuldbriefs. Was die verschiedenen Gebühren für Notar und Grundbuchamt betrifft, solltest du diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls vergleichen. Die Kosten können von Kanton zu Kanton und von Anbieter zu Anbieter variieren. Wenn du hier sorgfältig vorgehst, kannst du möglicherweise einiges an Geld sparen. Ein grober Wert der Kosten würde sich in etwa bei 2% des Kaufpreises des Objektes belaufen. Zusätzlich rate ich dir dazu, die Finanzierung auch bei anderen Anbietern zu prüfen, bevor du dich endgültig für eine Bank entscheidest. Überall gibt es unterschiedliche Konditionen, Zinsen und Gebühren. Wenn du dir einen Überblick über verschiedene Angebote verschaffst, kannst du letztendlich die für dich beste Entscheidung treffen und möglicherweise Geld sparen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Laufzeit des Kredits. Hier solltest du darauf achten, dass du eine realistische Laufzeit wählst. Zum einen kann eine zu lange Laufzeit dazu führen, dass du über Jahre hinweg hohe Kosten für den Kredit tragen musst. Zum anderen solltest du aber auch eine Laufzeit wählen, die es dir ermöglicht, den Kredit ohne Schwierigkeiten zurückzuzahlen. Eine realistische Laufzeit kannst du beispielsweise durch einen Finanzierungsrechner ermitteln oder aber durch deine eigene Finanzplanung. Ich hoffe, diese Tipps helfen dir weiter. Wenn du weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Stephan -
Mein Nachbar und ich: Uneinigkeit beim Bauen einer Hangstützmauer
topic antwortete auf Swiss.Stephan's Nessio in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nessio Ich kann mir vorstellen, wie unangenehm diese Angelegenheit für dich und deinen Nachbar ist. Wenn du dein Baugesuch bereits eingereicht hast und genehmigt wurde, würde ich mir in diesem Fall keine Sorgen mehr machen. Dein Nachbar mag wütend und frustriert sein, aber er hat wenig Anlass, rechtliche Schritte gegen dich zu unternehmen. Vielleicht wäre es hilfreich, ein offenes Gespräch mit deinem Nachbar zu führen, wenn du das Gefühl hast, dass dies möglich ist. Auf diesem Weg kannst du seine Anliegen verstehen und möglicherweise eine Lösung finden, die für euch beide geeignet ist. Ich denke, dass das Einbeziehen der Gemeinde in diese Angelegenheit ein wichtiger Schritt wäre. Die Gemeinde hat möglicherweise eine stärkere Position, um erste Schritte zu unternehmen is Ihnen dies erforderlich erscheint. Ich hoffe, dass sich die Situation für dich so schnell wie möglich löst. Beste Grüsse, Stephan -
Blendende Plexiglasscheibe im Nachbargarten
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Es ist schade zu hören, dass Ihr Verhältnis zum Nachbarn im Moment nicht das Beste ist. Konzentrieren wir uns jedoch auf das technische Problem. Eine Möglichkeit wäre es, sich mit Ihrem Nachbarn in Verbindung zu setzen und ihm das Problem zu erklären. Vielleicht sind Sie und Ihr Nachbar bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn Sie ihm die Situation in Ruhe erklären, gibt es sicher eine Möglichkeit, die Sache zu bereinigen. Viele Grüsse, Stephan -
Finanzierung einer Baukostenarchitektur als Eigenkapital
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich habe einige Fragen zur Finanzierung eines Architekturprojekts als Eigenkapital. Ich habe einen Hausumbau geplant, der einige Baukosten mit sich bringt und ein Architekt hat mir ein Angebot für alle anfallenden Arbeiten (Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabe, Ausführungsplanung, Ausführung, Inbetriebnahme Abschluss) in Höhe von 60.000 CHF zukommen lassen. Das Architektenhonorar würde normalerweise zusätzlich zu den Baukosten anfallen, jedoch hat mir mein Bruder angeboten, alle Arbeiten bis auf die Ausführung kostenlos zu übernehmen. Das bedeutet, dass 70% der Kosten, also 42.000 CHF, entfallen würden. Jetzt meine Frage: Wenn ich mit einem fertigen Architekturprojekt zur Bank gehe, kann ich die eingesparten 42.000 CHF als Eigenkapital an die Finanzierung geben oder reduzieren sich dadurch einfach nur die Gesamtkosten? Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe. -
Die Wahrheit über die Kosten von Photovoltaik-Anlagen!
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich denke, es ist auch wichtig zu beachten, dass bei den von dir erwähnten Preisen die Installation nicht enthalten ist. Dies kann in der Schweiz ziemlich kostspielig sein. Ich frage mich auch, ob es Unterschiede in der Qualität gibt, wenn man solch eine günstige Anlage kauft. Vielleicht sollten wir auch die Qualität als Faktor bei unseren Kaufentscheidungen in Betracht ziehen. -
Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie vor der Eheschliessung
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich und meine Partnerin möchten ein Haus kaufen und finanzieren. Dabei gibt es jedoch einige Fragen, auf die ich gerne in diesem Forum Antworten finden möchte. Meine Partnerin wird keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Sie würde jedoch in Betracht ziehen, eine Säule 3afinanziert von der Bank in unsere Immobilienfinanzierung einzubringen, um sich indirekt an der zukünftigen Amortisation zu beteiligen, falls dies sinnvoll ist. Zu erwähnen ist, dass wir beide Einkommen in unseren Kaufvertrag aufnehmen müssen, um unsere Hypothek abzudecken. Wir müssen gemeinsam einen Vertrag unterzeichnen, während nur ich alle Eigenmittel für den Kauf des Hauses beisteuern werde. Damit zahle ich also ungefähr 30% des Kaufpreises und meine Partnerin nichts, ist aber im Bankvertrag als Kreditnehmerin erwähnt. Wir planen, erst im Jahr 2022 zu heiraten, nachdem wir das Haus bereits gekauft haben (verbunden mit dem Bankvertrag). Wie kann ich meine Investitionen in das Haus und damit meine Anteile im Falle einer Scheidung schützen? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Eigentumsanteil dem entspricht, was ich eigentlich beigetragen habe, vor allem vor dem Hintergrund, dass meine Partnerin keinen Eigenmittelbeitrag leistet? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Vorschläge. Freundliche Grüsse, Stephan -
Freistehendes Einfamilienhaus: Schutz vor Eigenbedarf des Vermieters?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Ich kann mir gut vorstellen, wie beunruhigend das sein muss, besonders mit schulpflichtigen Kindern. Was viele Leute nicht wissen, ist, dass Vermieter auch für Mieter verantwortlich sind. Sie müssen ein sicheres Zuhause gewährleisten - das bedeutet, dass der Vermieter sicherstellen muss, dass das Haus in einwandfreiem Zustand und sicher ist. Falls das Haus also im Laufe der Zeit unsicher wird, kannst du dies dem Vermieter melden und ihm eine Frist geben, um es zu beheben. Falls der Vermieter passiv bleibt und es zu einem Unfall kommt, kann dies für ihn teuer werden und er kann sogar zur Rechenschaft gezogen werden. Ich denke, dass es ratsam wäre, in solchen Fällen einen Anwalt zu kontaktieren. Grüsse, Stephan -
Hypothek für Alleinverdiener in der Ehe
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich Hypotheken für Paare, bei denen nur ein Partner das Einkommen bringt und der andere momentan ohne Beschäftigung ist. Mein Partner und ich sind verheiratet, ich habe momentan kein Einkommen und wir verfügen über 20% Eigenkapital. Die Bank hat uns bestätigt, dass unser Budget im grünen Bereich liegt. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass ich als Alleineigentümerin der Hypothek gelistet bin, während mein Mann die Hypothek ganz allein abzahlt und das Haus gemeinsam unser Eigentum bleibt? -
Hey Nessio, Sieht so aus, als hätte Ihnen FWinkler bereits eine gute Antwort gegeben. In meinem Freundeskreis gab es auch jemanden, der ein ähnliches Projekt gestartet hat. Er hat die Mauer aus Mauerstein selbst gebaut und es hat wirklich toll ausgesehen. Wenn Sie handwerklich begabt sind, könnten Sie es selbst versuchen, ansonsten gibt es immer Handwerker, die Sie unterstützen können. Freundliche Grüsse, Stephan
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Als langjähriger Mieter in einer Mietwohnung stehen wir vor der Herausforderung, dass der Eigentümer die Wohnung in Stockwerkeigentum umwandeln möchte. Wir wurden vor mehr als einem Jahr darüber mündlich informiert und haben seitdem keine weiteren Informationen erhalten. Wir planen, ein neues Haus zu bauen und fragen uns, ob wir während der Bauphase geschützt sind und nicht gezwungen sind, erneut umzuziehen. Ich habe gehört, dass es einen Kündigungsschutz von 1-2 Jahren für Mieter gibt, die in dieser Situation stecken. Einige Quellen berichten auch von Fällen, in denen der Mieter 3 Jahre Schutz erhält. Ist dies jedoch alles in Abhängigkeit von der Zustimmung des Vermieters und wie kann man dies gegen seinen Willen durchsetzen? Unsere Situation ist schwierig, da wir noch keine formelle Kündigung erhalten haben und nicht sicher sind, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind uns jedoch sicher, dass wir seit längerem den Wunsch nach einem Hausbau in Erwägung gezogen haben. Viele Grüsse, Stephan
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Baufinanzierung: Kann ich mir das leisten?
topic antwortete auf Swiss.Stephan's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Herzliche Grüsse, lieber Nicola! Als Finanzberater kann ich dir sagen, dass eine Finanzierung bei einer Zinsberechnung von 5 Prozent tatsächlich sehr schwierig sein kann. Oftmals muss man sich vor einer solchen Entscheidung genauestens informieren, um auch langfristig gut aufgestellt zu sein. Als jemand, der selbst gerade erst eine Immobilie erworben hat, kann ich dir jedoch auch von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Ich habe mich auch zunächst sehr wegen der Kosten gesorgt, doch letztendlich eine Lösung gefunden. Meine erste Anlaufstelle war dabei meine Bank. Ich erkundigte mich bei meinem Berater, ob es für mich möglich wäre, eine Anschlussfinanzierung oder eine flexible Hypothek zu bekommen. Genau diese Optionen können die finanzielle Belastung in einer solchen Situation deutlich abschwächen. Ich entschied mich schlussendlich für eine flexible Hypothek. Der grosse Vorteil dieser Option ist, dass der Zinssatz variabel ist und sich an meine individuellen Bedürfnisse anpassen kann. Dadurch ist es auch möglich, im Laufe der Zeit genau die Vorteile zu nutzen, die für dich auch wirklich am sinnvollsten sind. Was ich dir also empfehlen würde: Rede am besten direkt mit deinem Bankberater und explizit über diese möglichen Optionen. Es gibt nicht nur eine einzelne Lösung und die Wahl der richtigen Finanzierung kann für dich einiges an Flexibilität und Entlastung bedeuten. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Tipps ein wenig helfen konnte! Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse und viel Erfolg, Stephan -
Diskussion über Baurecht: Muss ich die Strassenlinie einhalten?
ein Thema hat Swiss.Stephan erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe gehört, dass Baurecht ein ziemlich komplexes Thema sein kann und wollte deshalb fragen, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat. Wir haben vor kurzem ein Grundstück gekauft, auf dem eine Strassenbaulinie verläuft. Diese soll ja dem Kanton als Reserve dienen, falls irgendwann mal die Strasse verbreitert werden soll. Ich habe im Zonenreglement unserer Gemeinde jedoch gelesen, dass innerhalb der Strassenbaulinie keine Stützmauern, Einfriedigungen, Abgrabungen und Aufschüttungen errichtet werden dürfen. Das würde sogar bedeuten, dass wir keinen Zaun oder eine Hecke bauen dürfen. Ist das richtig? Im Internet habe ich auch gelesen, dass die Vorschriften von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sein können. Kann mir da vielleicht jemand eine konkrete Antwort geben? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Stephan